Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 04.04.2017 Türkische Spionagetätigkeiten in Bayern Der türkische Geheimdienst MIT hat offenbar Anhänger der sogenannten Gülen-Bewegung in Deutschland ausspioniert . Es ist von einigen Hundert Fällen auszugehen. Eine Liste mit mehr als 300 Namen wurde im Februar vom türkischen Geheimdienst MIT an den Bundesnachrichtendienst übergeben. Ich frage die Staatsregierung: 1. Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, ob bayerische Staatsbürger auf der Liste aufgeführt sind? 2. a) Bejahendenfalls: Um wie viele handelt es sich dabei? b) Wurden die auf der Liste befindlichen Staatsbürger darüber durch die bayerischen Behörden informiert? c) Ist mit der Information auch eine Handlungsempfehlung in Bezug auf die Einreise in die Türkei bzw. das Betreten von türkischen Konsulaten und Botschaften ergangen? 3. In welchem Umfang sind Spionagetätigkeiten türkischer Geheimdienste in Bayern bekannt? 4. a) Gibt es Kooperationen mit türkischen Geheimdiensten ? b) Bejahendenfalls: Wie sind diese ausgestaltet und um welche Informationen geht es dabei? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09.05.2017 Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage thematisiert eine öffentlich bekannt gewordene Informationssammlung des türkischen Nachrichtendienstes MIT zu Personen und Institutionen in Deutschland, die der „Gülen-Bewegung“ angehören sollen („MIT-Liste“). Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen , die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Staatsregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann. Die Staatsregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage 3 aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil beantwortet werden kann. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Einstufung der Antworten auf die Frage 3 als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – VERTRAULICH“ ist aber im vorliegenden Fall erforderlich. Nach § 7 Nummer 3 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaats Bayern (VS-Anweisung/VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein können, entsprechend einzustufen . Die unbefugte Kenntnisnahme von Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage könnte sich nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Eine Veröffentlichung würde zu einer wesentlichen Schwächung der zur Verfügung stehenden Mittel der Informationsgewinnung führen. Aus ihrem Bekanntwerden könnten auch Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Methoden der Nachrichtendienste gezogen werden. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Staatsregierung auf diese Frage könnte die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden beeinträchtigen , was wiederum für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann. Diese Informationen werden daher gemäß § 7 Nummer 3 VSA als „VS – VERTRAULICH“ eingestuft und gemäß § 48 VSA der VS-Registratur der Verwaltung des Bayerischen Landtags gesondert übermittelt. 1. Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, ob bayerische Staatsbürger auf der Liste aufgeführt sind? 2. a) Bejahendenfalls: Um wie viele handelt es sich dabei ? Auf der „MIT-Liste“ sind 51 Personen und 35 Einrichtungen aufgeführt, zu denen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Bezug (Wohnsitz/Sitz) zu Bayern bekannt ist. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.08.2017 17/16790 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16790 b) Wurden die auf der Liste befindlichen Staatsbürger darüber durch die bayerischen Behörden informiert ? c) Ist mit der Information auch eine Handlungsempfehlung in Bezug auf die Einreise in die Türkei bzw. das Betreten von türkischen Konsulaten und Botschaften ergangen? Die Bayerische Polizei führt mit den auf der Liste stehenden Personen, die nach dem einwohnermelderechtlichen Eintrag ihren Wohnsitz in Bayern haben, und mit den Vertretern der in der Liste benannten Organisationen mit erkennbarem Bezug zu Bayern Sensibilisierungsgespräche. Mit dem Großteil der auf der Liste benannten Personen und Vertretern von Organisationen mit Bezug zu Bayern wurde bereits ein Sensibilisierungsgespräch geführt; einzelne Gespräche stehen noch aus. Der Inhalt dieser Gespräche orientiert sich am Einzelfall sowie am jeweiligen Gesprächsverlauf und ist abhängig von der Einschätzung der gesprächsführenden Polizeibeamten hinsichtlich einer möglichen Gefährdung der betroffenen Person. 3. In welchem Umfang sind Spionagetätigkeiten türkischer Geheimdienste in Bayern bekannt? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 4. a) Gibt es Kooperationen mit türkischen Geheimdiensten ? Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) unterhält keine Kooperationen mit türkischen Geheimdiensten . b) Bejahendenfalls: Wie sind diese ausgestaltet und um welche Informationen geht es dabei? Auf die Antwort zu Frage 4 a wird verwiesen.