Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 07.04.2017 Isoglucose in Lebensmitteln Wie verschiedene Medien in den letzten Wochen berichteten , wurde durch die europäische Kommission eine Neuregelung des Zuckermarktes veranlasst. Durch diese Reform ist es ab Oktober 2017 möglich, den Industriezucker Isoglucose vermehrt innerhalb des europäischen Binnenmarkts zu verkaufen, obwohl dieser nachweislich gesundheitsgefährdende Wirkungen hat. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Wie schätzt die Staatsregierung die Gefährlichkeit von Isoglucose ein? 2. Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um die Bevölkerung vor möglichen Gefahren durch den Industriezucker zu schützen? 3. Wie beurteilt die Staatsregierung die möglichen Auswirkungen auf die Zuckerproduktion in Bayern? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 15.05.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit den Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. Wie schätzt die Staatsregierung die Gefährlichkeit von Isoglucose ein? Bei Isoglucose handelt es sich um ein Gemisch aus Glucose (Traubenzucker) und Fructose (Fruchtzucker). Beide Stoffe sind in Lebensmitteln weitverbreitet und werden in hohem Ausmaß verzehrt. Aus Stärke hergestellte Glukosesirupe (Glukose-Fruktose-Sirupe und Fruktose-Glukose-Sirupe), zu denen Isoglucose zählt, sind seit langer Zeit lebensmittelrechtlich zugelassen und in der Richtlinie 2001/111/EG vom 20.12.2001 über bestimmte Zuckerarten zur menschlichen Ernährung aufgeführt. Die Toxizität von Glucose und Fructose im Sinne einer toxikologischen Gesundheitsschädigung ist bei üblichen Verzehrsmengen irrelevant. Das Gleiche gilt für Isoglucose als ein Gemisch dieser beiden Substanzen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat 2010 in einem wissenschaftlichen Gutachten festgestellt, dass eine Obergrenze für die tägliche Aufnahme von Zucker insgesamt bzw. zugesetztem Zucker auf Basis der bestehenden Datenlagen nicht bestimmbar ist. Derzeit erarbeitet die EFSA erneut eine Stellungnahme, die unterschiedliche Zuckerzubereitungen wie z. B. auch hochkonzentrierter Fruktosesirup (= Isoglucose) umfassen wird. Diese Stellungnahme soll 2020 vorliegen. 2. Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um die Bevölkerung vor möglichen Gefahren durch den Industriezucker zu schützen? Grundsätzlich besteht ein Zusammenhang zwischen einer hohen Verzehrsmenge zuckerhaltiger Lebensmittel und verschiedener metabolischer Erkrankungen. Zu Fragen der Ernährung informiert das im Ressort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angesiedelte Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn, https://www.kern. bayern.de). Darüber hinaus sind im Bayerischen Präventionsplan, der mit allen Ressorts abgestimmt und den Trägern von Präventionsmaßnahmen in Bayern diskutiert wurde, u. a. in den Handlungsfeldern „Gesundes Aufwachsen in der Familie, in Kindertageseinrichtungen, in sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in der Schule“ sowie im Handlungsfeld „Gesundheitskompetenz in der Arbeitswelt und betrieblichen Präventionskultur“ das Ziel einer ausgewogenen Ernährung und eines gesundheitsförderlichen Lebensstils formuliert. Dort finden sich auch vielfältige, von den Partnern im Bündnis für Prävention auf dem Weg gebrachte Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.08.2017 17/16937 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16937 Projekte und Maßnahmen (https://www.stmgp.bayern.de/ ministerium/staatsministerin/#Initiativen). 3. Wie beurteilt die Staatsregierung die möglichen Auswirkungen auf die Zuckerproduktion in Bayern? Rübenzucker wird mit Isoglucose, Rohrzucker und anderen Süßungsmitteln wie Stevia konkurrieren müssen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass nur verhältnismäßig geringe Mengen Rübenzucker durch Isoglucose ersetzt werden und aus diesem Grund die Auswirkungen auf die Zuckerproduktion in Bayern sehr gering sind. Nach Auskunft des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden sich die marktpolitischen Rahmenbedingungen im Zuckerrübenanbau ab Oktober 2017 deutlich ändern. Durch das Auslaufen der Zuckermarktordnung zum 30. September 2017 verliert die Zuckerrübe ihre herausgehobene Position innerhalb der Ackerfrüchte.