17. Wahlperiode 26.07.2017 17/16746 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martin Stümpfig, Verena Osgyan, Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.03.2017 Situation des Grundwassers in Mittelfranken Wir fragen die Staatsregierung: 1. An welchen Wasserrahmenrichtlinien(WRRL)-Messstellen in Mittelfranken wurden in den letzten zwei Jahren Pflanzenschutzmittel(PSM)-Werte über 0,1 µ/l festgestellt (bitte genauen Wert angeben) und um welche Pestizide handelte es sich jeweils? 2. Für welche Gemeindegebiete Mittelfrankens empfehlen die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufgrund sorptionsschwacher Böden den Verzicht auf bestimmte PSM, z. B. Terbuthylazin (bitte unter Angabe des jeweiligen Pestizids)? 3. a) Bei welchen Wasserversorgern in Mittelfranken und in welchen Trinkwasserbrunnen (bitte einzeln aufschlüsseln ) liegt bei den aktuellen Wasseranalysen beim Nitratwert über 25mg/l bzw. über 40mg/l vor? b) Bei welche Wasserversorgern in Mittelfranken und in welchen Trinkwasserbrunnen (bitte einzeln aufschlüsseln ) liegen bei den aktuellen Wasseranalysen der PSM-Wert über 0,1 µg/l? 4. a) Bei welchen Trinkwasserbrunnen in Mittelfranken sind die Nitratwerte erst in den letzten drei Jahren auf über 25 mg/l bzw. über 40 mg/l gestiegen? b) Bei welchen Trinkwasserbrunnen in Mittelfranken sind die PSM-Werte erst in den letzten drei Jahren auf über 0,1 µg/l gestiegen? 5. a) Welche Wasserversorger in Mittelfranken müssen aktuell ihr Trinkwasser aufgrund der Nitrat- oder Pestizidgehalte aufbereiten (bitte unter Angabe der jeweiligen Ursache)? b) Welche Wasserversorger in Mittelfranken bauen aktuell eine Wasseraufbereitung für ihr Trinkwasser aufgrund der Nitrat- oder Pestizidgehalte? c) Welche Wasserversorger in Mittelfranken planen derzeit eine Wasseraufbereitung für ihr Trinkwasser aufgrund der Nitrat- oder Pestizidgehalte? 6. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Entwicklung bei den Nitratwerten und PSM-Werten in Mittelfranken seit 2014? b) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um eine Verbesserung bei den Nitratwerten und PSM- Werten im Grundwasser in Mittelfranken zu erreichen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 7. a) Warum verzichtet die Staatsregierung auf die Erfassung von ausgebrachten Mengen an Glyphosat, die in Bayern auf landwirtschaftliche Nutzflächen ausgebracht werden? b) Gibt es Langzeitfolgen, z. B für die Artenvielfalt, Bodenbeschaffenheit bei landwirtschaftlichen Nutzflächen , wenn dort Glyphosat ausgebracht wurde? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 03.05.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. An welchen Wasserrahmenrichtlinien(WRRL)- Messstellen in Mittelfranken wurden in den letzten zwei Jahren Pflanzenschutzmittel (PSM)-Werte über 0,1 µ/l festgestellt (bitte genauen Wert angeben) und um welche Pestizide handelte es sich jeweils? In den Jahren 2015/2016 wurden in Mittelfranken an insgesamt 14 Messstellen des WRRL-Messnetzes zur überblicksweisen und operativen Überwachung Konzentrationen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen (oder relevanten Metaboliten ) oberhalb des Schwellenwerts nach Grundwasserverordnung von 0,1 µg/l festgestellt. Die Maximalwerte aus den beiden Jahren sowie die jeweiligen Einzelstoffe sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Objektkennzahl Name der Messstelle Parameter (PSM-Wirkstoff bzw. relevanter Metabolit) Maximaler Messwert im Zeitraum 2015/2016 [µg/l] (Stand: 26.01.2017) 1132643000015 Hardgrabenquelle 8/4 Desethylatrazin 0,14 1132652600004 Eisenhoferquelle Equarhofen Metolachlor 0,24 Terbuthylazin 0,17 4110643200036 Igel (Luber), Neunhof Bentazon 0,14 Hexazinon 0,13 4110653200251 Beregnungsbrunnen Sportplatz Tillypark Atrazin 0,13 4110703100005 Gundelsheim Metolachlor 0,34 Terbuthylazin 0,22 4120642900043 Unterschweinach, Quellfassung Atrazin 0,11 Desethylatrazin 0,13 4120643100097 Kuehberg-Quelle Tuchenbach Bentazon 0,71 4120643400045 Quelle Buchenbergstollen Süd Bentazon 0,16 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16746 Objektkennzahl Name der Messstelle Parameter (PSM-Wirkstoff bzw. relevanter Metabolit) Maximaler Messwert im Zeitraum 2015/2016 [µg/l] (Stand: 26.01.2017) 4120662800027 Auerbach Quelle Ost Desethylterbuthylazin 0,18 4120662900023 Am Grüber Hang Quelle 1 (Neumühle) Desethylatrazin 0,11 4120663000018 Wendsdorf-Sommerrankenquelle Atrazin 0,14 Desethylatrazin 0,15 4120672900005 Mittelbach Quelle 1 (Notversorgung) Atrazin 0,22 Bentazon 0,79 4120673000037 alt Büschelbach Quelle Desethylatrazin 0,13 4120703000007 Ursheim Atrazin 0,12 Desethylatrazin 0,23 2. Für welche Gemeindegebiete Mittelfrankens empfehlen die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufgrund sorptionsschwacher Böden den Verzicht auf bestimmte PSM, z. B. Terbuthylazin (bitte unter Angabe des jeweiligen Pestizids)? Die Gemeindegebiete in Mittelfranken, für die ein Verzicht auf den Wirkstoff Terbuthylazin empfohlen wird, sind in der Antwort zu Frage 4 in der Landtags-Drucksache 17/3045 aufgeführt. 3. a) Bei welchen Wasserversorgern in Mittelfranken und in welchen Trinkwasserbrunnen (bitte einzeln aufschlüsseln) liegt bei den aktuellen Wasseranalysen der Nitratwert über 25 mg/l bzw. über 40 mg/l vor? Bei nachfolgend aufgeführten öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen liegen für das Jahr 2015 im Rohwasser der aufgeführten Wasserfassungen bzw. Sammelmessstellen die genannten Konzentrationsbereiche vor. Hierbei wurden nur EÜV-pflichtige Wasserversorgungsanlagen (EÜV = Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs - und Abwasseranlagen) mit einer wasserrechtlich gestatteten Entnahmemenge von mehr als 5.000 m³ pro Jahr berücksichtigt. Wasserversorgungsunternehmen Wasserfassung/ Sammelmessstelle Nitrat > 25 mg/l Nitrat > 40 mg/l Erlanger Stadtwerke AG Brunnen SF 10 Südfassung Flachbr.(ehem. Br. mf02) X Gemeinde Adelsdorf Adelsdorf, Brunnen VII X Brunnen II X Gemeinde Bruckberg Bruckberg Quelle X X Gemeinde Buch am Wald Buch am Wald Brunnen 1 X Gemeinde Kirchensittenbach Quelle Oberkrumbach X Gemeinde Möhrendorf Brunnen I X Brunnen II X Gemeinde Neuendettelsau Jakobsruh Brunnen 1 (Notbrunnen) X X Gemeinde Rohr Quelle I Nitrat X X Quelle II X X Quelle III X X Gemeinde Spardorf Brunnen II X Gemeinde Weihenzell Am Grüber Hang Quelle 1 (Neumühle) X X Weihenzell Wernsbrunnen Quelle 2 X X Wasserversorgungsunternehmen Wasserfassung/ Sammelmessstelle Nitrat > 25 mg/l Nitrat > 40 mg/l Gemeinde Weihenzell Weihenzell Wernsbrunnen Quelle 3 X X Weihenzell Wippendorf Quelle X X Mischwasser Quelle (MW Qu) 1 und 2 Neumühle X X MW Qu. 1 – 5 Dachsbrunnen u. Am Wernsbrunnen X Gemeindewerke Cadolzburg Br.2 Cadolzburg X X Br.3 Cadolzburg X X Herzo Werke Brunnen X X Brunnen XI X X Brunnen XII X X Brunnen XIV X X Brunnen XV X X Brunnen XVI X X Brunnen XVII X infra fürth gmbh Brunnen II X X Brunnen III X Brunnen V X X Notbr. XXIII Herboldshof- Br IV Stadeln Mannhof X Kommunalunternehmen Markt Bechhofen Bechhofen Brunnen 4 X X Markt Ammerndorf Quelle I X X Quelle II X X Quelle III X X Markt Baudenbach Baudenbach, Quelle II X Baudenbach, Quelle III X X Markt Berolzheim Markt Berolzheim Brunnen X X Markt Dachsbach Rauschenberg, Brunnen II X X Rauschenberg, Brunnen III X Markt Dietenhofen Adelmannsdorf Haasgang Quelle II X X Markt Lehrberg Lehrberg Brunnen 2 (Walkmühle) X Markt Nordheim Markt Nordheim, Brunnen IV X Markt Thalmässing WV Markt Thalmässing, Auslauf HB – Gebersdorferweg X WV Markt Thalmässing, Höllquellen – Einlauf HB X X Stadt Burgbernheim Burgbernheim, Erlbachbrunnen B X X Stadt Heilsbronn Aich Brunnen 4a X X Stadt Herrieden Sandbrunnen (Waldquelle ) Heuberg, Herrieden X X Stadt Hilpoltstein Brunnen IV X Stadt Höchstadt a. d. Aisch BrunnenVI X X Brunnen II X Brunnen III X X Brunnen IX Höchstadt X Stadt Leutershausen Neunkirchen Tiefenthal Quelle neu X X Städtisches Kommunalunternehmen Baiersdorf Brunnen III X Stadtwerke Ansbach GmbH Gersbach Quelle G X X Ansbach Quelle Steinersdorf X X Drucksache 17/16746 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Wasserversorgungsunternehmen Wasserfassung/ Sammelmessstelle Nitrat > 25 mg/l Nitrat > 40 mg/l Stadtwerke Dinkelsbühl Beckenberg Brunnen 12 X Reichertsmühle Schachtbrunnen X X Stadtwerke Feuchtwangen Ameisenbrücke Quelle A1 X X Lichtenau Quelle L1 X X Metzlesberg Brunnen M3 X Metzlesberg Brunnen M4 X X Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH Neustadt/Aisch-Nord, Tiefbrunnen 2 X X Neustadt/Aisch-Nord, Tiefbrunnen 6 X Neustadt/Aisch-Süd, Tiefbrunnen 3 X X Neustadt/Aisch-Süd, Tiefbrunnen 5 X X Neustadt/Aisch, Hassler- Quelle X X Neustadt/Aisch, Quelle Roter Brunnen X Neustadt/Aisch, Röhrleins -Quelle, Notwasserversorgung X X Stadtwerke Schwabach GmbH Alexander Quelle X X Br. Ia X Br. XIII (alt Br. III) X X Brunnen IV X Luitpold Quelle X X Tiefbrunnen III X X Stadtwerke Weißenburg GmbH Lettenmühle Brunnen IVa X Wasserbeschaffungsverband Eschenbach Eschenbach, Quellfassung (Fallbrunnen) X X Wasserbeschaffungsverband Lengenfeld, Herr Johann Gruber Lengenfeld Quelle 1 X Wasserbeschaffungsverband Oberfeldbrecht Oberfeldbrecht, Quellfassung I X Wasserbeschaffungsverband Opfenried Röckingen Opfenried Neubrunnen X Wasserbeschaffungsverband Rohr Quelle II Gaulnhofer X X Quelle V Staußberger Quelle X Quelle VI Oppeltquelle X Wasserbeschaffungsverband Unterfeldbrecht Oberfeldbrecht, Stormsleite 1 (WBV Unterfeldbrecht ) X Wasserverband Freihaslach Freihaslach, Brunnen I X WV Georgensgmünd Brunnen III X Zweckverband zur Wasserversorgung (ZV z WV) Büchenbach-Aurach- Gruppe Brunnen III Büchenbach X X ZV z WV Dillenberg- Gruppe Go Br.I EG I X X Go Br.V EG I X X Go Br.VI EG I X Go Br.VII EG I X Go Br.VIII EG I X Go Br.X EG I X Wi Br.II EG II X Wi Br.IV EG II X Wi Br.VII EG II X ZV z WV Hemhofen- Röttenbach Brunnen I X X Wasserversorgungsunternehmen Wasserfassung/ Sammelmessstelle Nitrat > 25 mg/l Nitrat > 40 mg/l ZV z WV Marloffsteiner Gruppe Brunnen I X ZV z WV der Eltersdorfer Gruppe Brunnen 8 X X ZV z WV Reckenberg- Gruppe Brunnen 1 EG I X Brunnen 1 EG III Reckenberg X Brunnen 2 EG I X Brunnen 2 EG II X Brunnen 2 EG III X Brunnen 3 EG III X Zweckverband Fernwasserversorgung Franken Uehlfeld, PW Rohmischw . BF I+II X Zweckverband zur Wasserversorgung der Büchelberger Gruppe Laubenzedel Brunnen II X Zweckverband zur Wasserversorgung der Heidenberg-Gruppe Brunnen I X Brunnen II X X Brunnen III X X Zweckverband zur Wasserversorgung der Pfaffenberg-Gruppe Dorsbrunn Brunnen Ia X X Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwarzach-Gruppe Brunnen I X b) Bei welchen Wasserversorgern in Mittelfranken und in welchen Trinkwasserbrunnen (bitte einzeln aufschlüsseln) liegt bei den aktuellen Wasseranalysen der PSM-Wert über 0,1 µg/l? Die Konzentration von 0,1 mg/l wird durch PSM im Rohwasser der aufgelisteten Wasserfassungen bzw. Sammelmessstellen überschritten. Für die Auswertung wurde die EÜV-pflichtige Wasserversorgungsanlage mit einer wasserrechtlich gestatteten Entnahmemenge von mehr als 5.000 m³ pro Jahr berücksichtigt. Je Wasserfassung wurden die Messdaten aus dem Zeitraum von 2011 bis 2015 ausgewertet . Wasserversorgungsunternehmen Wasserfassung/Sammelmessstelle PSM > 0,1 µg/l Gemeinde Alfeld Brunnen II X Gemeinde Simmelsdorf Brunnen I – Rötelgruben X Brunnen II – Gwender X Gemeinde Weihenzell Am Grüber Hang Quelle 1 (Neumühle ) X Weihenzell Wippendorf Quelle X Mischwasser Quelle 1 und 2 Neumühle X Markt Ammerndorf Quelle II X Quelle I X Stadt Heilsbronn Diebsgraben Brunnen 1 X Diebsgraben Brunnen 6 X Diebsgraben Brunnen 7 X Diebsgraben Brunnen 8 X Stadtwerke Dinkelsbühl Mutschach Brunnen I X Mutschach Brunnen II X Mutschach Brunnen III a X Wasserbeschaffungsverband Opfenried Röckingen Opfenried Neubrunnen X 4. a) Bei welchen Trinkwasserbrunnen in Mittelfranken sind die Nitratwerte erst in den letzten drei Jahren auf über 25 mg/l bzw. über 40 mg/l gestiegen? Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16746 Bei nachfolgend aufgeführten öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen liegen für den 3-Jahres-Zeitraum von 2013 bis 2015 im Rohwasser der aufgeführten Wasserfassungen bzw. Sammelmessstellen die genannten Konzentrationsbereiche vor. Im Jahr 2012 wurden diese Konzentrationsbereiche im Rohwasser noch unterschritten. Hierbei wurden nur EÜV-pflichtige Wasserversorgungsanlagen mit einer wasserrechtlich gestatteten Entnahmemenge von mehr als 5.000 m³ pro Jahr berücksichtigt. Wasserversorgungsunternehmen Wasserfassung/ Sammelmessstelle Nitrat > 25 mg/l Nitrat > 40 mg/l Kommunalunternehmen Markt Bechhofen Bechhofen Brunnen 3 X Wasserbeschaffungsverband Kühnhardt, Hr. Rudi Groß Mischwasser Qu. 1 u. 2, Kühnhardt, Feuchtwangen X Markt Lehrberg Lehrberg Brunnen 2 (Walkmühle) X Wasserbeschaffungsverband Opfenried Röckingen Opfenried Neubrunnen X Markt Schopfloch Schopfloch Brunnen 1 X Städtisches Kommunalunternehmen Baiersdorf Brunnen II X Gemeindewerke Cadolzburg Br.3 Cadolzburg X ZV z WV Dillenberg- Gruppe Wi Br.VII EG II X ZV z WV der Eltersdorfer Gruppe Brunnen 8 X X ZV z WV Hemhofen- Röttenbach Brunnen I X X ZV z WV Marloffsteiner Gruppe Brunnen I X Gemeinde Möhrendorf Brunnen I X Brunnen II X Markt Baudenbach Baudenbach, Quelle II X Wasserbeschaffungsverband Eschenbach Eschenbach, Quellfassung (Fallbrunnen) X ZV zur WV Markt Erlbacher Gruppe Altselingsbach, Quelle II (Brunnenwiesenqu.II+III) X Markt Erlbach, Tiefbrunnen am Buschhorn X Wasserbeschaffungsverband Oberstrahlbach Oberstrahlbach, Brunnen I X X Gemeinde Ottensoos Brunnen I X Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwarzach-Gruppe Brunnen I X Gemeinde Spardorf Brunnen II X X Wasserzweckverband Winkelhaid Tiefbrunnen 4 X b) Bei welchen Trinkwasserbrunnen in Mittelfranken sind die PSM-Werte erst in den letzten drei Jahren auf über 0,1 µg/l gestiegen? Der Staatsregierung sind keine Trinkwasserbrunnen in Mittelfranken bekannt, bei denen die PSM-Werte erst in den letzten drei Jahren auf über 0,1 µg/l gestiegen sind. 5. a) Welche Wasserversorger in Mittelfranken müssen aktuell ihr Trinkwasser aufgrund der Nitrat- oder Pestizidgehalte aufbereiten (bitte unter Angabe der jeweiligen Ursache)? Bei folgenden öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen (mit Wasserversorgungsanlagen entspr. § 3 Nr. 2a der Trinkwasserverordnung ) sind nach Kenntnis der Staatsregierung entsprechende Aufbereitungsanlagen in Betrieb: Landkreis Wasserversorger Eingebaute Aufbereitungsanlagen aufgrund der Nitrat- oder Pestizidgehalte Ansbach Stadt Heilsbronn Aktivkohlefiltration wegen PSM Wasserbeschaffungsverband Opfenried Aktivkohlefiltration wegen PSM Neustadt a.d. Aisch- Bad Windsheim Fernwasserversorgung Franken Aktivkohlefiltration wegen PSM Nürnberg und Nürnberger Land Brunnengesellschaft 1901 Eschenbach Aktivkohlefiltration wegen PSM Gemeinde Alfeld Aktivkohlefiltration wegen PSM Gemeinde Happurg Aktivkohlefiltration wegen PSM Gemeinde Hartenstein Aktivkohlefiltration wegen PSM Gemeinde Kirchensittenbach Aktivkohlefiltration wegen PSM Gemeinde Simmelsdorf Aktivkohlefiltration wegen PSM Gemeinde Vorra Umkehrosmose wegen PSM N-ERGIE Aktiengesellschaft , Ranna II Aktivkohlefiltration wegen PSM Wassergemeinschaft Fischbrunn-Nürnberg e.V. Aktivkohlefiltration wegen PSM Zweckverband zur Wasserversorgung der Riegelsteingruppe Aktivkohlefiltration wegen PSM b) Welche Wasserversorger in Mittelfranken bauen aktuell eine Wasseraufbereitung für ihr Trinkwasser aufgrund der Nitrat- oder Pestizidgehalte? Der Staatsregierung liegen keine Kenntnisse über aktuelle Errichtungen entsprechender Anlagen durch die öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen in Mittelfranken vor. c) Welche Wasserversorger in Mittelfranken planen derzeit eine Wasseraufbereitung für ihr Trinkwasser aufgrund der Nitrat- oder Pestizidgehalte? Auf die diesbezüglichen Antwort zu Frage 7c) in der Landtags -Drucksache 17/3045 wird verwiesen. Der Staatsregierung liegen hierzu keine neueren Kenntnisse vor. 6. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Entwicklung bei den Nitrat-Werten und PSM-Werten in Mittelfranken seit 2014? Bei der Belastungsentwicklung im Grundwasser ist sowohl hinsichtlich Nitrat als auch hinsichtlich PSM insgesamt keine Verbesserung bzw. Verschlechterung der Situation zu erkennen. b) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um eine Verbesserung bei den Nitrat-Werten und PSM-Werten im Grundwasser in Mittelfranken zu erreichen? Zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden zur Reduktion der PSM- und Nitratbelastung des Grundwassers in ganz Bayern Maßnahmengebiete ausgewiesen, in denen ergänzende Maßnahmen geplant und umgesetzt werden. Bis 2021 werden insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro in den Schutz der Gewässer in Bayern investiert. Die entsprechenden Bewirtschaftungspläne sowie die zugehörigen Maßnahmenprogramme sind auf der Website des Landesamts für Umwelt unter https://www.lfu.bayern.de/wasser/wrrl/index.htm einsehbar . Drucksache 17/16746 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 7. a) Warum verzichtet die Staatsregierung auf die Erfassung von ausgebrachten Mengen an Glyphosat , die in Bayern auf landwirtschaftliche Nutzflächen ausgebracht werden? Die Aufzeichnungspflicht über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln wurde auf nationaler Ebene in § 11 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) näher geregelt . Die Durchführung landesweiter Erhebungen ist nicht vorgesehen. Unabhängig davon führt das Julius-Kühn-Institut nach § 21 PflSchG die Erhebung von Daten in nicht personenbezogener Form über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch und erstellt Statistiken zur Erfüllung der Anforderungen von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 vom 25. November 2009 über Statistiken zu Pestiziden. Die deutschlandweite Auswertung kann über die Internetseite des Julius-Kühn-Instituts http://papa.juli us-kuehn.de/index.php?menuid=33 abgerufen werden. b) Gibt es Langzeitfolgen, z. B. für die Artenvielfalt, Bodenbeschaffenheit bei landwirtschaftlichen Nutzflächen , wenn dort Glyphosat ausgebracht wurde? Der Rückgang der Artenvielfalt bei Tieren und Pflanzen ist Ergebnis eines komplexen Wirkungszusammenhangs und vielfältiger Faktoren. Der Staatsregierung liegen keine Informationen über schädliche Langzeitfolgen für die Artenvielfalt und Bodenbeschaffenheit bei landwirtschaftlichen Nutzflächen infolge der sachgerechten und bestimmungsgemäßen Ausbringung von Glyphosat vor. Unabhängig davon hat Deutschland im Rahmen der Neubewertung des Wirkstoffs Glyphosat auf EU-Ebene in seinem Bewertungsbericht angeregt, im Rahmen der Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auch indirekte Auswirkungen auf die Artenvielfalt EU-weit zu berücksichtigen.