Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benno Zierer FREIE WÄHLER vom 11.04.2017 Kommunale Förderprogramme im Bereich Landwirtschaft Eine Gemeinde im Landkreis Freising plante, im Rahmen eines boden:ständig-Projektes ein kommunales Förderprogramm für Pufferstreifen an Gewässern aufzulegen. Das Amt für Ländliche Entwicklung sah dabei zwei Probleme: Zum einen eine mögliche Doppelförderung, z. B. mit dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm – KULAP (in diesem Fall Maßnahme B34), zum anderen die grundsätzliche Zulässigkeit eines Förderprogramms außerhalb des Systems der staatlichen landwirtschaftlichen Flächenförderung. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Sind kommunale Förderprogramme außerhalb der staatlichen landwirtschaftlichen Flächenförderung grundsätzlich zulässig? 2. a) Wenn ja, welche Kriterien müssen die kommunalen Programme erfüllen, um nicht in Konflikt mit der staatlichen Förderung zu kommen? b) Wenn ja, sind der Staatsregierung kommunale Förderprogramme im landwirtschaftlichen Bereich bekannt? 3. Wenn nein, was spricht gegen solche Förderprogramme durch Kommunen? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 17.05.2017 Zu 1.: Ja. Zu 2. a): Wie die staatlichen Programme, so müssen auch kommunale Förderprogramme die Voraussetzungen nach dem EU-Recht erfüllen und ggf. entsprechend bei der EU-Kommission angemeldet und genehmigt werden. Neben den beihilferechtlichen Voraussetzungen sind dabei auch die für Agrarumweltmaßnahmen festgelegten Vorgaben einzuhalten . Diese umfassen u. a. eine Fünfjährigkeit der Maßnahme bzw. den Ausschluss einer Überkompensation. D. h., es ist durch entsprechende Kalkulationen darzulegen, dass maximal die entstehenden Einkommensverluste bzw. die zusätzlichen Kosten vergütet werden. Dies gilt im Übrigen auch bei ausschließlicher Finanzierung des Programms aus kommunalen Mitteln. Überdies ist bei eventuellen identischen bzw. ähnlichen Fördertatbeständen in verschiedenen Programmen durch Crosschecks sicherzustellen, dass drohende Doppelförderungen im Einzelfall zuverlässig ausgeschlossen werden. Zu 2. b): Nein. Zu 3.: Entfällt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.08.2017 17/17021 Bayerischer Landtag