Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jürgen Mistol, Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.02.2017 Situation der Berufsschulen aufgrund der aktuellen Abschiebepraxis von Asylbewerbern aus der Oberpfalz Wir fragen die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Klassen mit b) wie vielen Schülern mit Flüchtlingsstatus (differenziert nach Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsgestattung) sind derzeit in der Oberpfalz an den beruflich bildenden Schulen eingerichtet? c) An welchen Standorten sind diese in der Oberpfalz verteilt? 2. a) Wie ist die quantitative Verteilung auf die Standorte in der Oberpfalz (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie ist die qualitative Verteilung (Klassen im ersten oder zweiten oder einem weiterführenden Jahr)? 3. Wie setzen sich die Klassen an den Standorten in der Oberpfalz im Einzelnen nach den Herkunftsländern der Flüchtlinge zusammen? 4. a) Wie viel zusätzliches Personal wird seitens der beruflich bildenden Schulen für die Klassen, die speziell für die Beschulung von Flüchtlingen eingerichtet worden sind, an den Standorten in der Oberpfalz eingesetzt? b) Wie viel zusätzliches Personal wurde seitens der externen Kooperationspartner für diese Klassen eingesetzt ? 5. a) Wie wirkt sich die derzeitige Abschiebepraxis von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nach Afghanistan auf die quantitative und qualitative Zusammensetzung der bestehenden Klassen an den Standorten in der Oberpfalz aus? b) Welche Konsequenzen hat dies für die Personalportfolios der staatlichen Schulen und der externen Kooperationspartner an den Standorten in der Oberpfalz? 6. a) Wie viele Flüchtlinge werden in den Berufsintegrationsklassen in der Oberpfalz beschult? b) Wie viele dieser Flüchtlinge sind über 18 Jahre? c) Wie viele dieser Flüchtlinge sind seit September 2016 abgeschoben worden? 7. a) Wie viele Flüchtlinge, die in der Oberpfalz beschult worden sind, sind während des Schuljahres abgeschoben worden? b) Haben diese Flüchtlinge vor der Abschiebung eine Rechtsmittelberatung und eine Rückkehrberatung erhalten ? 8. a) Welche Reaktionen gibt es seitens der Wirtschaft in der Oberpfalz zur aktuellen Abschiebepraxis nach Afghanistan ? b) Gibt es Reaktionen aus einzelnen Betrieben? c) Wenn ja, welche? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15.05.2017 Die Anfrage wird unter Einbeziehung von Beiträgen des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) und des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) wie folgt beantwortet: 1. a) Wie viele Klassen mit b) wie vielen Schülern mit Flüchtlingsstatus (differenziert nach Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsgestattung ) sind derzeit in der Oberpfalz an den beruflich bildenden Schulen eingerichtet? c) An welchen Standorten sind diese in der Oberpfalz verteilt? 2. a) Wie ist die quantitative Verteilung auf die Standorte in der Oberpfalz (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie ist die qualitative Verteilung (Klassen im ersten oder zweiten oder einem weiterführenden Jahr)? In der Oberpfalz sind zum Stand 20.03.2017 insgesamt 86 Berufsintegrationsklassen an den beruflichen Schulen eingerichtet. Davon 40 Berufsintegrationsvorklassen (BIK/V = 1. Jahr) und 46 Berufsintegrationsklassen (BIK = 2. Jahr) – darunter 3 Klassen des Beruflichen Übergangsjahres (BIK/Ü), einem Modellprojekt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Daneben bestehen neun Sprachintensivklassen (SIK). Weitere SIK sind in der Planung. SIK können nach Bedarf während des Schuljahrs flexibel eingerichtet werden bzw. dienen als Unterrichtsangebot für berufsschulpflichtige Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den Aufnahmeeinrichtungen. Eine detaillierte Übersicht ist in der Tabelle der Anlage 1 zu finden. Die Amtlichen Schuldaten (ASD) für das laufende Schuljahr 2016/2017 liegen noch nicht vor. Durchschnittlich kann ersatzweise mit ca. 18 Schülerinnen und Schülern je Klas- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.08.2017 17/16950 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16950 se gerechnet werden. Zum Aufenthaltsstatus der einzelnen Schülerinnen und Schüler lässt sich keine Aussage treffen, da diese Daten nicht vorliegen. 3. Wie setzen sich die Klassen an den Standorten in der Oberpfalz im Einzelnen nach den Herkunftsländern der Flüchtlinge zusammen? In den Amtlichen Schuldaten (ASD) wird nicht das Herkunftsland , sondern lediglich das Geburtsland und – sofern die Schülerinnen und Schüler nicht in Deutschland geboren wurden – zusätzlich die Staatsangehörigkeit erhoben. Die ASD für das laufende Schuljahr liegen, wie bereits erwähnt, noch nicht vor. 4. a) Wie viel zusätzliches Personal wird seitens der beruflich bildenden Schulen für die Klassen, die speziell für die Beschulung von Flüchtlingen eingerichtet worden sind, an den Standorten in der Oberpfalz eingesetzt? b) Wie viel zusätzliches Personal wurde seitens der externen Kooperationspartner für diese Klassen eingesetzt? Der Personaleinsatz ist in den einzelnen Klassenformen unterschiedlich und kann in Abhängigkeit der Ausschreibung in Bezug auf den Kooperationspartner variieren: BIK/V (kooperativ) Das Personal des Kooperationspartners bringt in der BIK/V mindestens 20 Lehrerstunden pro Woche ein. Von den Lehrkräften der beruflichen Schule werden in der BIK/V 17 Wochenstunden erteilt. BIK (kooperativ) Bei der BIK bringt die Berufsschule 22 Lehrerstunden ein, der Kooperationspartner bringt mindestens 19 Unterrichtsstunden ein. BIK/Ü Seitens der Berufsschulen werden 17 Lehrerwochenstunden und seitens der Kooperationspartner 22 Wochenstunden eingebracht. Bei allen kooperativen Klassen ist ein sozialpädagogisches Betreuungskonzept vorzusehen. I. d. R. wird die sozialpädagogische Betreuung durch den Träger gewährleistet. Der Umfang wird jeweils in der Ausschreibung definiert. BIK/Vs und BIKs (schulisch) Bei den rein schulischen Berufsintegrationsvorklassen bzw. Berufsintegrationsklassen stehen 37,7 Jahreswochenstunden zur Verfügung. 5. a) Wie wirkt sich die derzeitige Abschiebepraxis von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nach Afghanistan auf die quantitative und qualitative Zusammensetzung der bestehenden Klassen an den Standorten in der Oberpfalz aus? Die derzeitige Abschiebepraxis von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nach Afghanistan wirkt sich nach Kenntnis des Staatsministeriums weder quantitativ noch qualitativ auf die eingerichteten Berufsintegrations- und Sprachintensivklassen aus. b) Welche Konsequenzen hat dies für die Personalportfolios der staatlichen Schulen und der externen Kooperationspartner an den Standorten in der Oberpfalz? Es bestehen keine Auswirkungen weder auf das Personalportfolio der staatlichen Schulen noch auf das der externen Kooperationspartner. 6. a) Wie viele Flüchtlinge werden in den Berufsintegrationsklassen in der Oberpfalz beschult? Vgl. Antwort zu den Fragen 1 a–c und 2 a–b. b) Wie viele dieser Flüchtlinge sind über 18 Jahre? Auch diese Zahlen werden in den Amtlichen Schuldaten erhoben und liegen noch nicht vor. c) Wie viele dieser Flüchtlinge sind seit September 2016 abgeschoben worden? Zu Abschiebungen von Schülerinnen und Schülern liegen dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) keine näheren Informationen vor. Im Dezember 2016 wurde das StMBW über eine Abschiebung eines Schülers der Staatlichen Berufsschule Schwandorf in Kenntnis gesetzt. 7. a) Wie viele Flüchtlinge, die in der Oberpfalz beschult worden sind, sind während des Schuljahres abgeschoben worden? Diese Informationen wären nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für die Berufsschulen zu ermitteln, die die Klassenlisten auswerten und mit den Ausländerbehörden abgleichen müssten. Erschwerend kommt dabei hinzu, dass der Aufenthaltsstatus in der Schulstatistik nicht erfasst wird. b) Haben diese Flüchtlinge vor der Abschiebung eine Rechtsmittelberatung und eine Rückkehrberatung erhalten? Jeder ablehnende Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen , aus der hervorgeht, welches Rechtsmittel innerhalb welcher Frist und in welcher Form bei welcher Stelle eingelegt werden kann. Darüber hinausgehend findet eine Rechtsberatung durch die Ausländerbehörden nicht statt. Nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten zur Ausführung des Aufenthaltsgesetzes und ausländerrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen obliegt den Zentralen Ausländerbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten unter anderem auch die Aufgabe der Rückkehrberatung und Rückkehrförderung. Statistische Daten, wie viele abgelehnte Asylbewerber, die in der Oberpfalz beschult und während des Schuljahres abgeschoben wurden, vor ihrer Abschiebung eine Rückkehrberatung erhalten haben, liegen jedoch nicht vor und wären nur mit nicht vertretbarem Verwaltungsaufwand zu erheben. 8. a) Welche Reaktionen gibt es seitens der Wirtschaft in der Oberpfalz zur aktuellen Abschiebepraxis nach Afghanistan? b) Gibt es Reaktionen aus einzelnen Betrieben? c) Wenn ja, welche? Dem StMWi sind zur aktuellen Abschiebepraxis nach Afghanistan seitens der Wirtschaft aus der Oberpfalz keine Reaktionen bekannt. Drucksache 17/16950 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 An la ge 1 La nd kr ei s b zw . k re is fr ei e St ad t Sc hu le BI K/ V (1 . J ah r) BI K (2 . J ah r) SI K Am be rg , A m be rg -S ul zb ac h St aa tl. B er uf ss ch ul e Am be rg 2 3 1 Ch am W er ne rvo n- Si em en s- Sc hu le ; S ta at l. Be ru fs sc hu le C ha m 3 6 1 Ch am St aa tl. 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