Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Isabell Zacharias SPD vom 06.03.2017 Anhörungen durch die Hochschulleitung Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie häufig sollen laut der jeweils gültigen Ordnung/Satzung /Selbstverpflichtung die verschiedenen Statusgruppen (Mittelbau, Studierende, Verwaltung,...) angehört werden (bitte aufgeschlüsselt nach Hochschulen und Statusgruppen)? 2. Wie häufig wurden diese Anhörungen in den Jahren 2014–2016 durchgeführt (bitte aufgeschlüsselt nach Hochschulen/Statusgruppen/Jahr)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 17.05.2017 Die Anfrage wird basierend auf einer – in Abstimmung mit Frau Abgeordneter Isabell Zacharias auf die staatlichen Hochschulen und Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Bayern beschränkten – Umfrage wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Nach Art. 20 Abs. 1 Satz 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) soll die Hochschulleitung die Vertretung der Mitgliedergruppen nach Art. 17 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 bis 4 BayHSchG (Nr. 2: Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/-innen, Nr. 3: Gruppe der sonstigen Mitarbeiter/-innen, Nr. 4: Studierende) und die Frauenbeauftragte der Hochschule bei sie betreffenden Angelegenheiten beteiligen und ihnen regelmäßig Gelegenheit geben, ihre Anliegen vorzutragen; die Frauenbeauftragte kann auch als Mitglied der Hochschulleitung mit beratender Stimme berufen werden. Die Beteiligung und Anhörung ist als Sollvorschrift ausgestaltet. Dies verpflichtet die Hochschulen nicht, für die Beteiligung und Anhörung gesonderte Strukturen zu schaffen. Es muss jedoch im Rahmen der jeweiligen Gegebenheiten an den einzelnen Hochschulen gewährleistet sein, dass die Mitgliedergruppen und die Frauenbeauftragte bei sie betreffenden Themen informiert werden und die Möglichkeit haben, ihre Anliegen vorzutragen. Zu 1. und 2.: Die Antworten der Hochschulen sind in anliegender Tabelle zusammengefasst. Dabei wird auf Folgendes hingewiesen: Da die nichtstaatlichen Hochschulen nicht verpflichtet sind, ihre interne Organisation in gleicher Weise wie die staatlichen Hochschulen auszugestalten und daher auch Art. 20 Abs. 1 Satz 3 BayHSchG nicht zu den nach Art. 80 Abs. 1 BayHSchG für nichtstaatliche Hochschulen entsprechend geltenden Vorschriften zählt, erfolgt die Beantwortung wie oben dargestellt für die Hochschulen kirchlicher Trägerschaft rein nachrichtlich. Die Anhörungen sind an den einzelnen Hochschulen entsprechend der unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort, insbesondere auch der jeweiligen Größe der Hochschule, unterschiedlich ausgestaltet. So sind die bayerischen Kunsthochschulen wegen der geringen Größe, der besonderen Struktur (keine Untergliederung in Fakultäten) und der insgesamt stärkeren räumlichen Konzentration in höherem Maße als andere Hochschularten von einem informellen und kurzfristigen Austausch zwischen der Hochschulleitung und allen Statusgruppen geprägt. Neben der Beteiligung an Sitzungen der Hochschulleitung bzw. anderer Hochschulgremien (Senat, Hochschulrat) wird insbesondere auf diese Weise die regelmäßige Kenntnisnahme und Berücksichtigung der Anliegen in der Hochschulleitung bewerkstelligt. Nach Einschätzung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sind die aus den Stellungnahmen insgesamt ersichtlichen, verschiedensten Anhörungsmöglichkeiten und -gelegenheiten in den Darstellungen der einzelnen Hochschulen zum Teil nicht abschließend aufgezählt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.08.2017 17/17050 Bayerischer Landtag Anlage 1 Universitäten Universität Augsburg Frage 1: Die Anhörung der verschiedenen Statusgruppen durch die Universitätsleitung wird an der Universität nicht durch eine Ordnung oder Satzung geregelt. Es besteht eine Selbstverpflichtung der Universitätsleitung, die verschiedenen Statusgruppen regelmäßig anzuhören und Gespräche zu führen. a) Mit den Vertreter/innen der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen sowie des wissenschaftsstützenden Personals führt die Präsidentin mindestens zwei Mal pro Semester, bei Bedarf und auf Nachfrage häufiger, ein Gespräch über die Belange dieser Statusgruppen. Es finden ferner regelmäßig anlassbezogene Gespräche des zuständigen Vizepräsidenten für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs mit den Vertreter/innen der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen statt. b) Mit den Vertreter/innen der Studierenden führt die Präsidentin anlassbezogene Gespräche über die Belange dieser Statusgruppe. Der zuständige Vizepräsident für Lehre und Studium steht für die Gesprächsanliegen der Studierenden ständig und auf Nachfrage zur Verfügung. c) Zwischen der Präsidentin und dem für Gleichstellung zuständigen Vizepräsidenten einerseits sowie der gesamtuniversitären Frauenbeauftragten andererseits ist ein ständiger Gesprächskontakt vereinbart und gelebte Praxis. Frage 2: a) Im genannten Zeitraum hat die Präsidentin mit den Vertreter/innen der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter /innen sowie des wissenschaftsstützenden Personals regelmäßig Gespräche geführt. Gleiches gilt für den Austausch des zuständigen Vizepräsidenten für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs mit den Vertreter /innen der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen. Häufigkeit und Anzahl der Gespräche sind für den genannten Zeitraum nicht dokumentiert, übersteigen jedoch die zu Frage 1 angegebene Mindestanzahl von zwei Gesprächen pro Semester. b) Das Gleiche gilt im genannten Zeitraum für die Anhörungen der Gruppe der Studierenden durch die Universitätsleitung und für die Gespräche der Präsidentin und des zuständigen Vizepräsidenten für Lehre und Studium mit dieser Statusgruppe. c) Die Präsidentin und der für Gleichstellung zuständige Vizepräsident standen im genannten Zeitraum mit der gesamtuniversitären Frauenbeauftragten in einem laufenden Gesprächskontakt. Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 2 Universität Bamberg Frage 1: Über die gesetzlich geregelte Beteiligung der Statusgruppen in den Gremien der Universität hinaus erhalten die verschiedenen Statusgruppen die Möglichkeit, ihre Anliegen der Universitätsleitung wie nachfolgend gelistet vorzutragen: 1. Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter/innen Selbstverpflichtung, keine satzungs- bzw. ordnungsrechtliche Regelung: 1.1 Einmal pro Semester ein Gespräch mit den gewählten Vertreter/innen der Statusgruppe. 1.2 Einmal pro Semester ein hochschulöffentliches Gespräch mit allen Angehörigen der Statusgruppe. 2. Studierende Selbstverpflichtung, keine satzungs- bzw. ordnungsrechtliche Regelung: 2.1 Einmal pro Semester ein Gespräch mit den gewählten Vertreter/innen der Statusgruppe. 2.2 Einmal pro Semester ein hochschulöffentliches Gespräch mit allen Angehörigen der Statusgruppe. 3. Frauenbeauftragte 3.1 Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern im wissenschaftlichen Bereich: „10.2 [… ] im Senat und in der Erweiterten Universitätsleitung werden jährlich die Wirksamkeit der in den Zielvereinbarungen aufgeführten Maßnahmen zur Erfüllung des Gleichstellungsauftrags überprüft und ggf. weitere Maßnahmen beraten. […] Berichte der Universitätsfrauenbeauftragten sind regelmäßiger Tagesordnungspunkt in der Erweiterten Universitätsleitung und im Hochschulrat.“ Die Gremien der Universität tagen fünfmal jährlich: Drei Sitzungen im Wintersemester, zwei Sitzungen im Sommersemester. 3.2 Selbstverpflichtung, keine satzungs- bzw. ordnungsrechtliche Regelung: Einmal pro Semester ein Gespräch mit den gewählten Universitätsfrauenbeauftragten sowie deren Stellvertreterin . 4. Sonstige Mitarbeiter/innen Selbstverpflichtung, keine satzungs- bzw. ordnungsrechtliche Regelung: 4.1 Einmal pro Monat ein Gespräch der Kanzlerin mit den Leiter/innen der Abteilungen, Dezernate, zentralen Einrichtungen (Rechenzentrum, Sprachenzentrum und Universitätsbibliothek) und den Stabsstellen Justitiariat. 4.2 Zweimal im Jahr stellt sich die Kanzlerin den Fragen der sonstigen Mitarbeiter/innen im Rahmen der Personalversammlung . 4.3 Zweimal jährlich Gespräch der Kanzlerin mit dem gesamten Personalrat; zweimal jährlich Gespräch der Kanzlerin mit dem Vorstand des Personalrats. Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 3 Frage 2: 1. Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter/innen Insgesamt fanden in den Jahren 2014 bis 2016 jeweils vier Gespräche der Universitätsleitung mit Vertreter/innen der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen statt. 1.1 Gespräche mit den gewählten Vertreter/innen der Statusgruppe 2014 2015 2016 1 29.01. 21.01. 01.06. 2 14.05. 20.05. 14.12. 3 02.07. 15.07. 4 03.12. 09.12. 1.2 hochschulöffentliche Gespräche mit den Angehörigen der Statusgruppe 2014 2015 2016 1 11.01. 2 04.07. 2. Studierende Insgesamt fanden in 2014 fünf und in 2015 und 2016 jeweils vier Gespräche der Universitätsleitung mit Vertreter /innen der Studierenden statt. 2.1 Gespräche mit den gewählten Vertreter/innen der Statusgruppe 2014 2015 2016 1 09.04. 06.05. 04.05. 2 12.11. 04.11. 09.11. 2.2 hochschulöffentliche Gespräche mit den Angehörigen der Statusgruppe 2014 2015 2016 1 08.01. 29.06. 06.06. 2 28.05. 14.12. 19.12. 3 15.12. Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 4 3. Frauenbeauftragte Insgesamt fanden in 2014 bis 2016 jeweils zwei Gespräche der Universitätsleitung mit den gewählten Universitätsfrauenbeauftragten sowie deren Stellvertreterin statt. 2014 2015 2016 1 18.06. 10.06. 29.06. 2 03.12. 18.11. 23.11. 4. Sonstige Mitarbeiter/innen 4.1 Insgesamt fanden in 2014 und 2015 jeweils zehn und in 2016 elf Gespräche der Kanzlerin mit allen Leitern /innen der Abteilungen, Dezernate, zentralen Einrichtungen (Rechenzentrum, Sprachenzentrum und Universitätsbibliothek ) und den Stabsstellen Justitiariat statt (Monatsgespräch der Kanzlerin). 2014 2015 2016 1 13.02. 12.02. 14.01. 2 13.03. 12.03. 11.02. 3 10.04. 09.04. 17.03. 4 05.06. 21.05. 14.04. 5 10.07. 11.06. 12.05. 6 14.08. 15.07. 14.07. 7 11.09. 13.08. 11.08. 8 09.10. 08.10. 08.09. 9 13.11. 12. 11. 13.10. 10 04.12. 10.12. 24.11. 11 08.12. 4.2 Die Kanzlerin nahm in den Jahren 2014 und 2015 jeweils einmal, in 2016 zweimal an den Personalversammlungen teil. 2014 2015 2016 1 20.03. 26.02. 15.03. 2 29.09. 4.3 Die Kanzlerin führte in den Jahren 2014 bis 2016 jeweils zwei Gespräche mit dem gesamten Personalrat; in 2014 und 2015 fanden zusätzlich jeweils zwei Gespräche und in 2016 ein Gespräch mit dem Vorstand des Personalrats statt. Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 5 Universität Bayreuth Frage 1: An der Universität werden die verschiedenen Statusgruppen (Mittelbau, Studierende, Verwaltung) und die Frauenbeauftragte regelmäßig von der Hochschulleitung angehört. Dies ist in § 2 Abs. 4 Grundordnung verankert. Die Vertreter /innen des Mittelbaus werden regelmäßig einmal pro Semester in die Sitzung der Hochschulleitung eingeladen, die Vertreter/innen Studierenden mindestens zweimal pro Semester. Die sonstigen Mitarbeiter/innen wurden bis 2014 regelmäßig einmal pro Semester in eine Sitzung der Hochschulleitung eingeladen. Die sonstigen Mitarbeiter/innen haben damals mitgeteilt, dass es aus ihrer Sicht keine aktuellen Punkte mit Diskussionsbedarf gibt und vorgeschlagen, ihre Statusgruppe nur noch bei Bedarf einzuladen, da es ohnehin regelmäßige Treffen mit dem Kanzler gibt und auch der Personalrat bei Problemen als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Auf Wunsch werden die verschiedenen Statusgruppen von der Hochschulleitung natürlich auch zusätzlich anlassbezogen eingeladen. Die Frauenbeauftragte nimmt an allen Hochschulleitungssitzungen als regelmäßiger Gast teil. Frage 2: 2014: Studierende: 8x Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen: 1x Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/innen: 1x Frauenbeauftragte: 37x 2015: Studierende: 5x Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen: 1x Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/innen: – Frauenbeauftragte: 36x 2016: Studierende: 5x Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen: 2x Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/innen: – Frauenbeauftragte: 37x Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 6 Friedrich-Alexander- Universität Erlangen- Nürnberg Frage 1: An der Universität sind keine rechtsförmlichen Regelungen (Ordnungen/Satzungen) getroffen, die einen regelmäßigen Anhörungsturnus für die in Art. 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BayHSchG genannten Mittgliedergruppen gemäß Art. 20 Abs. 1 Satz 3 BayHSchG vorsehen. Die Universitätsleitung lädt jedoch die Vertreter/innen der Gruppen der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen und der Studierenden (Art. 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. 4 BayHSchG) sowie die Promovierendenvertretung einmal pro Semester zu einem Gespräch, in dem die Anliegen der Gruppenvertreter/innen vorgetragen und diskutiert werden. Gleiches gilt für die Frauenbeauftragte (s.o.). Insoweit ist die Universitätsleitung eine entsprechende Selbstverpflichtung eingegangen. Die Anliegen der Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Art. 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayHSchG) werden dem Kanzler als Mitglied der Universitätsleitung und Dienstvorgesetzten – neben verschiedenen Einzelterminen – insbesondere im regelmäßig stattfindenden Monatsgespräch durch die Personalvertretung vorgetragen (Art. 67 BayPVG). Frage 2: Folgende Gesprächstermine hat die Universitätsleitung gemäß Art. 20 Abs. 1 Satz 3 BayHSchG mit der jeweiligen Vertretung der Mitgliedergruppen in den Jahren 2014 bis 2016 wahrgenommen: 2014 2015 2016 Studierende 14.04.2014 06.08.2014 21.01.2015 10.06.2015 09.12.2015 08.06.2016 14.12.2016 Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen 23.04.2014 Termin im Sommersemester wegen mangelnder Themen einvernehmlich ausgefallen 14.01.2015 24.06.2015 20.01.2016 22.06.2016 21.12.2016 Frauenbeauftragte 26.02.2014 Termin im Sommersemester wegen mangelnder Themen einvernehmlich ausgefallen 28.01.2015 23.09.2015 17.02.2016 20.07.2016 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 7 Ludwig-Maximilians- Universität München Frage 1: Die Frauenbeauftragte der Universität, die Vertreter/innen der Gruppen der wissenschaftlichen und der sonstigen Mitarbeiter /innen sowie der Studierenden sollen zur Wahrnehmung ihrer Anhörungsrechte einmal im Semester zu einer Sitzung der Hochschulleitung eingeladen werden, vgl. § 8 Abs. 3 Satz 1 Grundordnung. Frage 2: Die Frauenbeauftragte der Universität, die Vertreter/innen der Gruppen der wissenschaftlichen und der sonstigen Mitarbeiter /innen wurden in dem angegebenen Zeitraum einmal jährlich angehört, die halbjährliche Anhörung, die in der Vergangenheit üblich war, wird für die Zukunft wieder angestrebt. Die Vertreter/innen der Studierenden sind zweimal angehört worden, ein nächster Termin befindet sich gerade in der Abstimmung. Technische Universität München Frage 1: Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen und Studierende: Diese beiden Mitgliedergruppen werden bei Bedarf und themenbezogen zu einzelnen Hochschulpräsidiumssitzungen eingeladen. Zudem ist das Hochschulpräsidium ständiger Gast im Senat und im Hochschulrat. Im Rahmen der Sitzungen dieser Gremien findet ein intensiver Austausch mit den Vertretern der einzelnen Mitgliedergruppen statt. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Austausch mit dem Geschäftsführenden Vizepräsidenten für Studium & Lehre und/oder dem Kanzler statt, insbesondere in der Präsidialkommission „Studienzuschüsse“, im Vorstand Lehre (= Koordinationsgremium , in dem alle einschlägigen Aktivitäten im Bereich Studium und Lehre zusammen laufen) und im Parlament Lehre (= Kommunikationsgremium für einen direkten Austausch zu grundlegenden Fragen aus dem Bereich Studium und Lehre). Ein Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen nimmt zudem an den Sitzungen des Erweiterten Hochschulpräsidiums teil. Sonstige Mitarbeiter/-innen: Mit den sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter findet ein regelmäßiger Austausch im Rahmen von Personalversammlungen und regelmäßigen Personalratsgesprächen mit dem Kanzler statt, an denen bei Bedarf auch weitere Mitglieder des Hochschulpräsidiums teilnehmen. Frauenbeauftragte: Die Frauenbeauftragte nimmt an allen Sitzungen des Erweiterten Hochschulpräsidiums und des Senats teil und berichtet dort regelmäßig aus ihrem Bereich. Bei Bedarf wird die Frauenbeauftragte zudem als Gast zu den Hochschulpräsidiumssitzungen eingeladen, um konkrete Themen mit ihr abzustimmen. Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 8 Einmal im Jahr berichtet die Frauenbeauftragte gemäß § 23 Abs. 7 Grundordnung gemeinsam mit einem Mitglied des Hochschulpräsidiums dem Hochschulrat. Darüber hinaus gehört die Frauenbeauftragte gemäß § 23 Abs. 4 S. 1 Grundordnung den Ausschüssen des Senats als stimmberechtigtes Mitglied an, sie ist Mitglied im Parlament Lehre und sie nimmt gemeinsam mit der/dem Geschäftsführenden Vizepräsidentin/-en für Talentmanagement & Diversity bzw. dem Kanzler an der Gleichstellungskonferenz der Universität teil. Frage 2: Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen wurden in den Jahren 2014 bis 2016 angehört: sechs Mal pro Jahr im Erweiterten Hochschulpräsidium, sechs Mal pro Jahr im Senat, zwei Mal pro Jahr im Parlament Lehre, im Vorstand Lehre: sieben Mal in 2014, fünf Mal in 2015 und fünf Mal in 2016. Studierende: Die Studierenden wurden in den Jahren 2014 bis 2016 angehört: sechs Mal pro Jahr im Senat, einmal pro Jahr in der Sitzung der Präsidialkommission/Strukturkommission Studienzuschüsse, zwei Mal pro Jahr im Parlament Lehre, im Vorstand Lehre: sieben Mal in 2014, fünf Mal in 2015 und fünf Mal in 2016. Sonstige Mitarbeiter/-innen: Personalversammlungen fanden in den Jahren 2014 bis 2016 jährlich jeweils zwei Mal statt. Personalratsgespräche mit dem Kanzler fanden in ca. zweimonatlichen Abständen statt. Frauenbeauftragte: Die Frauenbeauftragte wurde in den Jahren 2014 bis 2016 angehört: sechs Mal pro Jahr im Erweiterten Hochschulpräsidium, sechs Mal pro Jahr im Senat, zwei Mal pro Jahr im Rahmen der Gleichstellungskonferenz, einmal pro Jahr im Hochschulrat, im Vorstand Lehre: sieben Mal in 2014, fünf Mal in 2015 und fünf Mal in 2016. Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 9 Universität Passau Frage 1: Weder in der Grundordnung, noch in einer anderen Satzung oder durch Selbstverpflichtung gibt es verbindliche Regelungen , dass Vertreter/innen der einzelnen Mitgliedergruppen in einer Universitätsleitungssitzung angehört werden müssen. Aufgrund eines Beschlusses der Erweiterten Universitätsleitung, werden die studentischen Senatoren/innen, jeweils ein gewähltes Mitglied der Fachschaften, die Vertretung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen sowie die Vertretung des wissenschaftsunterstützenden Personals regelmäßig als Gäste zu den Sitzungen eingeladen. Die Frauenbeauftragte wird neben ihrer durch das BayHSchG festgelegten Mitgliedschaft in der Erweiterten Universitätsleitung , im Senat und im Universitätsrat, darüber hinaus zu allen Sitzungen der Universitätsleitung als Gast eingeladen . Frage 2: In den Jahren 2012 bis 2016 fanden regelmäßig Anhörungen der einzelnen Mitgliedergruppen durch die Universitätsleitung statt. Mit der Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen fand mindestens einmal pro Semester eine Anhörung im Rahmen eines Jour Fixe mit dem Präsidenten/der Präsidentin sowie mit der Kanzlerin angehört. Die Gruppe der sonstigen Mitarbeiter/innen befand sich über den Personalrat und dessen Monatsgespräche mit der Personalabteilung sowie durch die aktive Teilnahme der Kanzlerin an der einmal pro Semester stattfindenden Personalversammlung in intensivem Austausch mit der Universitätsleitung. Auch die Gruppe der Studierenden wurde mindestens einmal pro Semester im Rahmen eines Jour Fixe mit dem Präsidenten /der Präsidentin sowie mit der Kanzlerin angehört. Die Frauenbeauftragte wurde neben ihrer durch das BayHSchG festgelegten Mitgliedschaft in der Erweiterten Universitätsleitung , im Senat und im Universitätsrat, darüber hinaus zu allen Sitzungen der Universitätsleitung als Gast eingeladen , so dass jeweils bei Bedarf eine Anhörung stattfinden konnte. Universität Regensburg Frage 1: Alle vier nach Art. 17 Abs. 2 Satz 1 BayHSchG definierten Statusgruppen an der Universität sind im Senat vertreten . An den Senatssitzungen nimmt die Universitätsleitung ohne Stimmrecht teil. Im Wintersemester finden vier reguläre Sitzungen, im Sommersemester drei reguläre Sitzungen statt. Im Bedarfsfall tritt der Senat in der vorlesungsfreien Zeit ebenfalls zusammen, was bis zu zwei weitere Sitzungen im Jahr bedeuten kann. Des Weiteren wird der Präsident einmal im Jahr zu einer Sitzung des Konvents der wissenschaftlichen Mitarbeiter /innen geladen. Die Studierendenvertreter werden einmal im Jahr zu einer Besprechung vom Präsidenten eingeladen. Zudem haben sie die Möglichkeit, in persönlichen Gesprächen Anliegen mit den einzelnen Mitgliedern der Universitätsleitung Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 10 je nach ihrer Zuständigkeit zu besprechen und nehmen diese Option bedarfsbezogen wahr. Bei umfassenden Themen werden neben den gewählten Studierendenvertreter/innen im Senat zusätzlich weitere Studierendenvertreter /innen (aus Fachschaften- bzw. Sprecherrat) in Senatssitzungen geladen, um mit der Universitätsleitung und den weiteren Gruppenvertretern zu diskutieren. Gemäß der Grundordnung hört das Präsidium mindestens einmal pro Semester die Frauenbeauftragte der Universität an. Im Gleichstellungskonzept 2013 bis 2018 ist außerdem erläutert, dass die Universitätsfrauenbeauftragte entsprechend der gesetzlichen Vorgaben der Erweiterten Universitätsleitung und dem Senat als stimmberechtigtes Mitglied angehört. Zusätzlich wurde ihre Beteiligung in der Universitätsleitung etabliert; dies gilt für alle Tagesordnungspunkte , welche die Gleichstellung oder Familienfreundlichkeit betreffen. Der Präsident und die Universitätsfrauenbeauftragte mit ihrem Team stehen in Form von Jour fixe-Terminen in regelmäßigem Austausch. Einmal pro Semester nimmt der Präsident als Gast an der Frauenkonferenz, welche aus den Universitäts- und Fakultätsfrauenbeauftragten besteht, teil, um im direkten Gespräch mit den Frauenbeauftragten aktuelle Gleichstellungsfragen zu erörtern. Frage 2: Der Senat tagte 2014 insgesamt acht Mal, in 2015 fanden sieben Sitzungen statt, in 2016 trat er acht Mal zusammen . 2014 bis 2016 war der Präsident einmal im Jahr als Gast in der Sitzung des Konvents der wissenschaftlichen Mitarbeiter /innen anwesend. Die Studierendenvertreter haben 2014 bis 2016 einmal im Jahr an der vom Präsidenten geladenen Besprechung teilgenommen. Zudem führten sie bedarfsbezogen Einzelgespräche mit den Mitgliedern der Universitätsleitung je nach Zuständigkeit. In 2016 nahmen die Sprecherin des studentischen Sprecherrats sowie die Vorsitzende des Fachschaftenrats als Gäste an einer Senatssitzung teil. Die Universitätsfrauenbeauftragte wurde zu den Tagesordnungspunkten in die Sitzung der Universitätsleitung eingeladen , die Themen der Chancengleichheit oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf betrafen oder zu den Punkten, die sie selbst mittels einer Sitzungsvorlage eingebracht hat. Außerdem gab es jederzeit die Möglichkeit, in persönlichen Gesprächen Anliegen mit den einzelnen Mitgliedern der Universitätsleitung je nach ihrer Zuständigkeit zu besprechen. Von 2014 bis 2016 war der Präsident einmal pro Semester zur Sitzung der Frauenkonferenz anwesend . Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 11 Julius-Maximilians- Universität Würzburg Frage 1: Erweiterte Universitätsleitung Die Universität hat von der in Art. 24 Abs. 1 Satz 2 BayHSchG eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht, weitere Mitglieder in die Erweiterte Universitätsleitung aufzunehmen. Nach § 8 Grundordnung gehören der Erweiterten Universitätsleitung auch je ein/e Vertreter/in der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen, der sonstigen Mitarbeiter /innen sowie der Studierenden an. Die Frauenbeauftragte ist ebenfalls Mitglied. Die Erweiterte Universitätsleitung tagt regelmäßig in einem 2-Monats-Rhythmus. Treffen mit dem Sprecher- und Sprecherinnenrat Die Universitätsleitung trifft sich zudem regelmäßig mit dem Sprecher- und Sprecherinnenrat. Die Treffen sind inzwischen etabliert. Von Seiten der Studierenden wird im Vorhinein stets eine Agenda erstellt. Die Universitätsleitung nimmt in der jeweiligen Sitzung zu den aufgeworfenen Fragen Stellung bzw. greift Anregungen auf. Am Ende berichtet die Universitätsleitung über aktuelle Vorhaben von besonderer Bedeutung. Das Treffen findet einmal im Monat statt. Abteilungsleiterrunde Der Kanzler trifft sich regelmäßig mit der Runde der Abteilungs- und Stabsstellenleiter/innen. Hierbei besteht die Möglichkeit zu einem Austausch über aktuelle Anliegen, die die Universität im Allgemeinen und die Verwaltung im Besonderen betreffen. Die Runde wird auch genutzt, um dem Kanzler ein Feedback aus der Verwaltung zu geben. Die sog. „AL-Runde“ tagt 2-wöchentlich. Konvent der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen Der Konvent der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen nach Art. 36 BayHSchG tagt an der Universität Würzburg zweimal pro Semester. Der Präsident nimmt an den Sitzungen in der Regel einmal pro Jahr teil. Dienststellenleitergespräch Nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 BayPVG sollen der Leiter der Dienststelle und die Personalvertretung wenigstens einmal im Monat zu gemeinschaftlichen Besprechungen zusammentreten. Nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 BayGlG nehmen die Gleichstellungsbeauftragten an den regelmäßig stattfindenden Besprechungen zwischen Dienststelle und Personalvertretung teil. Das sog. „Dienststellenleitergespräch“ mit dem Kanzler findet monatlich statt. Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 12 Frauenbeauftragte Nach dem beschlossenen Konzept zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Studium, Forschung und Lehre finden regelmäßige Treffen zwischen der im Präsidium für die Gleichstellung zuständigen Vizepräsidentin bzw. dem zuständigen Vizepräsidenten mit der Universitätsfrauenbeauftragten statt und trifft sich die Universitätsleitung mit der Universitätsfrauenbeauftragten regelmäßig bei sie betreffenden Angelegenheiten. Darüber hinaus ist ebenfalls geregelt , dass der Präsident/die Präsidentin einmal im Jahr als Gast an der Frauenkonferenz teilnimmt, um im direkten Gespräch mit den Fakultätsfrauenbeauftragten aktuelle Gleichstellungsfragen zu erörtern. Frage 2: Erweiterte Universitätsleitung: 2014=6; 2015=6; 2016=5 Sprecher- und Sprecherinnenrat: 2014=11; 2015=9; 2016=11 Abteilungsleiterrunde : 2014=18; 2015=20; 2016=20 Konvent der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen: 2014=1; 2015=2; 2016=0 Dienststellenleitergespräch: 2014=11; 2015=11; 2016=11 Frauenbeauftragte: 2014=19; 2015=18; 2016=19 nachrichtlich: Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt Fragen 1 und 2: Die Grundordnung der Universität regelt nicht ausdrücklich, wann und wie häufig die verschiedenen Statusgruppen angehört werden sollen. Der/die Frauenbeauftragte ist nach § 26 Abs. 4 Nr. 2 Grundordnung bei allen seinen/ihren Auftrag betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen. Die Statusgruppen und der/die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte werden jedoch regelmäßig im Rahmen der Erweiterten Hochschulleitung über die Vorgänge an der Universität informiert und haben dort Gelegenheit zur Stellungnahme und zum Vorbringen eigener anliegen. Der Erweiterten Hochschulleitung gehören nach § 14 Abs. 1 Grundordnung neben den Mitgliedern des Präsidiums, den Dekanen/innen und dem/der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Universität auch der/die Vorsitzende des Studentischen Konvents, der/die Sprecher/in des Konvents der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen und ein Mitglied des wissenschaftsunterstützenden Personals an. Zwischen Vertreter/innen des Studentischen Konvents und der Hochschulleitung findet zudem regelmäßig ein Jour fixe statt. Zudem findet im Rahmen der Arbeitsgruppe „Familienfreundliche Hochschule“ mindestens einmal im Semester ein Treffen der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und der Hochschulleitung statt. Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 13 Im Übrigen erfolgt eine Anhörung der Mitgliedergruppen oder den/der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten bei gruppenspezifischen bzw. gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten in der Regel einzelfallbezogen. Die erweiterte Hochschulleitung wird seit 2014 in der Regel dreimal im Semester einberufen, Der Jour fixe der Hochschulleitung mit dem Studentischen Konvent findet ebenfalls üblicherweise dreimal im Semester statt. Hochschule für Philosophie München Fragen 1 und 2: Kraft gültiger Satzung der Hochschule für Philosophie sind alle relevanten Statusgruppen im Senat als kollegialem Leitungsorgan vertreten. Damit haben Vertreter/innen der Professoren/innen, der hauptamtlichen wissenschaftlichen Mitarbeiter /innen wie der Studierenden regelmäßig (konkret in der Regel viermal in jedem Wintersemester und dreimal im Sommersemester) die Möglichkeit nicht nur zur Anhörung, sondern auch zur Mitbestimmung. Dies gilt auch für die Verwaltung, da die Kanzlerin bzw. der Kanzler als Leiter der Verwaltung nicht nur regelmäßig Gast in den Senatssitzungen ist, sondern als Mitglied der wöchentlich tagenden Hochschulleitung ist, sehr regelmäßig Möglichkeiten zur Anhörung und Mitentscheidung hat. Da die Kanzlerin der Hochschule seit einigen Jahren auch das Amt der Frauenbeauftragten begleitet, ist damit auch die regelmäßige Anhörung und Mitbestimmung der Frauenbeauftragten gewährleistet. Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Technische Hochschulen Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden Frage 1: Auf Basis von Art. 17 und Art. 20 des Bayerischen Hochschulgesetzes ist die Anhörung und Beteiligung der Vertretung der Mitgliedergruppen und der Frauenbeauftragten bei sie betreffenden Angelegenheiten mit regelmäßiger Gelegenheit des Vortrags ihrer Anliegen in der Grundordnung geregelt: Der Senat tagt im Schnitt zweimal pro Semester. Der Hochschulrat tagt zweimal im Semester. Die oder der Frauenbeauftragte® der Hochschule ist stimmberechtigtes Mitglied der erweiterten Hochschulleitung und des Senats. Mindestens einmal im Semester erfolgt im Senat ein Austausch über die Ziele der Frauenbeauftragten und ihre Verwirklichung. Die Frauenbeauftragten der Fakultäten sind stimmberechtigte Mitglieder der Fakultätsräte und der Berufungsausschüsse. Der Studentische Konvent ist mindestens einmal im Semester während der Vorlesungszeit einzuberufen. Auf Verlangen von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder ist der Studentische Konvent zudem binnen 14 Tagen einzuberufen . Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 14 Die Hochschulleitung pflegt zudem außerhalb der Gremien, die für die Willensbildung maßgeblich sind, ein Klima des offenen Wortes. Frage 2: Die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter(innen), Lehrkräfte für besondere Aufgaben, sonstigen Mitarbeiter (innen) und Studierenden wurden in den Jahren 2014 bis 2016 in den folgenden Gremien und Sitzungen angehört: Hochschulrat 2014: 4 Sitzungen 2015: 4 Sitzungen 2016: 4 Sitzungen = 12 Sitzungen Senat 2014: 4 Sitzungen 2015: 4 Sitzungen 2016: 5 Sitzungen = 13 Sitzungen Hochschulleitung und Erweiterte Hochschulleitung jeweils mit Frauenbeauftragter: 2014: 21 Sitzungen 2015: 22 Sitzungen 2016: 26 Sitzungen = 69 Sitzungen Zusätzlich wurde mit Wirkung ab dem Sommersemester 2016 beschlossen, dass sich die Hochschulleitung mindestens einmal im Semester (jährlich im April und im November) mit dem Studentischen Konvent zu einer außerordentlichen Sitzung trifft und sich zu aktuellen Themen der Studierenden bespricht, einschließlich der Vorstellung des Lehrberichtes durch den Sprecher der Studiendekane. Bisher fanden zwei entsprechende Sitzungen (Sommersemester 2016, Wintersemester 2016/2017) statt. Im Zeitraum der Jahre 2014 bis 2016 sind damit insgesamt 94 Sitzungen mit Einbezug der Vertretungen der Mitgliedergruppen und der Frauenbeauftragten an der OTH Amberg-Weiden durchgeführt worden. Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 15 Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach Frage 1: Die in Art. 17 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 bis 4 BayHSchG genannten Gruppen werden immer bei Bedarf durch die Hochschulleitung angehört. Darüber hinaus treffen sich die sonstigen Mitarbeiter/innen (vertreten durch den Personalrat) einmal monatlich mit dem Kanzler (Art. 67 BayPVG) zum sog. Monatsgespräch. Die Präsidentin/Hochschulleitung trifft sich einmal pro Semester mit einem/r Vertreter/in der wissenschaftlichen Mitarbeiter /innen. Es handelt sich hier um eine Selbstverpflichtung. Die Studierendenvertretung trifft sich einmal monatlich (während der Vorlesungszeit) mit der Präsidentin /Hochschulleitung. Es handelt sich hier um eine Selbstverpflichtung. Die Frauenbeauftragte trifft sich zusätzlich zu den Sitzungen der Erweiterten Hochschulleitung (Art. 4 Abs. 2 Satz 3 BayHSchG) einmal pro Semester mit der Präsidentin/der Hochschulleitung. Bei den zusätzlichen Sitzungen handelt es sich ebenfalls um eine Selbstverpflichtung. Frage 2: a) Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen - 2014: 2x - 2015: 2x - 2016: 2x b) Sonstige Mitarbeiter/innen (vertreten durch den Personalrat) - 2014: 11 Monatsgespräche - 2015: 11 Monatsgespräche - 2016: 11 Monatsgespräche c) Studierende (vertreten durch die Studierendenvertretung) - 2014: 8x - 2015: 8x - 2016: 8x d) Frauenbeauftragte - 2014: 2x und Teilnahme an Sitzungen der Erweiterten Hochschulleitung: 6x - 2015: 2x und Teilnahme an Sitzungen der Erweiterten Hochschulleitung: 9x - 2016: 2x und Teilnahme an Sitzungen der Erweiterten Hochschulleitung: 11x Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 16 Hochschule für angewandte Wissenschaften Aschaffenburg Frage 1: Die Frauenbeauftragte der Hochschule ist Mitglied der Erweiterten Hochschulleitung. Die Grundordnung sieht in § 1a Abs. 2 als Besonderheit vor, dass die Erweiterte Hochschulleitung und somit auch die Frauenbeauftragte über die Verteilung der zugewiesenen Stellen und Mittel beschließt. Insofern ist die Frauenbeauftragte in allen 14-tägigen Sitzungen der Erweiterten Hochschulleitung vertreten und artikuliert dort alle für sie relevanten Belange. Auch berichtet die Frauenbeauftragte einmal pro Jahr im Senat. In der Grundordnung ist dies nicht verankert. Für die anderen Statusgruppen sieht die Grundordnung keine festen Anhörungstermine vor. Sie können durch ihre Vertreter/innen im Senat in den mindestens viermal pro Jahr stattfindenden Senatssitzungen ihre Belange einbringen. Frage 2: gem. obiger Antwort: jeweils vier Senatssitzungen pro Jahr mit jeweils einem festen TOP Bericht der Frauenbeauftragten . Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg Frage 1: Keine besonderen Anhörungsformate nach Satzung oder Grundordnung Genannte Statusgruppen sind in den Gremien vertreten: Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter/innen: Senat, Fakultätsräte Sonstige Mitarbeiter/innen: Senat, Erweiterte Hochschulleitung, Fakultätsräte Studierende: Senat, Fakultätsräte Frauenbeauftragte: Senat, erweiterte Hochschulleitung In allen Gremien besteht generell für alle Statusgruppen die Möglichkeit Anliegen vorzubringen Das Präsidium lädt die Studierendenvertretung zusätzlich einmal jährlich zu einem zweitägigen Workshop ein Zu profilbildenden Fragestellungen werden zudem unregelmäßig eigene Workshop Formate angeboten, z.B. zwischen Senat und Präsidium Frage 2: Gremiensitzungen (Erweiterte Hochschulleitung, Senat): monatlich während des Semesters, d.h. 8 bis 9 Sitzungen pro Jahr Fakultätsräte: wöchentlich während des Semesters, keine Sitzungen in der vorlesungsfreien Zeit Studierendenworkshop: 1x jährlich Profilbildende Workshops: 5 x 2014, 1x 2015, 1x 2016 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 17 Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg Frage 1: Die Hochschule hat keine gültige Ordnung/Satzung/ oder Selbstverpflichtung für regelmäßige Anhörungen der Statusgruppen oder der Frauenbeauftragten. Lediglich für die den oder die Beauftragte für die Belange behinderter Studierender wird in der Neufassung der Grundordnung eine regelmäßige Anhörung (1 x im Semester) fixiert werden. Frage 2: Keine gesonderten Anhörungen 2014 bis 2016 in Sitzungen der Hochschulleitung. Die Frauenbeauftragte hat in jeder Sitzung der Erweiterten Hochschulleitung einen Berichtspunkt. Sonstige Anhörungen erfolgen bei Bedarf und auf Wunsch der Betroffenen, aber nicht regelmäßig. Technische Hochschule Deggendorf Frage 1: An der Hochschule gibt es dazu keine formelle Regelung. Praxis ist, dass sämtliche genannten Statusgruppen und die Frauenbeauftragte zu allen Sitzungen der Erweiterten Hochschulleitung eingeladen werden und Ihnen in diesem Rahmen Gelegenheit gegeben wird, sich zu beteiligen. Frage 2: Die Anhörungen wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016 jeweils neunmal pro Jahr durchgeführt. Dies gilt für alle Statusgruppen gleichermaßen. Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof Frage 1: Die Hochschule hat keine schriftliche Regelung über ein formalisiertes Verfahren zur Anhörung der verschiedenen Statusgruppen . Über die Vertretung in den Gremien ist die Beteiligung der Statusgruppen in den meisten Fällen ohnehin gewährleistet. Darüber hinaus werden im Einzelfall Vertreter/innen von Statusgruppen als Gast zur Gremiensitzungen eingeladen. Im Wesentlichen aber pflegt die Hochschule hier ein eher informelles Verfahren, in dem Entscheidungen im Vorfeld durch die Einberufung mit den jeweils betroffenen Gruppen abgestimmt werden. Gerade zur Berücksichtigung von Belangen der Studierenden legt der Präsident eine „Politik der offenen Tür“ mit persönlichen Gesprächen mit Studierendenvertretern. Die Hochschule hat mit dieser eher informellen und anlassbezogenen Verfahrensweise sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie hält es zumindest derzeit nicht für erforderlich, diese durch ein stärker formalisiertes Beteiligungsverfahren zu ersetzen. Frage 2: Demzufolge wurden in den Jahren 2014 bis 2016 keine solchen formalen Anhörungen durchgeführt. Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 18 Technische Hochschule Ingolstadt Fragen 1 und 2: Die Regelungen zur Frauenbeauftragten der Hochschule sind in der Grundordnung verankert. Danach berichtet die Frauenbeauftragte einmal jährlich dem Senat über die gesetzten Ziele und deren Verwirklichung. Dies wurde in den vergangenen Jahren jeweils entsprechend umgesetzt. Für die weiteren Statusgruppen gibt es keine expliziten schriftlichen Regelungen. Sitzungen mit der Gelegenheit zur Anhörung werden aber regelmäßig wie folgt abgehalten: einmal pro Woche Kanzler sowie alle Teamleiter/innen der Verwaltung einmal pro Woche Hochschulleitung einmal Monat Erweiterte Hochschulleitung einmal pro Monat Senat einmal pro Monat Monatsgespräch mit dem Personalrat einmal pro Semester Personalvollversammlung regelmäßig Gespräche mit der Studierendenvertretung Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten Fragen 1 und 2: An der Hochschule wird die Anhörung der betroffenen Mitgliedergruppen bzw. der Frauenbeauftragten im Wege der Selbstverpflichtung folgendermaßen praktiziert, ohne dass dies Satzungsmäßig geregelt wäre: Wissenschaftliche und sonstige Mitarbeiter/innen: Es findet wöchentlich ein Gedankenaustausch zwischen dem Kanzler und Vertretern der einzelnen Verwaltungseinheiten , des jeweiligen Fakultätspersonals und der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen statt. Studierende: Während der Vorlesungszeit findet eine monatliche Zusammenkunft zwischen dem Präsidenten und den Vorsitzenden der einzelnen Studierendengruppierungen („Runder Tisch“) statt, in der alle Belange der Studierenden vorgetragen werden können Frauenbeauftragte: Die Frauenbeauftragte bekommt einmal pro Semester die Gelegenheit, in der Erweiterten Hochschulleitung über Ihre Arbeit zu berichten und hat ein jederzeitiges Vortragsrecht in der Hochschulleitung. Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 19 Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Frage 1: An der Hochschule gibt es keine rechtliche Verankerung für die Anhörung der Vertretung der genannten Mitgliedergruppen . Anders verhält es sich bei der Frauenbeauftragten, deren Aufgabenbereich in § 22 Grundordnung festgelegt ist. Dieser umfasst u. a., dass die Frauenbeauftragte bei allen Maßnahmen, die die Erfüllung ihrer Aufgaben nach Art. 4 BayHSchG betreffen, rechtzeitig zu beteiligen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Frage 2: Den Studierenden wird einmal im Semester im Rahmen einer Hochschulleitungssitzung Gelegenheit gegeben, die die Studierendenvertretung betreffenden Angelegenheiten zu erörtern und mit der Hochschulleitung zu diskutieren. Darüber hinausgehend finden anlassbezogen mehrmals im Semester direkte Gespräche zwischen dem Präsidenten und der Studierendenvertretung statt. Des Weiteren erfolgen neben den gesetzlich vorgeschriebenen Monatsgesprächen zwischen Kanzler und Personalrat mindestens zweimal jährlich Besprechungen zwischen dem Präsidenten und der Personalvertretung. Anlassbezogen wird dem Personalrat auch im Rahmen von Hochschulleitungssitzungen die Möglichkeit zur Anhörung gegeben. Die Frauenbeauftragte berichtet semesterweise der Hochschulleitung über die erfolgten Aktivitäten. Hochschule für angewandte Wissenschaften München Frage 1: An der Hochschule gibt es keine Ordnung / Satzung / Selbstverpflichtung, in welcher die Anhörung durch die Hochschulleitung geregelt wird. Gleichwohl wird in der Praxis die Anhörung dieser Mitgliedergruppen regelmäßig durchgeführt (vgl. Antwort zu Frage 2). Die Vertreter/innen der Mitgliedergruppen haben bei Bedarf auch außerhalb dieser Termine jederzeit die Möglichkeit sich an die Hochschulleitung zu wenden. Frage 2: Statusgruppe Anhörungen 2014 2015 2016 Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen 1 x pro Semester 1 x pro Semester 1 x pro Semester Gruppe der sonstigen Mitarbeiter/innen 1 x pro Semester 1 x pro Semester 1 x pro Semester Studierende 2 x pro Semester 2 x pro Semester 1 x monatlich Frauenbeauftragte 2 x pro Semester 2 x pro Semester 2 x pro Semester Hinzukommen bedarfsabhängige Termine, deren Anzahl jedoch nicht genau beziffert werden kann. Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 20 Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm Frage 1: Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen: Nach § 18 Abs. 1 Grundordnung Mitglieder des Senats und nach § 19 Abs. 1 Mitglied des Hochschulrates. Hier besteht regelmäßige Gelegenheit zum Austausch/Anhörung mit und durch die Hochschulleitung. Tagesordnungspunkte können hier durch die Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen jederzeit eingebracht werden. Weiterhin können die wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen Tagesordnungspunkte für Hochschulleitungssitzungen einbringen. Sonstige Mitarbeiter/innen: Nach § 18 Abs. 1 Grundordnung Mitglieder des Senats und nach § 19 Abs. 1 Mitglied des Hochschulrates. Hier besteht regelmäßige Gelegenheit zum Austausch/Anhörung mit und durch die Hochschulleitung . Tagesordnungspunkte können hier durch die Vertreter der sonstigen Mitarbeiter/innen jederzeit eingebracht werden. Regelmäßige Anhörungen finden auch durch die dreijährliche Mitarbeiterbefragung statt, in der diese Gelegenheit haben, ihre Anliegen vorzutragen. Weiterhin findet zweiwöchentlich eine Verwaltungsabteilungsleitersitzung mit dem Kanzler als Vertreter der Hochschulleitung statt. Studierende: Nach § 18 Grundordnung Mitglieder des Senats und nach § 19 Abs. 1 Mitglied des Hochschulrates. Hier besteht regelmäßige Gelegenheit zum Austausch/Anhörung mit und durch die Hochschulleitung. Tagesordnungspunkte können hier durch die Studierendenvertretung jederzeit eingebracht werden. Des Weiteren sind die Studierenden Mitglieder des Zentralgremiums der Hochschule und haben nach der „Satzung über die studentische Beteiligung bei der Verteilung der Studienzuschüsse“ ein regelmäßiges Anhörungsrecht zur Verteilung der entsprechenden Mittel. Darüber hinaus gibt es zwei- bis dreimal pro Semester anlassbezogene Treffen mit Mitgliedern der Hochschulleitung zu Themen der studentischen Beteiligung. Frauenbeauftragte: Nach Art. 17 Abs. 1 Ziff. 3 Grundordnung Mitglieder der Erweiterten Hochschulleitung, die sich regelmäßig zwei- bis dreimal pro Semester trifft. Hier hat die Frauenbeauftragte eine originäres Anhörungs- sowie Mitspracherecht innerhalb der Hochschulleitung. Weiterhin ist sie auch nach den o.g. Regelungen Mitglied des Senates und Hochschulrat. Frage 2: 2014 2015 2016 Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen: 8 12 15 Sonstige Mitarbeiter/innen: 9 12 15 Studierende: 10 14 17 Frauenbeauftragte: 4 5 4 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 21 Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Fragen 1 und 2: An der Hochschule gibt es keine expliziten Vorgaben für eine Anhörung durch die Hochschulleitung in den Satzungen usw. Die einzelnen Statusgruppen sind hier in fast allen Gremien vertreten und können ihre Anliegen dort jederzeit einbringen oder sich auch direkt an ein Mitglied der HL wenden, gleiches gilt für die Frauenbeauftragte: Gremium SVA: Sachverständigenausschuss WTT: Wissens- und Technologiertransfer Mitglieder Termine pro Semester Frauenbeauftragte Studierende sonstige Mitarbeiter /innen wissenschaftliche Mitarbeiter /innen SVA Lehre und Studium ja ja nein ja 3x SVA Haushalt, Raum und Bau ja ja ja ja 2x Senat ja ja ja ja 3x im Sommersemester 4x im Wintersemester Erweiterte Hochschulleitung ja nein nein nein 1x im Monat nicht August/September SVA WTT ja nein ja ja 2x SVA Internationale Beziehungen ja ja ja ja 2x Hochschulrat ja ja ja ja 2x Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg Frage 1: An der Hochschule existieren keine rechtlichen Bestimmungen, in welcher Häufigkeit bzw. in welchen Zeitanständen die verschiedenen Statusgruppen angehört werden. Allerdings werden alle Statusgruppen zu offiziellen Sitzungen, Arbeitsgruppen und informellen Arbeitstreffen eingeladen und finden regelmäßig Gehör. Daneben findet ein ständiger bilateraler Austausch zwischen den Mitgliedern der Hochschulleitung und den Vertreter/innen der Statusgruppen statt. Formell sind alle Statusgruppen und die Frauenbeauftragte der Hochschule in den Gremien Senat und Hochschulrat vertreten und bringen in diesen Gremien ihre Interessen ein. Die Frauenbeauftragte ist zudem seit dem Jahr 2012 beratendes Mitglied der Hochschulleitung. Daneben finden regelmäßig statt: ein Semestertreffen des Präsidenten mit dem Vorsitzenden des Senats, ein Semestertreffen des Präsidenten für die Professoren/innen und die wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 22 Treffen der Doktoranden/innen mit Mitgliedern der Hochschulleitung, ein Semestergespräch des Präsidenten mit dem Personalrat, eine Personalversammlung in jedem Semester für das wissenschaftsunterstützende Personal mit Beteiligung von Mitgliedern der Hochschulleitung, monatliche Besprechungen zwischen dem Kanzler und dem Personalrat, ein Semestertreffen zwischen dem Präsidenten und dem Personalrat, ein Semestertreffen zwischen dem Studentischen Sprecherrat und der Hochschulleitung, ein Termin des Präsidenten mit dem Studentischen Konvent, Besuche von Mitgliedern der Hochschulleitung im Studentischen Konvent zu angefragten Themen. Frage 2: 2014 2015 2016 Hochschulratssitzungen 3 5 3 Senatssitzungen 9 10 10 Hochschulleitungssitzungen 38 38 40 Semestertreffen Präsident – Vorsitzender des Senats 2 2 2 Semestertreffen Präsident –Professoren/innen und wissenschaftliche Mitarbeiter/innen 2 2 2 Semestergespräche Präsident – Personalrat 2 2 2 Monatsgespräche Personalrat 8 8 8 Personalversammlungen 2 2 2 Semestergespräche Hochschulleitung – Sprecherrat 2 2 2 Hochschule für angewandte Wissenschaften Rosenheim Frage 1: a) Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen Der klassische Mittelbau ist an der Hochschule als Hochschule für angewandte Wissenschaften außerhalb des Drittmittelbereichs so gut wie nicht vertreten und deshalb auch nicht organisiert. Eine formelle Regelung zu Anhörung existiert nicht. Ein Bedarf in diese Richtung bzw. der Wunsch nach regelmäßigen Gesprächen mit der Hochschulleitung wurde bislang auch nicht an die Hochschulleitung herangetragen. b) Gruppe der sonstigen Mitarbeiter/innen Interessen der Gruppe der sonstigen Mitarbeiter/innen werden an der Hochschule im Regelfall durch den Personalrat wahrgenommen. Anhörungen finden themenbezogen im Rahmen der regelmäßigen Sitzungen des Personalrats Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 23 (Art. 34 Abs. 4 BayPVG) und zusätzlich im „Vieraugengespräch Kanzler./. Vorsitz Personalrat“ statt. c) Gruppe der Studierenden Ein/e Vertreter/in der Hochschulleitung ist nach mündlicher Absprache mit der Studierendenvertretung regelmäßig Gast in den Sitzungen der Studierendenvertretung; zusätzlich werden Vertreter/innen der Studierenden sachbezogen zu den Sitzungen der Hochschulleitung eingeladen. d) Frauenbeauftragte Gem. § 18 Grundordnung kann die Frauenbeauftragte unbeschadet der Mitgliedschaft in den einzelnen Gremien zur Erfüllung der Aufgaben gem. Art. 4 Abs. 2 BayHSchG verlangen, dass Organe, Gremien und Kommissionen im Rahmen ihrer Zuständigkeit über bestimmte Angelegenheiten beraten und entscheiden. Weiter berichtet die Frauenbeauftragte der erweiterten Hochschulleitung einmal jährlich über ihre Tätigkeit. Frage 2: Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen Studierende Sonstige Frauenbeauftragte 2014 - 2 9 5 2015 - 5 3 3 2016 - 7 5 4 Hochschule für angewandte Wissenschaften Weihenstephan- Triesdorf Frage 1: Eine turnusmäßige Anhörung ist nicht vorgesehen, jedoch können die genannten Gruppen sowie die Frauenbeauftragte jederzeit ihre Anliegen an die Hochschulleitung herantragen. Das Anliegen wird dann in der nächstmöglichen Sitzung der Hochschulleitung behandelt. I.d.R. wird dazu auch die betreffende Person bzw. die/ der Verantwortliche eingeladen und angehört. Die Hochschulleitung ist zudem ständiger Gast in den Senatssitzungen. Dort sind die genannten Gruppen sowie die Frauenbeauftragte vertreten. Weiterhin nehmen Präsident und Vizekanzler jährlich an der konstituierenden Sitzung des Studentischen Konvents teil und stehen den Studierenden auch über die Wahl der oder des Vorsitzenden sowie des Sprecherrates für ihre Anliegen zur Verfügung. Frage 2: 2014 Mittelbau: - Studierende: Konstituierende Sitzung des Konvents am 20.10.2014 Verwaltung: Vertreter/innen dieser Gruppe trugen insgesamt in 12 Hochschulleitungssitzungen verschiedene Anliegen vor. Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 24 Frauenbeauftragte: Ab dem 01.10. bekleidete ein Mitglied der Hochschulleitung das Amt der Frauenbeauftragten und nahm ab diesem Zeitpunkt an allen Sitzungen der Hochschulleitung teil (insgesamt sechs Sitzungen). Vor diesem Zeitpunkt nahm die vorherige Frauenbeauftragte einmal an einer Sitzung der Hochschulleitung teil. 2015 Mittelbau: einmal Teilnahme an Sitzung der Hochschulleitung Studierende: Konstituierende Sitzung des Konvents sowie eine weitere Sitzung des Konventsvorsitzes und Sprecherrats mit der Hochschulleitung Verwaltung: Vertreter/innen dieser Gruppe trugen insgesamt in 16 Hochschulleitungssitzungen verschiedene Anliegen vor. Frauenbeauftragte: Bis zum 30.09. bekleidete ein Mitglied der Hochschulleitung das Amt der Frauenbeauftragten und nahm bis zu diesem Zeitpunkt an allen Sitzungen der Hochschulleitung teil (insgesamt 20 Sitzungen). 2016 Mittelbau: - Studierende: Konstituierende Sitzung des Konvents am 20.06.2016 Verwaltung: Vertreter/innen dieser Gruppe trugen insgesamt in 18 Hochschulleitungssitzungen verschiedene Anliegen vor. Frauenbeauftragte: zweimalige Teilnahme an einer Sitzung der Hochschulleitung Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg- Schweinfurt Frage 1: 1. Frauenbeauftragte Die Frauenbeauftragte ist Mitglied der Erweiterten Hochschulleitung und damit als stimmberechtigtes Mitglied insbesondere in den Entscheidungsprozess über Stellen und Mittel eingebunden. In jeder Sitzung der erweiterten Hochschulleitung ist ein eigener Berichtspunkt für den Bericht der Frauenbeauftragten vorgesehenen. Die Erweiterte Hochschulleitung tritt im Fünf-Wochen-Turnus zusammen. Darüber hinaus erfolgt eine anlassbezogene Abstimmung zwischen Frauenbeauftragter und Präsidium. 2. Studierende Die konstituierende Sitzung des Studentischen Konvents wird bis zur Wahl eines/einer Vorsitzenden durch den Präsidenten geleitet. In dieser Sitzung werden grundlegende Themen mit dem Präsidenten besprochen. Darüber hinaus finden an der HAW Würzburg-Schweinfurt regelmäßige Treffen zwischen studentischen Sprechern und dem Präsidenten statt, in denen ein Austausch über aktuelle Entwicklungen und Bedarfe erfolgt. Diese Treffen erfolgen ein- bis zweimal pro Semester. Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 25 Zudem erfolgt eine Einbindung der Studierenden über folgende Gremien und Ausschüsse: - Zentrales Sechsergremium Studienzuschüsse (mind. einmal pro Semester): Über die Verwendung und Höhe der Mittel für zentrale studienverbessernde Maßnahmen entscheidet ein zentrales Gremium bestehend aus Präsidenten, jeweils einem/r Dekan/in der beiden Abteilungen Würzburg und Schweinfurt sowie drei studentischen Vertreter/innen (Senatsvertreter/innen sowie Konventsvorsitz). In diesen Sitzungen werden nicht nur Bedarfe der Studierenden eingebracht und besprochen, sondern die Umsetzung in der Regel unmittelbar durch Einsatz von Studienzuschussmitteln angestoßen. - Studentische Vertreter/innen im Senat: Das Präsidium ist durch mindestens ein Mitglied bei den Sitzungen des Senats als Gast vertreten und kann daher Anregungen der Studierenden unmittelbar aufnehmen. Der Senat tagt in der Regel im Fünf-Wochen-Turnus. - Vertretung in Ausschüssen, wie z.B. dem Auslandsausschuss (idR einmal pro Semester) 3. Verwaltung Seit 2013 finden an der Hochschule regelmäßig Abteilungsleiterbesprechungen der Hochschulleitungen mit den Abteilungsleitungen statt. Diese Treffen dienen der gegenseitigen Information über aktuelle Entwicklungen und Bedarfe . Die Treffen finden ein- bis zweimal pro Semester statt. Zusätzlich definiert das Organigramm der Hochschule eine Berichtsstruktur, die eine Zuordnung der Abteilungen zu einzelnen Mitliedern des Präsidiums vorsieht. Dementsprechend berichten die Abteilungsleitungen einem Mitglied des Präsidiums und melden hierbei Bedarfe an. Der Austausch findet in der Regel in einem wöchentlichen Jour fixe statt. Darüber hinaus sind zu nennen: - Vertreter/innen des sonstigen Personals im Senat: Das Präsidium ist durch mindestens ein Mitglied bei den Sitzungen des Senats als Gast vertreten und kann daher Anregungen des sonstigen Personals unmittelbar aufnehmen. Der Senat tagt in der Regel im Fünf-Wochen-Turnus. - Quartalsgespräche zwischen Dienststellenleitung und Personalvertretung - die semesterweisen Personalversammlungen - anlassbezogene Einzelgespräche des Präsidiums mit der Personalvertretung 4. Mittelbau In der Grundordnung (§ 24a) ist die Einrichtung eines Konvents der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen gemäß Art. 36 BayHSchG vorgesehen. Die konstituierende Sitzung wird durch den Präsidenten bis zur Wahl eines/einer Vorsitzenden geleitet. Der Konvent tritt in der Regel einmal pro Semester zusammen. Das Präsidium wird zu der Sitzung eingeladen und ist nach Möglichkeit durch ein Mitglied des Präsidiums bei der Sitzung vertreten. Darüber hinaus erfolgt die Einbindung über die bereits genannten Gremien und Strukturen (Vertreter/in im Senat, Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 26 Personalversammlungen, Quartalsgespräch mit der Personalvertretung). Frage 2: 2014 2015 2016 Frauenbeauftragte - iRd Sitzung der Erweiterten Hochschulleitung - anlassbezogene Gespräche 6 nicht erhoben 6 nicht erhoben 6 nicht erhoben Studierende - iRd Konventssitzung - anlassbezogene Gespräche - Sechsergremium - iRd Senatssitzungen - Auslandsausschuss 1 nicht erhoben 2 8 2 1 nicht erhoben 3 12 2 1 nicht erhoben 1 9 2 Verwaltung - Jour fixe Abteilungsleiter - Abteilungsleitersitzungen - iRd Senatssitzungen - Quartalsgespräche idR wöchentlich 4 8 3 idR wöchentlich 2 12 3 idR wöchentlich 2 9 3 Mittelbau - iRd Konventssitzungen - iRd Senatssitzungen - iRd Quartalsgespräche 2 8 3 2 12 3 2 9 3 Ergänzend ist anzumerken, dass die Hochschule eine interne Kultur entwickelt hat, deren wesentlicher Bestandteil ein gemeinschaftlicher und kollegialer Diskurs ist und die als Selbstverpflichtung normative „Anhörungsrechte“ ersetzt. Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 27 nachrichtlich: Katholische Stiftungsfachhochschule München Frage 1: Die Verfassung der Hochschule benennt in § 11 die Mitgliedsgruppen und regelt im Weiteren insbesondere die Beteiligung der folgenden Mitgliedsgruppen (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 - 4): Professoren/innen Hauptberufliche Lehrkräfte für besondere Aufgaben Verwaltungsleiter/in sowie die weiteren an der Hochschule hauptberuflich tätigen Mitarbeiter/innen der Hochschulverwaltung Studierende Grundsätzlich sind die o.g. Mitgliedsgruppen in allen Kollegialorganen vertreten und werden in diesem Rahmen regelmäßig angehört. Hier handelt es sich insbesondere um die Versammlung (§ 22), den Senat (§ 23) und die Fachbereichsräte (§ 27). § 20 regelt die Belange der Frauenbeauftragen: gemäß § 20 Abs. 4 hat die Frauenbeauftragte Sitz und Stimme im Senat . In allen weiteren Gremien (inkl. der Berufungsausschüsse) ist sie beratendes Mitglied und hat das Recht Anträge zu stellen. Die Erweiterte Hochschulleitung dient als wichtiges Beratungsgremium für die Hochschulleitung. Ihr gehören die Dekane /innen der Fachbereiche, die Leitung des Instituts für Fort- und Weiterbildung, Forschung und Entwicklung, die Frauenbeauftragte sowie die Hochschulleitung (Präsident, Vizepräsidentin, Verwaltungsdirektor) an. Alle Mitglieder der Erweiterten Hochschulleitung werden bei der inhaltlichen Themenplanung und -umsetzung einbezogen (z.B. Themenund Sitzungsplanung). Häufigkeit der Anhörung: Die Beteiligung und Anhörung der Mitgliedsgruppen ist in der Verfassung strukturell verankert; sie ist daher immanent und erfolgt regelmäßig. Gleichermaßen werden die Mitgliedsgruppen auch in andere Gremien, Arbeitsgruppen oder Gesprächen gehört und einbezogen (z.B. Senats-AGs; Erweiterte Hochschulleitung; Ausschüsse, wie z.B. Praxisausschuss ; Gremien im Kontext Ausgleichszahlungssatzung). Die Verfassung und vorliegende Geschäftsordnungen (z.B. zum Senat) legen keine Häufigkeit der Sitzungen resp. der Anhörung fest. Gleichzeitig sind die regelmäßige Kommunikation, der Austausch sowie der partizipative Umgang mit allen Mitgliedsgruppen und Mitgliedern der Hochschule gute und gängige Praxis, die seitens der Hochschulleitung gepflegt werden. Dies drückt sich sowohl in den verfassungsgemäßen Organen (z.B. tagen während der Vorlesungszeit Senat und Erweiterte Hochschulleitung i.d.R. einmal monatlich) als auch in allen weiteren Gesprächen aus. Über die regulären Gremientermine hinaus werden z.B. mit folgenden Gruppen bzw. Funktionsträgern/innen regelmäßige Gespräche geführt, deren Themen gemeinschaftlich festgelegt werden (siehe auch unter Punkt 2): Gespräche mit den Frauenbeauftragten: ein- bis zweimal im Studienjahr (sowie nach Bedarf) Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 28 Gespräche mit den Studierendenvertretungen beider Abteilungen: einmal im Semester Besprechung mit wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden (Verwaltung): zweimal im Semester Mitarbeiterversammlung: einmal im Semester Frage 2: Jahr Versammlung Senat Erweiterte Hochschulleitung Gespräche Frauenbeauftragte Gespräche Studierendenvertretungen, je Abteilung Gespräche Verwaltung, je Abteilung 2014 1 7 9 2 2 8 2015 1 6 9 2 2 6 2016 1 7 9 2 2 5 Evangelische Fachhochschule Nürnberg Fragen 1 und 2: Die Regelungen zu den Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten und für den Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit sind in der Grundordnung der Hochschule (§§ 21 und 22) verankert. Die Beteiligung und Anhörung der weiteren Mitgliedergruppen gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Nrn. 2 bis 4 BayHschG ist ebenfalls in der Grundordnung in den einschlägigen Paragrafen der Gremien und Organe (§§ 13 ff) festgelegt. Diese tagen regelmäßig wie folgt: einmal pro Monat: Kanzler und Verwaltung (während der Vorlesungs- und Prüfungszeit, nach Bedarf in der vorlesungsfreien Zeit) einmal pro Woche: Präsidium (während der Vorlesungs- und Prüfungszeit, nach Bedarf in der vorlesungsfreien Zeit) einmal pro Woche: Senat (während der Vorlesungs- und Prüfungszeit, nach Bedarf in der vorlesungsfreien Zeit) einmal pro Monat: Studiengangskonferenzen/Studienkommission (während der Vorlesungs- und Prüfungszeit, nach Bedarf in der vorlesungsfreien Zeit) zweimal pro Semester: Kuratorium zweimal pro Semester: Mitarbeitervertretung einmal pro Jahr: Mitarbeiterversammlung regelmäßige Gespräche mit der Studierendenvertretung (mind. zweimal pro Semester) Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 29 Kunsthochschulen Akademie der bildenden Künste München Fragen 1 und 2: Die Grundordnung sieht keine explizite Regelungen vor. In der Praxis werden die Studierendenvertretungen zu jeder Präsidiumssitzung (findet im 2-Wochen-Rhythmus statt) eingeladen und dürfen anwesend sein, solange keine Personalangelegenheiten etc. besprochen werden. Die Studierenden machen davon derzeit in ca. 50% der Fälle Gebrauch. Die Akademie ist so klein, dass alle Statusgruppen ihre Themen unkompliziert und auch informell an das Präsidium heranbringen können. Mitarbeiter/innen der Verwaltung machen hiervon ebenso regelmäßig Gebrauch wie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter/innen. Außerdem stammt ein Vizepräsident aus dem Kreis der Werkstattleiter, sodass der Mittelbau unmittelbar in der Hochschulleitung repräsentiert ist. Auch die Frauenbeauftragte hat mit ihren Anliegen jederzeit Zugang zum Präsidium und macht hiervon regelmäßig Gebrauch. Akademie der bildenden Künste Nürnberg Fragen 1 und 2: Die Grundordnung enthält keine ausdrücklichen Regelungen zur Anhörung bzw. Beteiligung der Statusgruppen. Deren Anliegen werden zum einen dadurch umfassend gehört und berücksichtigt, dass die Vertreter/innen der künstlerischen und sonstigen Mitarbeiter/innen, der Studierenden sowie die Frauenbeauftragte Mitglieder der sog. Strukturkommission der Akademie sind. Die Strukturkommission tagt drei- bis vier Mal pro Semester und erarbeitet die Leitlinien und Strategien für die weitere Entwicklung der Hochschule. Abgesehen davon werden Vertreter/innen der Statusgruppen nach Bedarf zu den Sitzungen der Hochschulleitung geladen. Zum anderen herrscht an der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg allgemein eine vertrauensvolle und informelle Kommunikationskultur, die allen Statusgruppen sowie der Frauenbeauftragten das kurzfristige Vorbringen von Anliegen an die Hochschulleitung ermöglicht. Hiervon wird regelmäßig Gebrauch gemacht. Hochschule für Fernsehen und Film München Fragen 1 und 2: Die Hochschule ist eine relativ kleine Kunsthochschule mit knapp 100 Mitarbeiter/innen. Ein Verfahren für die Anhörung der verschiedenen Statusgruppen ist daher nicht in der Grundordnung geregelt. Die Hochschulleitung hat sich bisher keine Geschäftsordnung gegeben. Es ist üblich, die Vertreter der Statusgruppen nach Bedarf oder auf Antrag zu den Sitzungen der Hochschulleitung einzuladen. Regelmäßig werden darüber hinaus auch die sonstigen Mitarbeiter/innen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten eingeladen (z.B. Haushälter zu Haushaltsfragen, Leiterin der Personalabteilung zu Personalfragen, Gremienbeauftragte zu Gremien und Berufungen, etc.). Gleiches gilt für die Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit, die Vertreter der Studierenden und des Mittelbaus sowie die Professoren/innen, sofern sie vor der entsprechenden Sitzung einen Antrag an die Hochschulleitung gestellt haben. Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 30 In Abständen berichten die Vertrauenspersonen, die die Hochschule als Ansprechpartner für die Studierenden eingerichtet hat, der Hochschulleitung. Die Frauenbeauftragte berichtet üblicherweise im Senat, in dem die Hochschulleitung anwesend ist. Bei Bedarf wird sie zusätzlich zu den Sitzungen der Hochschulleitung eingeladen. Hochschule für Musik und Theater München Fragen 1 und 2: In folgenden offiziellen Gremien und Kommissionen haben die Mitgliedergruppen Austauschmöglichkeit mit der Hochschulleitung : im Senat (ca. sechsmal im Jahr), im Hochschulrat (ca. viermal im Jahr) im Personalrat (ca. zwölfmal im Jahr), in den Studienkommissionen (ca. viermal im Jahr), in der Studienzuschusskommission ( einmal pro Semester) in Berufungskommissionen (nach Bedarf) In den Hochschulleitungssitzungen: In die Sitzung der Hochschulleitung (einmal pro Woche) werden regelmäßig Gäste aus den angefragten Mitgliedergruppen eingeladen. Einmal in der Woche können sich Vertreter/innen aller Gruppen mit ihren Anliegen für die Sprechstunde des Präsidenten sowie jeweils themenbezogen bei den Vizepräsidenten anmelden. 1. Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen: Ein/e Vertreter/in im Senat (zusätzlich zum Kanzler) zwei Vertreter/innen im Personalrat mehrere Vertreter/innen in den Studienkommissionen mehrerer Vertreter/innen in Berufungskommissionen Besuch der Sprechstunde des Präsidenten mehrmals pro Semester 2. Gruppen der sonstigen Mitarbeiter/innen: ein/e Vertreter/in (Kanzler) in der Hochschulleitungssitzung ein/e Vertreter/in im Senat vier Vertreter/innen im Personalrat Besuch der Sprechstunde des Präsidenten mehrmals pro Semester Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 31 3. Studierende zwei Vertreter/innen im Senat zwei Vertreter/innen im Hochschulrat drei Vertreter/innen in den Studienkommissionen ein/e Vertreter/in in allen Berufungskommissionen Studienzuschusskommission (mehrere studentische Vertreter/innen) Der Präsident trifft sich regelmäßig zweimal pro Semester zu Gesprächen mit der Studierendenvertretung. 4. Frauen-/ Gleichstellungsbeauftragte: ein/e Vertreter/in im Senat ein/e Vertreter/in im Hochschulrat ein/e Vertreter/in im Personalrat ein/e Vertreter/in in den Studienkommissionen ein/e Vertreter/in in allen Berufungskommissionen Besuch der Sprechstunde des Präsidenten mehrmals pro Semester Die/der Frauenbeauftragte hat das Recht, an den Sitzungen aller Gremien mit beratender Stimme teilzunehmen und sich jederzeit über die Arbeit dieser Gremien zu unterrichten (Grundordnung, Unterabschnitt 10, § 26). Hochschule für Musik Nürnberg Fragen 1 und 2: Gemäß Grundordnung bestehen an der folgende Kommissionen: a.) für Lehre und Studium b.) für Haushalts- Raum und Bauangelegenheiten c.) für Gleichstellungsfragen In diesen Kommissionen sind neben der Hochschulleitung und den Professor/innen Vertreter/innen der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen, der Studierenden sowie die Frauenbeauftragte vertreten. In diesen Kommissionen werden die Vertreter/innen in der Regel ein bis drei Mal im Semester informiert, gemeinsame Themen beraten und entschieden. Die Grundordnung regelt, dass diese Kommissionen regelmäßig tagen. Eine in der Grundordnung vorgeschriebene Anzahl an Sitzungsterminen gibt es nicht. Mittelbau und Verwaltung: Neben der Zusammenarbeit in den Kommissionen findet ein bis zwei Mal im Semester ein Austausch der Hochschulleitung mit dem Personalrat statt. Es handelt sich um eine Selbstverpflichtung. Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 32 Studierende: Neben der Zusammenarbeit in den Kommissionen findet ein bis zwei Mal im Semester ein Austausch der Hochschulleitung mit dem Studentischen Konvent statt. Es handelt sich um eine Selbstverpflichtung. Frauenbeauftragte: Neben der Zusammenarbeit in den Kommissionen findet ein bis zwei Mal im Semester ein Austausch der Hochschulleitung mit der Frauenbeauftragten statt. Es handelt sich um eine Selbstverpflichtung. Gesamte Hochschulöffentlichkeit: Pro Semester findet eine hochschulöffentliche Informationsveranstaltung für alle Mitglieder der Hochschule statt, in der über aktuelle Themen informiert und diskutiert wird. Es handelt sich um eine Selbstverpflichtung. Hochschule für Musik Würzburg Fragen 1 und 2: Im Rahmen einer Selbstverpflichtung der Hochschulleitung wird der/die Vertreter/in der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen und Lehrbeauftragten sowie die Frauenbeauftragte in der Regel einmal im Semester angehört , bei Bedarf auch öfter. Bzgl. der Gruppe der sonstigen Mitarbeiter/innen und Studierenden finden bislang keine regelmäßigen Anhörungen statt. nachrichtlich: Hochschule für Evangelische Kirchenmusik Bayreuth Fragen 1 und 2: In der mit 30 bis 40 Studierenden durchaus kleinen Hochschule ist der Austausch zwischen der Hochschulleitung und den genannten Mitgliedergruppen strukturbedingt sehr einfach und intensiv. Eine Kommunikation auf „kurzem Wege“ ist ständig gegeben und Gesprächstermine mit der Hochschulleitung können darüber hinaus kurzfristig anberaumt werden. Alle genannten Mitgliedergruppen sind im Senat vertreten und haben die Möglichkeit, für sie relevante Themen anzumelden (wovon sie in der Vergangenheit auch immer wieder einmal Gebrauch gemacht haben) und so für ihre Anliegen Gehör zu finden. Zudem haben wir unterhalb der Satzungsebene verschiedene Kommunikations-Foren eingerichtet (z.B. die Dienstbesprechung), wo ein regelmäßiger Austausch, auch unter Beteiligung der Mitglieder der genannten Gruppen, stattfindet. Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050 Anlage 33 Hochschule für Katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg Frage 1: Mittelbau bei den regelmäßig angesetzten Dozentenkonferenzen möglich Studierende während des laufenden Semesters jederzeit (nach vorheriger Anmeldung) möglich Verwaltung bei den wöchentlich angesetzten Jour fixe-Sitzungen möglich Frauenbeauftragte bei den regelmäßig angesetzten Dozentenkonferenzen sowie Senatssitzungen möglich Frage 2: Mittelbau Studierende Verwaltung Frauenbeauftragte 2014 6x Dozentenkonferenz jederzeit (nach Anmeldung) in den 31 Semesterwochen 31x Jour fixe-Sitzung 6x Dozentenkonferenz 5x Senatssitzung 2015 5x Dozentenkonferenz jederzeit (nach Anmeldung) in den 31 Semesterwochen 31x Jour fixe-Sitzung 5x Dozentenkonferenz 6x Senatssitzung 2016 5x Dozentenkonferenz jederzeit (nach Anmeldung) in den 31 Semesterwochen 31x Jour fixe-Sitzung 5x Dozentenkonferenz 5x Senatssitzung Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17050