Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 28.03.2017 Stationierung von modularen Gerätesätzen Hochwasser Der Freistaat Bayern beschafft derzeit 41 staatseigene Hochwassermodule Pumpen für den Katastrophenschutz. Für sämtliche Einheiten stehen die Stationierungslandkrei se fest. Laut des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr wird eine Verdichtung der Stationierungsstandorte angestrebt. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wo genau befinden sich die 41 Stationierungs standorte für die staatseigenen Hochwassermodule Pumpen? 2. Nach welchen Kriterien wurden die betreffenden Land kreise bestimmt? 3. Nach welchen Kriterien wurden die Stationierungss tandorte bestimmt? 4. Welche Voraussetzungen müssen Feuerwehren er füllen, um als Stationierungsstandort infrage zu kom men? 5.1 Können sich Gemeinden/Feuerwehren um eine Statio nierung bewerben? 5.2 Wenn ja, wie ist dabei vorzugehen? 5.3 Welche Kriterien werden zugrunde gelegt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 26.04.2017 1. Wo genau befinden sich die 41 Stationierungs standorte für die staatseigenen Hochwassermodu le Pumpen? Regierungs bezirk Landkreis (Lkr.)/ kreisfreie Stadt Feuerwehr Oberbayern 1 Lkr. Ebersberg Freiwillige Feuerwehr (FF) Emmering 2 Lkr. Freising FF Au i. d. Hallertau 3 Lkr. Fürstenfeldbruck kreiseigenes Notfalllager 4 Lkr. GarmischParten kirchen FF Garmisch 5 Lkr. Landsberg am Lech FF Kaufering 6 Lkr. Miesbach FF Holzkirchen 7 Stadt München FF München 8 Lkr. München FF Grasbrunn 9 Lkr. Rosenheim FF Pfaffing 10 Lkr. Starnberg kreiseigenes Notfalllager 11 Lkr. WeilheimSchon gau FF Iffeldorf 12 Lkr. Pfaffenhofen FF Baar Niederbayern 13 Lkr. DingolfingLandau FF Loiching. 14 Lkr. Kelheim FF Langquaid 15 Lkr. Landshut FF Essenbach 16 Lkr. RottalInn FF Kirchdorf a. Inn 17 Lkr. StraubingBogen FF Leiblfing 18 Stadt Passau FF Passau Oberpfalz 19 Lkr. Cham FF Zandt 20 Lkr. Regensburg FF Hemau 21 Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab FF Oberwildenau 22 Lkr. Schwandorf FF Schwandorf 23 Lkr. Tirschenreuth FF Kemnath Oberfranken 24 Stadt Bamberg FF Bamberg 25 Lkr. Bayreuth FF Waischenfeld 26 Lkr. Kronach FF Marktrodach 27 Lkr. Lichtenfels FF Lichtenfels Mittelfranken 28 Lkr. Erlangen Höchstadt FF Höchstadt 29 Lkr. Weißenburg Gunzenhausen FF Weißenburg Unterfranken 30 Lkr. Aschaffenburg FF Schimborn 31 Lkr. Haßberge FF Stettfeld 32 Lkr. Kitzingen FF Volkach 33 Lkr. Miltenberg FF Röllbach 34 Stadt Würzburg BF Würzburg 35 Lkr. Würzburg kreiseigenes Notfalllager 36 Lkr. Schweinfurt FF Grafenrheinfeld Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.07.2017 17/16706 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16706 Regierungs bezirk Landkreis (Lkr.)/ kreisfreie Stadt Feuerwehr Schwaben 37 Lkr. Augsburg FF Nordendorf 38 Lkr. Günzburg FF Burgau 39 Lkr. Ostallgäu FF Obergünzburg 40 Lkr. Oberallgäu FF Waltenhofen 41 Lkr. NeuUlm FF IllerbergThal 2. Nach welchen Kriterien wurden die betreffenden Landkreise bestimmt? Bei der Festlegung der Standorte wurden zunächst die 33 Stadt/Landkreise berücksichtigt, die mit Stand 24. No vember 2015 ein Feuerwehrhilfeleistungskontingent Hoch wasser/Pumpen gemeldet hatten und sich damit auch zur länder und staatenübergreifenden Katastrophenschutzhilfe sowie überregionalen Katastrophenhilfe innerhalb Bayerns bereit erklärt haben. Weitere Einheiten wurden vom Innen ministerium aus einer von den Regierungen erstellten prio risierten Liste von Landkreisen ausgewählt. 3. Nach welchen Kriterien wurden die Stationierungs standorte bestimmt? Ziel war eine möglichst flächendeckende Verteilung der modularen Gerätesätze Hochwasser in Bayern, um im Einsatzfall kurze Anfahrtswege, insbesondere zu hoch wassergefährdeten Gebieten, sicherstellen zu können. Die Stationierungsstandorte wurden von den in Nr. 1 gewählten Landkreisen unter Beteiligung der Regierungen selbst fest gelegt. 4. Welche Voraussetzungen müssen Feuerwehren erfüllen, um als Stationierungsstandort infrage zu kommen? Wesentliche Kriterien für die Standorte sind • ein geeigneter Stellplatz im Feuerwehrgerätehaus zur Unterbringung der Ausstattung, • eine ausreichende Mannschaftsstärke sowie • die Bereitschaft der Feuerwehr, zusätzliche Aufgaben (Folge: höherer Ausbildungsbedarf und mehr Einsätze) zu übernehmen. 5.1 Können sich Gemeinden/Feuerwehren um eine Stationierung bewerben? Gemeinden bzw. Feuerwehren können sich nicht um eine Stationierung einer Einheit bewerben. 5.2 Wenn ja, wie ist dabei vorzugehen? entfällt. 5.3 Welche Kriterien werden zugrunde gelegt? entfällt.