Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann, Florian von Brunn SPD vom 04.04.2017 Finanzierung der EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP) Wenn auch die makroregionale EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP) nicht mit einem eigenen Fonds bzw. speziellen Fördermitteln ausgestattet wurde, sollen für die Planung und Umsetzung von EUSALP-Projekten mehrere Millionen Euro aus anderen EU-Fonds zur Verfügung gestellt werden. Der Bottom-up-Ansatz der EU-Strategie setzt Transparenz bei der Projektplanung und Mitbestimmung der Mittelverwendung voraus und trägt entscheidend zur Akzeptanz und zum Erfolg der Projekte in den jeweiligen Regionen bei. In diesem Zusammenhang fragen wir die Staatsregierung: 1. Welche Finanzmittel werden für die Umsetzung der makroregionalen EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP) von der Staatsregierung zur Verfügung gestellt (mit Bitte um Aufgliederung nach EU-Fördertöpfen und Zeiträumen )? 2. Welchen Anteil davon wird Bayern als eine der 48 EUSALP-Regionen voraussichtlich in Anspruch nehmen können? 3. In welcher Form wirkt die Staatsregierung bei der Mittelakquise und -verteilung auf einzelne Projekte mit? 4. In welchem Umfang beteiligt sich die Staatsregierung mit eigenen Mitteln an der Finanzierung der EUSALP? 5. Welche Staatsministerien sind an der Projektauswahl und Mittelzuteilung beteiligt? 6. In welcher Höhe müssen Eigenmittel für die erfolgreiche Durchführung der Aktionsgruppenleitungen 7 und 8 aufgebracht werden? 7. Inwiefern nimmt die Staatsregierung Beiträge von privaten Partnern für die Finanzierung der Aktionsgruppen 7 und 8 an? 8. Welche Auswirkung hat die Übertragung von Mitteln vom Investitionsfonds in den Projektfonds für EUSALP-Projekte auf bestehende Projekte des Investitionsfonds? Antwort der Staatsministerin für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen in der Bayerischen Staatskanzlei vom 09.05.2017 1. Welche Finanzmittel werden für die Umsetzung der makroregionalen EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP) von der Staatsregierung zur Verfügung gestellt (mit Bitte um Aufgliederung nach EU-Fördertöpfen und Zeiträumen)? Für die Umsetzung der geplanten EUSALP-Maßnahmen und -Projekte stehen potenziell mehrere bestehende EU- Förderprogramme (z. B. aus Mitteln des INTERREG-Alpenraumprogramms ) zur Verfügung. Eine feste Quotierung für die Umsetzung der EUSALP besteht in der laufenden Förderperiode 2014–2020 nicht, sondern Mittel werden im Einzelfall für Projekte entsprechend den jeweiligen Programmregeln gewährt. 2. Welchen Anteil davon wird Bayern als eine der 48 EUSALP-Regionen voraussichtlich in Anspruch nehmen können? Siehe Antwort auf Frage 1. Im Übrigen haben sämtliche Umsetzungsprojekte der EU-Alpenstrategie grenzüberschreitenden Charakter. Eine anteilige Benennung der Finanzmittel , die nach Bayern fließen, ist daher nicht möglich. 3. In welcher Form wirkt die Staatsregierung bei der Mittelakquise und -verteilung auf einzelne Projekte mit? Die Mittelakquise für einzelne Projekte obliegt den Mitgliedern der EUSALP-Aktionsgruppen. Zudem ist der Freistaat über die Programmgremien in die Entscheidungen über die Mittelvergabe eingebunden. 4. In welchem Umfang beteiligt sich die Staatsregierung mit eigenen Mitteln an der Finanzierung der EUSALP? Die Festlegung über die Projekte zur Umsetzung der EUSALP und deren Finanzierung ist innerhalb der EUSALP- Aktionsgruppen noch nicht abgeschlossen und im Übrigen ein kontinuierlicher Prozess. Daher kann auch der bayerische Anteil an der Finanzierung der EUSALP nicht bestimmt werden. 5. Welche Staatsministerien sind an der Projektauswahl und Mittelzuteilung beteiligt? An der EUSALP-Projektauswahl sind alle Staatsministerien beteiligt, die Vertreter in die EUSALP-Gremien entsandt haben, namentlich die Staatskanzlei sowie die Staatsministerien für Umwelt und Verbraucherschutz, des Innern, für Bau und Verkehr, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technolo- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.08.2017 17/16822 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16822 gie sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Soweit Drittmittel zum Einsatz kommen, erfolgt die Mittelzuteilung durch die jeweiligen Entscheidungsgremien, an denen je nach Förderprogramm verschiedene Staatsministerien beteiligt sind. 6. In welcher Höhe müssen Eigenmittel für die erfolgreiche Durchführung der Aktionsgruppenleitungen 7 und 8 aufgebracht werden? Für die Durchführung der Aktionsgruppenleitungen im Rahmen des AlpGov-Projektes werden Eigenmittel in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben aufgebracht. Eine abschließende Quantifizierung ist erst nach Beendigung der Projektlaufzeit im Jahr 2019 möglich. 7. Inwiefern nimmt die Staatsregierung Beiträge von privaten Partnern für die Finanzierung der Aktionsgruppen 7 und 8 an? Eine Finanzierung der Aktionsgruppenarbeit 7 und 8 aus privaten Mitteln ist aktuell nicht vorgesehen. 8. Welche Auswirkung hat die Übertragung von Mitteln vom Investitionsfonds in den Projektfonds für EUSALP-Projekte auf bestehende Projekte des Investitionsfonds ? Für die EUSALP bestehen weder ein Projektfonds noch ein Investitionsfonds.