Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann, Florian von Brunn SPD vom 04.04.2017 Mitwirkung betroffener Akteure auf regionaler und lokaler Ebene sowie der Zivilgesellschaft in der EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP) Makroregionale Strategien stellen einen geeigneten Rahmen für die Einbeziehung aller betroffenen Akteure in die politische Entscheidungsfindung dar. Ein inhaltlicher Schwerpunkt des Bayerischen Vorsitzes der EUSALP in 2017 ist es, sämtliche Betroffenen mit einzubeziehen und zu Beteiligten zu machen. In diesem Zusammenhang fragen wir die Staatsregierung: 1. Wie stellt die Staatsregierung eine ausgewogene Balance zwischen den oft unterschiedlichen Interessen und Prioritäten der Berggebiete und Metropolen in der Voralpenregion her? 2. Durch welche zielgerichteten Aktivitäten stellt die Staatsregierung kontinuierliche, partnerschaftliche und gleichberechtigte Mitwirkung der im Alpenraum liegenden bayerischen Städte und Gemeinden sicher? 3. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen, damit gemäß dem Grundsatz der Multi-Level-Governance eine mit der nationalen Ebene gleichrangige Einbeziehung der regionalen und lokalen Ebene sichergestellt wird? 4. Wie werden die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Akteure in den beteiligten Gebieten im Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip in die Umsetzung der EUSALP einbezogen ? 5. Welche Verbände und Nichtregierungsorganisationen sind an welchen Aktionsgruppen beteiligt? 6. Welche Rolle spielen Umweltverbände bei der Erarbeitung und Umsetzung der geplanten Initiativen von Aktionsgruppen ? 7. Wie erklärt die Staatsregierung, dass Nichtregierungsorganisationen für die Leitung von Aktionsgruppen nicht infrage kommen? 8. Hat die Staatsregierung Kooperationsvereinbarungen und -protokolle mit Akteuren der Zivilgesellschaft wie z. B. Berufsverbänden, Handelskammern, Universitäten und sonstigen wirtschaftlichen und sozialen Akteuren der betroffenen Gebiete geschlossen? Antwort der Staatsministerin für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen in der Bayerischen Staatskanzlei Dr. Beate Merk, MdL vom 10.05.2017 1. Wie stellt die Staatsregierung eine ausgewogene Balance zwischen den oft unterschiedlichen Interessen und Prioritäten der Berggebiete und Metropolen in der Voralpenregion her? Mit der EU-Alpenstrategie werden erstmals auch alpennahe Metropolen in eine integrierte Alpenpolitik eingebunden. Die bestehenden Wechselwirkungen zwischen Metropolund Berggebieten im Alpenraum werden im Rahmen des bayerischen EUSALP-Vorsitzes 2017 erstmals umfassend identifiziert und charakterisiert und anlässlich des EUSALP- Jahresforums 2017 kommuniziert. Dies soll zu einem neuen Problem- und Lösungsbewusstsein beitragen und den Aktionsgruppen als Grundlage für die Umsetzung der Strategie dienen. 2. Durch welche zielgerichteten Aktivitäten stellt die Staatsregierung kontinuierliche, partnerschaftliche und gleichberechtigte Mitwirkung der im Alpenraum liegenden bayerischen Städte und Gemeinden sicher ? Die Staatsregierung hat im Rahmen der bayerischen Alpendialoge am 21. Mai 2014 und am 17. März 2016 mit interessierten Kreisen über deren Vorstellungen und Vorschläge für die Alpenraumstrategie und deren Umsetzung in Bayern diskutiert. Bei beiden Dialogen waren Vertreter der bayerischen Städte und Gemeinden im Alpenraum sowie die kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Siehe im Übrigen Antwort auf Frage 1 der Schriftlichen Anfrage „Berücksichtigung bestehender Kooperationsstrukturen in der EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP)“ vom 4. April 2017 (Drs. 17/16824). 3. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen , damit gemäß dem Grundsatz der Multi-Level- Governance eine mit der nationalen Ebene gleichrangige Einbeziehung der regionalen und lokalen Ebene sichergestellt wird? Siehe Antwort auf Frage 2. Auch unter dem bayerischen Vorsitz 2017 in der EU-Alpenstrategie wird die lokale und regionale Ebene im Alpenraum in die Umsetzung der Strategie über die bayerischen Ressorts eingebunden. Parallel zum großen EUSALP-Jahresforum im November 2017 ist ein Bürgerforum geplant. 4. Wie werden die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Akteure in den beteiligten Gebieten im Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip in die Umsetzung der EUSALP einbezogen? Siehe Antworten auf Frage 2 und 3. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.07.2017 17/16840 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16840 5. Welche Verbände und Nichtregierungsorganisationen sind an welchen Aktionsgruppen beteiligt? Die Mitglieder der einzelnen Aktionsgruppen sind auf der Internetseite der EU-Alpenstrategie http://www.alpine-region. eu/ aufgelistet. Die Entscheidung über die (auch anlassbezogene ) Einbindung weiterer Verbände und Nichtregierungsorganisationen in die Arbeit der einzelnen Aktionsgruppen obliegt der jeweiligen Aktionsgruppe. 6. Welche Rolle spielen Umweltverbände bei der Erarbeitung und Umsetzung der geplanten Initiativen von Aktionsgruppen? Umweltverbände bringen umfassendes Fachwissen in die Arbeit der Aktionsgruppen ein, so z. B. auch in die Ausarbeitung der Arbeitspläne, und sind teilweise unmittelbar mit der Umsetzung von Initiativen betraut. 7. Wie erklärt die Staatsregierung, dass Nichtregierungsorganisationen für die Leitung von Aktionsgruppen nicht infrage kommen? Die Umsetzung und Finanzierung von Initiativen stellt Regierungshandeln dar. Nichtregierungsorganisationen sind nicht ausdrücklich von der Leitung der Aktionsgruppen ausgeschlossen, müssen aber von Staaten und Regionen entsprechend ermächtigt werden, um in deren Namen sprechen und Entscheidungen treffen zu können. 8. Hat die Staatsregierung Kooperationsvereinbarungen und -protokolle mit Akteuren der Zivilgesellschaft wie z. B. Berufsverbänden, Handelskammern, Universitäten und sonstigen wirtschaftlichen und sozialen Akteuren der betroffenen Gebiete geschlossen? Nein.