Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 19.04.2017 Verlegung des Staatsarchivs Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand (bitte Zeitschiene angeben) bei der geplanten Verlegung des Staatsarchivs von Würzburg nach Kitzingen? 2.1 Wie hoch sind die geplanten Kosten? 2.2 Wie erfolgt die Finanzierung? 3.1 Wie hat die Staatsregierung die Fragen des Bundes der Steuerzahler vom 22.04.2016 konkret beantwortet ? 3.2 Hat sich der Bund der Steuerzahler daraufhin noch einmal gemeldet? 3.3 Wenn ja, wie? 4.1 Hält die Staatsregierung die Verlegung des Staatsarchivs nach wie vor für alternativlos? 4.2 Wenn ja, was sind die Gründe? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 17.05.2017 1. Wie ist der aktuelle Stand (bitte Zeitschiene angeben ) bei der geplanten Verlegung des Staatsarchivs von Würzburg nach Kitzingen? Derzeit führt die Immobilien Freistaat Bayern – Regionalvertretung Unterfranken – mit der Stadt Kitzingen Verhandlungen über den Erwerb einer Teilfläche von rd. 8.500 qm des städtischen Grundstücks Fl.Nr. 90 Gemarkung Kitzingen (Deustergrundstück). Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, nach Abschluss der Verhandlungen und vor Beurkundung des Kaufvertrags wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Angelegenheit dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags vorzulegen. Dies soll noch vor der Sommerpause erfolgen. Nach dem Erwerb des Grundstücks durch den Freistaat Bayern muss die Eintragung in das Grundbuch erfolgen. Erst danach kann die staatliche Archivverwaltung zusammen mit dem Staatlichen Bauamt Würzburg einen Bauantrag erarbeiten. Eine belastbare Zeitschiene kann derzeit nicht erstellt werden. 2.1 Wie hoch sind die geplanten Kosten? Die Verlagerung des Staatsarchivs Würzburg nach Kitzingen im Rahmen der Heimatstrategie – Regionalisierung von Verwaltung erfordert einen Archivneubau. Zu dessen Realisierung wurde in der Anlage S des Epl. 15 bei Kap. 15 93 Tit. 740 10 ein entsprechender Planungstitel aufgenommen . Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden überschlägig auf 40,0 Mio. Euro geschätzt. Konkrete Angaben sind nicht möglich, da eine Haushaltsunterlage-Bau noch nicht vorliegt. 2.2 Wie erfolgt die Finanzierung? Die Finanzierung wird aus Haushaltsmitteln der Anlage S erfolgen. 3.1 Wie hat die Staatsregierung die Fragen des Bundes der Steuerzahler vom 22.04.2016 konkret beantwortet ? Die Fragen des Bundes der Steuerzahler wurden wie folgt beantwortet: „1. Gründe für die Verlagerung des Staatsarchivs Würzburg nach Kitzingen: Wie erwähnt handelt es sich bei der Verlagerung des Staatsarchivs Würzburg nach Kitzingen um eine Entscheidung im Rahmen der Heimatstrategie. Das strukturpolitische Ziel der Förderung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern (Art. 3 Abs. 2 Bayerische Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.08.2017 17/17051 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17051 Verfassung) gilt auch für die Verlagerung des Staatsarchivs Würzburg nach Kitzingen. Der Auswahl des Standorts Kitzingen liegen folgende Kriterien zugrunde: Die Stadt Kitzingen liegt im Raum mit besonderem Handlungsbedarf, hat keine Projekte im Rahmen der Nordbayern-Initiative erhalten und konnte bisher noch nicht von Behördenverlagerungen profitieren. Die Stadt befindet sich noch im Konversionsprozess als Folge des 2006 erfolgten Abzugs der US-Streitkräfte, der ca. 7.220 Personen (US-Soldaten, Angehörige, Zivilbeschäftigte) betraf. Zudem sind die Bestände des Staatsarchivs Würzburg aufgeteilt: im Nordflügel der Würzburger Residenz und seit 1976 in einem Magazin im Nordflügel der Festung Marienberg in Würzburg. Da aufgrund einer Neukonzeption auf der Festung Marienberg ein Museum für Franken entstehen soll, muss das Magazin des Staatsarchivs Würzburg ohnehin verlagert werden. In diesem Zuge bietet sich die Chance, die aufgeteilten Bestände in einem zukunftsweisenden und optimal ausgestatteten Gebäude zu vereinen. Das Gebäude wird den neuesten Standards hinsichtlich Klimatisierung, Deckentraglast etc. entsprechen sowie attraktive Bereiche für die Öffentlichkeit mit Lesesaal, Ausstellungsfläche und Vortragsraum enthalten. 2. Kosten für die Verlagerung: Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine belastbaren Angaben zu den Kosten der Verlagerung gemacht werden. Die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) Regionalvertretung Unterfranken führt derzeit gem. Nr. 1.1 Abschnitt B RL-Bau das Flächenmanagement in Kitzingen durch, d. h. sie prüft verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten für das Staatsarchiv in Kitzingen. Ziel des Flächenmanagements ist die grundlegende Entscheidung über die wirtschaftlichste Deckung des Flächenbedarfs unter Abwägung alternativer Unterbringungsmöglichkeiten . Nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung und Abwägung der möglichen Alternativen legt die IMBY dem Staatsministerium eine Unterbringungsempfehlung vor. Die Unterbringungsempfehlung der IMBY ist abzuwarten . 3. Nutzung der bisherigen Räumlichkeiten: Nach dem Auszug des Staatsarchivs können die frei werdenden Räume auf der Festung Marienberg in die Planungen für ein Museum für Franken einbezogen werden. Die freiwerdenden Räumlichkeiten in der Residenz werden künftig durch die Bayerische Schlösserverwaltung genutzt. Die Planungen hierzu laufen derzeit. 4. Kosten-Nutzen-Verhältnis der Verlagerung: Alle Verlagerungsprojekte werden von der Staatsregierung als positive und umsetzbare Infrastrukturmaßnahmen für die Regionen bewertet. Das strukturpolitische Ziel der Förderung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern (Art. 3 Abs. 2 BV) ist Auftrag und Grundlage für das Konzept „Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen 2015“. Der Verfassungsauftrag wurde bei einer Gesamtabwägung aller im Beteiligungsverfahren vorgebrachten Argumente, insbesondere zur Wirtschaftlichkeit, besonders gewichtet. Im Übrigen würden zumindest die Kosten für eine anderweitige Unterbringung des Magazins des Staatsarchivs aufgrund des notwendigen Auszugs aus der Festung Marienberg ohnehin entstehen. Der Auszug aus der Festung Marienberg und damit verbunden der Einzug in ein neues Gebäude sind also erforderlich und mit entsprechenden Kosten verbunden. Vor diesem Hintergrund entspricht es vorausschauendem, effektivem Handeln, die aufgeteilten Bestände in einem zukunftsweisenden und optimal ausgestatteten Gebäude zu vereinen. Ein Neubau auf dem Campus Hubland Nord in Würzburg kommt nicht in Betracht. Das Areal wurde für Zwecke der Universität Würzburg und deren lang- bis mittelfristige Entwicklung erworben. Hier sollen nach und nach universitäre Einrichtungen entstehen. Auch in Würzburg müsste also eine geeignete Immobilie für einen Archivbau gefunden werden . Es ist davon auszugehen, dass die Kosten in Würzburg nicht geringer als in Kitzingen sind. Sie weisen in Ihrem Schreiben zudem auf die sozialen Härten für das Amtspersonal hin, denen kaum ein merklicher Nutzen der Stadt Kitzingen gegenüberstehe. Hierzu ist zu sagen, dass die Verlagerungen sozialverträglich erfolgen werden, niemand wird zwangsversetzt. Es werden Anreize für den Wechsel an den neuen Dienstort geschaffen, wie z. B. die Mobilitätsprämie. Im Übrigen beträgt die Entfernung Kitzingens zu Würzburg nur rd. 18 km und Kitzingen ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Auch wird die Stadt Kitzingen profitieren, zum einen mit ca. 16 Beschäftigten , d. h. 16 Arbeitsplätze im Bereich des Archivwesens. Zum anderen sind ein weiterer positiver Effekt die Benutzerinnen und Benutzer des Archivs, die nach Kitzingen kommen werden. Das Staatsarchiv ist eine Benutzungs- und Serviceeinrichtung, es wird ein modernes Besucherzentrum erhalten und es ist mit jährlich ca. 3.000 Besucherinnen und Besuchern zu rechnen. Schließlich ist es ein strukturpolitisches Signal, wenn eine Stadt eine zusätzliche Behörde erhält. Insgesamt ist festzustellen, dass die Verlagerung des Staatsarchivs Würzburg nach Kitzingen eine gut begründete Investition in einen strukturschwachen Raum ist und somit die öffentlichen Mittel sachgerecht verwandt werden. 3.2 Hat sich der Bund der Steuerzahler daraufhin noch einmal gemeldet? 3.3 Wenn ja, wie? Nein. 4.1 Hält die Staatsregierung die Verlegung des Staatsarchivs nach wie vor für alternativlos? Ja. 4.2 Wenn ja, was sind die Gründe? Hinsichtlich der Gründe wird auf die unter 3.1 zitierte Antwort zu Frage 1 im Schreiben an den Bund der Steuerzahler verwiesen.