17. Wahlperiode 05.07.2017 17/16657 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.03.2017 Umzug der Polizeihubschrauberstaffel Bayern vom Flughafen München nach Oberschleißheim Laut Auskunft der Polizeihubschrauberstaffel Bayern, die am Flughafen München stationiert ist, verzögert sich aufgrund eines laufenden Planfeststellungsverfahrens der für 2017 geplante Umzug nach Oberschleißheim auf unbekannte Zeit. Ich frage die Staatsregierung: 1. Was sind die genauen Gründe, weshalb der geplante Umzugstermin nicht eingehalten werden kann? 2. Um welches Planfeststellungsverfahren handelt es sich? 3. Wann wurde dies eingeleitet, und wann ist mit dem Abschluss zu rechnen? 4. Wie viele Starts und Landungen führte die Polizeihubschrauberstaffel Bayern pro Jahr seit 2010 durch (Angaben nach Jahren getrennt)? 5. Werden diese Flugbewegungen im monatlichen Verkehrsbericht der Flughafen München GmbH (FMG) eingerechnet, wenn ja, unter welcher Verkehrsart? 6. Über wie viele Hubschrauber verfügt die Polizeihubschrauberstaffel Bayern derzeit? 7. Ist beabsichtigt, diese Zahl nach dem Umzug zu erhöhen oder zu reduzieren, wenn ja, inwiefern? 8. a) Welche Kosten hat der geplante Umzug bislang verursacht ? b) Welche zusätzlichen Kosten für welche Einzelfaktoren entstehen durch die Verzögerung des Umzugs? c) Mit welchen Gesamtkosten ist zu rechnen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 24.04.2017 1. Was sind die genauen Gründe, weshalb der geplante Umzugstermin nicht eingehalten werden kann? Die Polizeihubschrauberstaffel Bayern kann erst nach Abschluss des luftrechtlichen Zulassungsverfahrens an den Standort Hubschraubersonderlandeplatz Oberschleißheim umziehen. Das Luftamt Südbayern führte zu dem Vorhaben bereits ein luftrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 6 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) durch. Nach Klageerhebung entschied das Bayer. Verwaltungsgericht München durch Urteil vom 08.05.2015, dass vor dem Umzug die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens notwendig ist. Dieses Verfahren wird aktuell durchgeführt. 2. Um welches Planfeststellungsverfahren handelt es sich? Es handelt sich um ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 8 ff. LuftVG. 3. Wann wurde dies eingeleitet, und wann ist mit dem Abschluss zu rechnen? Das Planfeststellungsverfahren wurde mit Antragstellung vom 18.10.2016 eingeleitet. Es ist beabsichtigt, dieses Verfahren im Jahr 2017 abzuschließen. 4. Wie viele Starts und Landungen führte die Polizeihubschrauberstaffel Bayern pro Jahr seit 2010 durch (Angaben nach Jahren getrennt)? Folgende Flugbewegungen wurden in München durchgeführt : Jahr Flugbewegungen insgesamt (Starts und Landungen am Flughafen München) 2010 2.804 2011 2.622 2012 2.786 2013 2.828 2014 2.592 2015 2.676 2016 2.728 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16657 5. Werden diese Flugbewegungen im monatlichen Verkehrsbericht der Flughafen München GmbH (FMG) eingerechnet, wenn ja, unter welcher Verkehrsart ? Nach Auskunft der FMG wird am Flughafen München zu 97,6 Prozent gewerblicher Verkehr und zu 2,4 Prozent nichtgewerblicher Verkehr abgewickelt. Letzterer unterteilt sich in Werksverkehr und „sonstigen nichtgewerblichen Verkehr “. Zu letzterer Verkehrsart zählen neben Reiseverkehr in Privatflugzeugen, Regierungsflügen, Trainingsflügen und Überführungsflügen u. a. auch die Flüge der Polizeihubschrauberstaffel . 6. Über wie viele Hubschrauber verfügt die Polizeihubschrauberstaffel Bayern derzeit? Die Polizeihubschrauberstaffel Bayern verfügt insgesamt über 8 Hubschrauber, Typ EC 135. Davon sind 3 Maschinen in Nürnberg und 5 in München stationiert. 7. Ist beabsichtigt, diese Zahl nach dem Umzug zu erhöhen oder zu reduzieren, wenn ja, inwiefern? Eine Veränderung der Anzahl der Hubschrauber in München ist nicht geplant. 8. a) Welche Kosten hat der geplante Umzug bislang verursacht? b) Welche zusätzlichen Kosten für welche Einzelfaktoren entstehen durch die Verzögerung des Umzugs ? c) Mit welchen Gesamtkosten ist zu rechnen? Bis 31.12.2016 sind für die Baumaßnahme zur Unterbringung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern in Oberschleißheim Planungs- und Baukosten i. H. v. rd. 7.620.400 Euro angefallen . Davon entfallen rd. 794.100 Euro auf Planungskosten und 6.826.300 Euro auf Investitionskostenerstattungen an den Bund für die von der Bundespolizei und der Polizeihubschrauberstaffel Bayern künftig gemeinsam genutzten Infrastruktureinrichtungen . Insgesamt (einschließlich der bis 31.12.2016 bereits angefallenen Kosten) werden die Baukosten für die Unterbringung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern in Oberschleißheim auf 31.640.000 Euro geschätzt. Durch die Verzögerung steigen die Baukosten entsprechend der allgemeinen Baupreisentwicklung, die nicht vorhergesagt werden kann. Zusätzlich fallen bis zum Umzug nach Oberschleißheim Mietkosten mit Nebenkosten sowie Start- und Landegebühren für die Unterbringung am Flughafen München Franz Josef Strauß in Höhe von ca. 1,9 Mio. Euro jährlich an.