17. Wahlperiode 26.07.2017 17/16752 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.04.2017 Hochwasserschutz Erlau, Markt Obernzell Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch werden die Kosten für die einzelnen Abschnitte des Hochwasserschutzes in Erlau derzeit geschätzt ? b) Wie hoch waren die Kosten bei der ursprünglichen Kostenschätzung? c) Wie sind die Abweichungen von der ursprünglichen Kostenschätzung zu erklären? 2. a) Hat die Kostensteigerung Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Hochwasserschutzmaßnahmen ? b) Ab welcher Kostensumme würden die einzelnen Abschnitte von Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich Erlau unwirtschaftlich? 3. Beträgt der Kostenanteil des Marktes Obernzell noch immer 50 Prozent oder gibt es inzwischen weitere Förderzusagen , und wenn ja, von wem und in welcher Höhe? 4. Sind die Förderzusagen nach oben in der Summe gedeckelt ? 5. Gibt es noch weitere Fördertöpfe, aus denen der Markt Obernzell Fördermittel zur Finanzierung der Hochwasserschutzmaßnahmen beantragen könnte? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 05.05.2017 1. a) Wie hoch werden die Kosten für die einzelnen Abschnitte des Hochwasserschutzes in Erlau derzeit geschätzt? Derzeit befinden sich in Erlau ein Bauabschnitt (BA 01) in Bau und zwei weitere Bauabschnitte (BA 02 und BA 03) in Planung. Die Kosten werden derzeit wie folgt geschätzt: •  BA  01  (Gewerbegebiet  Erlau):  6,4  Mio.  Euro  (Kostenstand ) •·  BA 02  (Donaugründe): 9,1 Mio. Euro  (Kostenschätzung  nach Fertigstellung des Vorentwurfs) •  BA 03  (Erlau Ost):  2,5 Mio. Euro  (vorläufige Kostenannahme aus der Basisstudie) b) Wie hoch waren die Kosten bei der ursprünglichen Kostenschätzung? •  BA 01 (Gewerbegebiet Erlau): 5,6 Mio. Euro (Kostenberechnung Bauentwurf) •  BA 02 (Donaugründe): 2,9 Mio. Euro (vorläufige Kostenannahme aus der Basisstudie) •  BA 03 (Erlau Ost): Beginn Vorentwurfsplanung April 2017 c) Wie sind die Abweichungen von der ursprünglichen Kostenschätzung zu erklären? BA 01 (Gewerbegebiet Erlau): Kostenmehrungen durch •  Unwägbarkeiten im Baugrund, •  Sanierung eines Mischwasserkanals, •  Hochwasserereignisse während der Bauzeit, •  Stillstandskosten einer Wasserkraftanlage. BA 02 (Donaugründe): Die vorläufige Kostenannahme aus der Basisstudie stammt aus dem Jahr 2009 und diente ausschließlich als erster grober Anhalt für die Priorisierung der Maßnahme. Im Rahmen der Vorentwurfsplanung ergaben sich gegenüber diesen Annahmen folgende wesentlichen Änderungen: •  höherer Bemessungswasserspiegel (Klimazuschlag), •  deutlich höhere Grunderwerbskosten, •  Notwendigkeit einer Untergrundabdichtung, •   Notwendigkeit  einer  wesentlich  aufwendigeren  Binnenentwässerung . 2. a) Hat die Kostensteigerung Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Hochwasserschutzmaßnahmen ? Die höheren Kosten beeinflussen die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme. Seite 2 Bayerischer Landtag    ·    17. Wahlperiode  Drucksache 17/16752 b) Ab welcher Kostensumme würden die einzelnen Abschnitte von Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich Erlau unwirtschaftlich? Im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden neben den reinen Herstellungskosten auch künftige Kosten für  Unterhaltung,  Betrieb  und  Reinvestitionen  betrachtet.  Die anfallenden Kosten über die Herstellung hinaus sind abhängig von den entsprechenden Gewerken (Betonbauwerke , Erdbauwerke, Mobile Elemente usw.). Zum jetzigen Planungstand ist die Wirtschaftlichkeit im BA 02 (Donaugründe) gegeben. Für den BA 03 (Erlau Ost) wird die Wirtschaftlichkeit im Zuge der Vorplanungsphase untersucht. 3. Beträgt der Kostenanteil des Marktes Obernzell noch immer 50 Prozent oder gibt es inzwischen weitere Förderzusagen, und wenn ja, von wem und in welcher Höhe? Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, ist Vorhabensträger der Hochwasserschutzmaßnahme Erlau. Der Markt Obernzell leistet Beteiligtenbeiträge nach Art. 42 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG). Der Beteiligtenbeitrag bei staatlichen Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern erster Ordnung beträgt bayernweit einheitlich 50 Prozent. Für Maßnahmen in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf nach Landesentwicklungsprogramm Bayern 2013 (RmbH) gilt gemäß dem Ministerratsbeschluss vom 15.03.2016 für neue Vereinbarungen (Planung und Bau) ab 15.03.2016 ein Beteiligtenbeitrag von 35 Prozent. Erlau liegt, wie auch der gesamte Landkreis  Passau, im RmbH-Gebiet. Unter Berücksichtigung des  kompensatorischen Hochwasserschutzes (Kostentragung Dritter wegen der 12 km unterstrom von Erlau gelegenen Staustufe Jochenstein) ergeben sich für den Markt Obernzell folgende Kostenbeteiligungen: •  BA 01: 40 Prozent (Vereinbarung vor dem 15.03.2016 geschlossen ) •  BA 02: Planungskosten Vorentwurf: 40 Prozent (Vereinbarung vor dem 15.03.2016 geschlossen) •  BA 02: weitere Planungsschritte und Ausführung: 25 Prozent •  BA 03: Planung und Bau 25 Prozent 4. Sind die Förderzusagen nach oben in der Summe gedeckelt? Die Beteiligtenbeiträge des Marktes Obernzell ergeben sich aus den in Antwort 3 genannten Prozentsätzen. Eine Deckelung der Beiträge des Freistaates Bayern oder des Marktes Obernzell ist nicht vereinbart. 5. Gibt es noch weitere Fördertöpfe, aus denen der Markt Obernzell Fördermittel zur Finanzierung der Hochwasserschutzmaßnahmen beantragen könnte ? Weitere Fördertöpfe für Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern erster und zweiter Ordnung sind dem Staatsministerium  für Umwelt und Verbraucherschutz nicht bekannt.