17. Wahlperiode 26.07.2017 17/16759 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 04.04.2017 Versorgung Schwerstkranker und Sterbender durch Palliativmedizin und Hospizarbeit Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Palliativstationen und wie viele Palliativbetten gibt es im Landkreis München? 2. Wie viele Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung gibt es im Landkreis München? 3. Wie viele Hospize mit wie vielen Hospizplätzen gibt es im Landkreis München? 4. Wer ist für die Errichtung und den Betrieb der vorgesehenen Einrichtungen zuständig und wie werden diese vom Freistaat Bayern gefördert? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 07.05.2017 Zu 1.: Die palliativmedizinische Versorgung des Landkreises München erfolgt durch die Krankenhäuser der Landeshauptstadt München sowie der angrenzenden Landkreise – u. a. Starnberg, Fürstenfeldbruck, Rosenheim und Erding. In den genannten Landkreisen stehen aktuell insgesamt 37 Palliativbetten an fünf Krankenhäusern zur Verfügung. Die Landeshauptstadt München verfügt aktuell über 60 Palliativbetten an vier Krankenhäusern. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Zu 2.: Im Landkreis München gibt es aktuell ein Team der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung mit Sitz in Oberhaching . Zu 3.: Die hospizliche Versorgung erfolgt durch zwei Hospize in der Landeshauptstadt München (insgesamt 28 Plätze) sowie einem Hospiz in Polling (10 Plätze). Zu 4.: Palliativstationen: Für die Errichtung und den Betrieb von Palliativstationen ist der Krankenhausträger verantwortlich. Allerdings verfügt der Freistaat Bayern als einziges Bundesland über ein Fachprogramm zur Palliativversorgung in Krankenhäusern mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte stationäre Palliativversorgung in Ballungsgebieten und im ländlichen Raum auf hohem Qualitätsniveau aufzubauen. Der Freistaat Bayern fördert daher bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung von Palliativstationen über das Krankenhausfinanzierungsgesetz sowie das Bayerische Krankenhausgesetz. Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV): Die Umsetzung der SAPV obliegt der Selbstverwaltung, d. h. die Krankenkassen schließen Versorgungsverträge mit geeigneten Leistungserbringern. Die SAPV wird grundsätzlich von Teams zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung („SAPV-Teams“) erbracht. SAPV-Teams benötigen eine eigene Trägerstruktur (z. B. GmbH oder Verein). Um den flächendeckenden Aufbau der SAPV gemeinsam mit den Krankenkassen voranzubringen und eine dauerhaft hohe Versorgungsqualität sicherzustellen, fördert der Freistaat Bayern seit 2010 die Aufbauphase von SAPV-Teams mit max. 15.000 Euro pro Team (sowohl Teams für Erwachsene als auch für Kinder). Hierfür stehen jährlich rund 100.000 Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Hospize: Für die Errichtung und den Betrieb von Hospizen sind die entsprechenden Träger (z. B. GmbH oder Verein) zuständig. Der Freistaat Bayern fördert den bedarfsgerechten Aufbau stationärer Hospize mit 10.000 Euro pro Hospizplatz.