Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Peter Bauer, Peter Meyer FREIE WÄHLER vom 23.03.2017 Förderung von Landärzten Jeder dritte Hausarzt in Bayern ist über 60 Jahre alt. Um den daraus resultierenden Bedarf zu decken, müssen mehr junge Ärzte ausgebildet und dazu motiviert werden, im ländlichen Raum tätig zu werden. Dennoch ist den Medien zu entnehmen, dass für die Reform des Medizinstudiums, den „Masterplan Medizinstudium 2020“, kein zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt werden soll. Wir fragen die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Medizinstudierende, die später Landarzt werden wollen, erhalten derzeit ein Stipendium vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege? 1.2 Wie viele waren es in den Vorjahren seit 2013 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? 2. Wie hoch ist der Anteil der ehemaligen Stipendiaten, die sich nach ihrer Approbation dauerhaft im ländlichen Raum niedergelassen haben? 3.1 Wie viele Haus- und Fachärzte haben eine Förderung vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege oder von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) für ihre Niederlassung im ländlichen Raum erhalten? 3.2 Wie hoch war die Förderung im Durchschnitt (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt)? 3.3 Wie hoch ist der Anteil der Ärzte, die die Praxis im ländlichen Raum gegenwärtig noch betreiben? 4.1 Wie hat sich die Anzahl der Studienplätze in Bayern für Humanmedizin in den vergangenen 10 Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Semestern und den einzelnen medizinischen Fakultäten)? 4.2 Wie verhält sich die Anzahl der Absolventen demgegenüber ? 5. Wie hat sich die Anzahl der Haus- und Fachärzte in den vergangenen 10 Jahren entwickelt, die ihre ärztliche Tätigkeit niedergelegt haben (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und nach Zulassungsbereichen)? 6. Hält die Staatsregierung die Förderung weiterer Studienplätze für Medizin für erforderlich, um dem anstehenden Generationenwechsel wirksam zu begegnen? 7. Aus welchen Gründen sollen für die Umsetzung des „Masterplans Medizinstudium 2020“ keine zusätzlichen Gelder zur Verfügung gestellt werden? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 23.05.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: 1.1 Wie viele Medizinstudierende, die später Landarzt werden wollen, erhalten derzeit ein Stipendium vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ? 1.2 Wie viele waren es in den Vorjahren seit 2013 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) fördert Medizinstudierende, die den ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden haben, für die Dauer von höchstens 48 Monaten mit einem Stipendium von 300 Euro monatlich. Voraussetzung ist, dass sich die Medizinstudierenden verpflichten, die fachärztliche Weiterbildung im ländlichen Raum zu absolvieren und anschließend mindestens 60 Monate im ländlichen Raum ärztlich tätig zu sein. Im Rahmen dieses Förderprogramms wurden seit 2013 in folgendem Umfang Stipendien vergeben: Jahr Stipendien 2013 33 2014 17 2015 38 2016 29 Insgesamt wurden somit bislang 117 Stipendien vergeben. Derzeit erhalten 75 Medizinstudierende das Stipendium ausbezahlt. 35 Stipendiaten befinden sich bereits in der fachärztlichen Weiterbildung. Für 1 Stipendium erfolgte ein Rücknahmebescheid. Die verbleibenden sechs Stipendiaten teilen sich wie folgt auf: – Eine Stipendiatin erhält aufgrund der überschrittenen Höchstförderdauer (Dissertation) keine finanzielle Förderung mehr. – Eine weitere Studentin befindet sich aktuell in Mutterschutz /Elternzeit und wird ihr Studium anschließend beenden . – Die übrigen vier Stipendiaten befinden sich in der, von der Förderrichtlinie unter Ziffer 4 d vorgegeben, 6-monatigen Übergangsfrist zwischen der Beendigung des Medizinstudiums und der Aufnahme der fachärztlichen Weiterbildung . 2. Wie hoch ist der Anteil der ehemaligen Stipendiaten , die sich nach ihrer Approbation dauerhaft im ländlichen Raum niedergelassen haben? Voraussetzung für die Niederlassung als Arzt ist, neben dem Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.09.2017 17/17073 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17073 erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums und der Approbation , der erfolgreiche Abschluss einer fachärztlichen Weiterbildung. Die fachärztliche Weiterbildung hat laut Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns eine Mindestdauer von 60 Monaten. Da die Stipendien erst seit 2013 ausgereicht werden, hat noch kein Stipendiat die fachärztliche Weiterbildung abgeschlossen . 3.1 Wie viele Haus- und Fachärzte haben eine Förderung vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege oder von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) für ihre Niederlassung im ländlichen Raum erhalten? Niederlassungsförderung des StMGP Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege fördert die Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten sowie die Bildung von Filialpraxen. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Planungsbereich nicht überversorgt ist oder ohne diese Praxisnachfolge ein unmittelbares schwerwiegendes lokales Versorgungsdefizit entstünde und die Niederlassung bzw. Filialbildung in einer Gemeinde mit nicht mehr als 20.000 Einwohnern (bei Kinder- und Jugendpsychiatern nicht mehr als 40.000 Einwohnern) erfolgt. Ursprünglich stand die Förderung nur Hausärzten offen. In der Folge wurde sie schrittweise für Ärzte der allgemeinen fachärztlichen Versorgung, Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychiater erweitert. Bisher (Stand: 30.04.2017) haben insgesamt 335 Ärzte und Psychotherapeuten eine Förderung erhalten. Niederlassung Filialbildung Hausärzte 254 20 Fachärzte 59 2 Sicherstellungs-Richtlinie der KVB Gemäß § 105 Abs. 1a des Sozialgesetzbuches (SGB) Fünftes Buch (V) können die Kassenärztlichen Vereinigungen zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung einen Strukturfonds bilden. Die Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich daran in gleicher Höhe beteiligen . Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns hat dazu die KVB-Sicherstellungs-Richtlinie beschlossen. Diese ist am 22. Juni 2013 in Kraft getreten. Eine Förderung nach dieser Sicherstellungs-Richtlinie ist möglich, wenn der Landesausschuss für bestimmte Planungsbereiche einen Beschluss auf (drohende) Unterversorgung oder zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf getroffen hat. Daraufhin wird von der KVB ein planungsbereichsspezifisches Förderprogramm ausgeschrieben. Insgesamt haben nach Auskunft der KVB 38 Haus- und Fachärzte eine Förderung nach den Förderrichtlinien der KVB erhalten (Stand: 01.04.2017). 3.2 Wie hoch war die Förderung im Durchschnitt (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt)? Niederlassungsförderung des StMGP Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gewährt im Rahmen seines Förderprogramms eine Zuwendung von bis zu 60.000 Euro (Psychotherapeuten 20.000 Euro) bei Niederlassung und von bis zu 15.000 Euro (Psychotherapeuten 5.000 Euro) bei Filialbildung. Hausärzte Fachärzte Anzahl Durchschnittliche Förderung in € Anzahl Durchschnittliche Förderung in € 2012 2 45.000,00 entfällt entfällt 2013 63 53.693,65 entfällt entfällt 2014 64 49.865,83 0 0 2015 51 50.589,25 32 21.635,37 2016 71 50.211,27 19 26.842,11 2017 21 51.666,67 5 32.000,00 Sicherstellungs-Richtlinie der KVB Die Förderung für Niederlassungen in Planungsbereichen mit festgestellter (drohender) Unterversorgung lag nach Auskunft der KVB im Jahr 2014 bei insgesamt 510.000 Euro, im Jahr 2015 bei insgesamt 1.080.000 Euro, im Jahr 2016 bei insgesamt 585.000 Euro und im Jahr 2017 bisher bei insgesamt 112.500 Euro. 3.3 Wie hoch ist der Anteil der Ärzte, die die Praxis im ländlichen Raum gegenwärtig noch betreiben? Nur sieben Zuwendungsempfänger haben sich letztendlich nicht am geplanten Ort niedergelassen oder betreiben ihre Praxen nicht mehr. Die Ursachen hierfür waren persönlicher Natur, wie z. B. gesundheitliche Probleme. In allen anderen Fällen hatte die Zuwendung eine nachhaltige Wirkung. 4.1 Wie hat sich die Anzahl der Studienplätze in Bayern für Humanmedizin in den vergangenen 10 Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Semestern und den einzelnen medizinischen Fakultäten)? Die Zahl der Studienplätze im Fach Humanmedizin für den 1. Studienabschnitt (Vorklinik) an den bayerischen Universitäten ab dem Wintersemester (WS) 2007/2008 gegliedert nach Semestern ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen . Ein Studienbeginn zum Sommersemester (SS) ist nur an der Universität (U) Erlangen-Nürnberg sowie der U Würzburg möglich. In München wird die Vorklinik für die Technische Universität (TU) München und die Ludwig-Maximilians -Universität (LMU) München gemeinsam an der LMU München angeboten. Eine Aufgliederung der Studienplatzzahlen für diese beiden Hochschulen ist daher nicht möglich . Semester U Erlangen- Nürnberg U München / TU München U Regensburg U Würzburg Gesamt WS 2007/08 155 849 198 152 1.354 SS 2008 154 0 0 151 305 WS 2008/09 155 777 197 147 1.276 SS 2009 154 0 0 145 299 WS 2009/10 158 851 200 148 1.357 SS 2010 157 0 0 147 304 WS 2010/11 158 831 216 150 1.355 SS 2011 158 0 0 150 308 WS 2011/12 173 906 227 165 1.471 SS 2012 173 0 0 165 338 WS 2012/13 177 906 227 165 1.475 Drucksache 17/17073 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Semester U Erlangen- Nürnberg U München / TU München U Regensburg U Würzburg Gesamt SS 2013 184 0 0 165 349 WS 2013/14 190 906 227 166 1.489 SS 2014 189 0 0 165 354 WS 2014/15 172 877 220 151 1.420 SS 2015 172 0 0 151 323 WS 2015/16 174 880 225 154 1.433 SS 2016 173 0 0 153 326 WS 2016/17 170 882 228 155 1.435 SS 2017 169 0 0 154 323 Quelle: Zulassungszahlsatzungen der Universitäten (Stand: 24.04.2017) 4.2 Wie verhält sich die Anzahl der Absolventen dem gegenüber? Der nachfolgenden Tabelle sind die Zahlen der erfolgreichen Abschlüsse (Staatsexamen, ohne Promotionen) ab dem Wintersemester 2007/2008 gegliedert nach Semester und Universität zu entnehmen. Die Prüfungsstatistik für das Sommersemester 2016 sowie für spätere Semester liegt noch nicht vor. Bei einem Vergleich der Abschlusszahlen mit den Studienplatzzahlen (vgl. Antwort zu Frage 4.1) ist die durchschnittliche Studiendauer von gut 13 Fachsemestern zu berücksichtigen. Semester U Erlangen - Nürnberg U München TU München U Regens - burg U Würzburg Gesamt WS 2007/08 139 177 126 80 96 618 SS 2008 127 246 163 75 120 731 WS 2008/09 145 206 139 123 117 730 SS 2009 128 244 164 46 150 732 WS 2009/10 171 249 186 112 123 841 SS 2010 130 207 139 51 128 655 WS 2010/11 104 247 172 82 165 770 SS 2011 128 202 138 68 121 657 WS 2011/12 133 231 149 120 116 749 SS 2012 131 238 147 60 128 704 WS 2012/13 159 253 178 114 107 811 SS 2013 133 224 159 50 141 707 WS 2013/14 131 253 136 87 125 732 SS 2014 115 240 196 75 143 769 WS 2014/15 123 230 126 91 105 675 Semester U Erlangen - Nürnberg U München TU München U Regens - burg U Würzburg Gesamt SS 2015 139 189 158 71 123 680 WS 2015/16 173 261 162 109 142 847 Quelle: Statistisches Landesamt/CEUS 5. Wie hat sich die Anzahl der Haus- und Fachärzte in den vergangenen 10 Jahren entwickelt, die ihre ärztliche Tätigkeit niedergelegt haben (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und nach Zulassungsbereichen )? Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung und damit auch die Umsetzung der Bedarfsplanung wurden nach dem Willen des Bundesgesetzgebers eigenverantwortlich den Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen. Der Staatsregierung liegt insoweit kein eigenes Zahlenmaterial vor. Wie die KVB auf Nachfrage mitgeteilt hat, weisen die dort vorliegenden Daten aufgrund der diversen Änderungen in der Bedarfsplanung (z. B. neue Bedarfsplanungs-Richtlinie in 2013) teilweise deutliche Sprünge aus und sind daher nach Auffassung der KVB für eine konkrete Beurteilung der regionalen Versorgungssituation nicht geeignet. Wie die KVB weiter ausführt, verhält es sich mit der Darstellung der Zu- und Abgänge ähnlich. So liefere die reine Betrachtung der Zu- und Abgänge von Personen zwischen den Jahreszeitpunkten ein verzerrtes Bild von der Versorgungslage , weil Praxisveränderungen (z. B. Teilnachbesetzungen , Reduzierung/Erhöhung des Tätigkeitsumfanges, Praxisverleger) nicht berücksichtigt werden. Es komme z. B. regelmäßig vor, dass Ärzte auf Teile ihrer Zulassung oder Anstellung verzichten, um diese auf mehrere Anstellungen zu verteilen. In den Daten finde sich dann kein Abgang, aber zum Teil ein Zuwachs von bis zu drei Personen. Eine Detailanalyse solcher Veränderungseffekte, mit valider Aussagekraft auch über die Bezirksstellengrenzen hinweg, sei mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Die KVB hat daher die Entwicklung der Arztzahlen für die Jahre von 2009 bis 2017 anhand der Regierungsbezirke sowohl nach der Bedarfsplanung als auch nach der Personenzahl ausgewertet. Bei den Fachärzten ist zu beachten, dass die Arztgruppen der gesonderten fachärztlichen Versorgung (Humangenetiker, Laborärzte, Neurochirurgen, Nuklearmediziner , Pathologen, Physikalische und Rehabilitations- Mediziner, Strahlentherapeuten, Transfusionsmediziner) erst mit Wirkung zum 01.01.2013 in die Bedarfsplanung aufgenommen wurden. Diese Arztgruppen werden bayernweit beplant. Hausärzte (nach der Bedarfsplanung*) Zulassungsbereich 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 München 1.270,20 1.270,75 1.260,15 1.261,42 1.255,80 1.401,75 1.395,10 1.388,80 1.383,70 Oberbayern 1.867,60 1.872,00 1.867,20 1.872,95 1.885,58 1.734,10 1.729,15 1.730,95 1.734,20 Oberfranken 752,65 748,90 746,90 738,15 741,30 719,85 705,35 699,05 706,80 Mittelfranken 1.136,05 1.139,05 1.142,95 1.135,95 1.142,05 1.184,15 1.182,35 1.180,10 1.184,35 Unterfranken 899,05 895,25 894,10 883,20 882,50 883,95 877,20 881,75 883,55 Oberpfalz 773,15 764,65 759,90 765,85 767,45 769,10 765,10 753,90 760,60 Niederbayern 848,95 854,70 844,45 834,95 834,50 828,48 825,40 822,48 821,38 Schwaben 1.237,05 1.229,85 1.224,45 1.218,00 1.227,40 1.228,40 1.221,55 1.216,25 1.218,65 gesamt 8.784,70 8.775,15 8.740,10 8.710,47 8.736,58 8.749,78 8.701,20 8.673,28 8.693,23 * In der Bedarfsplanung werden nicht alle Ärzte in vollem Umfang angerechnet. Manche Ärzte werden, z. B. aufgrund eines geringeren Tätigkeitsumfangs, nur anteilig berücksichtigt. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17073 6. Hält die Staatsregierung die Förderung weiterer Studienplätze für Medizin für erforderlich, um dem anstehenden Generationenwechsel wirksam zu begegnen? Aus Sicht des StMGP ist eine bundesweite Erhöhung der Zahl der Medizinstudienplätze dringend erforderlich, um ausreichenden Ärztenachwuchs zu gewinnen. Bei der Erarbeitung des Masterplans Medizinstudium 2020 hat sich diese Forderung bedauerlicherweise als nicht durchsetzbar erwiesen. Dieses Ziel wird von einer Reihe von Ländern wegen der damit verbundenen Kosten abgelehnt. Bayern wird jedoch mit der Medizinischen Fakultät in Augsburg ab dem Wintersemester 2019/20 die Zahl der Studienplätze um bis zu 252 im Endausbau erhöhen. 7. Aus welchen Gründen sollen für die Umsetzung des „Masterplans Medizinstudium 2020“ keine zusätzlichen Gelder zur Verfügung gestellt werden? Es war stets unstrittig, dass bei der Umsetzung des Masterplans zusätzliche Kosten entstehen werden. Die Vertreter von Gesundheits- und Wissenschaftsseite haben jedoch unterschiedliche Kostenfolgeschätzungen durchgeführt. Die finanziellen Auswirkungen sind noch nicht abschließend verifiziert, und Teile davon sind von der Expertenkommission , die zeitgleich mit der Verabschiedung des Masterplans eingesetzt wurde, zu prüfen. Die Kosten werden von Bund, Ländern und Selbstverwaltung zu tragen sein. Fachärzte (nach der Bedarfsplanung*) Zulassungsbereich 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 München 3.046,55 3.054,50 3.097,10 3.126,58 3.143,83 3.150,50 3.160,60 3.169,00 3.179,85 Oberbayern 2.520,40 2.538,50 2.571,55 2.607,30 2.339,09 2.369,82 2.385,02 2.402,47 2.410,22 Oberfranken 902,85 903,35 912,60 916,60 862,95 895,70 912,70 924,20 923,70 Mittelfranken 1.822,95 1.840,70 1.868,18 1.912,15 1.840,02 1.876,35 1.889,40 1.890,90 1.897,40 Unterfranken 1.184,95 1.199,75 1.214,90 1.226,80 1.165,25 1.207,55 1.213,55 1.220,75 1.237,45 Oberpfalz 926,01 948,35 952,35 971,90 908,05 981,35 989,85 1.004,85 1.013,65 Niederbayern 890,03 895,05 904,80 920,05 860,75 914,52 932,10 945,52 958,88 Schwaben 1.597,95 1.618,15 1.630,55 1.642,00 1.566,60 1.621,60 1.642,45 1.657,50 1.663,60 Bayern 889,83 883,13 873,28 872,03 gesamt 12.891,69 12.998,35 13.152,03 13.323,38 12.686,54 13.907,22 14.008,80 14.088,47 14.156,78 * In der Bedarfsplanung werden nicht alle Ärzte in vollem Umfang angerechnet. Manche Ärzte werden, z. B. aufgrund eines geringeren Tätigkeitsumfangs , nur anteilig berücksichtigt. Hausärzte (nach Köpfen*) Zulassungsbereich 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 München 1.301 1.346 1.340 1.343 1.344 1.508 1.503 1.508 1.529 Oberbayern 1.891 1.941 1.945 1.945 1.961 1.821 1.819 1.835 1.858 Oberfranken 764 768 769 757 766 745 735 734 737 Mittelfranken 1.146 1.176 1.194 1.194 1.215 1.267 1.264 1.263 1.268 Unterfranken 911 929 933 921 927 932 927 937 940 Oberpfalz 781 784 782 792 793 796 792 784 794 Niederbayern 857 873 868 862 861 856 849 853 858 Schwaben 1.249 1.274 1.260 1.249 1.264 1.274 1.263 1.261 1.284 * Bei der Personenzählung werden Ärzte, die in mehreren Zulassungsbereichen tätig sind, auch mehrfach gezählt. Auf die Bildung einer Summenzeile wurde daher verzichtet. Fachärzte einschl. Psychotherapeuten* (nach Köpfen*) Zulassungsbereich 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 München 3.381 3.388 3.498 3.592 3.692 3.803 3.890 4.018 4.134 Oberbayern 2.906 2.906 2.964 3.043 2.778 2.859 2.910 2.950 3.034 Oberfranken 1.044 1.057 1.086 1.107 1.052 1.099 1.135 1.154 1.175 Mittelfranken 2.047 2.148 2.115 2.188 2.124 2.166 2.205 2.242 2.297 Unterfranken 1.331 1.334 1.352 1.373 1.327 1.393 1.417 1.446 1.498 Oberpfalz 1.142 1.162 1.172 1.201 1.155 1.229 1.242 1.274 1.307 Niederbayern 1.147 1.135 1.156 1.179 1.111 1.179 1.231 1.239 1.287 Schwaben 2.069 2.082 2.105 2.129 2.009 2.075 2.120 2.158 2.202 * Bei der Personenzählung werden Ärzte, die in mehreren Zulassungsbereichen tätig sind, auch mehrfach gezählt. Auf die Bildung einer Summenzeile wurde daher verzichtet.