Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 07.03.2017 Personalsituation in den Staatlichen Bauämtern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind seit 2005 bis Ende 2016 an den Staatlichen Bauämtern in Bayern beschäftigt (bitte aufgeschlüsselt nach Bauämtern , Jahren und Anzahl der Planstellen)? 1.2 Wie viele Stellen sind davon derzeit tatsächlich (d. h. bereinigt um Erziehungsurlaub, Teilzeitmodelle, Krankenstand u. Ä.) besetzt (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Bauämtern)? 1.3 Sollte es eine Differenz zwischen der Anzahl der Planstellen und der tatsächlich besetzten Stellen geben, wie erklärt die Staatsregierung sich diese? 2.1 Wie viele Überstunden hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Staatlichen Bauämtern bis zum Ende des Jahres 2016 angesammelt (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Bauämtern)? 2.2 Wie erklärt sich die Staatsregierung etwaige Überstundenkontingente in den jeweiligen Bauämtern? 2.3 Welche Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung zu ergreifen, um einer etwaigen Überbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Staatlichen Bauämtern zu begegnen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28.04.2017 Vorbemerkung: Herr Abgeordneter Klaus Adelt hat mit seiner Schriftlichen Anfrage vom 16.08.2016 (Drs. 17/13156 vom 24.11.2016) eine gleichlautende Anfrage mit Stichtag 30.06.2016 gestellt . Die nun zu behandelnde Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Markus Rinderspacher verschiebt lediglich den Stichtag auf den 31.12.2016. Die jetzige Antwort orientiert sich daher im Wesentlichen an der Antwort vom 30.09.2016 (Drs. 17/13156). 1.1 Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind seit 2005 bis Ende 2016 an den Staatlichen Bauämtern in Bayern beschäftigt (bitte aufgeschlüsselt nach Bauämtern, Jahren und Anzahl der Planstellen)? Die Beantwortung der Frage erfolgt anhand der Planstellen, da die konkrete Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter je Bauamt nicht mehr für alle Jahre nachvollzogen werden kann. Darüber hinaus stimmt die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mit der Anzahl der Stellen im Stellenplan überein, da viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Teilzeit arbeiten. Die Planstellen der Staatlichen Bauämter in Bayern werden seit dem Doppelhaushalt 2007/2008 im Stellenplan des Epl. 03B bei Kapitel 03 80 veranschlagt. Davor erfolgte die Veranschlagung getrennt nach Staatlichen Hochbauämtern und Straßenbauämtern im Kapitel 03 74 (Staatliche Hochbauämter ) und im Kapitel 03 76 (Straßenbauämter). Im Stellenplan erfolgt keine Aufteilung nach den einzelnen Bauämtern, sodass nur die Gesamtzahl aller Planstellen der Staatlichen Bauämter aufgeführt werden kann. Die Stellen für den Straßenbetriebsdienst (TG 84 und 85) wurden nicht herausgerechnet (2016: 2.200 Stellen), die Stellen für Auszubildende (2016: 207 Stellen) wurden abgezogen. Die Angabe der Stellen wurde auf ganze Stellen auf- bzw. abgerundet. Die Entwicklung der im Haushaltsplan des Epl. 03 B veranschlagten Stellen stellt sich seit 2005 wie folgt dar: Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Staatliche Bauämter ------ ------ 7.633 7.633 7.426 7.426 Staatliche Hochbauämter, Hochschulbauämter 3.065 3.065 ------ ------ ------ ------ Straßenbauämter 4.835 4.835 ------ ------ ------ ------ Gesamt 7.900 7.900 7.633 7.633 7.426 7.426 Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Staatliche Bauämter 7.292 7.295 7.120 7.120 6.990 7.013 Staatliche Hochbauämter, Hochschulbauämter ------ ------ ------ ------ ------ ------ Straßenbauämter ------ ------ ------ ------ ------ ------ Gesamt 7.292 7.295 7.120 7.120 6.990 7.013 Von den im Haushaltsjahr 2016 veranschlagten 7.013 Stellen (ohne Auszubildende: 207 Stellen) waren zum Stichtag 31.12.2016 haushaltsrechtlich nicht besetzbar: • 221 Stellen, die im Vollzug des Art. 6 b Haushaltsgesetz (HG) in den Jahren 2014 und 2015 eingespart wurden und Stellenumsetzungen in den Jahren 2014 und 2015; beide Stellenanteile wurden erst mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 etatisiert, • 22 Stellen, die im Rahmen des Art. 6 b HG im Haushaltsjahr 2016 abgebaut werden mussten, • etwa 50 Stellen, die aufgrund der Wiederbesetzungssperre nicht besetzt werden können, Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.07.2017 17/16705 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16705 • 149 Stellen, die für sich in Ausbildung befindende Beamte und Auszubildende freigehalten werden, damit diese nach erfolgreichem Abschluss eingestellt werden können , • 25 Stellen sind für den Stellenfonds vorbehalten, um auf etwaige Auslastungsspitzen bei den Staatlichen Bauämtern schnell reagieren zu können, Somit können rechnerisch 6.546 Stellen besetzt werden. 1.2 Wie viele Stellen sind davon derzeit tatsächlich (d. h. bereinigt um Erziehungsurlaub, Teilzeitmodelle , Krankenstand u. Ä.) besetzt (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Bauämtern)? Da eine detaillierte Aufstellung ohne Abfrage bei den Staatlichen Bauämtern nicht möglich ist, beschränken wir uns auf eine Gesamtdarstellung für die Staatlichen Bauämter. Zum Stichtag waren 5.953 Stellen mit vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (ohne Anwärter und Referendare ) besetzt. 234 Stellen sind im Vollzug nicht besetzbar, da sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Freistellungsphase der Altersteilzeit, in Elternzeit, im familienpolitischen Urlaub und in sonstiger Beurlaubung befinden oder an andere Dienstherren abgeordnet sind. Rund 42 Stellen sind nicht besetzbar, da sie von Langzeitkranken besetzt sind und eine Rückkehr zu erwarten ist. Somit sind von den besetzbaren Stellen 6.229 Stellen zum Stichtag 31.12.2016 fest verplant. 1.3 Sollte es eine Differenz zwischen der Anzahl der Planstellen und der tatsächlich besetzten Stellen geben, wie erklärt die Staatsregierung sich diese? Die zum Stichtag freien 317 Stellen sind unter anderem aus folgenden Gründen nicht besetzt: • Eine vollumfängliche Ausschöpfung der rein rechnerisch zur Verfügung stehenden Stellen ist aus Gründen der Stellenbewirtschaftung nicht möglich (etwa aufgrund von Stellenresten, unterschiedlichen Befristungen etc.). • Für in Teilzeit befindliche Mitarbeiter, die einen Rechtsanspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit haben, müssen Stellen vorgehalten werden. • Für Mitarbeiter, die die Elternzeit abbrechen und früher zurückkehren, müssen Stellen vorhanden sein. • Die Oberste Baubehörde hat einen Stellenfonds (derzeit 75 Stellen) eingerichtet, um auf etwaige Auslastungsspitzen bei den Staatlichen Bauämtern schnell reagieren zu können. • Aufgrund der schweren Arbeit im Straßenbetriebsdienst ist es notwendig, Stellen vorzuhalten, um auf langfristige Ausfälle des Betriebsdienstpersonals durch befristete Ersatzeinstellungen reagieren zu können. • Stellen sind oft in der falschen Wertigkeit vorhanden. • Freie und besetzbare Stellen können oft nicht unmittelbar besetzt werden, weil es keine Bewerber gibt und die Stellen deshalb mehrfach ausgeschrieben werden müssen. 2.1 Wie viele Überstunden hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Staatlichen Bauämtern bis zum Ende des Jahres 2016 angesammelt (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Bauämtern)? Die Summe der Zeitguthaben (ohne Straßenbetriebsdienst) auf den Gleitzeitkonten der Mitarbeiter der Staatlichen Bauämter betrug Ende 2016 113.779 Stunden. Diese Stunden resultieren aus der eigenverantwortlichen Bewirtschaftung der Arbeitszeit durch die Beschäftigten aufgrund der bei den Behörden der Staatsbauverwaltung geltenden gleitenden Arbeitszeit. Für angeordnete Überstunden wurden den Staatlichen Bauämtern keine Haushaltsmittel zugewiesen. Eine detaillierte Auswertung zum Stichtag 31.12.2016 ist nicht möglich, da es in den Bauämtern unterschiedliche Abrechnungsstichtage gibt. Daher wurde auf eine ämterbezogene Darstellung der Überstunden verzichtet, da ein Vergleich nicht möglich ist. 2.2 Wie erklärt sich die Staatsregierung etwaige Überstundenkontingente in den jeweiligen Bauämtern? Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter kann das Zeitguthaben selbst bewirtschaften. Im Durchschnitt hat jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter rund 30 Überstunden. 2.3 Welche Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung zu ergreifen, um einer etwaigen Überbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Staatlichen Bauämtern zu begegnen? Bei den Staatlichen Bauämtern wird über die Kostenleistungsrechnung und weitere Erhebungen der Personalbedarf evaluiert, sodass Auslastungsspitzen bei den Bauämtern erkannt werden. Den betroffenen Bauämtern werden dann Stellen aus dem sog. Stellenfonds, der zur Abfederung von Belastungsspitzen eingerichtet wurde, zugeteilt. Zudem wird in den Jahren 2017 und 2018 der Stellenabbau nach Art. 6b HG für die Staatsbauverwaltung ausgesetzt. Ab Januar 2017 wurden bzw. werden den Staatlichen Bauämtern insgesamt 160 Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten zur Bewältigung des Investitionshochlaufs im Hoch- und Straßenbau ausgereicht.