17. Wahlperiode 26.07.2017 17/16722 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 29.03.2017 Kinder in Flüchtlingsunterkünften Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Kinder leben in Bayern noch in einer Flüchtlingsunterkunft (bitte nach Regierungsbezirken/Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln, Zahlen bitte absolut und prozentual zur Gesamtzahl der Flüchtlingskinder angeben)? 2. Wie viele Flüchtlingskinder über sechs Jahre besuchen keine staatliche Schule (bitte nach Regierungsbezirken / Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln, Zahlen bitte absolut und prozentual zur Gesamtzahl der Flüchtlingskinder angeben)? 3. Wie viele Flüchtlingskinder gehen in den Kindergarten (bitte nach Regierungsbezirken/Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln, Zahlen bitte absolut und prozentual zur Gesamtzahl der Flüchtlingskinder angeben )? 4. Wie viele Flüchtlingskinder gehen nicht in den Kindergarten (bitte nach Regierungsbezirken/Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln, Zahlen bitte absolut und prozentual zur Gesamtzahl der Flüchtlingskinder angeben )? , Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 02.05.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Benehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wird davon ausgegangen, dass mit dem Begriff „Flüchtlinge“ Asylbewerberinnen und Asylbewerber (nachfolgend Asylbewerber genannt ) gemeint sind und sich die Schriftliche Anfrage demnach auf Asylbewerber bezieht. Flüchtlinge sind Personen, deren Status als Flüchtling von einer nationalen Regierung anerkannt wurde, für die das Verfahren insoweit mit einem positiven Bescheid abgeschlossen ist. Bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wird ferner davon ausgegangen, dass unter dem Begriff der „Kinder “ Personen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes zu verstehen sind, und mithin Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 1. Wie viele Kinder leben in Bayern noch in einer Flüchtlingsunterkunft (bitte nach Regierungsbezirken/ Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln, Zahlen bitte absolut und prozentual zur Gesamtzahl der Flüchtlingskinder angeben)? Bei der Beantwortung der Frage 1 wird angesichts der Verwendung des Begriffs „Flüchtlingsunterkunft“ davon ausgegangen , dass sich die Frage auf Asylunterkünfte und mithin auf Erstaufnahmeeinrichtungen einschließlich angegliederter Dependancen, Gemeinschaftsunterkünfte und dezentrale Unterkünfte bezieht. Die in bayerischen Asylunterkünften untergebrachten Minderjährigen zum Stand 31. März 2017, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Eine weitere Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist in der für die zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Minderjährige Asylbewerber in Asylunterkünften Regierungsbezirk absolut in % Oberbayern 7.785 33,1% Niederbayern 1.369 5,8% Oberpfalz 2.112 9,0% Oberfranken 1.799 7,6% Mittelfranken 4.321 18,4% Unterfranken 2.700 11,5% Schwaben 3.424 14,6% Bayern gesamt 23.510 100 % Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16722 2. Wie viele Flüchtlingskinder über sechs Jahre besuchen keine staatliche Schule (bitte nach Regierungsbezirken /Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln , Zahlen bitte absolut und prozentual zur Gesamtzahl der Flüchtlingskinder angeben)? Der Staatsregierung liegen keine Daten dazu vor, wie viele minderjährige Asylbewerber keine staatliche Schule besuchen . In den amtlichen Schuldaten wird aus Gründen des Datenschutzes und weil es für die Beschulung nicht von Bedeutung ist, kein Merkmal zum „Asylstatus“ erfasst. Der Staatsregierung sind lediglich Angaben dazu möglich , wie viele in bayerischen Asylunterkünften untergebrachte minderjährige Asylbewerber sich im Alter zwischen dem vollendeten 6. und dem noch nicht vollendeten 14. Lebensjahr befinden. Vgl. insofern die Antwort zu Frage 1. Diese sind zum Stand 31. März 2017, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen . Eine weitere Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist in der für die zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Minderjährige Asylbewerber in bayerischen Asylunterkünften zwischen dem vollendeten 6. und dem noch nicht vollendeten 14. Lebensjahr Regierungsbezirk absolut in % Oberbayern 3.570 32,0% Niederbayern 579 5,2% Oberpfalz 1.071 9,6% Oberfranken 883 7,9% Mittelfranken 2.163 19,4% Unterfranken 1.346 12,0% Schwaben 1.556 13,9% Bayern 11.168 100% Grundsätzlich kann aber festgestellt werden, dass alle zugezogenen vollzeitschulpflichtigen Kinder an den allgemeinbildenden Schulen aufgenommen wurden (v. a. an Grund- und Mittelschulen). 3. Wie viele Flüchtlingskinder gehen in den Kindergarten (bitte nach Regierungsbezirken/Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln, Zahlen bitte absolut und prozentual zur Gesamtzahl der Flüchtlingskinder angeben)? Der Staatsregierung liegen keine Daten dazu vor, wie viele minderjährige Asylbewerber einen Kindergarten besuchen. In der statistischen Datenerfassung im Rahmen des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes wird der Asylstatus nicht als eigenständige Kategorie erfasst. Zahlenmäßig erfasst werden aufgrund der Förderrelevanz Kinder mit Migrationshintergrund (Kinder, deren Eltern beide nichtdeutschsprachiger Herkunft sind). Der Staatsregierung sind genauere Angaben zur nachgefragten Zielgruppe lediglich zur Anzahl der sich in Asylunterkünften befindlichen minderjährigen Asylbewerber möglich, die sich im Alter zwischen dem vollendeten 3. und dem vollendeten 5. Lebensjahr und damit grundsätzlich im kindergartenfähigen Alter befinden. Vgl. insofern die Antwort zu Frage 1. Diese sind zum Stand 31. März 2017, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen . Eine weitere Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist in der für die zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Minderjährige Asylbewerber in bayerischen Asylunterkünften zwischen dem vollendeten 3. und dem vollendeten 5. Lebensjahr Regierungsbezirk Landkreis/kreisfreie Stadt absolut in % Oberbayern 1.988 35,4% Niederbayern 334 5,9% Oberpfalz 476 8,5% Oberfranken 426 7,6% Mittelfranken 971 17,3% Unterfranken 597 10,6% Schwaben 827 14,7% Bayern 5.619 100% 4. Wie viele Flüchtlingskinder gehen nicht in den Kindergarten (bitte nach Regierungsbezirken/Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln, Zahlen bitte absolut und prozentual zur Gesamtzahl der Flüchtlingskinder angeben)? Der Staatsregierung liegen keine Daten dazu vor, wie viele in bayerischen Asylunterkünften untergebrachte, minderjährige Asylbewerber keinen Kindergarten besuchen, vgl. insofern die Antwort zu Frage 3