17. Wahlperiode 26.07.2017 17/16723 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 27.03.2017 Flüchtlinge in Mittelfranken Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber sind in den Jahren 2015 und 2016 in Mittelfranken angekommen (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Landkreisen/Städten und den beiden Jahren )? 2. In wie vielen Unterkünften wurden sie untergebracht (bitte aufgeschlüsselt nach Gemeinschaftsunterkünften, Notunterkünften und dezentralen Unterkünften)? 3.1 Wie werden diese Unterkünfte geschützt? 3.2 Welche Kosten entstehen dem Freistaat hierfür? 4.1 Welche Nationalitäten wurden von den Flüchtlingen und Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerbern angegeben (aufgeschlüsselt mit Zahlenangaben)? 4.2 Wie werden diese von den Flüchtlingen und Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerbern angegebenen Nationalitäten durch die Behörden überprüft? 4.3 Ist die Staatsregierung der Überzeugung, dass diese Überprüfungen ausreichend sind? 5. Wie hoch ist der Anteil von Frauen, Männern, Jugendlichen und Kindern (in Prozent)? 6. Wie ist die genaue Altersstruktur der Flüchtlinge? 7.1 Wie sehen die konkreten Maßnahmen der Staatsregierung aus, die Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu integrieren? 7.2 Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber kamen in 2016 in den Genuss einer Integrationsmaßnahme im Freistaat Bayern? 8.1 Was haben Unterbringung und Integration den Freistaat Bayern in 2015 bzw. 2016 gekostet? 8.2 Mit welcher Summe rechnet die Staatsregierung für 2017? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 28.04.2017 Vorbemerkung: Da sich die Anfrage auf Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber (im Folgenden Asylbewerber genannt) und Flüchtlinge in staatlichen Unterkünften im Allgemeinen bezieht, wird davon ausgegangen, dass sowohl auf im Asylverfahren befindliche Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber und anerkannte Personen, die vorübergehend dort untergebracht sind (sog. Fehlbeleger), einzugehen ist. Soweit Fragen sicherheitspolitische Aspekte berühren, erfolgt die Antwort im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. 1. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber sind in den Jahren 2015 und 2016 in Mittelfranken angekommen (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Landkreisen/Städten und den beiden Jahren)? Auf Basis der der Staatsregierung zur Verfügung stehenden Daten kann nur eine Auswertung der in Bayern untergebrachten Asylbewerber und Flüchtlinge, einschließlich der Anerkannten, erfolgen. Es handelt sich bei dem integrierten Migrantenverwaltungssystem (iMVS) nicht um ein zugangsbasiertes , sondern ein bestandsbasiertes System, so dass Zahlen über die angekommenen Person nicht zur Verfügung stehen. Mittels einer Auswertung der untergebrachten Personen ist somit nur die Veränderung im Bestand zu einem Stichtag und nicht der tatsächliche Zugang im Vergleichszeitraum darstellbar. Zum Stand 31.12.2015 lebten in Mittelfranken 21.551 Personen in Asylunterkünften, zum Stand 31.12.2016 waren es insgesamt 19.763. Eine weitergehende Aufschlüsselung nach Landkreisen/ kreisfreien Städten war mit Blick auf die zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage bestimmten Frist nicht möglich. 2. In wie vielen Unterkünften wurden sie untergebracht (bitte aufgeschlüsselt nach Gemeinschaftsunterkünften , Notunterkünften und dezentralen Unterkünften )? Die in Mittelfranken untergebrachten Asylbewerber und Flüchtlinge verteilten sich zum 31.12.2016 auf eine Aufnahmeeinrichtung mit mehreren Dependancen (Kapazität 3.909 Plätze), 62 Gemeinschaftsunterkünfte (Kapazität 5.093 Plätze ) und rd. 800 Unterkünfte der Kreisverwaltungsbehörden (Kapazität 12.655 Plätze). Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16723 3.1 Wie werden diese Unterkünfte geschützt? Grundsätzlich ist es Aufgabe der Sicherheitsbehörden (insbesondere der Bayerischen Polizei), Sicherheitsstörungen in und im Umfeld von Unterkünften zu beseitigen. Die Unterbringungsverwaltung flankiert durch eigenes Personal bzw. durch den Einsatz von Sicherheitsdiensten für Zwecke präventiver Kontrollen die Maßnahmen der Bayerischen Polizei zur Erhöhung der Sicherheit in den Asylunterkünften. Dabei beschränken sich die Befugnisse von Unterbringungsverwaltung und Sicherheitsdiensten jedoch auf Maßnahmen im Rahmen des Hausrechts, insbesondere bei Eigen- oder Fremdgefährdung von Bewohnern, zum Brandschutz oder in sonstigen Notfällen. In Mittelfranken wurde in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung (ZAE) Zirndorf und den dazugehörenden Dependancen in den Jahren 2015 und 2016 dauerhaft ein privater Sicherheitsdienst eingesetzt. Zusätzliches Sicherheitspersonal kam darüber hinaus in 22 Gemeinschaftsunterkünften unter Berücksichtigung der jeweiligen Sicherheitslage zum Einsatz, wobei diese Maßnahmen fortdauern. Dabei erfolgt teilweise jedoch nur zu den Nachtzeiten eine Überwachung, in größeren Unterkünften mit Konfliktpotenzial ist regelmäßig tagsüber eine Person im Einsatz und in den Nachtstunden sind es zwei Personen. 3.2 Welche Kosten entstehen dem Freistaat hierfür? Die Inanspruchnahme privater Sicherheitsdienste hatte, bezogen auf den Regierungsbezirk Mittelfranken, im Jahr 2015 Kosten in Höhe von 10.166.798,25 Euro zur Folge. In 2016 stiegen die Kosten auf 19.882.639,62 Euro. Dieser Anstieg ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass Anfang des Jahres 2016 ein Höchststand an zur Unterbringung genutzten Objekten erreicht worden ist. Insbesondere für von der Regierung betriebenen Notunterkünfte mussten zusätzlich Sicherheitskräfte beauftragt werden. Darüber hinaus erfolgte die Beauftragung in vielen Fällen erst gegen Ende des Jahres 2015, sodass bei Jahresverträgen ein Großteil der Kosten in 2016 verbucht worden ist. 4.1 Welche Nationalitäten wurden von den Flüchtlingen und Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber angegeben (aufgeschlüsselt mit Zahlenangaben)? Die Hauptherkunftsländer der in mittelfränkischen Asylunterkünften untergebrachten Personen (Asylbewerber/Anerkannte ) zum Stand 31.12.2016 ergeben sich aus der nachfolgenden Aufstellung: Herkunftsländer Asylbewerber/Anerkannte 1. Syrien 4.723 2. Irak 4.701 3. Äthiopien 2.675 4. Iran 1.585 5. Aserbaidschan 1.347 6. Ukraine 1.180 7. Armenien 785 8. Russland 733 9. Staatenlose 415 10. Weißrussland 256 4.2 Wie werden diese von den Flüchtlingen angegebenen und Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber Nationalitäten durch die Behörden überprüft? Eine Überprüfung der von Asylbewerbern angegebenen Nationalität erfolgt zunächst durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Rahmen des Asylverfahrens. Dazu werden Personaldokumente, soweit sie vorgelegt oder bei den Betreffenden aufgefunden wurden, auf Echtheit überprüft. Soweit dies nicht der Fall ist, wird versucht, die Nationalität anhand anderer Erkenntnismittel, insbesondere eines glaubhaften persönlichen Vorbringens in der Anhörung , festzustellen. Nach Abschluss des Asylverfahrens geht die Zuständigkeit auf die Ausländerbehörden über. Erfolgte eine anerkennende Entscheidung, wird der Betroffene im Zusammenhang mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gegebenenfalls um Vorlage eines Passes gebeten und, soweit erforderlich, die Überprüfung von vorgelegten Personaldokumenten auf Echtheit veranlasst. Erhält die Ausländerbehörde im weiteren Verlauf des Aufenthalts eines Ausländers Hinweise auf eine andere Nationalität des Ausländers, informiert sie das BAMF mit dem Ziel, einen Widerruf der Asylentscheidung zu prüfen. Steht im Fall der Ablehnung des Asylantrags die Identität und damit oftmals auch die Nationalität nicht fest, ist es zur Vorbereitung der Abschiebung Aufgabe der Ausländerbehörde , die Identität mittels aller zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel festzustellen. 4.3 Ist die Staatsregierung der Überzeugung, dass diese Überprüfungen ausreichend sind? Grundsätzlich sind diese Überprüfungen ausreichend. Ob allerdings das BAMF im Asylverfahren alle erforderlichen Maßnahmen ergreift und in der Vergangenheit ergriffen hat, die Nationalität von Asylbewerbern zu klären, entzieht sich der Kenntnis der Staatsregierung. Asylrechtlich wäre es nicht zulässig, Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge zu verpflichten, zur Passbeschaffung bei der Botschaft ihres Heimatstaates vorzusprechen. Bei abgelehnten Asylbewerbern, die mit dem Ziel, ihre Abschiebung zu verhindern, die Mitwirkung bei der Identitätsklärung verweigern, stößt auch die Feststellung der Nationalität immer wieder an faktische Grenzen. 5. Wie hoch ist der Anteil von Frauen, Männern, Jugendlichen und Kindern (in Prozent)? Von den 19.763 in Mittelfranken zum Stand 31.12.2016 in Asylunterkünften untergebrachten Asylbewerbern und Flüchtlingen, einschließlich anerkannter Personen, waren 31 Prozent Frauen und 69 Prozent Männer. 4.648 Personen waren unter 14 Jahre alt (= 23,52 Prozent ) und 916 im Alter von 14 bis unter 18 Jahren (= 4,64 Prozent). 6. Wie ist die genaue Altersstruktur der Flüchtlinge? Die Altersstruktur der untergebrachten Personen zum Stand 31.12.2016 in Mittelfranken ergibt sich aus folgender Aufstellung : Alter Personen bis 3 1.617 4–5 722 6 321 7–10 1.256 11–13 732 14–15 444 16–17 472 18 513 19–21 2.291 Drucksache 17/16723 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Alter Personen 22–25 2.517 26–29 2.379 30–39 3.794 40–49 1.682 50–59 683 60–64 174 65 und älter 166 7.1 Wie sehen die konkreten Maßnahmen der Staatsregierung aus, die Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu integrieren? Integrationsmaßnahmen sollen in erster Linie denjenigen zugutekommen , denen die Bundesrepublik eine neue Heimat werden soll. Integrationsmaßnahmen sind daher vorrangig für Anerkannte konzipiert. Darüber hinaus sollen jedoch auch Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive frühzeitig in die Intergrationsmaßnahmen der Staatsregierung einbezogen werden , um die Erfolgschancen der Integrationsbemühungen zu verbessern. Aus diesem Grund werden Ansätze zur Integration bereits im frühen Stadium gefördert. Im Einzelnen handelt es sich aktuell um folgende konkrete Maßnahmen: Ehrenamtskoordinatoren Im Bereich Asyl stellt die finanzielle Förderung neuer Ehrenamtskoordinatoren eine Maßnahme zur Verbesserung der Integration dar. Ehrenamtskoordinatoren sollen in einem Landkreis /einer kreisfreien Stadt die Arbeit der aktiven Initiativen, Helferkreise und Einzelpersonen so aufeinander abstimmen, dass Unterstützung für Flüchtlinge dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Durch den Aufbau eines Netzwerks zwischen den einzelnen Helferkreisen bzw. aktiven Einzelpersonen können Kooperationen aufgebaut und damit die gewonnenen Erfahrungen und Informationen besser ausgetauscht werden. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Öffentlichkeitsarbeit , um durch die Beantwortung von Fragen und die Beseitigung von Missverständnissen die Akzeptanz für die Flüchtlinge sicherzustellen. Durch gemeinsame Veranstaltungen mit den ehrenamtlich Tätigen kann deren Engagement öffentlich gewürdigt werden, wodurch auch für die Zukunft das große Engagement aufrechterhalten wird und weitere hilfsbereite Menschen für die ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich Asyl gewonnen werden können. Eine weitere wesentliche Tätigkeit des Ehrenamtskoordinators besteht darin, die Ehrenamtlichen mit Rat und Tat bei ihrer Tätigkeit zu begleiten und durch Schulungen in pädagogischen oder rechtlichen Fragen weiterzubilden. Im Regierungsbezirk Mittelfranken haben folgende Landkreise /Städte Anträge auf Förderung eines Ehrenamtskoordinators im Bereich Asyl gestellt, die von der Regierung von Mittelfranken zeitnah beschieden werden: – kreisfreie Stadt Fürth, beantragter Zuschuss: 34.956,07 Euro – Stadt Ansbach, beantragter Zuschuss: 27.187,50 Euro - kreisfreie Stadt Nürnberg, beantragter Zuschuss: 34.327,95 Euro – Landkreis Roth, beantragter Zuschuss: 23.424,00 Euro Asylsozialberatung In der Asylberatung unterstützt der Freistaat Bayern gezielt die Einstellung von Asylberatern, die Asylbewerbern für die Dauer des Asylverfahrens zur Seite stehen. In ganz Bayern waren zum 31.12.2015 insgesamt 387,75 Stellen, davon 75,9 für Mittelfranken, für die Asylberatung vorgesehen. Bis zum 31.12.2016 wurde die Zahl der Stellen sukzessive auf 561,34 erhöht, wobei davon auf Mittelfranken 87,65 entfallen. Die Förderungen für den Regierungsbezirk Mittelfranken lassen sich dabei nur schätzen, da konkrete Zahlen erst nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung genannt werden können: Für die beiden zusammengelegten Jahre 2014/2015 belief sich die Fördersumme unter Berücksichtigung von teilweise rückerstatteten Drittmitteln auf rund 2.876.000 Euro, wobei von einem Überhang in Richtung 2015 ausgegangen werden kann. Für 2016 kann derzeit ebenfalls nur eine grobe Schätzung abgegeben werden. Die im Bezirk Mittelfranken allein im Förderjahr 2016 aufgewandte Summe dürfte nach derzeitiger Prüfungslage durch die Regierung die Höhe von etwa 2.871.000 Euro haben. Sprachkurse Im Jahr 2016 wurden als Integrationsmaßnahme an 61 Standorten Erstorientierungs- und Alphabetisierungskurse in Mittelfranken durchgeführt und rund 1.400 Teilnehmer erreicht. Darüber hinaus wurden in Mittelfranken insgesamt 120 ehrenamtliche Deutschkurse und 5 Sprachpatenprojekte unterstützt. Geschätzt konnten im Jahr 2016 über 1.500 Teilnehmer erreicht werden. Im Jahr 2017 werden mehrere Projekte zu Spracherwerbsangeboten unterstützt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen: • Modellprojekt „Deutschkurse zur sprachlichen Erstorientierung für Asylbewerber“: Bei diesem Modellprojekt handelt es sich um Deutschkurse , die inhaltlich speziell auf die Lebenssituation von Asylbewerbern und Geduldeten zugeschnitten sind. Das Angebot umfasst 300 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und wird parallel zum Spracherwerb um Erstorientierungsmaßnahmen ergänzt. Im Jahr 2017 werden nach aktueller Planung an 14 Kursstandorten in Mittelfranken entsprechende Erstorientierungskurse durchgeführt. Ab dem 01.07.2017 fördert das BAMF Erstorientierungskurse , die auf dem Konzept „Erstorientierung und Deutsch lernen für Asylbewerber“ basieren. In der Zwischenzeit wird das vorliegende Modellprojekt fortgeführt. • Modellprojekt „Kurse zur Alphabetisierung für Asylbewerber “: Im Rahmen dieses Modellprojekts können zertifizierte Träger Alphabetisierungskurse für Asylbewerber anbieten . Ziel ist die Vermittlung von Lese- und Schreibkompetenzen in Kursen zu 100, 200 oder 300 Unterrichtseinheiten . Diese Kurse können von Asylbewerbern ab dem vollendeten 15. Lebensjahr in Anspruch genommen werden . Im Jahr 2017 wurden bisher zwei Kurse in Mittelfranken beantragt. • Ehrenamtliche Deutschkurse: Der Freistaat Bayern unterstützt die breite, bereits vorhandene , ehrenamtlich tätige Basis. Ehrenamtlich durchgeführte Deutschkurse werden unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Aufwandspauschale von je 500 Euro finanziell unterstützt. Darüber hinaus wird der Spracherwerb durch die Bildung von Sprachpaten im Rahmen entsprechender Programme gefördert. Neue Projekte werden mit 7.000 Euro unterstützt und weitergeführte Projekte erhalten eine Unterstützung in Höhe von 4.500 Euro. Die Durchführung und Organisation der ehrenamtlichen Deutschkurse und Sprachpatenprojekte übernimmt Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16723 die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Bayern e.V. (lagfa Bayern e.V.). Im Jahr 2017 konnten bisher 21 ehrenamtliche Deutschkurse und fünf Sprachpatenprojekte in Mittelfranken unterstützt werden. • Sofortprogramm „Lernen-Lehren-Helfen“: Im Rahmen dieses Programms werden Fortbildungen von ehrenamtlichen Kursleitern in der Arbeit mit der Online- Lernplattform „Deutsch-Uni Online (DUO)“ des Instituts für Deutsch als Fremdsprache der Ludwig-Maximilians- Universität (LMU) organisiert. Die ehrenamtlichen Kursleiter sind dann in der Lage, mithilfe der Onlineplattform individuell zugeschnittene Sprachkurse für Asylbewerber zu geben. • Projekt „Computergestütztes Lernen für Geflüchtete“: Zweck dieses Projekts ist es, computergestütztes Lernen für Geflüchtete zu fördern. Dies betrifft also nicht ausschließlich die Sprachförderung, sondern geht weit darüber hinaus. Selbstverständlich ist aber auch die Sprachförderung wesentlicher Teil dieses Projektes. Zudem werden Synergieeffekte in Zusammenhang mit dem Sofortprogramm „Lernen-Lehren-Helfen“ nutzbar gemacht. Die Kosten der Maßnahmen zur Sprachförderung stiegen von rd. 430.000 Euro in 2015 auf nunmehr rd. 450.000 Euro im Jahr 2017. Das Jahr 2016 weist aufgrund der erhöhten Zugangszahlen in den Wintermonaten 2015/2016 mit rd. 1,1 Mio. Euro eine deutlich höhere Summe auf. 7.2 Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber kamen in 2016 in den Genuss einer Integrationsmaßnahme im Freistaat Bayern? Im Hinblick auf die insbesondere durch die Ehrenamtlichen geleisteten Maßnahmen, liegen der Staatsregierung keine konkret belastbaren Zahlen vor. 8.1 Was haben Unterbringung und Integration den Freistaat in 2015 bzw. 2016 gekostet? Laut einer im Februar 2017 durchgeführten Ressortabfrage betragen die Istausgaben für die Bereiche Asyl und Integration bayernweit für das Jahr 2015 insgesamt rund 1,3 Mrd. Euro und für das Jahr 2016 insgesamt rund 2,9 Mrd. Euro. Eine Aufschlüsselung der Gesamtausgaben auf die Regierungsbezirke erfolgt nicht. Für die in der Fragestellung konkret angesprochenen Bereiche Unterbringung und Integration liegen ressortübergreifend keine Zahlen vor. Im Sozialhaushalt (Einzelplan 10) wurden für die Unterbringung und Integration von Asylbewerbern im Haushaltsjahr 2015 bei Kap. 10 53 insgesamt rd. 1.138,8 Mio. Euro verausgabt. Im Haushaltsjahr 2016 betrug die entsprechende Ausgabe rd. 2.295,5 Mio. Euro. Darüber hinaus beliefen sich die Ausgaben für Integrationsmaßnahmen bei Kap. 10 50 für dauerhaft Bleibeberechtigte (u. a. anerkannte Asylbewerber, Personen aus dem Resettlement-Programm, afghanische Ortskräfte) auf 3.421,6 Tsd. Euro in 2015 und 3.895,3 Tsd. Euro im Jahr 2016. Zusätzlich wurden für die Integration von Asylbewerbern im Haushaltsjahr 2016 bei Kap. 10 50 rund 90 Tsd. Euro (Wohnen für Anerkannte, Wohnungspakt Bayern Säule I) verausgabt. 8,2 Mit welcher Summe rechnet die Staatsregierung für 2017? Im Haushaltsjahr 2017 rechnet die Staatsregierung ressortübergreifend mit Unterbringungs- und Integrationskosten in Höhe von insgesamt 2.439,1 Mio. Euro.