17. Wahlperiode 26.07.2017 17/16753 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 04.04.2017 Frauenhäuser im Landkreis München Gewalt an Frauen ist keine Randerscheinung in unserer Gesellschaft , sondern prägt den Alltag vieler Frauen. Frauenhäuser sind die einzigen Einrichtungen, die den betroffenen Frauen und ihren Kindern Schutz und Unterkunft zu jeder Tages- und Nachtzeit bieten können. Dennoch wird bayernweit jede zweite Frau, die in einem Frauenhaus um Hilfe nachsucht, abgewiesen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Anzeigen wegen häuslicher Gewalt an Frauen gingen in den sieben Polizeiinspektionen des Landkreises München in den Jahren 2011 bis 2016 ein? 2. Wie viele Frauenhäuser haben die Landeshauptstadt München und die Landkreise Erding, Ebersberg, Starnberg und München? 3. a) Wie viele hilfesuchende Frauen wurden seit Eröffnung des Frauenhauses im Landkreis München abgewiesen ? b) An welches Frauenhaus außerhalb des Landkreises München wurden sie weiterverwiesen? c) Konnten sie dort aufgenommen werden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 06.05.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Zu 1.: Hinsichtlich der Anfrage wurde eine Auswertung in der Polizeilichen Vorgangsverwaltung in Summe für alle bei den Landkreisinspektionen zur Anzeige gebrachten Anzeigen wegen Fällen „Häuslicher Gewalt“ durchgeführt. Diese ergab für die Jahre 2011 bis 2016 folgendes Ergebnis (Anzeigen wegen häuslicher Gewalt mit Frauen als Geschädigte): 2011: 326 Anzeigen 2012: 367 Anzeigen 2013: 397 Anzeigen 2014: 364 Anzeigen 2015: 366 Anzeigen 2016: 340 Anzeigen Zu 2.: In der Landeshauptstadt München gibt es drei Frauenhäuser. Im Landkreis Erding gibt es ein Frauenhaus. Der Landkreis Ebersberg hat sich im Rahmen des Gesamtkonzepts für Frauenhäuser in Bayern dem Frauenhausverbund Erding/Freising zugeordnet und finanziert diese Frauenhäuser mit. Der Landkreis Starnberg hat sich dem Frauenhaus Murnau zugeordnet und beteiligt sich finanziell daran. Im Landkreis München gibt es seit April 2016 ein Frauenhaus. Zu 3. a) bis c): Zu der Anzahl der beim Frauenhaus im Landkreis München abgewiesenen Frauen und den Weiterverweisungen liegen der Staatsregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Laut Auskunft des Sozialdienstes kath. Frauen München e.V. als Träger des Frauenhauses wurden wegen Vollbelegung ca. 20 Frauen (mit ihren Kindern) abgewiesen. Abweisungszahlen aus anderen Gründen wurden vom Frauenhausträger nicht mitgeteilt. Zu den Fragen 3 b und 3 c konnte der Frauenhausträger keine konkreten Angaben machen. Weiterverweisungen erfolgten in der Regel, indem den hilfesuchenden Frauen Telefonnummern von anderen Frauenhäusern gegeben wurden und die Frauen dann selbstständig einen freien Platz suchten; in Einzelfällen erfolge die Weitervermittlung direkt über das Frauenhaus selbst. Kenntnis darüber, ob und in welchem Frauenhaus die Frauen aufgenommen werden, hat der Frauenhausträger nicht.