Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 22.03.2017 Räume mit besonderem Handlungsbedarf 2016 Aus dem Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12. Juli 2016 geht hervor, dass der Raum mit besonderem Handlungsbedarf (sogenannter RmbH), der laut Landesentwicklungsprogramm (LEP) wegen Strukturschwäche besonders zu entwickeln ist, erweitert wird. Hierzu werden künftig alle Kommunen berücksichtigt, die hinsichtlich bestimmter Einzelkriterien (sogenannter Strukturindikator) weniger als 90 Prozent des bayerischen Durchschnitts (bisher 85 Prozent) erreichen. Insgesamt werden im Vergleich zum LEP 2013 zusätzlich 11 Landkreise (einschließlich zwei kreisfreie Städte ) sowie 150 Einzelgemeinden dem RmbH zugeordnet. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Gemeinden und Städte im Freistaat werden nach der oben genannten Erweiterung als Räume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) eingeordnet (bitte Auflistung sortiert nach Regierungsbezirken und Landkreisen )? 2. Welche Fördermittel wurden in den Jahren 2013 bis 2016 an Räume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) vergeben (bitte Auflistung nach Landkreisen)? 3. Welche Fördermittel sind für die kommenden Jahre insgesamt für Räume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) eingeplant? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 24.04.2017 1. Welche Gemeinden und Städte im Freistaat werden nach der oben genannten Erweiterung als Räume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) eingeordnet (bitte Auflistung sortiert nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? Folgende Landkreise sind im LEP 2013 dem RmbH zugeordnet : Oberbayern - Niederbayern Passau und kreisfreie Stadt Passau Freyung-Grafenau Regen Rottal-Inn Oberpfalz Amberg-Sulzbach und kreisfreie Stadt Amberg Neustadt a. d. Waldnaab und kreisfreie Stadt Weiden Cham Schwandorf Tirschenreuth Oberfranken Bayreuth und kreisfreie Stadt Bayreuth Coburg und Stadt Coburg Hof und kreisfreie Stadt Hof Kronach Kulmbach Lichtenfels Wunsiedel i. Fichtelgebirge Mittelfranken Weißenburg-Gunzenhausen Unterfranken Schweinfurt und kreisfreie Stadt Schweinfurt Bad Kissingen Rhön-Grabfeld Haßberge Miltenberg Schwaben - Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.07.2017 17/16708 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16708 Gemäß Ministerratsbeschluss vom 12.07.2016 umfasst der RmbH künftig zusätzlich folgende Landkreise: Oberbayern Garmisch-Partenkirchen Mühldorf a. Inn Niederbayern - Oberpfalz - Oberfranken Forchheim Mittelfranken Ansbach und kreisfreie Stadt Ansbach Neustadt a. d. Aisch-Bad-Windsheim Roth Unterfranken Aschaffenburg und kreisfreie Stadt Aschaffenburg Kitzingen Main-Spessart Würzburg Schwaben Dillingen a. d. Donau Gemäß Ministerratsbeschluss vom 12.07.2016 umfasst der RmbH künftig auch folgende Einzelgemeinden: Oberbayern aus dem Landkreis Altötting: Burgkirchen a. d. Alz Garching a. d. Alz Marktl Stammham Töging a.Inn Tyrlaching Winhöring aus dem Landkreis Berchtesgadener Land: Ainring Bad Reichenhall Laufen aus dem Landkreis Eichstätt: Mörnsheim aus dem Landkreis Landsberg am Lech: Apfeldorf aus dem Landkreis Miesbach: Hausham aus dem Landkreis Rosenheim: Höslwang Kiefersfelden Oberaudorf aus dem Landkreis Traunstein: Reit im Winkl Ruhpolding Schleching Traunreut Trostberg aus dem Landkreis Weilheim-Schongau: Altenstadt Hohenpeißenberg Oberhausen Peißenberg Niederbayern aus dem Landkreis Deggendorf: Aholming Außernzell Bernried Buchhofen Grafling Grattersdorf Iggensbach Künzing Oberpöring Schöllnach Wallerfing Winzer aus dem Landkreis Kelheim: Biburg Essing Ihrlerstein aus dem Landkreis Landshut: Aham aus dem Landkreis Straubing-Bogen: Falkenfels Haibach Irlbach Loitzendorf Perasdorf Rattenberg Stallwang Straßkirchen aus dem Landkreis Dingolfing-Landau: Simbach Oberpfalz aus dem Landkreis Regensburg: Altenthann Beratzhausen Deuerling Holzheim a. Forst Riekofen Oberfranken aus dem Landkreis Bamberg: Bischberg Burgwindheim Ebrach Gerach Gundelsheim Drucksache 17/16708 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Heiligenstadt i. OFr. Kemmern Königsfeld Lauter Lisberg Memmelsdorf Oberhaid Pettstadt Priesendorf Rattelsdorf Reckendorf Schönbrunn i. Steigerwald Stadelhofen Viereth-Trunstadt Wattendorf Zapfendorf Mittelfranken aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt: Lonnerstadt aus dem Landkreis Fürth: Großhabersdorf Roßtal Zirndorf aus dem Landkreis Nürnberger Land: Alfeld Burgthann Feucht Henfenfeld Hersbruck Neuhaus a. d. Pegnitz Pommelsbrunn Röthenbach a. d. Pegnitz Velden Schwaben Kreisfreie Stadt Kaufbeuren aus dem Landkreis Aichach-Friedberg: Baar (Schwaben) Hollenbach Inchenhofen Petersdorf Steindorf aus dem Landkreis Augsburg: Dinkelscherben Ehingen Emersacker Gessertshausen Heretsried Hiltenfingen Kühlenthal Mittelneufnach Oberottmarshausen Scherstetten Welden aus dem Landkreis Günzburg: Aichen Bibertal Deisenhausen Ebershausen Kammeltal Münsterhausen Thannhausen Waldstetten Waltenhausen Wiesenbach aus dem Landkreis Neu-Ulm: Altenstadt Oberroth Senden aus dem Landkreis Donau-Ries: Alerheim Auhausen Deiningen Fünfstetten Hainsfarth Marktoffingen Mönchsdeggingen Otting Reimlingen Rögling Wechingen aus dem Landkreis Lindau (Bodensee): Grünenbach Oberreute aus dem Landkreis Oberallgäu: Blaichach Fischen i. Allgäu Immenstadt i. Allgäu Sonthofen aus dem Landkreis Ostallgäu: Bidingen Biessenhofen Günzach Obergünzburg Stöttwang Westendorf aus dem Landkreis Unterallgäu: Apfeltrach Böhen Lauben Kammlach Oberrieden Trunkelsberg Unteregg Wiedergeltingen 2. Welche Fördermittel wurden in den Jahren 2013 bis 2016 an Räume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) vergeben (bitte Auflistung nach Landkreisen )? Der Raum mit besonderem Handlungsbedarf ist kein Förderprogramm mit eigenem Mittelansatz. Er stellt vielmehr eine Gebietskulisse dar, innerhalb derer bei einschlägigen Förderprogrammen zur Schaffung gleichwertiger Lebensund Arbeitsbedingungen erhöhte Fördersätze gelten sollen. Zudem findet der RmbH, etwa im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung, durch Absenkung von Mindestinvesti- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16708 tionsgrenzen Berücksichtigung. Inwiefern sich der Raum mit besonderem Handlungsbedarf im Einzelnen niederschlägt, kann selbst mit umfangreichen und zeitaufwendigen Abfragen bei sämtlichen Ressorts nicht abschließend beantwortet werden. Eine detaillierte Ermittlung über alle RmbH-Landkreise (insgesamt 33) sowie alle RmbH-Einzelgemeinden (insgesamt 150) würde im Verhältnis zum Erkenntnisgewinn zu einem nicht vertret- und leistbaren Aufwand führen. Die Einführung einer regelmäßigen detaillierten Beobachtung zum konkreten Fördermitteleinsatz in den Landkreisen und Gemeinden des RmbH ist nicht vorgesehen und würde dem grundsätzlichen Interesse der Staatsregierung und des Landtags, bürokratische Abläufe zu verschlanken, zuwiderlaufen . 3. Welche Fördermittel sind für die kommenden Jahre insgesamt für Räume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) eingeplant? Da es sich beim Raum mit besonderem Handlungsbedarf nicht um ein Förderprogramm, sondern um eine Fördergebietskulisse handelt, gibt es keine eigene Titelgruppe. Bei welchen Förderungen die Lage im Raum künftig einbezogen wird und in welcher Form dies erfolgt, ist von den für die Förderprogramme zuständigen Ressorts zu entscheiden. Die Förderprogramme der Staatsregierung können im Laufe der Zeit Änderungen unterliegen, die auch die Berücksichtigung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf bei Förderbedingungen und Förderhöhen betreffen können. Auch insofern ist die Nennung einer Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht möglich.