Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.04.2017 Gremien der bayerischen Sparkassen 2016 In den Antworten auf unsere Schriftliche Anfrage betreffend Fusionen bei bayerischen Sparkassen vom 19.12.2016 auf Drucksache 17/15162 führt das Staatsministerium des Innern , für Bau und Verkehr (StMI) aus, dass ihm kein Fall bekannt sei, „bei dem die Pensionsbezüge eines sich bereits im Ruhestand befindlichen Vorstandsmitgliedes nachträglich fusionsbedingt angehoben wurden, obwohl es nie für das Fusionsinstitut aktiv tätig war. Dies ist allerdings nach dem Wortlaut der Richtlinien theoretisch nicht ausgeschlossen “. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Finanzmarktstabilität hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 23.12.2016 eine Anordnung von Eigenmittelanforderungen für Zinsänderungsrisiken erlassen . Dazu wird eine Kennziffer aus dem Offenlegungsbericht ermittelt. Diese ist der Quotient aus der höchsten negativen Barwertänderung (Kapitel „Zinsrisiko im Anlagebuch“) und den risikogewichteten Aktiva. Die Veröffentlichung der beiden Größen musste unseres Erachtens bereits in den Offenlegungsberichten 2014 und 2015 erfolgen. Dies geschah aber nur für die risikogewichteten Aktiva. Laut Antwort des StMI auf die Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Jürgen Mistol anlässlich der Plenarwoche in der 11. KW 2017 Drs. 17/16027 sind dem StMI zzt. bayernweit fünf beschließende Kreditausschüsse, nämlich bei den Sparkassen Cham, Mittelfranken-Süd, Neumarkt i. d. Opf. – Parsberg, Nürnberg und Regensburg, bekannt. Hiermit fragen wir die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Sitzungstermine des jeweiligen Verwaltungsrats fanden im Jahr 2016 jeweils pro bayerischer Sparkasse statt? b) Welche Sparkassen haben ihren Verwaltungsrät(inn) en zum Stichtag 31.12.2016 Kredite gewährt? c) Um welche Kreditsummen handelt es sich dabei bei den einzelnen Sparkassen insgesamt (bitte getrennt nach Privat- und Unternehmenskrediten)? 2. a) Wie viele Mitglieder zählte der gesamte Verwaltungsrat je bayerischer Sparkasse im Jahr 2016? b) Wie hat sich die Anzahl der Mitglieder der Verwaltungsräte in den einzelnen bayerischen Sparkassen seit 2010 entwickelt? 3. a) Haben sich die in der Drs. 17/4668 genannten Richtlinien , insbesondere die Rahmensätze für die Vergütung von Sparkassenverwaltungsrät(inn)en, seit der Beantwortung der genannten Anfrage verändert? b) Falls ja, inwiefern? 4. Wie lautete die Größe der Barwertänderung jeweils jeder bayerischen Sparkasse zum 31.12.2014, 31.12.2015 und 31.12.2016 (bitte jeweils für den Fall Zinsschock + 200 Basispunkte und Zinsschock – 200 Basispunkte)? 5. a) Lässt sich die im Vorwort dieser Schriftlichen Anfrage aufgeführte Einschätzung des StMi bezüglich der Pensionsbezüge durch eine Abfrage bei den bayerischen Sparkassen belegen? b) Wie lauten die Ergebnisse dieser Abfrage für jeweils jede bayerische Sparkasse? c) Ist der Staatsregierung bekannt, ob die bayerischen Sparkassen die Einschätzung des Innenministeriums und des Sparkassenverbands jeweils teilen? 6. a) Gab es seit der eingangs erwähnten Antwort auf die Anfrage zum Plenum Drs. 17/16027 Veränderungen bei Anzahl und Zusammenstellung der bayerischen Sparkassen, die einen beschlussfassenden Kreditausschuss implementiert haben? b) Wie viele Personen sitzen jeweils in diesen Gremien? c) Wie werden diese Personen ausgewählt? 7. a) An welche rechtlichen Vorgaben sind die beschlussfassenden Kreditausschüsse gebunden? b) Welche Geschäftsordnungen oder Satzungen regeln die Verfahren zur Beschlussfassung und Zusammensetzung dieser Gremien? c) Jeweils wie viele Mitglieder dieser Gremien gehören zeitgleich dem jeweiligen Sparkassenvorstand oder -verwaltungsrat an? 8. a) Wie verfahren die in Frage 6 und 7 abgefragten Gremien jeweils bei der Kreditvergabe an Verwaltungsrätinnen /Verwaltungsräte? b) Wurden bei den Sparkassen, die einen beschließenden Kreditausschuss implementiert haben, die unter 1 b erfragten Kredite nach diesem Verfahren beschlossen ? c) Hat sich aus Sicht der Staatsregierung die Schaffung von beschließenden Kreditausschüssen bewährt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.09.2017 17/17074 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17074 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 22.05.2017 1. a) Wie viele Sitzungstermine des jeweiligen Verwaltungsrats fanden im Jahr 2016 jeweils pro bayerischer Sparkasse statt? Die Anzahl der Verwaltungsratssitzungen der bayerischen Sparkassen im Jahr 2016 ist aus der Anlage 1 ersichtlich. b) Welche Sparkassen haben ihren Verwaltungsrät (inn)en zum Stichtag 31.12.2016 Kredite gewährt ? Die Sparkassen sind aus der Anlage 2 ersichtlich. c) Um welche Kreditsummen handelt es sich dabei bei den einzelnen Sparkassen insgesamt (bitte getrennt nach Privat- und Unternehmenskrediten)? Die Kreditgewährungen an die Verwaltungsratsmitglieder sind im Jahresabschluss (Anhang) der jeweiligen Sparkasse zu veröffentlichen. Die Kreditsummen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Eine Aufschlüsselung nach Privat- und Unternehmenskrediten ist nicht mit dem Geschäftsgeheimnis der Sparkassen vereinbar. 2. a) Wie viele Mitglieder zählte der gesamte Verwaltungsrat je bayerischer Sparkasse im Jahr 2016? Die Mitglieder sind gemäß § 285 des Handelsgesetzbuchs (HGB) im Anhang zum Jahresabschluss 2016 der jeweiligen Sparkasse veröffentlicht. Die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats der jeweiligen Sparkasse ist aus der Anlage 3 ersichtlich. b) Wie hat sich die Anzahl der Mitglieder der Verwaltungsräte in den einzelnen bayerischen Sparkassen seit 2010 entwickelt? Diese Frage war identisch bereits Teil der Landtagsanfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Jürgen Mistol vom 22.04.2016. Insoweit wird auf die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.06.2016 zu Nr. 3 b (LT-Drs. 17/12324 vom 19.09.2016) verwiesen. 3. a) Haben sich die in der Drs. 17/4668 genannten Richtlinien, insbesondere die Rahmensätze für die Vergütung von Sparkassenverwaltungsrät(inn)en, seit der Beantwortung der genannten Anfrage verändert ? Gemäß Abschnitt II Absatz 6 der genannten Richtlinien wurden die Rechengrößen an die zwischenzeitlichen Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst (TVöD-S) angepasst. b) Falls ja, inwiefern? Vgl. Antwort zu Frage 3 a. 4. Wie lautete die Größe der Barwertänderung jeweils jeder bayerischen Sparkasse zum 31.12.2014, 31.12.2015 und 31.12.2016 (bitte jeweils für den Fall Zinsschock + 200 Basispunkte und Zinsschock – 200 Basispunkte)? Die Einschätzung im Vorwort dieser Schriftlichen Anfrage, dass eine Veröffentlichung dieser Größen bereits in den Offenlegungsberichten 2014 und 2015 erfolgen musste, ist nicht zutreffend. Die Offenlegung des Zinsrisikos im Anlagebuch ist in Art. 448 CRR* geregelt. Die Institute können in Abhängigkeit von der Methode, die auch zur internen Steuerung des Zinsänderungsrisikos verwendet wird, wählen, ob sie bei der Bestimmung des Zinsänderungsrisikos die Wirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis oder die Markt- bzw. Barwerte erfassen. Die nach den gesetzlichen Vorschriften offenzulegenden Informationen und Daten können den Offenlegungsberichten der Sparkassen entnommen werden. Von der Einholung weitergehender Angaben wurde mit Blick auf das zu wahrende Geschäfts- und Betriebsgeheimnis der Sparkassen abgesehen. 5. a) Lässt sich die im Vorwort dieser Schriftlichen Anfrage aufgeführte Einschätzung des StMI bezüglich der Pensionsbezüge durch eine Abfrage bei den bayerischen Sparkassen belegen? Die Aussage des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr beruht auf den Informationen des Sparkassenverbands Bayern (SVB). Eine Umfrage war nicht angezeigt, da der SVB in einem ständigen Austausch mit seinen Sparkassen steht. b) Wie lauten die Ergebnisse dieser Abfrage für jeweils jede bayerische Sparkasse? Vgl. Antwort zu Frage 5 a. c) Ist der Staatsregierung bekannt, ob die bayerischen Sparkassen die Einschätzung des Innenministeriums und des Sparkassenverbands jeweils teilen? Für eine gegenteilige Auffassung der Sparkassen bestehen keine Anhaltspunkte. 6. a) Gab es seit der eingangs erwähnten Antwort auf die Anfrage zum Plenum Drs. 17/16027 Veränderungen bei Anzahl und Zusammenstellung der bayerischen Sparkassen, die einen beschlussfassenden Kreditausschuss implementiert haben? Die Anzahl der Sparkassen mit beschließendem Kreditausschuss hat sich von fünf auf sechs erhöht. Hinzugekommen ist die Sparkasse Mainfranken-Würzburg. b) Wie viele Personen sitzen jeweils in diesen Gremien ? Sparkasse Cham 5 Personen Sparkasse Mittelfranken-Süd 6 Personen Sparkasse Neumarkt i. d. Opf.-Parsberg 3 Personen Sparkasse Nürnberg 9 Personen Sparkasse Regensburg 6 Personen Sparkasse Mainfranken-Würzburg 12 Personen c) Wie werden diese Personen ausgewählt? Ein beschließender Kreditausschuss wird aus der Mitte des Verwaltungsrats besetzt. Der Verwaltungsrat entscheidet darüber, wie viele Mitglieder einem Ausschuss angehören. 7. a) An welche rechtlichen Vorgaben sind die beschlussfassenden Kreditausschüsse gebunden? Es sind die identischen sparkassen- und bankaufsichtlichen Vorgaben zu beachten, die für Verwaltungsräte von Sparkassen gelten. *) CRR = Capital Requirements Regulation; deutsch: Kapitaladäquanzverordnung Drucksache 17/17074 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) Welche Geschäftsordnungen oder Satzungen regeln die Verfahren zur Beschlussfassung und Zusammensetzung dieser Gremien? Kreditausschüsse müssen die identischen Verfahrensregeln beachten wie Verwaltungsräte von Sparkassen. Diese sind insbesondere in der Sparkassenordnung geregelt und können auf Ebene der Einzelinstitute ergänzend auch in einer Geschäftsordnung festgelegt werden. c) Jeweils wie viele Mitglieder dieser Gremien gehören zeitgleich dem jeweiligen Sparkassenvorstand oder -verwaltungsrat an? Kreditausschüsse werden ausschließlich aus dem Kreis der Verwaltungsratsmitglieder besetzt. Vorstandsmitglieder können damit Kreditausschüssen – wie auch dem Verwaltungsrat selbst – nicht angehören. 8. a) Wie verfahren die in Frage 6 und 7 abgefragten Gremien jeweils bei der Kreditvergabe an Verwaltungsrätinnen /Verwaltungsräte? Die Entscheidung über die Vergabe von Krediten sowie die Festsetzung von Konditionen obliegen allein dem Vorstand als dem Geschäftsführungsorgan der Sparkasse. Bei bestimmten Krediten ist zusätzlich zur Entscheidung des Vorstands die Zustimmung des Verwaltungsrats als Überwachungsorgan erforderlich, wie zum Beispiel bei Organkrediten (§ 15 des Gesetzes über das Kreditwesen – KWG). Der Verwaltungsrat bzw. ein aus seiner Mitte gebildeter Kreditausschuss kann der Vergabe eines solchen Kredits nur zustimmen oder ihn ablehnen, er hat keinen Einfluss auf die inhaltliche Ausgestaltung des Kredits. b) Wurden bei den Sparkassen, die einen beschließenden Kreditausschuss implementiert haben, die unter 1 b erfragten Kredite nach diesem Verfahren beschlossen? Die Vergabe von Krediten sowie die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen werden neben der Internen Revision eines Instituts risikoorientiert durch den Abschlussprüfer der Sparkassen geprüft. Soweit sich im Einzelfall Feststellungen ergeben, werden diese in einem formalen Erledigungsverfahren abgearbeitet. c) Hat sich aus Sicht der Staatsregierung die Schaffung von beschließenden Kreditausschüssen bewährt ? Die Errichtung von beschließenden Kreditausschüssen ist rechtlich zulässig. Ob sie im Einzelfall zweckmäßig ist, muss jede Sparkasse für sich entscheiden. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17074 Anlage 1 Anzahl der Verwaltungsratssitzungen von bayerischen Sparkassen im Jahr 2016 Anzahl der Sitzungen Bayern Gesamt 420 Regierungsbezirk Name der Sparkasse Anzahl der Sitzungen Oberbayern Sparkasse Altötting-Mühldorf 5 Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen 7 Sparkasse Berchtesgadener Land 4 Sparkasse Dachau 12 Sparkasse Eichstätt 6 Kreis- und Stadtsparkasse Erding-Dorfen 5 Sparkasse Freising 5 Sparkasse Fürstenfeldbruck 8 Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen 9 Sparkasse Ingolstadt 5 Sparkasse Landsberg-Dießen 8 Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee 7 Stadt- und Kreissparkasse Moosburg/Isar 4 Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg 5 Stadtsparkasse München 12 Sparkasse Neuburg-Rain 6 Sparkasse Pfaffenhofen 6 Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling 6 Kreissparkasse Schongau 8 Kreissparkasse Traunstein-Trostberg 4 Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg 4 Vereinigte Sparkassen im Landkreis Weilheim i. OB 6 Oberbayern Gesamt 142 Niederbayern Sparkasse Deggendorf 5 Sparkasse Freyung-Grafenau 5 Kreissparkasse Kelheim 11 Sparkasse Landshut 7 Sparkasse Niederbayern-Mitte 5 Sparkasse Passau 7 Sparkasse Regen-Viechtach 6 Sparkasse Rottal-Inn 5 Niederbayern Gesamt 51 Oberpfalz Sparkasse Amberg-Sulzbach 4 Sparkasse im Landkreis Cham 4 Vereinigte Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß 5 Sparkasse Neumarkt i.d.OPf. – Parsberg 5 Sparkasse Oberpfalz Nord 7 Sparkasse Regensburg 5 Sparkasse im Landkreis Schwandorf 6 Oberpfalz Gesamt 36 Drucksache 17/17074 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage 1 Anzahl der Verwaltungsratssitzungen von bayerischen Sparkassen im Jahr 2016 Oberfranken Sparkasse Bamberg 8 Sparkasse Bayreuth 5 Sparkasse Coburg-Lichtenfels 6 Sparkasse Forchheim 5 Sparkasse Hochfranken 6 Sparkasse Kulmbach-Kronach 6 Oberfranken Gesamt 36 Mittelfranken Sparkasse Ansbach 8 Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl 6 Stadt- und Kreissparkasse Erlangen 5 Sparkasse Fürth 5 Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen 6 Kreissparkasse Höchstadt/Aisch 5 Sparkasse Mittelfranken-Süd 5 Sparkasse im Landkreis Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim 4 Sparkasse Nürnberg 4 Stadt- und Kreisparkasse Rothenburg ob der Tauber 6 Mittelfranken Gesamt 54 Unterfranken Aschaffenburg-Alzenau 7 Bad Kissingen 5 Bad Neustadt a.d.Saale 5 Mainfranken Würzburg 4 Miltenberg-Obernburg 5 Ostunterfranken 6 Schweinfurt 4 Unterfranken Gesamt 36 Schwaben Stadtsparkasse Aichach-Schrobenhausen 4 Stadtsparkasse Augsburg 8 Kreissparkasse Augsburg 5 Sparkasse Allgäu 6 Kreis- und Stadtsparkasse Dillingen a.d. Donau 7 Sparkasse Donauwörth 5 Sparkasse Günzburg-Krumbach 6 Kreis- und Stadtsparkasse Kaufbeuren 5 Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim 5 Sparkasse Neu-Ulm-Illertissen 9 Sparkasse Nördlingen 5 Schwaben Gesamt 65 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17074 Sparkassenname Kredite VerwaltungsratTEUR Aichach-Schrobenhausen 1.015 Allgäu 3.069 Altötting-Mühldorf 654 Amberg-Sulzbach 1.879 Ansbach ** 3.805 Aschaffenburg-Alzenau 858 KSK Augsburg 4.423 SSK Augsburg 2.395 Bad Kissingen 63 Bad Neustadt a. d. Saale 95 Bad Tölz-Wolfratshausen 4.093 Bamberg 2.512 Bayreuth 2.060 Berchtesgadener Land 655 Cham 6.348 Coburg - Lichtenfels 799 Dachau 3.694 Deggendorf 1.623 Dillingen 30 Donauwörth 117 Eichstätt 341 Erding - Dorfen 2.366 Erlangen 298 Eschenbach i. d. Opf, Neustadt 614 Forchheim 2.393 Freising 1.250 Freyung - Grafenau 6.067 Fürstenfeldbruck 5.012 Fürth 1.503 Garmisch - Partenkirchen 10 Günzburg-Krumbach 194 Gunzenhausen 939 Hochfranken 1.014 Höchstadt a. d. Aisch 206 Ingolstadt 1.089 Kaufbeuren 1.834 Kelheim 882 Kulmbach-Kronach 2.236 Landsberg - Dießen 1.028 Landshut 6.468 Mainfranken - Würzburg 13.135 Memmingen-Lindau-Mindelheim 214 Miesbach - Tegernsee 7 Miltenberg - Obernburg 944 Mittelfranken - Süd 2.304 Moosburg a. d. Isar 1.016 KSK München Starnberg Ebersberg 13.318 SSK München 405 Anlage 2 Kredite Verwaltungsrat bayerischer Sparkassen zum 31.12.2016* Drucksache 17/17074 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Sparkassenname Kredite VerwaltungsratTEUR Anlage 2 Kredite Verwaltungsrat bayerischer Sparkassen zum 31.12.2016* Neu-Ulm - Illertissen 1.568 Neuburg - Rain 216 Neumarkt i. d. Opf. - Parsberg 1.908 Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsh. 935 Niederbayern Mitte 1.331 Nördlingen 5 Nürnberg 3.928 Oberpfalz Nord 673 Ostunterfranken 1.033 Passau 360 Pfaffenhofen 523 Regen - Viechtach 1.518 Regensburg 2.272 Rosenheim - Bad Aibling 2.002 Rottal - Inn 613 Schongau 212 Schwandorf 502 Schweinfurt 341 Traunstein - Trostberg 223 Wasserburg am Inn 133 Weilheim i. OB 1.673 ** Fusionsinstitut * Die Aufstellung beinhaltet auch solche Kredite, die ein Verwaltungs- ratsmitglied z.B. als Einzelunternehmer aufgenommen hat. Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17074 Anlage 3 Anzahl Mitglieder Verwaltungsrat * Sparkasse Jahr 2016 Aichach-Schrobenhausen 10 Allgäu 14 Altötting-Mühldorf 14 Amberg-Sulzbach 13 Ansbach ** 20 Aschaffenburg-Alzenau 11 KSK Augsburg 9 SSK Augsburg 10 Bad Kissingen 11 Bad Neustadt a. d. Saale 8 Bad Tölz-Wolfratshausen 15 Bamberg 12 Bayreuth 18 Berchtesgadener Land 11 Cham 16 Coburg - Lichtenfels 13 Dachau 11 Deggendorf 11 Dillingen 8 Donauwörth 8 Eichstätt 7 Erding - Dorfen 9 Erlangen 8 Eschenbach i. d. Opf, Neustadt, 14 Forchheim 8 Freising 8 Freyung - Grafenau 7 Fürstenfeldbruck 8 Fürth 18 Garmisch - Partenkirchen 8 Günzburg-Krumbach 10 Gunzenhausen 8 Hochfranken 22 Höchstadt a. d. Aisch 8 Ingolstadt 10 Kaufbeuren 7 Kelheim 8 Kulmbach-Kronach 17 Landsberg - Dießen 7 Landshut 14 Mainfranken - Würzburg 25 Memmingen-Lindau-Mindelheim 14 Miesbach - Tegernsee 8 Miltenberg - Obernburg 8 Mittelfranken - Süd 22 Moosburg a. d. Isar 5 KSK München Starnberg Ebersberg 16 SSK München 10 Drucksache 17/17074 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Anlage 3 Anzahl Mitglieder Verwaltungsrat * Sparkasse Jahr 2016 Neu-Ulm - Illertissen 13 Neuburg - Rain 7 Neumarkt i. d. Opf. - Parsberg 13 Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsh. 18 Niederbayern Mitte 12 Nördlingen 5 Nürnberg 27 Oberpfalz Nord 16 Ostunterfranken 11 Passau 9 Pfaffenhofen 7 Regen - Viechtach 7 Regensburg 16 Rosenheim - Bad Aibling 11 Rottal - Inn 7 Schongau 5 Schwandorf 16 Schweinfurt 8 Traunstein - Trostberg 7 Wasserburg am Inn 9 Weilheim i. OB 7 * Anzahl jeweils zum 31.12. d. J. ** Fusionsinstitut