Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28.04.2017 Planungsstand Ortsumfahrung Oberau Hiermit frage ich die Staatsregierung: 1. Welchen Planungsauftrag hat das Straßenbauamt erhalten ? 2. Basieren die aktuellen Planungen auf den alten Plänen aus den 70er-Jahren und betreffen die Straßenführung nach Oberau-Nord? 3. a) Werden Alternativvorschläge, wie die direkte Einschleifung in den Tunnel, geprüft? b) Falls ja, welche? 4. Wann werden die Ammertalgemeinden über die Planungen informiert und angehört? 5. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die benötigten Eingriffe in die Umwelt? b) Wie viele qm würden nach Umsetzung der Planung neu versiegelt? 6. a) Inwieweit verlängert sich durch die Ortsumfahrung Oberau die Anfahrt nach Oberammergau? b) Inwieweit verlängert sich durch die Ortsumfahrung Oberau der Weg für die Schulbusse Oberammergauer Schüler/Schülerinnen? 7. a) Kann die Staatsregierung durch Untersuchungen belegen, in welchem Maße die Bürger/Bürgerinnen Oberaus durch den Bau der Ortsumfahrung entlastet werden? b) Rechnet die Staatsregierung auf der anderen Seite mit Belastungen anderer umliegender Gemeinden? 8. Werden im weiteren Verfahren auch Maßnahmen zu Entlastungen auf der bestehenden Strecke, wie strengere Geschwindigkeitsbegrenzungen, Verkehrsberuhigungen , Flüsterasphalt oder eine Intensivierung des ÖPNV-Angebots, geprüft? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 29.05.2017 1. Welchen Planungsauftrag hat das Straßenbauamt erhalten? Die Ortsumgehung von Oberau im Zuge der Bundesstraße 23 ist im neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der am 31. Dezember 2016 mit dem sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes in Kraft getreten ist, in die höchste Dringlichkeit, den Vordringlichen Bedarf eingestuft, wie auch schon im vorherigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Mit der Verabschiedung des Fernstraßenausbauänderungsgesetzes durch den Bundestag geht für die Projekte des Vordringlichen Bedarfs ein uneingeschränkter Planungsauftrag einher. Planungsziel ist es, die Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr zu entlasten und dadurch die Lärm- und Abgassituation im Ortsbereich entscheidend zu verbessern. Gleichzeitig soll die Verbindungsqualität der Bundesfernstraße für den weiträumigen Verkehr gestärkt werden. Die Maßnahme wird vom zuständigen Staatlichen Bauamt Weilheim geplant. 2. Basieren die aktuellen Planungen auf den alten Plänen aus den 70er-Jahren und betreffen die Straßenführung nach Oberau-Nord? Grundlage für die aktuelle Planung sind die im Zuge der Bewerbung für die Olympischen Spiele 2018 in München und Garmisch-Partenkirchen für eine Ortsumfahrung Oberau im Zuge der B 23 erstellte Vorplanung sowie Teile des Vorentwurfs (technische Straßenplanung). Dabei wurde die Streckenführung im Bereich der Anschlussstelle Oberau-Nord auf die Planungen des Tunnels Oberau im Zuge der B 2 abgestimmt. Nachdem im Jahr 2011 kein Zuschlag auf München und Garmisch-Partenkirchen als Austragungsort für die Olympischen Spiele 2018 erteilt wurde, war auch nicht abzusehen, wann mit der Umfahrung im Zuge der B 2 (Tunnel Oberau) begonnen werden kann. Daher wurden die Planungen für die Umfahrung der B 23 zwischenzeitlich ausgesetzt, da eine Umfahrung Oberau im Zuge der B 23 nur zusammen mit einem B 2 Tunnel Oberau verkehrswirksam wird. 3. a) Werden Alternativvorschläge, wie die direkte Einschleifung in den Tunnel, geprüft? b) Falls ja, welche? Im Rahmen der Planung werden alle bisher bereits betrachteten sowie weiteren sich aufdrängenden Varianten untersucht . Ziel ist es, alle in Betracht kommenden Varianten auf dem neuesten Stand zu berücksichtigen und miteinander zu vergleichen. 4. Wann werden die Ammertalgemeinden über die Planungen informiert und angehört? Die Ammertalgemeinden sind von dem Vorhaben nicht un- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.09.2017 17/17082 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17082 mittelbar betroffen. Die Ergebnisse des Planungsprozesses sollen Mitte 2018 vorliegen und anschließend der Gemeinde Oberau vorgestellt werden. 5. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die benötigten Eingriffe in die Umwelt? b) Wie viele qm würden nach Umsetzung der Planung neu versiegelt? Die naturschutzfachlichen Eingriffe werden für jede Variante im Einzelnen betrachtet. Der Ausgleich für die Beeinträchtigungen erfolgt für die auszuführende Variante nach den gesetzlichen Vorgaben. Die genaue Größe der versiegelten Fläche kann erst nach dem Vorliegen einer detaillierten Planung genannt werden. 6. a) Inwieweit verlängert sich durch die Ortsumfahrung Oberau die Anfahrt nach Oberammergau? b) Inwieweit verlängert sich durch die Ortsumfahrung Oberau der Weg für die Schulbusse Oberammergauer Schüler/Schülerinnen? In Abhängigkeit von der betrachteten Variante bzw. Verkehrsbeziehung treten Fahrstreckenverlängerungen oder -verkürzungen auf. Diese werden im Rahmen der Voruntersuchung ermittelt und im Vergleich der Varianten berücksichtigt . 7. a) Kann die Staatsregierung durch Untersuchungen belegen, in welchem Maße die Bürger/Bürgerinnen Oberaus durch den Bau der Ortsumfahrung entlastet werden? b) Rechnet die Staatsregierung auf der anderen Seite mit Belastungen anderer umliegender Gemeinden ? Die Überarbeitung der Verkehrsuntersuchung im Hinblick auf die verschiedenen Varianten und die aktuellen Verkehrszahlen wurde vonseiten des Staatlichen Bauamtes Weilheim bereits beauftragt. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Sie werden im Rahmen der Voruntersuchung und des Vergleichs der Varianten berücksichtigt. 8. Werden im weiteren Verfahren auch Maßnahmen zu Entlastungen auf der bestehenden Strecke, wie strengere Geschwindigkeitsbegrenzungen, Verkehrsberuhigungen , Flüsterasphalt oder eine Intensivierung des ÖPNV-Angebots, geprüft? Maßnahmen zur Verkehrsentlastung außerhalb des Planungsbereichs der Bedarfsplanmaßnahme „B 23, Ortsumfahrung Oberau“, beispielsweise im weiteren Streckenverlauf der B 23, sind nicht Gegenstand des Planungsprojektes. Mit dem Neubau der B 23, Ortsumfahrung Oberau wird die Ortsdurchfahrt von Oberau eine deutliche Verkehrsentlastung erfahren. Mit Verkehrsfreigabe der Ortsumfahrung wird die heutige B 23 im Bereich der Ortsdurchfahrt abgestuft und geht voraussichtlich in die Baulast der Gemeinde über. Entsprechende Maßnahmen zur Gestaltung und Verkehrsberuhigung sind dann vom neuen Baulastträger umzusetzen . In der Zwischenzeit bis zur Realisierung einer Ortsumfahrung Oberau im Zuge der B 23 muss der Verkehr der B 23 weiterhin durch Oberau geführt werden. Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der bestehenden Strecke sind nicht beabsichtigt, denn sie würden dazu führen , dass die Bundesstraße ihre Leistungsfähigkeit verliert und ihre Funktion als Fernstraße für den weiträumigen Verkehr nicht mehr erfüllen kann. Zur Reduzierung der Verkehrslärmemissionen wurde die Ortsdurchfahrt bereits im Jahr 2014 mit einem lärmmindernden Belag ausgestattet. Eine Intensivierung des ÖPNV-Angebotes obliegt dem zuständigen ÖPNV-Aufgabenträger, dem Landkreis Garmisch -Partenkirchen, als freiwillige Aufgabe im eigenen Wirkungskreis. Der Freistaat fördert Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in den Bereichen Infrastrukturförderung, Fahrzeugförderung und ÖPNV-Zuweisungen.