Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Lotte SPD vom 24.04.2017 Ausschreibung der Verteilerküche des Klinikums der Ludwig-Maximilians-Universität München Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie groß war die Anzahl der Bewerber bei der Ausschreibung der Verteilerküche des Klinikums der Ludwig -Maximilians-Universität München? b) Warum wurde die Ausschreibung durchgeführt? c) War die Ausschreibung zwingend vorgeschrieben? 2. a) Waren Mitarbeiter des Klinikums federführend bei der Ausgestaltung des Angebots der Dienstleistungs- GmbH (einer 100-prozentigen Tochter des Klinikums) beteiligt? b) Falls dies der Fall war, wie beurteilt die Staatsregierung die Möglichkeit eines Interessenkonflikts bzw. einer Steuerungsmöglichkeit? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 22.05.2017 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München (KUM) wie folgt beantwortet: Zu 1. a): Der Betreiber des Speisenverteilzentrums wurde im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung ermittelt. Auf die Ausschreibung hin wurden sechs Angebote abgegeben, von denen fünf den Kriterien der Vergabe genügten und daher gewertet werden konnten. Zu 1. b): Da die Produktionsküche am Standort Innenstadt aufgrund der Bauarbeiten für die Portalklinik ca. ab Mitte 2017 nicht mehr betrieben werden kann und auch die Speisenversorgung am Standort Großhadern nicht mehr zeitgemäßen und hygienischen Standards entspricht, hat der Vorstand beschlossen , die Speisenversorgung für beide Standorte des Klinikums auf der Grundlage modernster Standards grundlegend neu aufzustellen. Der künftige Betreiber wurde im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens ausgewählt, um sicherzustellen, dass für das neue Speisenverteilkonzept ein qualifizierter Betreiber zur Verfügung steht, der die Speisenversorgung für das Klinikum zuverlässig und wirtschaftlich erbringt. Zu 1. c): Das KUM ist dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. Das Instrument der Ausschreibung ist geeignet, für eine Dienstleistung mit vorgegebener Leistungsbeschreibung und -qualität einen Vergleich zwischen den Anbietern herzustellen und das wirtschaftlichste Angebot zu identifizieren. Auf die Umsetzung des Wirtschaftlichkeitsgebots hat der Oberste Rechnungshof (ORH) auch bei der Prüfung der Beteiligungen der bayerischen Universitätsklinika im Jahr 2013 gedrängt (vgl. Abschlussbericht des ORH vom 07.05.2013). Zu 2. a): Ein Mitarbeiter des Klinikums war maßgeblich an der Erarbeitung und Abgabe des Angebots der KUM Dienstleistungs GmbH beteiligt. Zu 2. b): Die Gefahr eines Interessenkonfliktes bzw. einer Beeinflussung des Vergabeverfahrens bestand aus Sicht des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst aus folgenden Gründen nicht: Die Zuständigkeiten für die Erarbeitung und Abgabe des Angebots der KUM Dienstleistungs GmbH auf der einen Seite und für die Durchfüh- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.08.2017 17/17061 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17061 rung des Vergabeverfahrens auf der anderen Seite wurden streng getrennt. Beim Klinikum ist eine Vergabestelle eingerichtet , die derartige Vergabeverfahren eigenverantwortlich und unbeeinflusst von Weisungen durchführt. Der Aufsichtsrat des KUM hat zudem innerhalb der Verwaltung des Klinikums für den Bereich dieses Vergabeverfahrens einen weiteren Vertreter des Kaufmännischen Direktors bestellt und diesem die Verantwortung für das Vergabeverfahren übertragen. Zudem wurden die in die Durchführung des Vergabeverfahrens involvierten Personen dienstlich angewiesen , keine Informationen an die Akteure aufseiten der KUM Dienstleistungs GmbH weiterzuleiten. Mit diesen Vorkehrungen sollte vor allem für den Fall vorgesorgt werden, dass die KUM Dienstleistungs GmbH das erfolgreiche Angebot abgegeben hätte und Wettbewerber die Ordnungsmäßigkeit des Vergabeverfahrens gerügt hätten.