Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 03.04.2017 Übernahme von Kita-Beiträgen durch die Kommune Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Kinder besuchten in den kreisfreien Städten in Bayern zum 1. Januar 2017 eine Kindertagesstätte oder Tagesmutter (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Städten)? 2. In wie vielen Fällen müssen die Städte für die anfallenden Beitragskosten aufkommen (bitte aufgegliedert nach Regierungsbezirken und Städten)? 3. Um wie viele Kinder handelt es sich dabei jeweils prozentual ? 4. Auf welche Höhe belaufen sich die städtischen Kosten, die bei der Übernahme von Kita-Beiträgen in den letzten fünf Jahren angefallen sind (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken und Städten)? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 27.04.2017 Zu 1.: Die Anzahl der in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege betreuten Kinder in den Regierungsbezirken und kreisfreien Städten zum Stichtag 31.12.2016 ist – vorbehaltlich kleinerer Änderungen im Zuge der teilweise noch ausstehenden Endabrechnungen – nachfolgend tabellarisch dargestellt: Regierungsbezirk /Kreisfreie Stadt Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen Betreute Kinder in Kindertagespflege Gesamtzahl Bayern 172.895 4.073 176.968 Oberbayern 82.307 1.369 83.676 Ingolstadt 5.502 142 5.644 München 74.277 1.178 75.455 Rosenheim 2.528 49 2.577 Niederbayern 6.836 316 7.152 Landshut 2.928 279 3.207 Passau 1.942 20 1.962 Straubing 1.966 17 1.983 Oberpfalz 8.863 164 9.027 Amberg 1.348 50 1.398 Regensburg 6.096 101 6.197 Weiden 1.419 13 1.432 Oberfranken 8.648 242 8.890 Bamberg 2.727 62 2.789 Bayreuth 2.617 64 2.681 Coburg 1.565 20 1.585 Hof 1.739 96 1.835 Mittelfranken 39.830 1.205 41.035 Ansbach 1.533 18 1.551 Erlangen 5.771 154 5.925 Fürth 5.369 142 5.511 Nürnberg 25.748 725 26.473 Schwabach 1.409 166 1.575 Unterfranken 9.603 181 9.784 Aschaffenburg 2.764 21 2.785 Schweinfurt 1.968 15 1.983 Würzburg 4.871 145 5.016 Schwaben 16.808 596 17.404 Augsburg 11.332 464 11.796 Kaufbeuren 1.461 29 1.490 Kempten 2.382 90 2.472 Memmingen 1.633 13 1.646 Quelle: KiBiG.web, Meldungen nach § 47 SGB VIII Zu 2. bis 4.: Die Kindertagesbetreuung ist kommunale Pflichtaufgabe. Die Festsetzung der Elternbeiträge obliegt den Trägern und Gemeinden. Die Gebühren sind regional sehr unterschiedlich . Die Übernahme der Elternbeiträge erfolgt auf Antrag über die wirtschaftliche Jugendhilfe. Mangels statistischer Auswertungen ist eine Beantwortung der Fragen 2 bis 4 durch die Staatsregierung nicht möglich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.07.2017 17/16695 Bayerischer Landtag