Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 07.03.2014 Verbreitung der Ehrenamtskarte – Ehrenamtsnachweise – Ehrenamtskultur Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Voraussetzung muss gegeben sein, um eine Eh- renamtskarte zu erhalten? 2. Wie verteilen sich die ca. 50.000 ausgegebenen Ehren- amtskarten in Bayern (bitte nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten aufgliedern)? 3. Welche Landkreise und kreisfreie Städte haben noch keine Ehrenamtskarte eingelöst? 4. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um ei- nen Ehrenamtsnachweis zu erhalten? 5. Wie verteilen sich die bisher ausgegebenen Ehrenamts- nachweise in Bayern (bitte nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten aufgliedern)? 6. Wie verteilen sich die bisher ausgegebenen Ehrenamts- nachweise nach Tätigkeitsbereichen (z. B. Sport, Kultur …)? 7. Hat die Staatsregierung Zielvorstellungen für eine zahlen- mäßige Erhöhung der Ehrenamtskarten bzw. -nachweise (z. B. 100.000 bis zum Jahre 2016)? 8. Welche anderen Mittel hat die Staatsregierung noch, um die Ehrenamtskultur in Bayern zu steigern? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 17.04.2014 1. Welche Voraussetzung muss gegeben sein, um eine Ehrenamtskarte zu erhalten? Für den Erhalt einer Ehrenamtskarte müssen allgemeine und persönliche Voraussetzungen erfüllt sein: Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der die Ehrenamtlichen wohnen, muss sich an der Einführung der Ehrenamtskarte beteiligen. Zudem müssen Ehrenamtliche folgende persönliche Voraussetzungen erfüllen, wenn sie eine blaue Bayerische Ehrenamtskarte (mit begrenzter Gültigkeit von drei Jahren ) erhalten wollen: – Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durch- schnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig. – Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement. – Mindestalter: 16 Jahre. Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte: – Inhaber einer Jugendleiterkarte (Juleica) – aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) – aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Re– tungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich Eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes , die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben. 2. Wie verteilen sich die ca. 50.000 ausgegebenen Ehrenamtskarten in Bayern (bitte nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten aufgliedern)? Zum Stand 1. April 2014 verteilen sich die Ehrenamtskarten entsprechend folgender Übersicht: In den Regierungsbezirken ausgegebene Karten – Stand 1. April 2014 – Karte Blau Karte Gold Gesamt Schwaben Landkreis Aichach-Friedberg 370 220 590 Landkreis Günzburg 328 281 609 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.06.2014 17/1707 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1707 In den Regierungsbezirken ausgegebene Karten – Stand 1. April 2014 – Karte Blau Karte Gold Gesamt Landkreis Unterallgäu 865 404 1269 Landkreis Dillingen a. d. Donau 410 208 618 Stadt Kaufbeuren 124 27 131 Unterfranken Stadt Würzburg 912 64 976 Landkreis Würzburg 1952 186 2138 Stadt Aschaffenburg 629 87 716 Landkreis Aschaffenburg 1489 498 1987 Landkreis Schweinfurt 420 270 1511 Stadt Schweinfurt 212 31 243 Landkreis Main-Spessart 1738 857 2595 Landkreis Haßberge 405 200 605 Landkreis Kitzingen 978 472 1450 Oberfranken Stadt Bamberg 615 118 733 Landkreis Bamberg 673 379 1052 Landkreis Wunsiedel 408 202 610 Landkreis Forchheim 750 354 1104 Landkreis Lichtenfels 202 106 308 Landkreis Kulmbach 619 315 934 Landkreis Coburg * Landkreis Kronach * Mittelfranken Stadt Ansbach 800 70 870 Landkreis Ansbach 1199 770 1969 Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 733 564 1297 Landkreis Nürnberger Land 1711 840 2551 Landkreis WeißenburgGunzenhausen 1731 808 2539 Landkreis Roth 756 498 1254 Landkreis Fürth 283 154 437 Landkreis Erlangen-Höchstadt * Stadt Schwabach 69 45 114 Oberbayern Landkreis Eichstätt 925 418 1343 Landkreis Freising 794 413 1207 Landkreis Garmisch-Partenkirchen 1017 520 1537 Stadt Ingolstadt 687 612 1299 Landkreis München 2305 701 3006 Landkreis NeuburgSchrobenhausen 1147 502 1649 Landkreis Miesbach 485 182 667 Landkreis Pfaffenhofen 1420 670 2090 Landkreis Rosenheim 889 503 1392 Stadt Rosenheim 451 164 615 Landkreis Altötting 1289 690 1979 Landkreis Mühldorf a. Inn 238 119 402 Landkreis Starnberg 726 174 900 Landkreis Traunstein 250 133 388 In den Regierungsbezirken ausgegebene Karten – Stand 1. April 2014 – Karte Blau Karte Gold Gesamt Landkreis Fürstenfeldbruck 713 335 1048 Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen 606 293 899 Landkreis Weilheim-Schongau 241 87 328 Landkreis Berchtesgadener Land * Niederbayern Landkreis Straubing-Bogen 977 622 1599 Stadt Straubing 534 196 730 Landkreis Dingolfing-Landau 702 486 1188 Landkreis Passau 1200 500 1700 Landkreis Kelheim 711 486 1197 Landkreis Rottal-Inn 638 592 1230 Landkreis Regen 1450 621 2071 Landkreis Deggendorf 550 510 1060 Landkreis Freyung-Grafenau 389 511 900 Oberpfalz Landkreis Amberg-Sulzbach 600 300 900 Stadt Amberg 145 67 212 Landkreis Cham 1110 445 1555 Landkreis Schwandorf 420 270 690 Landkreis Neumarkt i. d. Opf. 802 316 1118 Landkreis Tirschenreuth 708 415 1123 Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 512 255 767 * Landkreis beteiligt sich erst seit Kurzem an der Einführung der Ehrenamtskarte – es wurden noch keine Karten ausgegeben. 3. Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben noch keine Ehrenamtskarte eingelöst? An der Bayerischen Ehrenamtskarte beteiligen sich derzeit noch nicht folgende kreisfreien Städte: Augsburg, Bayreuth, Coburg, Erlangen, Fürth, Hof, Kempten , Landshut, Memmingen, München, Nürnberg, Passau, Regensburg, Weiden. Ferner beteiligen sich derzeit noch nicht folgende Landkreise: Augsburg, Bad Kissingen, Bayreuth, Dachau, DonauRies , Ebersberg, Erding, Hof, Landsberg a. Lech, Landshut , Lindau, Miltenberg, Neu-Ulm, Oberallgäu, Ostallgäu, Regensburg, Rhön-Grabfeld. 4. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um einen Ehrenamtsnachweis zu erhalten? Pro Jahr müssen mindestens 80 Stunden Bürgerschaftliches Engagement oder entsprechende Mitarbeit an einem zeitlich befristeten Projekt geleistet werden. Für Schülerinnen und Schüler genügen pro Jahr mindestens 60 Stunden Bürgerschaftliches Engagement oder entsprechende Mitarbeit an einem zeitlich befristeten Projekt. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Drucksache 17/1707 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Wegen des engen Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 gemeinsam beantwortet. 5. Wie verteilen sich die bisher ausgegebenen Ehrenamtsnachweise in Bayern (bitte nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten aufgliedern )? 6. Wie verteilen sich die bisher ausgegebenen Ehrenamtsnachweise nach Tätigkeitsbereichen (z. B. Sport, Kultur…)? Der Ehrenamtsnachweis ist ein eigenverantwortliches, zivilgesellschaftliches Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, das auf die Initiative des Katholischen Frauenbundes Bayern und des Landescaritasverbandes zurückgeht. Es wird mit der konzeptionellen und finanziellen Unterstützung durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration seit dem Jahr 2009 umgesetzt. Der „Trägerkreis Ehrenamtsnachweis Bayern“ erteilt, unter Vorsitz der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAGFW), die Berechtigung zur Ausstellung des Ehrenamtsnachweises. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ist Gast im Trägerkreis. Es begleitet und berät das Projekt auch weiterhin. Bislang wurden rd. 7.000 Ehrenamtsnachweise ausgestellt. Welche Organisation wie viele Ehrenamtsnachweise ausstellt , steht in deren eigener Initiative und Verantwortung. Detaillierte Informationen zur Anzahl und Verteilung der bisher ausgestellten Ehrenamtsnachweise liegen deshalb hier nicht vor. Ausstellungsberechtigt sind nach Angaben des Trägerkreises zum Ehrenamtsnachweis folgende Organisationen : – Arbeiterwohlfahrt Landesverband Bayern e.V. – Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und In- tegrationsbeiräte Bayerns – Bayerischer Gemeindetag – Bayerischer Landessportverband – Bayerischer Landesverband des Katholischen Deutschen Frauenbundes – Bayerischer Landkreistag – Bayerischer Musikrat – Bayerischer Sportschützenbund e.V. – Bayerischer Städtetag – Bayerisches Rotes Kreuz – Bund Naturschutz in Bayern e.V. – Deutsche Gesellschaft für das Hochbegabte Kind – Deutscher Caritasverband, Landesverband Bayern e.V. – Deutscher Gewerkschaftsbund Bayern – Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Landesverband Bayern – Diakonisches Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern e.V. – Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern – Initiative Bürgerstiftungen – Johanniter-Unfall-Hilfe, Landesverband Bayern – Katholische Kirche: Bayerische (Erz-)Diözesen – Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen/ Freiwilligen-Zentren – Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. – Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. – Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern – Landesseniorenvertretung Bayern – Landesstelle Katholische Erwachsenenbildung – Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern – Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern e.V. – Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Landesverband Bayern e.V. – Der PARITÄTISCHE, Landesverband Bayern e.V. – Selbsthilfe-Koordination Bayern – Seniorenbüros Bayern – Sozialverband VdK Bayern – Technisches Hilfswerk, Landesverband Bayern – Verband der Bayerischen Bezirke – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft 7. Hat die Staatsregierung Zielvorstellungen für eine zahlenmäßige Erhöhung der Ehrenamtskarten bzw. -nachweise (z. B. 100.000 bis zum Jahre 2016)? Aktuell beteiligen sich 65 der insgesamt 96 bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte an der Bayerischen Ehrenamtskarte . Somit stellen sich folgende Ziele: – Angestrebt ist eine flächendeckende Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte. – Dazu sollen bis Ende 2015 weitere Landkreise und kreis- freie Städte für Einführung der Karte gewonnen und so die Zahl der teilnehmenden Kommunen auf 75 erhöht werden. – Die Anzahl der ausgegebenen Karten soll ebenfalls bis Ende 2015 mindestens 80.000 Stück betragen. Die weitere Verbreitung des Ehrenamtsnachweises obliegt den einzelnen beteiligten Verbänden und Organisationen und ist von deren individuellem Engagement und verbandsinterner Werbung für den Ehrenamtsnachweis abhängig . Die Bayerische Staatsregierung bestärkt und berät den Trägerkreis zum Ehrenamtsnachweis in allen Bemühungen , dem Ehrenamtsnachweis noch mehr Bedeutung zukommen zu lassen. 8. Welche anderen Mittel hat die Staatsregierung noch, um die Ehrenamtskultur in Bayern zu steigern? Die Staatsregierung hat eine klare Philosophie zum Ehrenamt : Bürgerschaftliches Engagement ist 1. eine freiwillige und unentgeltliche Zeitspende der Bürge- rinnen und Bürger (ein angemessener Auslagenersatz steht dem nicht entgegen), 2. kein Ersatz für reguläre Arbeitsplätze, 3. kein „Ausfallbürge“ für fehlende oder unzureichende öf- fentliche Mittel. Ehrenamtliche handeln als mündige Bürgerinnen und Bürger : Sie wollen Mitgestaltung, Beteiligung und Mitverantwortung auf Augenhöhe. Sie wollen sich selbst organisieren und vernetzen. Demgemäß darf der Staat das Bürgerschaftliche Engagement nicht reglementieren, sondern muss vielmehr Angebote und Strukturen für die Bürger bereitstellen, so wie das bereits in den vergangenen Jahren in Bayern geschehen ist und nun verstetigt werden muss. Die Politik für das Ehrenamt muss mit den gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt halten. Der Ehrenamtskongress ist hier eine gute Plattform, neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis zu gewinnen. Er soll als dauerhaftes Forum für das Ehrenamt etabliert werden. Auch über den Runden Tisch Bürgerschaftliches Engagement kann Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1707 eine Vielzahl von Interessen aus allen Bereichen des Ehrenamts eingebracht werden. Mit dem Bayerischen Innovationspreis Ehrenamt, der ab 2015 ausgereicht werden wird, werden neue innovative Ideen gewürdigt, die direkt von der Basis des Ehrenamtes kommen. Damit wird neben der Ehrenamtskarte und dem Ehrenamtsnachweis ein weiterer Baustein zur Stärkung unserer Anerkennungskultur geschaffen. Derzeit erfolgt die Ausschreibung einer weiteren Tranche zur Förderung von Koordinierungszentren Bürgerschaftli- ches Engagement. Mit den Koordinierungszentren werden nachhaltige, übergreifende Strukturen für alle Bereiche des Ehrenamtes etabliert. In Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen lafga bayern e.V. werden Freiwilligenmessen gefördert, die vor Ort die Möglichkeiten des Bürgerschaftlichen Engagements aufzeigen.