17. Wahlperiode 26.07.2017 17/16751 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl SPD vom 05.04.2017 Gefahrenzone öffentlicher Dienst? Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Straftaten gegen Personen (Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst, exklusive Feuerwehrleute , Rettungssanitäter und Polizeibeamte) wurden in den vergangen drei Jahren erfasst (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr, Regierungsbezirk, Landkreis bzw. kreisfreie Stadt, kreisangehörige Gemeinde , Behörde/Ressort und Art der Straftat)? 2. a) Wie viele Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (exklusive Feuerwehrleute, Rettungssanitäter und Polizeibeamte) sind hierbei durch gewalttätige Übergriffe in den vergangenen drei Jahren bayernweit jeweils zu Schaden gekommen (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr, Regierungsbezirk, Landkreis bzw. kreisfreie Stadt, kreisangehörige Gemeinde, Behörde/ Ressort und Art der personalen Gewalt)? b) Zu wie vielen Anzeigen und Verurteilungen kam es aufgrund der Übergriffe? c) Wie hoch waren die Ausfallzeiten in den einzelnen Jahren aufgrund solcher Übergriffe (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und Regierungsbezirk)? 3. Von welcher Dunkelziffer geht die Staatsregierung diesbezüglich für den Freistaat aus? 4. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Staatsregierung , um Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst vor personaler Gewalt zu schützen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 08.05.2017 Zu 1.: In den Geschäftsbereichen der Staatsverwaltung werden bis auf den Bereich der Bayerischen Polizei Straftaten gegen Beamte und Tarifbeschäftigte im jeweiligen Einzelfall erfasst. Zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. des Abgeordneten Markus Ganserer betreffend Gewalt gegen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst vom 15. November 2016 (Drs. 17/15794) hat das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) unter Beteiligung der Staatskanzlei, der Staatsministerien sowie des Obersten Rechnungshofs die bekannt gewordenen Vorfälle von körperlicher und psychischer Gewalt/ Stalking gegen Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sowie die Zahl der erfolgten Anzeigen in den Jahren 2010 und 2015 für die einzelnen Geschäftsbereiche der Staatsregierung sowie deren nachgeordnete Behörden ermittelt . Die Zahlen zu allen Straftaten gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst unterscheiden sich von den erhobenen über Vorfälle von körperlicher und psychischer Gewalt/ Stalking allenfalls marginal. Die unterschiedlichen Bezugszeiträume lassen ebenfalls keine signifikanten Unterschiede im Zahlenmaterial erwarten. Der Erhebungsaufwand ist demgegenüber außerordentlich hoch, da eine maschinelle Auswertung nicht möglich ist. Auf die Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer betreffend Gewalt gegen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst vom 15. November 2016 wird deshalb verwiesen. Zu 2. a) bis c): Auf die Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer betreffend Gewalt gegen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst (Drs. 17/15794) wird verwiesen ; zu Ausfallzeiten sind keine repräsentativen Zahlen vorhanden. Zu 3.: Das StMFLH hat keine Erkenntnisse zu dem Verhältnis zwischen der Zahl der erfassten bzw. bekannt gewordenen Straftaten gegen Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst und der Zahl der ihnen gegenüber tatsächlich begangenen Straftaten. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass nahezu alle Straftaten, die gegenüber Beschäftigten begangen wurden, in der jeweiligen Dienststelle bekannt werden, da es in aller Regel keine Gründe für ein „Geheimhalten“ oder Verschweigen gibt. Zu 4.: Der Freistaat Bayern nimmt die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten ernst und kommt ihr mit zahlreichen unterschiedlichen Maßnahmen in hohem Maße nach. Hierzu gehören sowohl technisch-organisatorische Sicherungen als auch räumliche, bauliche und personenbezogene Maßnahmen. Bezüglich der einzelnen Instrumente wird auf die o. g. Antwort zur Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer vom 15. November 2016 verwiesen.