Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl SPD vom 12.04.2017 Bayerns Feuerwehren: Einhaltung der 10-Minuten-Hilfsfrist Ich frage die Staatsregierung: 1. In wie vielen Fällen wurde die 10-minütige Hilfsfrist bayernweit in den letzten drei Jahren überschritten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Regierungsbezirk, Gemeinde, Wache, Art der Feuerwehr und prozentuale Überschreitung der Hilfsfrist)? 2. Welche Ursachen sind nach Ansicht der Staatsregierung für Überschreitungen maßgeblich, sofern Überschreitungen der Hilfsfrist vorliegen? 3. Welche Maßnahmen können nach Ansicht der Staatsregierung getroffen werden, um Überschreitungen wirksam entgegenzutreten? 4. Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zum aktuellen Personalstand, inklusive Altersstruktur und Qualifikationen , der bayerischen Feuerwehren (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Gemeinde, Wache und Art der Feuerwehr)? 5. Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zum aktuellen Zustand der Fahrzeug- und Materialausstattung, inklusive Altersangaben bzw. Verwendungsfristen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Gemeinde, Wache , Art der Feuerwehr und jeweiliger Zustandsbericht)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 12.05.2017 Vorbemerkung zu den Fragen 1 bis 3: Nach Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist es eine Pflichtaufgabe der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis, dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst). Die „Hilfsfrist“ von 10 Minuten nach Nr. 1.2 der Bekanntmachung zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) dient der Auslegung des Art. 1 Abs. 1 BayFwG, indem sie konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen die Brandbekämpfung als „wirksam“ bzw. die technische Hilfe als allgemein „ausreichend“ zu bewerten ist. Die Hilfsfrist ist eine Planungsgröße für die Gemeinden für die Aufstellung und Ausrüstung ihrer Feuerwehren im Rahmen Ihrer Leistungsfähigkeit gemäß Art. 1 Abs. 2 BayFwG. Nicht jede Überschreitung der Hilfsfrist bedeutet daher zwingend eine Verletzung von Art. 1 Abs. 1 BayFwG. Es sind auch die Umstände des Einzelfalles (Witterungsund Verkehrsverhältnisse, Bindung der örtlichen Einsatzkräfte in einem anderen Einsatz u. Ä.) zu berücksichtigen. 1. In wie vielen Fällen wurde die 10-minütige Hilfsfrist bayernweit in den letzten drei Jahren überschritten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Regierungsbezirk, Gemeinde, Wache, Art der Feuerwehr und prozentuale Überschreitung der Hilfsfrist)? Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr führt keine Statistiken über die Anzahl an Überschreitungen der Hilfsfrist durch die gemeindlichen Feuerwehren, da der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst Pflichtaufgaben der Gemeinden in deren eigenen Wirkungskreis sind. Die Datenerhebung und -aufbereitung zur Erstellung einer Übersicht in der gewünschten Detailtiefe wäre nur durch Abfragen bei den Gemeinden mit sehr hohem Zeitund Personalaufwand umsetzbar, da die über 7.600 Freiwilligen Feuerwehren in Bayern mit etwa 7.900 Standorten in den 2.056 Gemeinden jährlich über 150.000-mal zu Einsätzen (= Schadensereignissen) ausrücken. 2. Welche Ursachen sind nach Ansicht der Staatsregierung für Überschreitungen maßgeblich, sofern Überschreitungen der Hilfsfrist vorliegen? Belastbare Aussagen zu den Ursachen für die Überschreitungen der Hilfsfrist sind dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr nicht möglich, siehe Antwort zu Frage 1. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.07.2017 17/16911 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16911 3. Welche Maßnahmen können nach Ansicht der Staatsregierung getroffen werden, um Überschreitungen wirksam entgegenzutreten? Nach Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 BayFwG i. V. m. Nr. 1.2 VollzBekBayFwG müssen die Gemeinden ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang einer Meldung bei der Alarm auslösenden Stelle erreicht werden kann (Hilfsfrist). Um objektiv feststellen zu können, wie die gemeindlichen Feuerwehren hierfür technisch und personell ausgestattet werden müssen, ist es sinnvoll und wichtig, dass die Gemeinden vor Ort das Gefahrenpotenzial und die vorhandenen gemeindlichen Feuerwehrkräfte samt Ausrüstung erfassen, die Situation analysieren und ggf. Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Umsetzung formulieren. Das geeignete Instrument hierfür ist die Feuerwehrbedarfsplanung . Nach Nr. 1.1 VollzBekBayFwG sollen die Gemeinden daher grundsätzlich einen sog. „Feuerwehrbedarfsplan “ aufstellen. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat als Hilfestellung ein Merkblatt mit Hinweisen zur Erstellung eines solchen Feuerwehrbedarfsplanes veröffentlicht. Auch die Kreisbrandräte bzw. Stadtbrandräte, die gem. Art. 19 Abs. 1 BayFwG, § 12 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) mindestens alle drei Jahre die Feuerwehren besichtigen, können den Gemeinden unter Berücksichtigung der konkreten Situation vor Ort wertvolle Hinweise geben , wie die Einhaltung der Hilfsfrist optimiert werden kann, sofern Defizite festgestellt werden. 4. Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zum aktuellen Personalstand, inklusive Altersstruktur und Qualifikationen, der bayerischen Feuerwehren (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Gemeinde, Wache und Art der Feuerwehr)? Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr führt auf dem Gebiet des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden keine derart detaillierten Statistiken über den Personalstand der über 320.000 Feuerwehrdienstleistenden in den über 7.600 Freiwilligen Feuerwehren, 7 Berufs- und über 210 Werks- und Betriebsfeuerwehren in den 2.056 bayerischen Gemeinden. Die Datenerhebung und -aufbereitung zur Erstellung einer Übersicht in der gewünschten Detailtiefe wäre nur mit sehr hohem Zeit- und Personalaufwand umsetzbar. Die Altersstruktur (nach Geburtsjahr) für die volljährigen aktiven Feuerwehrdienstleistenden wird für die Feuerwehrstatistik erst seit dem Berichtsjahr 2014 als freiwillige Angabe von den Feuerwehren abgefragt; daher gibt es hierzu nur unvollständige Angaben. Die Feuerwehrstatistik für das Berichtsjahr 2016 befindet sich gerade noch in der Abstimmung und soll voraussichtlich im 2. Quartal 2017 veröffentlicht werden. Aus der Statistik für das Berichtsjahr 2015 ergeben sich folgende Zahlen zum Stichtag (31. Dezember 2015): siehe Anhang. 5. Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zum aktuellen Zustand der Fahrzeug- und Materialausstattung , inklusive Altersangaben bzw. Verwendungsfristen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Gemeinde, Wache, Art der Feuerwehr und jeweiliger Zustandsbericht)? Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr führt keine Statistiken über den Zustand der Fahrzeug- und Materialausrüstung der über 7.600 Freiwilligen Feuerwehren, 7 Berufs- und über 210 Werks- und Betriebsfeuerwehren in den 2.056 bayerischen Gemeinden. Allein bei den Freiwilligen Feuerwehren in Bayern gibt es fast 17.000 Feuerwehrfahrzeuge , die Anzahl der relevanten Gerätschaften liegt wahrscheinlich im sechsstelligen Bereich. Die Datenerhebung und notwendige Aufbereitung zur Erstellung einer Übersicht in der gewünschten Detailtiefe wäre nur mit sehr hohem Zeit- und Personalaufwand umsetzbar. Anlage zu Frage 4.: - 4 - Die Feuerwehr-Statistik für das Berichtsjahr 2016 befindet sich gerade noch in der Abstimmung und soll voraussichtlich im 2. Quartal 2017 veröffentlicht werden. Aus der Statistik für das Berichtsjahr 2015 ergeben sich folgende Zahlen zum Stichtag (31. Dezember 2015): 5. Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zum aktuellen Zustand der Fahrzeug - und Materialausstattung, inklusive Altersangaben bzw. Verwendungsfristen (Bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Gemeinde, Wache, Art der Feuerwehr und jeweiliger Zustandsbericht)? Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr führt keine Statistiken über den Zustand der Fahrzeug- und Materialausrüstung der über 7.600 Freiwilligen Feuerwehren, 7 Berufs- und über 210 Werks- und Betriebsfeuerwehren in den 2.056 bayerischen Gemeinden. Allein bei den Freiwilligen Feuerwehren in Bayern gibt es fast 17.000 Feuerwehrfahrzeuge, die Anzahl der relevanten Gerätschaften liegt wahrscheinlich im sechsstelligen Bereich. Die Datenerhebung und notwendige Aufbereitung zur Erstellung einer Übersicht in der gewünschten Detailtiefe wäre nur mit sehr hohem Zeit- und Personalaufwand umsetzbar. Mit freundlichen Grüßen gez. Gerhard Eck Staatssekretär