17. Wahlperiode 05.07.2017 17/16666 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.03.2017 Verkehrsbefragung Seubersdorf Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Hat die Staatsregierung bereits das Verkehrsgutachten sowie die naturschutzfachlichen Unterlagen aktualisiert, die zum Planfeststellungsverfahren für eine Ortsumgehung Seubersdorf i. d. OPf. benötigt werden? b) Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse? 2. a Hält die Staatsregierung im Lichte der Ergebnisse ihre Bemühungen um eine Ortsumgehung Seubersdorf aufrecht (bitte begründen)? b) Wenn ja, wie ist der weitere Zeitplan für den Bau einer Ortsumgehung Seubersdorf i. d. OPf.? 3. a) Was sind die detaillierten Ergebnisse der Verkehrsbefragung , die im November 2016 in Seubersdorf i. d. OPf. stattgefunden hat? b) Wie hoch war die Anzahl der befragten Verkehrsteilnehmer , die als vorläufiges Ziel der Fahrt Seubersdorf angegeben haben? c) Wie hoch war die Anzahl der befragten Verkehrsteilnehmer , die als Start ihrer Fahrt Seubersdorf angegeben haben? 4. Wie hoch war die Anzahl der befragten Verkehrsteilnehmer , die Seubersdorf lediglich passiert haben? 5. a) Welche Einrichtungen oder Personen sind zwischenzeitlich über die Ergebnisse der Verkehrsbefragung informiert, die im November 2016 in Seubersdorf i. d. OPf. stattgefunden hat? b) Wann werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit vorgestellt ? c) Inwiefern sind die Ergebnisse der im November 2016 in Seubersdorf i. d. OPf. stattgefundenen Befragung mit den Ergebnissen des Gutachtens von 2009 vergleichbar ? 6. a) Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Befürwortung oder Ablehnung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Seubersdorf i. d. OPf. vor, eine Ortsumgehung zu bauen? b) Welche Erkenntnisse wurden hierbei gewonnen, seitdem der frühere Planfeststellungsbescheid zurückgezogen wurde und die Bundesstraße zur Staatsstraße abgestuft wurde? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. c) Inwiefern hat sich die Gemeinde Seubersdorf i. d. OPf. neu zum Bau einer Ortsumfahrung geäußert, seitdem der frühere Planfeststellungsbescheid zurückgezogen wurde und die Bundesstraße zur Staatsstraße abgestuft wurde? 7. Wie hoch schätzt die Staatsregierung die Kosten, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens, des Planfeststellungsbeschlusses, der Klageerwiderung und des Zurückziehens des Planfeststellungsbescheids zum Bau einer Ortsumgehung Seubersdorf i. d. OPf. in der Baulast des Bundes entstanden sind (bitte aufschlüsseln nach Personal-, Gutachter- und sonstigen Kosten sowie Kosten im Rahmen des Klageverfahrens )? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 26.04.2017 1. a) Hat die Staatsregierung bereits das Verkehrsgutachten sowie die naturschutzfachlichen Unterlagen aktualisiert, die zum Planfeststellungsverfahren für eine Ortsumgehung Seubersdorf i. d. OPf. benötigt werden? Sowohl die Aktualisierungen des Verkehrsgutachtens als auch der naturschutzfachlichen Unterlagen wurden in Auftrag gegeben. Am 4. April 2017 wurde nochmals eine Verkehrsbefragung auf der St 2660 südlich von Batzhausen durchgeführt. Diese ist notwendig, um die Ergebnisse der Befragung vom November 2016 zu verifizieren. Das Verkehrsgutachten soll bis Juni 2017 vorliegen. Die naturschutzfachlichen Erhebungen werden aktualisiert und anschließend in den Landschaftspflegerischen Begleitplan eingearbeitet. Der Landschaftspflegerische Begleitplan wird zusammen mit den sonstigen Unterlagen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens der Regierung der Oberpfalz vorlegt werden. b) Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse? Die Frage kann nicht beantwortet werden, da das aktualisierte Verkehrsgutachten sowie die naturschutzfachlichen Unterlagen noch nicht vorliegen. 2. a) Hält die Staatsregierung im Lichte der Ergebnisse ihre Bemühungen um eine Ortsumgehung Seubersdorf aufrecht (bitte begründen)? Der Bau der Ortsumgehung Seubersdorf ist unabhängig von der Einstufung als Bundes- oder Staatsstraße not- Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16666 wendig, da sich die Verkehrsprobleme allein aufgrund der Abstufung nicht ändern. Es wird hierzu auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom 10.03.2016 (Drucksache 17/11207) verwiesen. Zur Erlangung des Baurechts ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. b) Wenn ja, wie ist der weitere Zeitplan für den Bau einer Ortsumgehung Seubersdorf i. d. OPf.? Es ist vorgesehen, im Jahr 2017 die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen. 3. a) Was sind die detaillierten Ergebnisse der Verkehrsbefragung , die im November 2016 in Seubersdorf i. d. OPf. stattgefunden hat? b) Wie hoch war die Anzahl der befragten Verkehrsteilnehmer , die als vorläufiges Ziel der Fahrt Seubersdorf angegeben haben? c) Wie hoch war die Anzahl der befragten Verkehrsteilnehmer , die als Start ihrer Fahrt Seubersdorf angegeben haben? 4. Wie hoch war die Anzahl der befragten Verkehrsteilnehmer , die Seubersdorf lediglich passiert haben ? Die Fragen können nicht beantwortet werden, da das aktualisierte Verkehrsgutachten noch nicht vorliegt. 5. a) Welche Einrichtungen oder Personen sind zwischenzeitlich über die Ergebnisse der Verkehrsbefragung informiert, die im November 2016 in Seubersdorf i. d. OPf. stattgefunden hat? Die Verkehrsbefragung ist eine Grundlage für die Aktualisierung des Verkehrsgutachtens. Das aktualisierte Verkehrsgutachten liegt jedoch noch nicht vor. b) Wann werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit vorgestellt? Die relevanten Ergebnisse werden in den Planfeststellungsunterlagen , die öffentlich ausgelegt werden, genannt. c) Inwiefern sind die Ergebnisse der im November 2016 in Seubersdorf i. d. OPf. stattgefundenen Befragung mit den Ergebnissen des Gutachtens von 2009 vergleichbar? Die Frage kann nicht beantwortet werden, da das aktualisierte Verkehrsgutachten noch nicht vorliegt. 6. a) Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Befürwortung oder Ablehnung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Seubersdorf i. d. OPf. vor, eine Ortsumgehung zu bauen? Bei dem Bürgerentscheid von 2010 haben sich die Bürgerinnen und Bürger mehrheitlich für den Bau der Ortsumgehung ausgesprochen. b) Welche Erkenntnisse wurden hierbei gewonnen, seitdem der frühere Planfeststellungsbescheid zurückgezogen wurde und die Bundesstraße zur Staatsstraße abgestuft wurde? Die Bürger haben sich gegenüber dem Amt weder positiv noch negativ geäußert. Der Planfeststellungsbeschluss von der Regierung der Oberpfalz vom 17.12.2014 für die Ortsumgehung Seubersdorf wurde seitens der Bürgerinnen und Bürger nicht beklagt. c) Inwiefern hat sich die Gemeinde Seubersdorf i. d. OPf. neu zum Bau einer Ortsumfahrung geäußert , seitdem der frühere Planfeststellungsbescheid zurückgezogen wurde und die Bundesstraße zur Staatsstraße abgestuft wurde? Die Gemeinde Seubersdorf drängt auf den Bau der Ortsumgehung Seubersdorf und damit auf die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens . 7. Wie hoch schätzt die Staatsregierung die Kosten, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens, des Planfeststellungsbeschlusses, der Klageerwiderung und des Zurückziehens des Planfeststellungsbescheids zum Bau einer Ortsumgehung Seubersdorf i. d. OPf. in der Baulast des Bundes entstanden sind (bitte aufschlüsseln nach Personal -, Gutachter- und sonstigen Kosten sowie Kosten im Rahmen des Klageverfahrens)? Die Frage kann nur für den Teil der Kosten beantwortet werden, die im Staatlichen Bauamt Regensburg in der Leistungsphase Planfeststellung entstanden sind. Als Honorarkosten sind rund 65 Tsd. Euro angefallen. Hinzu kommen Personalkosten in Höhe von rund 50 Tsd. Euro. In den anderen Verwaltungsbereichen, z. B. Planfeststellungsbehörde oder Landesanwaltschaft, werden dazu keine projektspezifischen Aufzeichnungen geführt.