17. Wahlperiode 26.07.2017 17/16736 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Stümpfig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.03.2017 Entwicklung Pflanzenschutzmittelbelastung der Wiedersbacher Brunnen in der Gemeinde Leutershausen bis heute Aus meinen Schriftlichen Anfragen und den Antworten der Staatsregierung (Drs. 17/2838 vom 09.09.2014 und Drs. 17/6370 vom 29.05.2015) und aus der Antwort der Staatsregierung vom 12.03.2014 (Drs. 17/1007) auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordenten Markus Ganserer ergeben sich weitere Fragen zur Belastung der Wiedersbacher Brunnen in der Gemeinde Leutershausen. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Gibt es neue Ergebnisse von Untersuchungen durch das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Ansbach oder anderen Behörden, um bekannt gewordene Pflanzenschutzmittel -Belastung (PSM) des Grundwassers zu ergründen, wie dies die Staatsregierung in ihrer Antwort vom 12.03.2014 und 29.05.2015 angekündigt hat (bitte nach Schadstoffen und Messstellen auflisten)? b) Wurden neue Grundwassermessstellen eingerichtet, wenn ja, wie viele (bitte auflisten)? c) In welchen Abständen wurden seit dem 29.05.2015 Proben genommen? 2. a) Wie hat sich die örtliche Konzentration der einzelnen Pflanzenschutzmittel und die Grenzwertüberschreitungen wie z. B. Atrazin und Desethylatrazin entwickelt (bitte neue Ergebnisse der Untersuchungen auflisten )? b) Wurden seit dem 29.05.2015 weitere Kontrollmaßnahmen bei landwirtschaftlichen Betrieben eingeleitet, wenn ja, bei wie vielen? 3. a) Wurden inzwischen Verursacher für die Pflanzenschutzmittel -Belastung ermittelt, wenn ja, welche? b) Welche Verursacher kommen nach Meinung der Behörden in Betracht? 4. a) Welche einzelnen Maßnahmen wurden seit dem 29.05.2015 durchgeführt, um die Herkunft der PSM- Belastungen zu ergründen (bitte zeitliche Abfolge angeben )? b) In welcher Art und in welchem Umfang wurden inzwischen die Bürgerinnen und Bürger über die einzelnen Maßnahmen und Ergebnisse informiert? 5. Sind Brunnenverunreinigungen mit Pflanzenschutz- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. mitteln entlang von Bahnstrecken bei Schnelldorf, Dombühl, Wicklesgreuth, Petersaurach, Heilsbronn oder Triesdorf bekannt? . Welche Maßnahmen hat die Landesanstalt für Landwirtschaft , das Landesamt für Umwelt, das Landratsamt Ansbach sowie andere Behörden nach dem 29.05.2015 in die Wege geleitet, um schädlichen Auswirkungen der Verunreinigungen zu minimieren? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 02.05.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wie folgt beantwortet: 1. a) Gibt es neue Ergebnisse von Untersuchungen durch das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Ansbach oder anderen Behörden, um bekannt gewordene Pflanzenschutzmittel-Belastung (PSM) des Grundwassers zu ergründen, wie dies die Staatsregierung in ihrer Antwort vom 12.03.2014 und 29.05.2015 angekündigt hat (bitte nach Schadstoffen und Messstellen auflisten)? Im Rahmen einer ergänzenden orientierenden Erkundung wurde im September 2015 durch das Büro Dr. Eberlein und Eckstein das Grundstück Fl. Nr. 291 der Gemarkung Wiedersbach mittels vier 2,9 bis 3,7 Meter tiefen Rammkernsondierungen untersucht. Bei der Fläche handelt es sich um einen ehemaligen Lagerplatz, auf dem u. a. auch Pflanzenschutzmittel (PSM) gelagert wurden. Die PSM-Konzentration (Standardprogramm) in allen Feststoffproben lag stets unter der Nachweisgrenze. Zusätzlich wurden die Bodenproben auf bahnspezifische PSM-Wirkstoffe untersucht (Eluat aus Feststoffprobe). Auch hier lagen alle Konzentrationen unter der jeweiligen Nachweisgrenze. Im Rahmen einer dritten Untersuchungskampagne im Winter 2015/2016 wurde eine weitere Grundwassermessstelle GWM4 (auf dem Grundstück Fl. Nr. 270) errichtet. Diese liegt im unmittelbaren Abstrom der Fl. Nr. 291, im Abstrom der Bahntrasse und im Zustrom auf die östliche Wohnsiedlung von Wiedersbach, sowie im Zustrom auf die bereits 2014 gebohrte Grundwassermessstelle GWM2. GWM4 sowie die bestehenden Messstellen GWM1 bis 3 wurden während eines Kurzpumpversuchs dreimal beprobt (Standard PSM und bahnspezifische PSM). Lediglich bei der Messstelle GWM2 wurde dreimal Atrazin Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16736 und Desethylatrazin jeweils in einer Konzentration von 0,2 µg/l festgestellt. Bei allen anderen Wasseranalysen (GWM1, 3 und 4) lagen die Konzentrationen der PSM unter der jeweiligen Nachweisgrenze. b) Wurden neue Grundwassermessstellen eingerichtet , wenn ja, wie viele (bitte auflisten)? Es wurde eine weitere Grundwassermessstelle (GWM4) errichtet . c) In welchen Abständen wurden seit dem 29.05.2015 Proben genommen? Die vier Rammkernsondierungen wurden einmal, die Messstellen GWM1 bis 4 im Dezember 2015 jeweils dreimal beprobt und untersucht. 2. a) Wie hat sich die örtliche Konzentration der einzelnen Pflanzenschutzmittel und die Grenzwertüberschreitungen wie z. B. Atrazin und Desethylatrazin entwickelt (bitte neue Ergebnisse der Untersuchungen auflisten)? Die im November 2014 im Grundwasser von GWM2 gemessenen Konzentrationen der Parameter Atrazin und Desethylatrazin (jeweils 0,2 µg/l) haben sich bei der 3-maligen Beprobung im Dezember 2015 bestätigt (keine Veränderung). Bei den Probenahmen aus GWM3 konnten im Gegensatz zur Beprobung von 2014 (Atrazin 0,1 µg/l) im Dezember 2015 keine PSM nachgewiesen werden. Bei GWM1 (Probenahmen 2014 und 2015) und GWM4 wurden keine PSM nachgewiesen. b) Wurden seit dem 29.05.2015 weitere Kontrollmaßnahmen bei landwirtschaftlichen Betrieben eingeleitet , wenn ja, bei wie vielen? Im Rahmen der pflanzenschutzrechtlichen Fachrechtskontrollen durch das Fachzentrum Pflanzenbau des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach wurden in der Gemeinde Leutershausen zwei landwirtschaftliche Betriebe und ein Gartenbaubetrieb kontrolliert. 3. a) Wurden inzwischen Verursacher für die Pflanzenschutzmittel -Belastung ermittelt, wenn ja welche? b) Welche Verursacher kommen nach Meinung der Behörden in Betracht? Ein Verursacher für den Eintrag der Pflanzenschutzmittel konnte nicht ermittelt werden. 4. a) Welche einzelnen Maßnahmen wurden seit dem 29.05.2015 durchgeführt, um die Herkunft der PSM- Belastungen zu ergründen (bitte zeitliche Abfolge angeben)? Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach hat zwei weitere Untersuchungskampagnen im Rahmen der orientierenden Untersuchung durchgeführt (September 2015 und Dezember 2015, siehe Antwort zu Frage 1 a). Zur Umsetzung des Pflanzenschutzgesetzes wurden Fachrechtskontrollen durchgeführt (siehe Antwort zu Frage 2 b). b) In welcher Art und in welchem Umfang wurden inzwischen die Bürgerinnen und Bürger über die einzelnen Maßnahmen und Ergebnisse informiert? Die betroffenen Bürger wurden vom Gesundheitsamt Ansbach über die Grenzwertüberschreitungen schriftlich informiert . 5. Sind Brunnenverunreinigungen mit Pflanzenschutzmitteln entlang von Bahnstrecken bei Schnelldorf, Dombühl, Wicklesgreuth, Petersaurach , Heilsbronn oder Triesdorf bekannt? Dem WWA Ansbach liegen Analysenergebnisse der öffentlichen Wasserversorgung sowie von eigenen Messstellen vor. In den aufgeführten Kommunen liegt lediglich eine Trinkwassergewinnungsanlage in der Nähe einer Bahnstrecke (Stadtwerke Heilsbronn, Wasserschutzgebiet Heilsbronn an der Bahnstrecke Stuttgart – Nürnberg). Die Analysenergebnisse der dortigen Wasserfassungen zeigen vereinzelt Belastungen über dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung. 6. Welche Maßnahmen hat die Landesanstalt für Landwirtschaft, das Landesamt für Umwelt, das Landratsamt Ansbach sowie andere Behörden nach dem 29.05.2015 in die Wege geleitet, um die schädlichen Auswirkungen der Verunreinigungen zu minimieren? Es werden folgende Maßnahmen vorgenommen: – Die Anwendung von Atrazin ist seit 1991 verboten. Das Anwendungsverbot wird durch regelmäßige Stichproben kontrolliert. – Terbuthylazin gehört zu den Wirkstoffen, die als auffällig hinsichtlich der Gewässerbelastung eingestuft sind. Nach dem aktuellen Wirkstoff-Risikomanagement wird empfohlen, auf grundwassersensiblen Standorten auf den Einsatz von Terbuthylazin zu verzichten. Die Gemeinde Leutershausen liegt im Gipskeuper-Gebiet, das sich durch eine geringe hydrogeologische Schutzfunktion auszeichnet. Auf diesen Standorten empfiehlt der Pflanzenschutzdienst bzw. die Offizialberatung mit Unterstützung durch die Verbundberatung und die Fachberatung von Industrie und Handel auf den Einsatz von Terbuthylazin zu verzichten. Der Pflanzenschutzdienst betreibt ein Versuchsprogramm zur Entwicklung von Terbuthylazinfreien Herbizidbehandlungen im Maisanbau. Dieses Versuchsprogramm liefert alternative und leistungsfähige Behandlungsmaßnahmen für die Substitution von Terbuthylazin . Diese Behandlungsempfehlungen werden über verschiedene Medien (Versuchsberichte, Fachartikel , Rundschreiben, Online-Veröffentlichungen) der landwirtschaftlichen Praxis und der Fachberatung zur Verfügung gestellt. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit sowie im Hinblick auf die nicht abzuschätzenden Kosten der Brunnensanierung und notwendigen Aufbereitungsanlagen wurde als Maßnahme vonseiten des Gesundheitsamts der Anschluss an die zentrale Wasserversorgung befürwortet. Der Spatenstich zum Anschluss des Ortsteiles Wiedersbach an die zentrale Wasserversorgung erfolgte im Mai 2015. Der Ortsteil Wiedersbach ist zwischenzeitlich an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen. Somit steht seit Dezember 2016 allen Bürgern von Wiedersbach Trinkwasser nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung zur Verfügung.