17. Wahlperiode 26.07.2017 17/16733 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susann Biedefeld SPD vom 22.02.2017 Barrierefreie Bahnhöfe in Bayern In Ergänzung zur Schriftlichen Anfrage des Landtagsabgeordneten Klaus Adelt vom 22. Juli 2015 „Barrierefreie Bahnhöfe in Oberfranken“ (Drs. 17/7986) frage ich die Staatsregierung : 1.1 Wie viele Bahnhöfe und Haltepunkte gibt es in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 1.2 Welches Fahrgastaufkommen (Zu- und Ausstiegszahlen ) verzeichnen die unter 1.1 genannten Bahnhöfe und Haltepunkte nach aktuellsten Zahlen? 2. Welche Bahnhöfe und Haltepunkte sind in Bayern noch nicht barrierefrei ausgebaut (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten )? 3.1 Bei welchen der unter 2. aufgeführten Bahnhöfe und Haltepunkte ist ein barrierefreier Umbau bereits in Planung (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3.2 Welche der unter 3.1 genannten Bahnhöfe und Haltepunkte werden mithilfe staatlicher Fördermittel barrierefrei umgestaltet (bitte mit Nennung des genauen Förderprogramms )? 3.3 Wie viele Fördermittel fließen in den Umbau der unter 3.1 genannten Bahnhöfe und Haltpunkte? 4.1 Welche bayerischen Bahnhöfe und Haltepunkte wurden in den letzten fünf Jahren barrierefrei umgebaut (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 4.2 Welche der unter 4.1 genannten Bahnhöfe und Haltepunkte wurden im Rahmen des „Bayernpakets 2013– 2018“ umgebaut? 4.3 Welche der unter 4.1 genannten Bahnhöfe und Haltepunkte wurden im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms (ZIP) des Bundes umgebaut? 5. Wie viele Mittel stellt der Freistaat Bayern im Rahmen des Bayern-Pakets II ab 2019 für den barrierefreien Umbau von Bahnhöfen und Haltepunkten zur Verfügung? 6.1 Welche Kriterien müssen Bahnhöfe und Haltepunkte für eine Aufnahme in das Bayern-Paket II erfüllen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 6.2 Werden große soziale Einrichtungen (z. B. Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Alten- und Pflegeheime) in unmittelbarer Umgebung eines Bahnhofes oder Haltepunktes bei der Aufnahme in das Bayern-Paket II als wichtiges Kriterium berücksichtigt? 6.3 Wenn nein, wieso findet dieser wichtige Faktor bei der Aufnahme in das Bayern-Paket II keine Berücksichtigung ? 7. Welche Ergebnisse konnten bei den Verhandlungen auf Bundesebene im Hinblick auf eine Ausweitung der Förderung des barrierefreien Umbaus durch den Bund erzielt werden? 8.1 An welchen Bahnhöfen besteht die Möglichkeit, die Einstiegshilfen der Deutschen Bahn (DB) AG in Anspruch zu nehmen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? 8.2 Wie häufig wurden die Einstiegshilfen an den jeweiligen Bahnhöfen nach den aktuellsten Zahlen wahrgenommen ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 24.04.2017 Vorbemerkung: Die Bahnhöfe und Haltepunkte in Bayern stehen in der Regel im Eigentum der DB Station & Service AG. Sie ist daher für die Planung und Ausführung des barrierefreien Ausbaus zuständig. Die Finanzierung liegt gemäß Art. 87e Abs. 4 Grundgesetz in der Verantwortung des Bundes. Die Staatsregierung kann nachfolgend lediglich Auskünfte über die bayerische finanzielle Beteiligung und nicht zum Einsatz von Bundesmitteln bei DB-Projekten geben. 1.1 Wie viele Bahnhöfe und Haltepunkte gibt es in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Bahnhöfe und Haltepunkte können der dieser Antwort beigefügten Anlage entnommen werden. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16733 1.2 Welches Fahrgastaufkommen (Zu- und Ausstiegszahlen ) verzeichnen die unter 1.1 genannten Bahnhöfe und Haltepunkte nach aktuellsten Zahlen? Die Zahl der Ein- und Aussteiger an den jeweiligen Bahnhöfen und Haltepunkten können der Anlage unter der Spalte „E/A 2015“ entnommen werden. Bei den Fahrgastzahlen handelt es sich um die durchschnittliche Zahl der Ein- und Aussteiger pro Tag (Mo.–Fr. an Schultagen) im Jahr 2015. Aktuellere Werte liegen derzeit noch nicht vor. Da Fahrgastzahlen Betriebsgeheimnis der Eisenbahnverkehrsunternehmen sind, kann die Staatsregierung sie lediglich in klassifizierter Form angeben. 2. Welche Bahnhöfe und Haltepunkte sind in Bayern noch nicht barrierefrei ausgebaut (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die noch nicht barrierefrei ausgebauten Bahnhöfe und Haltepunkte können der Anlage* unter der Spalte „Einstufung Barrierefreiheit“ entnommen werden. Als „barrierefrei“ sind die Stationen aufgeführt, die folgende Bedingungen erfüllen: • Bahnsteige sind für Gehbehinderte barrierefrei zu erreichen (ebenerdig, mit barrierefreier Rampe oder mit Aufzügen ). • Bahnsteige sind durch barrierefreie Wege miteinander verbunden. • Der Umweg für Gehbehinderte (im Vergleich zum direkten Treppenzugang) beträgt nicht mehr als 250 m. • Bahnsteige haben eine Bahnsteighöhe von mind. 55 cm (bei der S-Bahn München 96 cm). 3.1 Bei welchen der unter 2. aufgeführten Bahnhöfe und Haltepunkte ist ein barrierefreier Umbau bereits in Planung (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Bahnhöfe und Haltepunkte, deren barrierefreier Umbau bereits in Planung ist, können der Anlage unter der Spalte „Barrierefreier Ausbau bis 2021 geplant“ entnommen werden . Planungen für einen barrierefreien Ausbau ab 2021, deren Realisierung zum Teil noch nicht finanziell gesichert ist, können der Anlage* unter der Spalte „Barrierefreier Ausbau ab 2021 geplant“ entnommen werden. 3.2 Welche der unter 3.1 genannten Bahnhöfe und Haltepunkte werden mithilfe staatlicher Fördermittel barrierefrei umgestaltet (bitte mit Nennung des genauen Förderprogramms)? Die Bahnhöfe und Haltepunkte, die mit Fördermitteln des Freistaats Bayern barrierefrei ausgebaut werden, können der Anlage* unter der Spalte „Barrierefreier Ausbau bis 2021 geplant“ entnommen werden. 3.3 Wie viele Fördermittel fließen in den Umbau der unter 3.1 genannten Bahnhöfe und Haltepunkte? Die Bahnhöfe und Haltepunkte werden durch die bayerischen Finanzierungsinstrumente Bayern-Paket I, Bayern- Paket II, Pönaleprojekte sowie die Kofinanzierung des Zukunftsinvestitionsprogramms (ZIP) „Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen“ des Bundes mit einem Volumen von derzeit über 180 Mio. Euro gefördert. Ergänzend zur Infrastrukturförderung sind seitens des Freistaats in der Regel die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten für den Unterhalt wie z. B. für den Betrieb und die Wartung der Aufzüge oder die Pflege der Rampen auszugleichen . 4.1 Welche bayerischen Bahnhöfe und Haltepunkte wurden in den letzten fünf Jahren barrierefrei umgebaut (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die barrierefrei umgebauten Bahnhöfe und Haltepunkte können der Anlage unter der Spalte „Barrierefreier Aus-/ Neubau IBN 2012–2016“ entnommen werden. Es werden die Stationen genannt, die barrierefrei neu gebaut oder ausgebaut wurden und zwischen 2012 und 2016 in Betrieb gegangen sind. 4.2 Welche der unter 4.1 genannten Bahnhöfe und Haltepunkte wurden im Rahmen des „Bayernpakets 2013–2018“ umgebaut? Die im Rahmen des Bayern-Pakets I umgebauten Bahnhöfe und Haltepunkte können der Anlage* unter der Spalte „Barrierefreier Aus-/Neubau IBN 2012–2016“ entnommen werden , bei den betroffenen Stationen ist „ja (Bayern-Paket)“ eingetragen. 4.3 Welche der unter 4.1 genannten Bahnhöfe und Haltepunkte wurden im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes umgebaut? Da das ZIP-Programm erst 2016 aufgelegt und 2017 erweitert wurde, gibt es bis dato weder einen Baubeginn noch eine Fertigstellung bei den berücksichtigten Bahnhöfen. 5. Wie viele Mittel stellt der Freistaat Bayern im Rahmen des Bayern-Pakets II ab 2019 für den barrierefreien Umbau von Bahnhöfen und Haltepunkten zur Verfügung? Für das Bayern-Paket II beabsichtigt der Freistaat Bayern nach aktuellem Sachstand und vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung, gut 100 Millionen Euro bereitzustellen . 6.1 Welche Kriterien müssen Bahnhöfe und Haltepunkte für eine Aufnahme in das Bayern-Paket II erfüllen? Das Bayern-Paket II ist seitens der Staatsregierung durch den Ministerrat beschlossen worden. Ein zentraler Aspekt war die Berücksichtigung von Bahnhöfen, bei denen bereits zuvor mit finanziellem Einsatz des Freistaats Planungen für den barrierefreien Umbau angestoßen worden waren. Eine weitere wichtige Rolle spielte die verkehrliche Priorisierung der Stationen, die seitens der Staatsregierung gemeinsam mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH und der DB Station & Service AG entwickelt worden ist. Kriterien hierfür waren: • die Ein- und Aussteigerzahl des Bahnhofs, • die Knotenfunktion des Bahnhofs, • der besondere örtliche Bedarf (z. B. Behinderten-, Kur- und Senioreneinrichtungen, touristische Ziele) sowie • die Entfernung zur nächstgelegenen barrierefrei ausgebauten Bahnstation. Zudem spielte das Nutzen von Synergieeffekten mit geplanten Umbauten von Empfangsgebäuden und Bahnhofsumfeld eine Rolle sowie eine einigermaßen regional ausgewogene Verteilung der berücksichtigten Stationen. 6.2 Werden große soziale Einrichtungen (z. B. Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Alten- und Pflege- Drucksache 17/16733 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 heime) in unmittelbarer Umgebung eines Bahnhofes oder Haltepunktes bei der Aufnahme in das Bayern- Paket II als wichtiges Kriterium berücksichtigt? 6.3 Wenn nein, wieso findet dieser wichtige Faktor bei der Aufnahme in das Bayern-Paket II keine Berücksichtigung ? Es wird auf die Antwort zu Frage 6.1 verwiesen. 7. Welche Ergebnisse konnten bei den Verhandlungen auf Bundesebene im Hinblick auf eine Ausweitung der Förderung des barrierefreien Umbaus durch den Bund erzielt werden? Die Staatsregierung kritisiert, dass es seitens des zuständigen Bundes mit Ausnahme der Fördermöglichkeit für kleinere Stationen unter 1.000 Ein- und Aussteiger und eines einmaligen Planungsvorrats im zeitlich bis zum Jahr 2018 befristeten Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) keinen konkreten Auftrag an die DB zum barrierefreien Ausbau von Verkehrsstationen gibt. Die Bundesmittel, welche die DB aus dem Topf der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen DB und Bund für den barrierefreien Umbau von Stationen einsetzt, haben nicht die Barrierefreiheit als originäres Ziel, sondern den Bestandserhalt. Insofern werden seitens des Bundes bezogen auf die Barrierefreiheit falsche Anreize gesetzt, weil die DB nicht die wichtigsten Bahnhöfe auswählt, sondern diejenigen, die am sanierungsbedürftigsten sind. Die Staatsregierung kämpft seit einigen Jahren unter den Ländern an vorderster Front dafür, dass der Bund dem barrierefreien Ausbau der Verkehrsstationen die angemessene Bedeutung einräumt und dies auch finanziell hinterlegt. Sie sieht das erstmalige Auflegen von Sonderförderungen im Rahmen des ZIP als ersten Erfolg des ostentativen Forderns . Zusätzlich hat sie beim Bund erreicht, dass dieser mittlerweile grundsätzlich entschieden hat, dass Bedarfsplan- Ausbauprojekte keine Verschlechterung der Barrierefreiheit selbst bei Stationen mit weniger als 1.000 Ein- und Aussteigern , wo der Bund in der Regel den Einsatz von Bundesmitteln zur Herstellung von Barrierefreiheit nicht erlaubt, bewirken dürfen und diese Stationen barrierefrei umgebaut werden müssen. Diese Grundsatzentscheidung gilt auch für Stationen, bei denen ein besonderer Bedarf wie zum Beispiel nahe Behinderteneinrichtungen attestiert werden kann. Die Staatsregierung fordert vom Bund darüber hinaus, künftig bei Ausbauprojekten des Bedarfsplans Schiene alle entlang der Ausbaustrecken liegenden Stationen barrierefrei ausbauen zu lassen und dies mit Bedarfsplanmitteln zu finanzieren . Hierzu hat die Staatsregierung eine breite Allianz der Länder hergestellt und in der letzten Verkehrsministerkonferenz am 28. April 2017 einen einstimmigen Beschluss erwirkt. Schließlich fordert die Staatsregierung, dass bei Ausbaumaßnahmen an Stationen mit Bundesmitteln die Herstellung von Barrierefreiheit grundsätzlich verpflichtend wird, zumindest aber keine Verschlechterung der Barrierefreiheit durch die Maßnahme entstehen darf. Nicht zuletzt wird die Staatsregierung im Rahmen der heuer beginnenden Verhandlungen zwischen dem Bund und der DB zur Ausgestaltung einer Nachfolgelösung der aktuellen LuFV II eine deutliche Anreizregelung zum barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen fordern. 8.1 An welchen Bahnhöfen besteht die Möglichkeit, die Einstiegshilfen der DB AG in Anspruch zu nehmen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Bahnhöfe und Haltepunkte mit der Möglichkeit einer Einstiegshilfe können der Anlage* unter der Spalte „Einstiegshilfen am Bahnsteig“ entnommen werden. 8.2 Wie häufig wurden die Einstiegshilfen an den jeweiligen Bahnhöfen nach den aktuellsten Zahlen wahrgenommen ? Im ersten Halbjahr 2016 wurden nach Auskunft der DB AG insgesamt 513 Hilfen durch den DB Mobilitätsservice durchgeführt - dies entspricht einer Zunahme um rund 26 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2015. Dabei entfielen etwa 80 Prozent der Hilfen auf den Standort Kempten und etwa 20 Prozent auf den Standort Rosenheim. Hervorzuheben sind folgende Stationen: Standort Kempten • Buchloe mit 46 Hilfen • Kaufbeuren mit 52 Hilfen • Memmingen mit 305 Hilfen Standort Rosenheim • Prien am Chiemsee mit 37 Hilfen • Traunstein mit 26 Hilfen Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16733 Anlage Drucksache 17/16733 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16733 Anlage Drucksache 17/16733 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Anlage Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16733 Anlage Drucksache 17/16733 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Anlage Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16733 Anlage Drucksache 17/16733 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 11 Anlage Seite 12 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16733 Anlage Drucksache 17/16733 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 13 Anlage Seite 14 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16733 Anlage Drucksache 17/16733 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 15 Anlage Seite 16 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16733 Anlage Drucksache 17/16733 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 17 Anlage Seite 18 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16733 Anlage Drucksache 17/16733 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 19 Anlage Seite 20 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16733 Anlage Drucksache 17/16733 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 21 Anlage Seite 22 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16733 Anlage Drucksache 17/16733 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 23 Anlage Seite 24 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16733 Anlage Drucksache 17/16733 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 25 Anlage Seite 26 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16733 Anlage Drucksache 17/16733 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 27 Anlage