Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Natascha Kohnen, Harry Scheuenstuhl , Annette Karl, Florian von Brunn, Susann Biedefeld , Johanna Werner-Muggendorfer, Doris Rauscher SPD vom 28.01.2014 Umsetzung der Energiewende in Bayern – III Zum Thema Windkraftanlagen in Bayern fragen wir die Staatsregierung: 1. Wie viele Windkraftanlagen wurden in Bayern seit dem Jahr 2008 bis heute rechtskräftig genehmigt (differenziert nach Regierungsbezirken)? 2. Wie viele dieser Windkraftanlagen wurden seit dem Jahr 2008 bis heute errichtet (differenziert nach Regierungsbezirken )? 3. Wie viele dieser Windkraftanlagen sind seit dem Jahr 2008, mit welchen geplanten Laufzeiten, in Betrieb (differenziert nach Regierungsbezirken)? 4. Wie viele Windkraftanlagen befinden sich aktuell und seit welchem Zeitpunkt in der Planung (differenziert nach Regierungsbezirken)? a) Mit 800 m Abstand zu einem allgemeinen Wohngebiet, b) Mit 500 m bzw. 300 m Abstand zu einem Misch- oder Dorfgebiet oder Außenbereichsanwesen bzw. zu einer Wohnnutzung im Gewerbegebiet. c) Mit einem Abstand größer als 800 m (Abstandswerte der Einzelanlagen). 5. Wie viele dieser sich in Planung befindlichen Windkraftanlagen wären gemäß der von der Staatsregierung proklamierten Abstandsregelung nicht genehmigungsfähig (differenziert nach Regierungsbezirken)? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 15.04.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Windkraftanlagen wurden in Bayern seit dem Jahr 2008 bis heute rechtskräftig genehmigt (differenziert nach Regierungsbezirken)? Regierungsbezirk Genehmigungen seit 01.01.2008 Oberbayern 35 Niederbayern 4 Oberpfalz 81 Oberfranken 142 Mittelfranken 116 Unterfranken 146 Schwaben 28 Summe 552 (Stand: Anfang Januar 2013) 2. Wie viele dieser Windkraftanlagen wurden seit dem Jahr 2008 bis heute errichtet (differenziert nach Regierungsbezirken)? 3. Wie viele dieser Windkraftanlagen sind seit dem Jahr 2008, mit welchen geplanten Laufzeiten, in Betrieb (differenziert nach Regierungsbezirken)? Es ist davon auszugehen, wenn eine Anlage errichtet wurde , dass diese auch betrieben wird. Über die Laufzeit der jeweiligen Anlage entscheidet der Betreiber. Der Bayerischen Staatsregierung liegen bezüglich der Laufzeiten daher keine Kenntnisse vor. Regierungsbezirk seit 01.01.2008 in Betrieb Oberbayern 39 Niederbayern 10 Oberpfalz 52 Oberfranken 62 Mittelfranken 64 Unterfranken 74 Schwaben 15 ----- Summe 316 (Stand: Anfang März 2014) 4. Wie viele Windkraftanlagen befinden sich aktuell und seit welchem Zeitpunkt in der Planung (differenziert nach Regierungsbezirken)? Der Antwort zu den Fragen 4 a bis c liegt folgendes Verständnis der Fragen zugrunde: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.06.2014 17/1700 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1700 a) Mit 800 m Abstand zu einem allgemeinen Wohngebiet . Regierungsbezirk Anzahl der Anlagen Oberbayern 4 Niederbayern 5 Oberpfalz 14 Oberfranken 27 Mittelfranken 16 Unterfranken 43 Schwaben 14 ----- Summe 123 (Stand: Anfang März 2014 nach Angaben des StMUV) b) Mit 500 bzw. 300 m Abstand zu einem Misch- oder Dorfgebiet oder Außenbereichsanwesen bzw. zu einer Wohnnutzung im Gewerbegebiet. Regierungsbezirk Anzahl der Anlagen Oberbayern 19 Niederbayern 47 Oberpfalz 277 Oberfranken 110 Mittelfranken 74 Unterfranken 73 Schwaben 87 ----- Summe 687 (Stand: Anfang März 2014 nach Angaben des StMUV) c) Mit einem Abstand größer als 800 m (Abstandswerte der Einzelanlagen). Regierungsbezirk Anzahl der Anlagen Oberbayern 90 Niederbayern 12 Oberpfalz 0 Oberfranken 2 Mittelfranken 0 Unterfranken 0 Schwaben 0 ----- Summe 104 (Stand: Anfang März 2014 nach Angaben des StMUV) 5. Wie viele dieser sich in Planung befindlichen Windkraftanlagen wären gemäß der von der Staatsregierung proklamierten Abstandsregelung nicht genehmigungsfähig (differenziert nach Regierungsbezirken )? Pauschal kann dazu keine Aussage getroffen werden. Grundsätzlich wird bei jeder Genehmigung eine Einzelfallprüfung vorzunehmen sein. Nach der neuen landesrechtlichen Regelung ist vorgesehen, dass bei Konsens vor Ort auf Basis von Entscheidungen der betroffenen Gemeinden von der 10H-Regelung abgewichen werden kann.