17. Wahlperiode 26.07.2017 17/16747 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 29.03.2017 Bienenwachsverfälschung 2 In der Antwort auf meine Anfrage „Bienenwachsverfälschung “ vom 25.11.2016 (Drs.17/15049) heißt es in der Antwort auf Frage 3: „Grundsätzlich sind Imker verantwortlich für die von ihnen eingesetzten und erworbenen Betriebsmittel . Hochwertiges und möglichst unbelastetes Bienenwachs ist eine Grundvoraussetzung für Bienengesundheit und gute Honigqualität.“ Ich frage die Staatsregierung: 1 a) Welche Gefahren sieht die Staatsregierung, wenn belastete Chargen von Bienenwachs nicht kontrolliert eingesammelt und vernichtet werden? b) Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, wie das verfälschte und belastete Wachs aus dem Produktionskreislauf genommen werden kann? 2. Wie werden die geschädigten Imker, die Völker verloren und nicht verkehrsfähigen Honig geerntet haben oder auf vielen Kilo belastetem Wachs sitzen, das sie nicht in den Kreislauf zurückgeben können, entschädigt ? 3. a) Wie kann sichergestellt werden, dass die betroffenen Imker neue, unbelastete Mittelwände kaufen können? b) Ist der Staatsregierung bekannt, wer neue Mittelwände mit garantierter Reinheit anbietet? 4. Wie beurteilt die Staatsregierung die Tatsache, dass angeklagte Wachspanscher i. d. R. frei gesprochen werden , mit der Begründung „es gibt keine Vorschriften, die die Händler bei der Verarbeitung von Bienenwachs zu Mittelwänden zu einer vorherigen chemischen Prüfung des Bienenwachses verpflichten würden“? 5. Wie beurteilt die Staatsregierung die Messgenauigkeit bei den Untersuchungen der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim bezüglich der maximalen Genauigkeit auf 0,5 mg/kg (Grenzwert Kinderspielzeug), wenn man in Betracht zieht, dass die Körpermasse einer Biene mit 0,1 Gramm deutlich niedriger liegt als bei einem Kind? 6. a) Trifft es nach Kenntnis der Staatsregierung zu, dass in Pollen und im Bienenbrot im Schnitt 15 chemische Rückstände gefunden werden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. b) Wie beurteilt die Staatsregierung diese Messgenauigkeit in Bezug auf Konzentrationen von weniger als 0,5 mg/kg in Mischungen mehrerer Stoffe oder Stoffarten ? c) Wie beurteilt die Staatsregierung in diesem Zusammenhang die Ergebnisse des niedersächsischen LA- VES-Instituts? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 08.05.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: 1. a) Welche Gefahren sieht die Staatsregierung, wenn belastete Chargen von Bienenwachs nicht kontrolliert eingesammelt und vernichtet werden? Die Staatsregierung sieht aus folgenden Gründen keine Notwendigkeit, belastetes Wachs kontrolliert einzusammeln und zu vernichten: Eine Anreicherung von Schadstoffen kann verhindert werden, weil der Wachskreislauf nicht geschlossen ist. Auch belastete Chargen können problemlos über den Weg der Kerzenherstellung entnommen werden. Jeder bayerische Imker hat die Möglichkeit, über den Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. (TGD) eine kostenfreie Laboranalyse seines Wachses zu erhalten. Sollten Verfälschungen nachweisbar sein, wird empfohlen, das Wachs auszutauschen und zur Kerzenproduktion zu verwenden. b) Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, wie das verfälschte und belastete Wachs aus dem Produktionskreislauf genommen werden kann? Siehe Antwort zu Frage 1 a. 2. Wie werden die geschädigten Imker, die Völker verloren und nicht verkehrsfähigen Honig geerntet haben oder auf vielen Kilo belastetem Wachs sitzen, das sie nicht in den Kreislauf zurückgeben können, entschädigt? Jedem geschädigten Imker stehen zivilrechtliche Schritte zur Verfügung, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 3. a) Wie kann sichergestellt werden, dass die betroffenen Imker neue, unbelastete Mittelwände kaufen können? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16747 Imker können sich beim Kauf von Mittelwänden Untersuchungsergebnisse der jeweiligen Chargen zeigen lassen. Auf Initiative des Deutschen Imkerbundes werden derzeit gemeinsam mit den Bieneninstituten und den Herstellern/ Händlern Qualitätsstandards und ein Gütesiegel für Bienenwachs entwickelt. b) Ist der Staatsregierung bekannt, wer neue Mittelwände mit garantierter Reinheit anbietet? Im Internet finden sich zahlreiche Anbieter von rückstandsfreiem Bienenwachs. Imker sollten auf die Vorlage von Ergebnissen der Rückstandsanalysen bestehen. 4. Wie beurteilt die Staatsregierung die Tatsache, dass angeklagte Wachspanscher i. d. R. freigesprochen werden, mit der Begründung „es gibt keine Vorschriften, die die Händler bei der Verarbeitung von Bienenwachs zu Mittelwänden zu einer vorherigen chemischen Prüfung des Bienenwachses verpflichten würden“? Entsprechende Ergebnisse von Ermittlungsverfahren sind der Staatsregierung nicht bekannt. 5. Wie beurteilt die Staatsregierung die Messgenauigkeit bei den Untersuchungen der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim bezüglich der maximalen Genauigkeit auf 0,5 mg/ kg (Grenzwert Kinderspielzeug), wenn man in Betracht zieht, dass die Körpermasse einer Biene mit 0,1 Gramm deutlich niedriger liegt als bei einem Kind? Die Untersuchungen dienen der Sicherung der Honigqualität . Für diese Zwecke ist die analytische Bestimmungsgrenze von 0,5 mg/kg ausreichend. 6. a) Trifft es nach Kenntnis der Staatsregierung zu, dass in Pollen und im Bienenbrot im Schnitt 15 chemische Rückstände gefunden werden? Nein. Sowohl in Pollen als auch in Bienenbrot werden im Durchschnitt deutlich weniger Wirkstoffe nachgewiesen: In einer Studie aus den Jahren 2012/2013 (niedersächsisches LAVES Bieneninstitut in Celle) betrug das Maximum 15 nachzuweisende Wirkstoffe in einigen Proben. Die durchschnittlich gefundene Wirkstoffzahl lag deutlich darunter. Aus dem deutschen Bienenmonitoring sind Daten zur Belastung des Bienenbrotes bekannt. In den Jahren 2011 bis 2013 waren durchschnittlich 6,1 Wirkstoffe nachweisbar; 2015 konnten im Durchschnitt 5,4 Wirkstoffe je Probe nachgewiesen werden. Ein großer Teil der festgestellten Belastungen liegt dabei im Spurenbereich. Für die festgestellten Befunde aus dem Bienenbrot konnten im Rahmen des deutschen Bienenmonitorings keine Auswirkungen auf den Überwinterungserfolg von Bienenvölkern festgestellt werden. b) Wie beurteilt die Staatsregierung diese Messgenauigkeit in Bezug auf Konzentrationen von weniger als 0,5 mg/kg in Mischungen mehrerer Stoffe oder Stoffarten? Für die Quantifizierung der Wirkstoffe in den oben aufgeführten Rückstandsanalysen liegen die Bestimmungsgrenzen je nach Substanz zwischen 0,003 bis maximal 0,020 mg/kg, die Nachweisgrenzen (nicht quantifizierbar) entsprechend niedriger. c) Wie beurteilt die Staatsregierung in diesem Zusammenhang die Ergebnisse des niedersächsischen LAVES-Instituts? Siehe Antwort zu Frage 6 a.