17. Wahlperiode 26.07.2017 17/16748 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 29.03.2017 Anlage von Struktur- und Landschaftselementen In der Gemeinsamen Richtlinie zur Förderung der Agrarumweltmaßnahmen (AUM) in Bayern wird die Anlage von Struktur- und Landschaftselementen (Merkblatt B59) zum Schutz der Ressourcen Boden und Wasser, zur Sicherung einer langfristigen Nutzungsfähigkeit der Landschaft in Projektgebieten boden:ständig aufgeführt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Projektgebiete boden:ständig gibt es in Bayern (aufgeschlüsselt nach Größe, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2. Wie viele Antragsberechtigte haben bisher in der laufenden Förderperiode von dieser Fördermöglichkeit Gebrauch gemacht (aufgeschlüsselt nach Unternehmensstruktur , Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3. In welcher Höhe wurden Fördermittel hierfür vergeben (aufgeschlüsselt nach Förderprojekt, Maßnahmen, Umsetzungszeitraum)? 4 a) Wie beurteilt die Staatsregierung die bisherige Akzeptanz des Förderprogramms? b) Wo liegen die Hemmnisse bei der Akzeptanz des Förderprogramms ? c) Was unternimmt die Staatsregierung, um das Förderprogramm zu forcieren? 5. a) Wie hoch ist der Beratungsaufwand für diese Projekte ? b) Wie viele Berater sind für diese Projekte in den jeweiligen Ämtern vorgesehen? c) Könnte die Akzeptanz des Förderprogramms durch intensivere Beratung gesteigert werden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 08.05.2017 1. Welche Projektgebiete boden:ständig gibt es in Bayern (aufgeschlüsselt nach Größe, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Id Projektname Fläche (ha) Landkreis 1 Abtsdorfer See 2080 Berchtesgadener Land 2 Ambacher Graben 1377 Freising 3 Hutgraben 1170 Freising 4 Lauterbach 670 Pfaffenhofen 5 Pelhamer See 1665 Rosenheim 6 Thalhauser Graben 1748 Freising 7 Waginger und Tachinger See 12117 Traunstein 8 Allianz Mittlere Vils 1943 Dingolfi ng-Landau 9 Bodenkirchen 645 Landshut 10 Dirnaich-West 269 Rottal-Inn 11 Egglham 2129 Rottal-Inn 12 Eisbach 601 Rottal-Inn 13 Elsendorf 1746 Kelheim 14 Jauchshofen 94 Kelheim 15 Mitterskirchen-Nord 355 Rottal-Inn 16 Mitterskirchen-Süd 120 Rottal-Inn 17 Mühlhausen 269 Kelheim 18 Ortenburg 1410 Passau 19 Schickamühle 1705 Kelheim 20 Schwimmbach 4628 Dingolfi ng-Landau 21 Teugn 583 Kelheim 22 Train 712 Kelheim 23 Wurmsham 1158 Landshut 24 Bühl 65 Amberg-Sulzbach 25 Große Laber 937 Regensburg 26 Hagenohe 274 Amberg-Sulzbach 27 Hellkofen 607 Regensburg 28 Neualbenreuth 300 Tirschenreuth 29 Pichlberg 64 Neustadt a. d. Waldnaab 30 Perlenbach 2087 Wunsiedel 31 Sesslach 1325 Coburg 32 Steinselb 1455 Wunsiedel 33 suedliche Regnitz 2240 Hof 34 Thiersheim 1631 Wunsiedel 35 Weißenstadt 3111 Wunsiedel 36 Hahnenkammsee 2939 Weißenburg-Gunzenhausen 37 Vogtsreichenbach 35 Fürth 38 Burgwallbach 395 Rhön-Grabfeld 39 Sulzfeld 1377 Rhön-Grabfeld Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16748 Id Projektname Fläche (ha) Landkreis 40 Wargolshausen 1518 Rhön-Grabfeld 41 Brunnenbach 2537 Dillingen 42 Erkheim 2220 Unterallgäu 43 Kettershausen 363 Unterallgäu 44 Rothtal 2495 Augsburg 45 Immelsham 24 Kelheim 2. Wie viele Antragsberechtigte haben bisher in der laufenden Förderperiode von dieser Fördermöglichkeit Gebrauch gemacht (aufgeschlüsselt nach Unternehmensstruktur, Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Bislang haben eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und vier landwirtschaftliche Unternehmen in den Gemeinden Thiersheim (Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge), Finningen (Lkr. Dillingen a. d. Donau), Frontenhausen (Lkr. Dingolfing- Landau) und Wonneberg (Lkr. Traunstein) Anträge auf Förderung gestellt. 3. In welcher Höhe wurden Fördermittel hierfür vergeben (aufgeschlüsselt nach Förderprojekt, Maßnahmen , Umsetzungszeitraum)? Es wurden bislang Fördermittel in Höhe von rund 20.000 Euro für die fertiggestellten Maßnahmen in den Projektgebieten Schwimmbach und Brunnenbach ausbezahlt. 4. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die bisherige Akzeptanz des Förderprogramms? Die Maßnahme B59 wurde 2015 auf Anregung von Landwirten aus boden:ständig-Projektgebieten entwickelt, um eine Möglichkeit zu schaffen, ergänzend zu den öffentlichen Maßnahmen zum Wasser- und Stoffrückhalt kleinere Maßnahmen auf Privatflächen in der landwirtschaftlichen Flur umzusetzen. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine neuartige Kombination von investiver Förderung mit einer Flächenförderung von 25 Euro je ar und Jahr (entsprechend 2.500 Euro je ha), die im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) über einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt wird. Die Flächen, auf denen geförderte Struktur- und Landschaftselemente angelegt werden, verbleiben dabei bei den landwirtschaftlichen Betrieben. Sie werden allerdings als Cross-Compliance (CC) geschützte Landschaftselemente erfasst und damit dauerhaft aus der landwirtschaftlichen Produktion genommen. Darauf ist auch die Zuwendungshöhe der Flächenförderung ausgerichtet . Bei den Landwirten in den Projektgebieten besteht durchaus ein grundsätzliches Interesse an der Maßnahme B59, allerdings überwiegt derzeit (noch) die Zurückhaltung bei der Antragstellung. Für die Umsetzung der Initiative boden:ständig steht zudem ein breites Maßnahmenspektrum zur Verfügung, das neben der Anlage von Struktur- und Landschaftselementen über die Maßnahme B59 auch Maßnahmen der Gemeinden sowie die jeweils passenden Instrumente der Ländlichen Entwicklung umfasst. b) Wo liegen die Hemmnisse bei der Akzeptanz des Förderprogramms? Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine neuartige Kombination von investiver Förderung und Flächenförderung . Die Landwirte ermöglichen dabei auf ihren Flächen Maßnahmen zum Gewässerschutz im öffentlichen Interesse . Die für die Anlage der Strukturelemente (z. B. Hecken) entstandenen Ausgaben werden über die staatliche Förderung (Antrag auf Förderung der Investition beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung) zu 80 Prozent abgedeckt und können nach den Bestimmungen der Bayerischen Haushaltsordnung erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises erstattet werden. Die angelegten Struktur- und Landschaftselemente werden im Falle einer Beantragung der Flächenförderung (KULAP – Antrag am zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) als CC- Landschaftselemente erfasst. Somit ist die dauerhafte Wirkung der Maßnahme sichergestellt und die Förderfähigkeit in der 1. und 2. Säule auch nach dem fünfjährigen Verpflichtungszeitraum gegeben. Da es sich hierbei um eine neue Maßnahme handelt, reagieren die Landwirte immer zurückhaltend . Zur Erleichterung der Förderabwicklung stehen sogenannte „Umsetzungshelfer“ (siehe Antwort zu Frage 4 c) für die Landwirte zur Verfügung. c) Was unternimmt die Staatsregierung, um das Förderprogramm zu forcieren? Um die Abwicklung der Maßnahme für die Landwirte zu erleichtern , können diese geförderte Umsetzungshelfer als Unterstützung beauftragen. Zudem wird die Möglichkeit geprüft, auf Grünlandflächen eine investive Förderung zu ermöglichen , bei der die bisherige Grünlandnutzung erhalten bleibt. Zur Ausweitung der Initiative boden:ständig werden an den Ämtern für Ländliche Entwicklung demnächst zusätzliche Projektmitarbeiter eingestellt, die dann auch als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung stehen werden. Mit zunehmender Erfahrung in der Umsetzung von Maßnahmen kann davon ausgegangen werden, dass auch deren Anzahl steigen wird. Flankierend werden hierzu künftig erfolgreiche Beispiele aufbereitet und auf der Homepage der Initiative präsentiert werden. 5. a) Wie hoch ist der Beratungsaufwand für diese Projekte ? Die Beratung der Landwirte und Gemeinden zur Umsetzung des boden:ständig-Rahmenkonzepts für ein Gewässereinzugsgebiet ist der eigentliche Schwerpunkt in der Projektarbeit der Initiative boden:ständig. Da die jeweiligen Projekte immer aus dem örtlichen Bedarf heraus entwickelt werden und somit unterschiedlichste Größenordnungen aufweisen, lässt sich eine absolute und belastbare Zahl an Beratungsstunden nicht benennen. In der dreijährigen Pilotphase hat sich jedoch bestätigt, dass eine intensive Beratungsarbeit der entscheidende Schlüssel für die erfolgreiche Umsetzung des freiwilligen Weges beim Boden- und Gewässerschutz ist. b) Wie viele Berater sind für diese Projekte in den jeweiligen Ämtern vorgesehen? Die Ämter für Ländliche Entwicklung stellen im ersten Halbjahr 2017 jeweils einen zusätzlichen Projektmitarbeiter für die Initiative boden:ständig ein. Diese werden wie bisher in den Projektgebieten durch externe Projektbetreuer ergänzt. c) Könnte die Akzeptanz des Förderprogramms durch intensivere Beratung gesteigert werden? Die Erfahrung in den boden:ständig-Projekten zeigt, dass die Akzeptanz von Förderprogrammen von der direkten Ansprache der Beteiligten vor Ort und damit von der Beratungsintensität abhängt.