17. Wahlperiode 05.07.2017 17/16673 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.03.2017 Umsetzung der Inklusion in bayerischen Kindertagesstätten Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Kinder mit einer (drohenden) Behinderung besuchten in den letzten fünf Jahren eine Regelkindertageseinrichtung in Bayern (bitte aufschlüsseln nach Art der Behinderung und Regierungsbezirk)? 1.2 Wie viele dieser Kinder mit einer (drohenden) Behinderung gemäß Art. 12 Abs. 1 des Bayerischen Kinderbildungs - und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) besuchten jeweils in den letzten fünf Jahren eine integrative Kindertagesstätte nach Art. 2 Abs. 3 BayKiBiG oder wurden jeweils in Einzelintegration betreut (bitte getrennt aufschlüsseln nach Art der Behinderung und Regierungsbezirk )? 1.3 Wie viele dieser Kinder mit einer (drohenden) Behinderung besuchten in den letzten fünf Jahren sonderpädagogische Einrichtungen, wie Schulvorbereitende Einrichtungen oder Heilpädagogische Tagesstätten (bitte aufschlüsseln nach Art der Behinderung und Regierungsbezirk )? 2. Wie viele Kindertagesstätten, die nach Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG über den Gewichtungsfaktor 4,5 eine erhöhte Förderung zur Finanzierung des zusätzlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufwands erhalten, haben in diesem Kontext die Gruppengröße verkleinert oder die Personalausstattung der Gruppe erhöht (bitte jeweils aufschlüsseln nach Einzelintegration und integrativen Einrichtungen)? 3.1 Mit welchen quantitativen und qualitativen Änderungen der personellen Rahmenbedingungen geht die Umsetzung der Inklusion seit 2013 in bayerischen Kindertagesstätten einher? 3.2 In wie vielen bayerischen Kindertagesstätten werden bereits Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger als Fachkräfte eingesetzt (soweit bekannt und möglich bitte die einzelnen Einrichtungen auflisten)? 3.3 In wie vielen bayerischen Kindertagesstätten wurden im Zuge der Umsetzung der Inklusion bereits multiprofessionelle Teams eingesetzt? 4.1 Mit welchen baulichen und technischen Änderungen geht die Umsetzung der Inklusion in bayerischen Kindertagesstätten seit 2013 einher? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 4.2 In wie vielen bayerischen Kindertagesstätten ist ein barrierefreier Zugang zu allen Räumlichkeiten, Sanitäranlagen , Spiel- und Außenflächen sichergestellt (bitte integrative Kindertagesstätten separat aufschlüsseln)? 4.3 Werden notwendige Hilfsmittel zeitnah von den zuständigen Kostenträgern bereitgestellt oder gab es auch schon Fälle, wo eine Aufnahme nicht zum vereinbarten Zeitpunkt stattfinden konnte, weil entsprechende technische Hilfsmittel fehlten? 5.1 Was unternimmt die Staatsregierung zur Realisierung eines flächen- und bedarfsdeckenden Angebots an Heilpädagogischen Fachdiensten zur Unterstützung des pädagogischen Personals in Kindertagesstätten? 5.2 Was unternimmt die Staatsregierung, um sich gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden auf ein Konzept zum flächendeckenden Ausbau der Heilpädagogischen Fachdienste in Bayern zu verständigen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 27.04.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: 1.1 Wie viele Kinder mit einer (drohenden) Behinderung besuchten in den letzten fünf Jahren eine Regelkindertageseinrichtung in Bayern (bitte aufschlüsseln nach Art der Behinderung und Regierungsbezirk)? Kinder mit (drohender) Behinderung in bayerischen Kindertageseinrichtungen Regierungsbezirk 01.01. 2012 01.01. 2013 01.01. 2014 01.01. 2015 01.01. 2016 Oberbayern 2.516 2.850 3.430 3.932 4.074 Niederbayern 539 641 827 883 975 Oberpfalz 536 613 680 761 848 Oberfranken 664 704 668 729 786 Mittelfranken 1.092 1.192 1.102 1.255 1.349 Unterfranken 690 739 725 761 740 Schwaben 1.497 1.634 1.851 1.768 1.809 Bayern 7.534 8.373 9.283 10.089 10.581 Eine Differenzierung nach Art der Behinderung ist bei der Auswertung nicht möglich. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16673 1.2 Wie viele dieser Kinder mit einer (drohenden) Behinderung gemäß Art. 12 Abs. 1 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKi- BiG) besuchten jeweils in den letzten fünf Jahren eine integrative Kindertagesstätte nach Art. 2 Abs. 3 BayKiBiG oder wurden jeweils in Einzelintegration betreut (bitte getrennt aufschlüsseln nach Art der Behinderung und Regierungsbezirk)? Da für Kinder mit (drohender) Behinderung der erhöhte Gewichtungsfaktor 4,5 unabhängig davon gezahlt wird, ob das Kind eine integrative Einrichtung besucht oder in Einzelintegration betreut wird, wird die Zahl der jeweils in diesen Einrichtungen betreuten Kinder ebenso wenig wie die Art der Behinderung statistisch erfasst. Ausgehend von dem Verhältnis der Zahl der Einrichtungen (in 2017 gibt es 1.408 integrative Einrichtungen und 2.333 Einrichtungen, die Kinder in Einzelintegration betreuen) werden aber geschätzt rund 80 Prozent der Kinder mit (drohender) Behinderung in integrativen Einrichtungen betreut, 20 Prozent in Einzelintegration. 1.3 Wie viele dieser Kinder mit einer (drohenden) Behinderung besuchten in den letzten fünf Jahren sonderpädagogische Einrichtungen, wie Schulvorbereitende Einrichtungen oder Heilpädagogische Tagesstätten (bitte aufschlüsseln nach Art der Behinderung und Regierungsbezirk)? Die Tabellen 1 bis 5 zu Frage 1.3 enthalten auf Basis der Amtlichen Schulstatistik für die Schuljahre 2011/2012 bis 2015/2016 die Anzahl der Kinder an Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE), aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Förderschwerpunkt der Kinder. Für das Schuljahr 2016/2017 liegen derzeit noch keine amtlichen Daten vor. Region insgesamt Kinder an Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) im Schuljahr 2011/2012 davon mit sonderpädagogischer Förderung im Förderschwerpunkt Sehen Hören Körperliche und motorische Entwicklung Geistige Entwicklung Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Entwicklungsverzögerungen und Sprachauffälligkeit Bayern 7 887 76 204 310 1 768 1 241 208 4 080 Regierungsbezirk Oberbayern 1 699 24 52 98 386 132 99 908 Niederbayern 637 – 15 46 192 40 3 341 Oberpfalz 698 – - 38 178 6 53 423 Oberfranken 957 – 15 17 252 315 4 354 Mittelfranken 1 319 22 40 21 367 11 - 858 Unterfranken 1 338 30 28 67 188 737 40 248 Schwaben 1 239 – 54 23 205 – 9 948 Region insgesamt Kinder an Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) im Schuljahr 2012/2013 davon mit sonderpädagogischer Förderung im Förderschwerpunkt Sehen Hören Körperliche und motorische Entwicklung Geistige Entwicklung Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Entwicklungsverzögerungen und Sprachauffälligkeit Bayern 7 722 77 208 310 1 695 918 159 4 355 Regierungsbezirk Oberbayern 1 692 27 54 101 367 89 94 960 Niederbayern 620 – 15 52 174 25 6 348 Oberpfalz 675 – – 38 178 2 45 412 Oberfranken 898 – 14 15 240 87 2 540 Mittelfranken 1 301 22 40 22 343 2 – 872 Unterfranken 1 296 28 28 67 187 713 3 270 Schwaben 1 240 – 57 15 206 – 9 953 Region insgesamt Kinder an Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) im Schuljahr 2013/2014 davon mit sonderpädagogischer Förderung im Förderschwerpunkt Sehen Hören Körperliche und motorische Entwicklung Geistige Entwicklung Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Entwicklungsverzögerungen und Sprachauffälligkeit Bayern 7 726 83 207 319 1 680 932 171 4 334 Regierungsbezirk Oberbayern 1 695 27 52 102 365 103 94 952 Niederbayern 625 – 14 59 171 30 3 348 Oberpfalz 679 – – 37 187 1 50 404 Oberfranken 877 – 15 13 246 88 15 500 Mittelfranken 1 279 24 38 21 320 – – 876 Unterfranken 1 317 32 31 65 186 710 – 293 Schwaben 1 254 – 57 22 205 – 9 961 Drucksache 17/16673 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Heilpädagogische Tagesstätten für Kinder mit Behinderung im Vorschulalter gibt es nicht als eigenständige Einrichtungen . Für Kinder mit Behinderung im Vorschulalter, die in Schulvorbereitenden Einrichtungen gefördert werden, besteht zudem die Möglichkeit einer heilpädagogischen Betreuung an Nachmittagen in den Räumen der SVE als Leistung der Eingliederungshilfe. Die Zahlen der SVE-Kinder, die dieses Angebot nutzen, nach Art der Behinderung und Regierungsbezirk aufgeschlüsselt, liegen uns nicht vor. 2. Wie viele Kindertagesstätten, die nach Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG über den Gewichtungsfaktor 4,5 eine erhöhte Förderung zur Finanzierung des zusätzlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufwands erhalten, haben in diesem Kontext die Gruppengröße verkleinert oder die Personalausstattung der Gruppe erhöht (bitte jeweils aufschlüsseln nach Einzelintegration und integrativen Einrichtungen)? Die konkrete Verwendung der über den Gewichtungsfaktor 4,5 erhöhten Mittel liegt im Ermessen der Träger und wird nicht erhoben. Der darüber hinaus nach Art. 21 Abs. 5 Satz 3 BayKiBiG erhöhte Gewichtungsfaktor (4,5+x) ermöglicht bei integrativen Einrichtungen die Finanzierung des zusätzlich erforderlichen Personals in Höhe bis zu 80 v. H. des Arbeitgeberbruttos (jeweils hälftig durch Freistaat und Kommunen). Im KiBiG.web sind in 2017 1.302 Zusatzkräfte erfasst. 3.1 Mit welchen quantitativen und qualitativen Änderungen der personellen Rahmenbedingungen geht die Umsetzung der Inklusion seit 2013 in bayerischen Kindertagesstätten einher? Der Inklusionsauftrag besteht seit Inkrafttreten des BayKiBiG (bis Ende 2012 in Art. 11, ab 2013 in Art. 12 Abs. 1 BayKiBiG). Insoweit stellt die Gesetzesänderung zum 01.01.2013 keine Zäsur dar. Die kindbezogene Förderung eröffnet den Kindertageseinrichtungen die erforderlichen Spielräume für Einzelfalllösungen, was den Ausbau der Betreuung in Einzelintegration bzw. der integrativen Einrichtungen erheblich beförderte (Zahl der Kinder mit (drohender) Behinderung: 01.01.2007: 4.150 Kinder; 01.01.2013: 8.443 Kinder; 01.01.2016: 10.581 Kinder). Der Anteil der inklusiv arbeitenden Einrichtungen stieg allein von 2013 bis 2017 von rund 30 auf 37 Prozent (2013: 2.694 von 8.731 Einrichtungen ; 2017: 3.741 von 9.344 Einrichtungen). Inwieweit sich mit dem quantitativen Ausbau auch die personellen Rahmenbedingungen qualitativ verändert haben , kann mangels Datenerfassung und im Hinblick auf die individuellen Eingliederungshilfeleistungen der Bezirke/Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht beantwortet werden. Erhoben wird im KiBiG.web die Zahl der Zusatzkräfte. Bezogen auf die Zahl der integrativen Einrichtungen hat sich der Anteil mit Zusatzkräften von 2013 bis 2017 von 84,3 (881 bei 1.044 integrativen Einrichtungen) auf 92,5 Prozent (1.302 bei 1.408 integrativen Einrichtungen) erhöht. 3.2 In wie vielen bayerischen Kindertagesstätten werden bereits Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger als Fachkräfte eingesetzt (soweit bekannt und möglich bitte die einzelnen Einrichtungen auflisten)? Zur individuellen Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung sollte heilpädagogische oder heilerziehungspflegerische Kompetenz präsent sein. Ausweislich der Kinderund Jugendhilfestatistik waren zum Stichtag 01.03.2016 für den Arbeitsbereich „Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung in den bayerischen Kindertageseinrichtungen“ Region insgesamt Kinder an Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) im Schuljahr 2014/2015 davon mit sonderpädagogischer Förderung im Förderschwerpunkt Sehen Hören Körperliche und motorische Entwicklung Geistige Entwicklung Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Entwicklungsverzögerungen und Sprachauffälligkeit Bayern 7 586 68 198 320 1 624 921 129 4 326 Regierungsbezirk Oberbayern 1 654 23 48 94 354 90 85 960 Niederbayern 589 – 17 57 158 35 5 317 Oberpfalz 700 – – 39 180 1 27 453 Oberfranken 842 – 17 12 231 98 1 483 Mittelfranken 1 288 24 33 32 307 – – 892 Unterfranken 1 276 21 28 66 184 697 2 278 Schwaben 1 237 – 55 20 210 – 9 943 Region insgesamt Kinder an Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) im Schuljahr 2015/2016 davon mit sonderpädagogischer Förderung im Förderschwerpunkt Sehen Hören Körperliche und motorische Entwicklung Geistige Entwicklung Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Entwicklungsverzögerungen und Sprachauffälligkeit Bayern 7 450 71 208 274 1 607 877 136 4 277 Regierungsbezirk Oberbayern 1 618 23 50 82 350 78 90 945 Niederbayern 584 – 16 62 161 15 4 326 Oberpfalz 668 – – 33 175 – 30 430 Oberfranken 810 – 21 6 219 86 1 477 Mittelfranken 1 277 26 35 21 308 - – 887 Unterfranken 1 278 22 28 56 196 698 1 277 Schwaben 1 215 – 58 14 198 – 10 935 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16673 insgesamt 2.716 Personen tätig. Hiervon sind 1.590 Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (Fachschule), Heilerzieherinnen und Heilerzieher und Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger und 255 Heilpädagoginnen und Heilpädagogen mit einem Fachhochschul- oder vergleichbaren Abschluss. Der Arbeitsbereich wird mit Eingliederungshilfe für Kinder mit körperlicher, geistiger oder drohender bzw. seelischer Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) bzw. SGB XII definiert. Die einzelnen Einrichtungen werden statistisch nicht erhoben. Im KiBiG.web können gem. § 16 Abs. 2 Nr. 4 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Bildungs- und –betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie staatlich anerkannte oder staatlich geprüfte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger als Fachkräfte erfasst werden . Da bei der Erfassung im KiBiG.web keine Daten zum Berufsausbildungsabschluss erhoben werden, liegen der Staatsregierung jedoch keine Informationen vor, in wie vielen bzw. in welchen Einrichtungen Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger in der (Gruppen-)Leitung, als Zweit- oder Zusatzkräfte eingesetzt werden. 3.3 In wie vielen bayerischen Kindertagesstätten wurden im Zuge der Umsetzung der Inklusion bereits multiprofessionelle Teams eingesetzt? Multiprofessionelle Teams können zur Inklusion einen wertvollen Beitrag leisten. So ermöglicht etwa die Heilmittelrichtlinie die Heilmittelerbringung, also z. B. logopädische oder ergotherapeutische Förderung, auch in den Räumen der Kindertageseinrichtung. Statistische Erhebungen über den Einsatz multiprofessioneller Teams in Kindertageseinrichtungen liegen nicht vor. 4.1 Mit welchen baulichen und technischen Änderungen geht die Umsetzung der Inklusion in bayerischen Kindertagesstätten seit 2013 einher? Kommunen werden vom Freistaat bei der Durchführung von Baumaßnahmen mit gezielten Projektförderungen nach Art. 10 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) unterstützt. Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit werden im Rahmen des Haushaltsansatzes des Art. 10 FAG gefördert und sind zumeist Teil größerer Baumaßnahmen. Kenntnisse darüber, welche baulichen und technischen Änderungen im Einzelfall vorgenommen werden, haben die Kommunen als zuständige Sachaufwandsträger. 4.2 In wie vielen bayerischen Kindertagesstätten ist ein barrierefreier Zugang zu allen Räumlichkeiten, Sanitäranlagen, Spiel- und Außenflächen sichergestellt (bitte integrative Kindertagesstätten separat aufschlüsseln)? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 180 der Interpellation der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Ruth Waldmann, Margit Wild u. a. und Fraktion (SPD) betreffend „Bayern barrierefrei 2025“ vom 19.03.2014 (Drs. 17/5084) verwiesen. 4.3 Werden notwendige Hilfsmittel zeitnah von den zuständigen Kostenträgern bereitgestellt oder gab es auch schon Fälle, wo eine Aufnahme nicht zum vereinbarten Zeitpunkt stattfinden konnte, weil entsprechende technische Hilfsmittel fehlten? Zur Deckung des individuellen Hilfebedarfs des behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Kindes in Kindertageseinrichtungen sind – ergänzend zur Förderung nach dem Bay- KiBiG – Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Sozialhilferecht (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch , SGB XII) zu erbringen. Dazu haben sich die Sozialhilfe- und Einrichtungsträger auf die Rahmenleistungsvereinbarung für den Leistungstyp „Teilstationäre Angebote zur Tagesbetreuung für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder im Sinne des § 53 SGB XII in Kindertageseinrichtungen im Sinne des Art. 2 Abs. 1 BayKiBiG“, kurz T-K-KITA, verständigt. Bestandteil dieser Vereinbarung ist u. a., dass die Bezirke als zuständige Sozialhilfeträger die durch den behinderungsbedingten Mehraufwand erforderliche Sachausstattung (insbesondere Spiel- und Lernmaterial) übernehmen. Die erforderliche Sachausstattung wird in einer individuellen Leistungsvereinbarung geregelt. Problemanzeigen hierzu liegen uns aktuell nicht vor. 5.1 Was unternimmt die Staatsregierung zur Realisierung eines flächen- und bedarfsdeckenden Angebots an Heilpädagogischen Fachdiensten zur Unterstützung des pädagogischen Personals in Kindertagesstätten? Das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen wird von Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen (Art. 19, 22 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – BayEUG), Interdisziplinären Frühförderstellen und 16 Heilpädagogischen Fachdiensten (HFD) unterstützt. Im Vordergrund der Tätigkeit des HFD steht die Beratungstätigkeit für das pädagogische Personal. Die HFD werden durch das Staatsministerium für Arbeit und Soziales , Familie und Integration (StMAS) im Rahmen freiwilliger Leistungen mit jährlich rd. 670.000 Euro finanziert. Im Rahmen der seit vergangenem Jahr vom Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) durchgeführten Studie „Inklusion vor Ort“ zur Umsetzung von Inklusion als gemeinsame Aufgabe von Kindertageseinrichtungen und Frühförderung in Bayern wurden neben bayerischen Kindertageseinrichtungen auch Interdisziplinäre Frühförderstellen sowie die HFD befragt. Nach Auswertung der Ergebnisse bis Juli 2017 ist vorgesehen , eine Einschätzung des Handlungsbedarfs vorzunehmen und ggf. Planungs- und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Für einen flächen- und bedarfsdeckenden Ausbau der Beratung des Personals durch die HFD müsste eine verbindliche kommunale Mitfinanzierung gegeben sein. 5.2 Was unternimmt die Staatsregierung, um sich gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden auf ein Konzept zum flächendeckenden Ausbau der Heilpädagogischen Fachdienste in Bayern zu verständigen ? Bereits im Jahr 2009 gab es eine Initiative des StMAS, die kommunalen Spitzenverbände für einen flächendeckenden Ausbau der Heilpädagogischen Fachdienste zur Beratung des Personals in Kindertageseinrichtungen zu gewinnen. Jedoch konnte keine Einigung erzielt werden. Nach Auswertung der Ergebnisse der unter 5.1 skizzierten Studie „Inklusion vor Ort“ wird geprüft, ob eine neue Gesprächsinitiative mit den kommunalen Spitzenverbänden gestartet werden soll.