Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 28.01.2014 Religionsunterricht an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchem Umfang fiel im Schuljahr 2012/13 der katholische und evangelische Religionsunterricht an Grundschulen , an Mittelschulen, an Realschulen, an Gymnasien sowie an beruflichen Schulen in Bayern aus? 2. Wie viele Vollzeit-Religionslehrer-Stellen waren im letz- ten Schuljahr, aufgegliedert nach den einzelnen Schularten , nicht besetzt? 3. Welche Maßnahmen ergreift das Bayerische Staats- ministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, auch in Zusammenarbeit mit der evangelischen Landeskirche und der katholischen Kirche in Bayern, um künftig den Religionsunterricht in lehrplankonformer Weise wieder sicherzustellen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 08.04.2014 1. In welchem Umfang fiel im Schuljahr 2012/13 der katholische und evangelische Religionsunterricht an Grundschulen, an Mittelschulen, an Realschulen, an Gymnasien sowie an beruflichen Schulen in Bayern aus? Die jährlich an den staatlichen Schulen in Bayern durchgeführte Erhebung zum Unterrichtsausfall misst den sporadischen Unterrichtsausfall, d. h. die Abweichungen gegenüber dem regulär vorgesehenen Stundenplan. Bei der Meldung wird nicht nach Unterrichtsfächern differenziert. Der strukturelle Unterrichtsausfall hingegen, also diejenigen Stunden, die über die Dauer eines ganzen Schuljahres nicht erteilt werden können, wird im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ auch fächerspezifisch erhoben. Nachstehend wird in einer tabellarischen Übersicht der strukturelle Unterrichtsausfall in Katholischer und Evangelischer Religionslehre im Schuljahr 2012/13 für die angefragten Schularten ausgewiesen. Tabelle. Struktureller Unterrichtsausfall in den Fächern Katholische und Evangelische Religionslehre an staatlichen Grund- und Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen im Schuljahr 2012/13 Fach Struktureller Unterrichtsausfall1 im Schuljahr 2012/13 an staatlichen ... Grund- und Mittelschulen Realschulen Gymnasien beruflichen Schulen2 Katholische Religionslehre 0,2 % 0,0 % 0,0 % 10,1 % Evangelische Religionslehre 0,8 % 0,0 % 0,2 % 6,0 % 1 Stundenkürzung gegenüber der Soll-Stundenzahl gemäß Stunden- tafel. 2 Wirtschaftsschule, Berufsschule, FOS, BOS und Berufsfachschule. 2. Wie viele Vollzeit-Religionslehrer-Stellen waren im letzten Schuljahr, aufgegliedert nach den einzelnen Schularten, nicht besetzt? Grundsätzlich werden im Stellenplan des Staatshaushalts Lehrerstellen nicht fachspezifisch ausgewiesen. Daher ist es nicht möglich, eine Aussage darüber, wie viele VollzeitReligionslehrer -Stellen im letzten Schuljahr nicht besetzt waren, zu treffen. Zur Unterrichtsversorgung in den Fächern Katholische bzw. Evangelische Religionslehre können für das Schuljahr 2012/2013 für die einzelnen Schularten folgende Angaben gemacht werden: Grund- und Mittelschulen An Grund- und Mittelschulen in Bayern unterrichten neben kirchlichen Lehrkräften auch staatliche Lehrkräfte mit entsprechender Lehrbefähigung die Fächer Katholische bzw. Evangelische Religionslehre. Diese Lehrkräfte werden im Rahmen der Klassenbildung als Klassenlehrkräfte bzw. für einzelne Unterrichtsfächer auch in weiteren Klassen eingesetzt. Damit kann in der Regel der gesamte Religionsunterricht an Grund- und Mittelschulen abgedeckt werden. Bei sehr kleinen Gruppengrößen, die z. T. auch schulhausübergreifend zusammengefasst werden (Diasporagebiete), wird ggf. die 3. Religionsstunde in gemeinsamer Absprache nicht durchgängig gehalten. Realschulen Zum Schuljahr 2012/13 konnten alle von den staatlichen Realschulen gemeldeten Bedarfe an Lehrkräften und Studienreferendaren mit den Fächern Katholische und Evangelische Religionslehre sowie von kirchlichem Personal (Geistliche , Religonspädagogen, sonstige kirchliche Bedienstete im Rahmen von Abstellungsverträgen) besetzt werden. Gymnasien Im Rahmen der Personalplanung können durch die Zuweisungen von Lehrkräften (Stammlehrkräfte, Lehrkräfte der Mobilen Reserve, Studienreferendare, kirchliche Lehrkräfte) derzeit die Anforderungen der Schulen dahingehend erfüllt Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.05.2014 17/1679 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1679 werden, dass die Stundenbedarfe in den Fächern Katholische und Evangelische Religionslehre in aller Regel abgedeckt werden. Berufliche Schulen Im Bereich der beruflichen Schulen findet die Einstellung grundsätzlich nach der jeweiligen beruflichen Fachrichtung und nicht nach dem Unterrichtsfach statt. Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) stellt generell keine Ein-Fach-Lehrkräfte für Religionslehre (katholisch bzw. evangelisch) ein. Diese Einstellungspraxis ergibt sich aus der Tatsache, dass Beamte, welche ihre Vocatio bzw. Missio canonica verlieren, weiterhin besoldet werden müssten, obwohl ein unterrichtlicher Einsatz nicht mehr möglich wäre. Geistliche, Diplom-Theologen mit 2. kirchlicher Dienstprüfung sowie Religionspädagogen (nur an Berufsschulen) werden allerdings im Rahmen einer Zug-um-Zug-Nachbesetzung an den Schulen weiterhin übernommen; insoweit kommt das StMBW den Vereinbarungen mit den Kirchen vollumfänglich nach. Da der Einsatz von kirchlichen Lehrkräften von Schulen häufiger gewünscht und dadurch die Schulpastoral gestärkt wird, werden von den Regierungen sowie vom StMBW weiterhin Abstellungsverträge mit kirchlichen Lehrkräften abgeschlossen . Die Abstellungsverträge sind an das Vorhandensein notwendiger Mittel geknüpft und unterliegen dem jeweiligen Personalbedarf der Schule. Zum Schuljahr 2012/2013 wurden an beruflichen Schulen (inkl. FOS/BOS) 20 Stellen mit Zweitfach Katholische Religionslehre sowie eine Stelle mit Zweitfach Evangelische Religionslehre besetzt. Zum Schuljahr 2013/2014 erfolgten Übernahmen von 15 Lehrkräften mit Zweitfach Katholische Religionslehre und vier Lehrkräften mit Zweitfach Evangelische Religionslehre. 3. Welche Maßnahmen ergreift das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, auch in Zusammenarbeit mit der evangelischen Landeskirche und der katholischen Kirche in Bayern, um künftig den Religionsunterricht in lehrplankonformer Weise wieder sicherzustellen? Grund- und Mittelschulen Die staatlichen und kirchlichen gemeinsamen Personalplanungen beziehen sich insbesondere auf die Einsatzmöglichkeiten von kirchlichem Personal an Grund- und Mittelschulen sowie auf die Sicherstellung der Ausbildungskapazität für Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst, die in ihrer Fächerkombination Katholische bzw. Evangelische Religionslehre gewählt haben und hier ihr zweites Staatsexamen ablegen möchten. Wie in der Antwort zu Frage 2 erläutert, ist der katholische und evangelische Religionsunterricht an Grund- und Mittelschulen sichergestellt. Realschulen Wie bisher ist auch in Zukunft an den staatlichen Realschulen Bayerns aufgrund der genügend hohen Zahl an voll ausgebildeten Bewerbern in einer Fächerverbindung mit dem Fach Katholische oder Evangelische Religionslehre ein lehrplankonformer Religionsunterricht gesichert. Auch weiterhin wird die bewährte vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Evangelischen Landeskirche sowie der Katholischen Kirche in Bayern dazu beitragen, den Religionsunterricht für die Schüler der staatlichen Realschulen in Bayern zu gewährleisten. Gymnasien Wie an den Realschulen ist auch an den bayerischen Gymnasien aufgrund der genügend hohen Zahl an voll ausgebildeten Bewerbern in einer Fächerkombination mit dem Fach Katholische oder Evangelische Religionslehre ein lehrplankonformer Religionsunterricht gesichert. Ergänzend zu den staatlicherseits zugewiesenen Lehrkräften tragen auch kirchliche Lehrkräfte (z. B. Pfarrer) auf Abstellungsvertrag zur Sicherstellung des Religionsunterrichts an den bayerischen Gymnasien bei. Der Einsatz kirchlicher Lehrkräfte erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Staatsministerium und dem Landeskirchenamt bzw. den Schulreferaten der bayerischen Diözesen. Berufliche Schulen a) Maßnahmen zur Gewinnung von neuen Lehrkräften mit dem Fach Religionslehre (katholisch oder evangelisch) Das Staatsministerium hat verschiedene Maßnahmen er- griffen, um die Anzahl der Lehrkräfte mit Fakultas Religionslehre zu erhöhen. So erhalten Absolventen eines Lehramtsstudiums für die beruflichen Schulen, welche das Unterrichtsfach bzw. das Erweiterungsfach Religionslehre nachweisen, einen Einstellungsnotenbonus in Höhe von 0,3 bzw. 0,15. Des Weiteren ermöglicht das Staatsministerium Absolventen der 1. Staatsprüfung für ein Lehramt an Gymnasien in einer Fächerkombination mit dem Fach Religionslehre (außer in der Kombination mit dem Fach Latein oder Sport) den Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen. Auch im Rahmen der Maßnahme zum Aufstieg von Fachlehrern in die 4. Qualifikationsebene ist es möglich, das Fach Religionslehre als Unterrichtsfach zu wählen. b) Sondermaßnahme im Bereich Metalltechnik und Elektro- und Informationstechnik Im unterrichtlichen Einsatz an beruflichen Schulen sind Lehrkräfte mit Fakultas in Katholischer bzw. Evangelischer Religionslehre aufgrund des Mangels in der beruflichen Fachrichtung Metalltechnik bzw. Elektro- und Informationstechnik oftmals nur in ihrer beruflichen Fachrichtung eingesetzt . Durch die Sondermaßnahme zur Gewinnung von Lehrkräften für diese Mangelbereiche sollen diese Lehrkräfte wieder verstärkt in ihrem Zweitfach Religionslehre eingesetzt werden können.