17. Wahlperiode 26.07.2017 17/16745 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl SPD vom 04.04.2017 Mögliche Gefahren von Bodenverunreinigung durch Biogasanlagen in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Biogasanlagen gibt es aktuell in Bayern? 2. Bei wie vielen Biogasanlagen in Bayern ist in den letzten 10 Jahren eine Bodenverunreinigung durch undichte Fahrsilos, Biomasselager o. Ä. registriert worden ? 3. Von welcher mutmaßlichen Dunkelziffer der Fälle von Bodenverunreinigung durch Biogasanlagen wird in Bayern ausgegangen? 4. Wie viele der Fälle der Bodenverunreinigung in den letzten 10 Jahren entstanden durch a) bauliche Mängel? b) betriebliche Mängel? c) technische Defekte? 5. Wie viele der Fälle wären in den letzten 10 Jahren vermeidbar gewesen durch a) bessere Planung und Bau? b) sorgsameren Betrieb? 6. Welche Maßnahmen wurden in den letzten 10 Jahren von der Staatsregierung ergriffen, um schädliche Bodenveränderungen durch Biogasanlagen auszuschließen ? 7. a) Welche Prüfpflichten bestehen für Biogasanlagen in Bayern bezüglich schädlicher Bodenveränderungen? b) Wie häufig wurden bayerische Biogasanlagen in den letzten 10 Jahren auf Bodenverunreinigungen geprüft? c) Wie viele Detailuntersuchungen wurden diesbezüglich durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden in den letzten 10 Jahren angeordnet? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 05.05.2017 Bayern hat sich auf Bundesebene mit Nachdruck dafür eingesetzt , die Sicherheitsstandards für Biogasanlagen zum Schutz der Umwelt zu erhöhen und bundesweit klare Regeln zu schaffen. Insbesondere hat sich Bayern für einen zügigen Erlass der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) eingesetzt, die die ökologischen Belange stärker berücksichtigt. Die AwSV tritt am 01.08.2017 in Kraft. Um Risiken beim Betrieb von Biogasanlagen zu verringern , wurde bereits im Jahr 2004 das Biogashandbuch Bayern veröffentlicht, das regelmäßig fortgeschrieben wird. Das Biogashandbuch ist in Bayern als technischer Standard anerkannt und unterstützt Betreiber von Biogasanlagen sowie Behörden bei der Einhaltung der Vorgaben des Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes. Bayern hat einige Sicherheitsanforderungen durch Fortschreibung des Biogashandbuchs im April und Dezember 2012 bereits vorab zur AwSV zum technischen Standard im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes erklärt. 1. Wie viele Biogasanlagen gibt es aktuell in Bayern? Zum Stichtag 31.12.2015 gab es laut Biogas-Betreiber- Datenbank in Bayern 2.385 Biogasanlagen (http://www.lfl. bayern.de/iba/energie/031607/). 2. Bei wie vielen Biogasanlagen in Bayern ist in den letzten 10 Jahren eine Bodenverunreinigung durch undichte Fahrsilos, Biomasselager o. Ä. registriert worden? In den letzten 10 Jahren wurden von den Behörden in Bayern keine schädlichen Bodenveränderungen im Zusammenhang mit Biogasanlagen registriert. 3. Von welcher mutmaßlichen Dunkelziffer der Fälle von Bodenverunreinigung durch Biogasanlagen wird in Bayern ausgegangen? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wie viele der Fälle der Bodenverunreinigung in den letzten 10 Jahren entstanden durch a) bauliche Mängel? b) betriebliche Mängel? c) technische Defekte? Siehe Antwort zu Frage 2. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16745 5. Wie viele der Fälle wären in den letzten 10 Jahren vermeidbar gewesen durch a) bessere Planung und Bau? b) sorgsameren Betrieb? Siehe Antwort zu Frage 2. 6. Welche Maßnahmen wurden in den letzten 10 Jahren von der Staatsregierung ergriffen, um schädliche Bodenveränderungen durch Biogasanlagen auszuschließen? Auf die Antwort zu Frage 6 der LT-Drs. 17/5116 wird verwiesen . Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass zwischenzeitlich die AwSV am 21.04.2017 im Bundesgesetzblatt S. 905 ff. verkündet wurde und am 01.08.2017 in Kraft treten wird. 7. a) Welche Prüfpflichten bestehen für Biogasanlagen in Bayern bezüglich schädlicher Bodenveränderungen ? Auf die Antwort zu Frage 7 der LT-Drs. 17/5116 sowie auf den Bericht des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz an den Landtag zu LT-Drs. 17/7436 vom 09.10.2015 wird verwiesen. b) Wie häufig wurden bayerische Biogasanlagen in den letzten 10 Jahren auf Bodenverunreinigungen geprüft? Die Überwachung von Biogasanlagen ist Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörden (vgl. auch Vorbemerkung in LT-Drs. 17/7970). Die Abarbeitung der Schadensfälle bei Biogasanlagen erfolgt nicht nach Bodenschutzrecht. c) Wie viele Detailuntersuchungen wurden diesbezüglich durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden in den letzten 10 Jahren angeordnet? Siehe Antwort zu Frage 2.