Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.03.2017 Gefahren durch „Reichsbürger“ aufklären Nach dem Bericht zur „Reichsbürger“-Bewegung im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Landtags am 15.02.2017 frage ich die Staatsregierung: 1.1 Wie viele von den bisher 1.700 in Bayern identifizierten „Reichsbürgern“ sind in der Vergangenheit strafrechtlich auffällig geworden? 1.2 Gegen welche Gruppierungen, „Reichsregierungen“ und Strömungen des „Reichsbürger“-Spektrums wurden nach Kenntnis der Staatsregierung innerhalb der letzten fünf Jahre aufgrund von Straftaten der Amtsanmaßung , Nötigung, Missbrauch von Titeln oder Verstößen gegen §§ 86, 86a, 130 des Strafgesetzbuchs (StGB) etc. juristische Schritte mit welchem Ergebnis eingeleitet (bitte Anzahl der jeweils betroffenen tatverdächtigen Personen, Zeitpunkte und zuständige Staatsanwaltschaften angeben)? 1.3 Wie viele der von „Reichsbürgern“ begangenen Straftaten wurden als politisch motivierte Kriminalität-rechts eingestuft? 2.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mögliche Bezüge des Suizids eines 45-jährigen SEK*- Beamten des SEK1-Nordbayern am 20.01.2017 zu den Schüssen eines „Reichsbürgers“ auf Polizeibeamte in Georgensgmünd am 19.10.2016? 2.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die vom „Reichsbürger“ und Neo-Druiden Burghard B. mit Personen der rechten Szene mutmaßlich gebildete rechtsterroristische Vereinigung, die Anschläge auf Polizisten, Asylbewerber und Menschen jüdischen Glaubens geplant haben soll, und gegen die derzeit die Bundesanwaltschaft ermittelt? 2.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Verbindungen zwischen der „Reichsbürger“-Bewegung und der Szene der sogenannten Neo-Druiden? 3.1 Wie viele „Reichsbürger“ werden derzeit als Gefährder in Bayern eingestuft? 3.2 Wie viele „Reichsbürger“ werden als relevante Personen in Bayern eingestuft? 3.3 Wie viele der 150 bis 200 Personen, die nach Auskunft des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr den harten Kern der „Reichsbürger“ -Bewegung bilden, gehören nach Erkenntnis der Staatsregierung gleichzeitig zur rechtsextremen Szene? * SEK = Spezialeinsatzkommando 4.1 Wie viele „Reichsbürger“ besitzen einen kleinen Waffenschein in Bayern? 4.2. Wie viele „Reichsbürger“ verfügen über eine Waffenbesitzkarte in Bayern? 4.3. Wie viele „Reichsbürger“ besitzen einen Großen Waffenschein (gemäß § 19 und § 18 Waffengesetz – Waff G) in Bayern? 5.1 Welche Waffen wurden den „Reichsbürgern“, die bisher in Bayern entwaffnet worden sind, jeweils entzogen (bitte einzeln nach Anzahl und Art der Waffe und Munitionen auflisten)? 5.2 Welche Fälle, in denen bayerische Sportvereine bzw. Sportschützen Waffenbesitzkarten unrechtmäßig insbesondere gegen Geld ausgestellt haben, sind der Staatsregierung bekannt, bei denen „Reichsbürger“ beteiligt sind bzw. bei denen „Reichsbürger“ eine Waffenbesitzkarte erlangt haben (vgl. dpa -Meldung vom 02.01.2017, Waffenbesitzkarte gegen Geld? Schützenvorstand vor Gericht)? 6.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, wie viele erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse, Ausnahmen , Anordnungen, Sicherstellungen und Verbote zu Personen aktuell in dem seit dem 1. Januar 2013 bestehenden Nationalen Waffenregister (NWR) registriert sind, und wie viele „Reichsbürger“ verfügen nach Kenntnis der Staatsregierung über eine waffenrechtliche Erlaubnis bzw. eine Ausnahme zur Erlaubnispflicht im Sinne von § 12 WaffenG (bitte nach Art der Erlaubnis /besondere Erlaubnistatbestände aufgliedern)? 6.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, wie viele „Reichsbürger“ aus Bayern derzeit im Nationalen Waffenregister aktuell gespeichert sind, deren waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen wurde? 6.3 Wie viele „Reichsbürger“ besitzen in Bayern eine Erlaubnis nach Sprengstoffrecht (bitte Art der Erlaubnis angeben) oder eine Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes? 7.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den Grad der Vernetzung zwischen der „Reichsbürger“- Bewegung und anderen Akteuren der rechtsextremen und rechtspopulistischen Szene in Bayern? 7.2 Welche präventiven Maßnahmen wird die Staatsregierung gegen die Reichsbürger szene einleiten, die stark männlich geprägt ist und deren Schwerpunkt im Altersbereich der 40- bis 69 jährigen liegt? 8.1 Warum unterteilt die Staatsregierung die „Reichsbürger “ auch in „Selbstverwalter“? 8.2 Warum werden „Reichsbürger“ und deren Straftaten nicht dem Phänomenbereich rechts zugeordnet? 8.3 Sind der Staatsregierung Fälle einer gezielten Unterwanderung der Behörden durch „Reichsbürger“ bekannt ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.09.2017 17/17153 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17153 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.05.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz (StMJ) und dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) wie folgt beantwortet: 1.1 Wie viele von den bisher 1.700 in Bayern identifizierten „Reichsbürgern“ sind in der Vergangenheit strafrechtlich auffällig geworden? Nach Auskunft des Bayerischen Landeskriminalamtes (BLKA) sind von den bislang ca. 2.700 identifizierten sog. „Reichsbürgern/Selbstverwaltern“ (Stand: 31.03.2017) 1.078 strafrechtlich in Erscheinung getreten. 1.2 Gegen welche Gruppierungen, „Reichsregierungen “ und Strömungen des „Reichsbürger“-Spektrums wurden nach Kenntnis der Staatsregierung innerhalb der letzten fünf Jahre aufgrund von Straftaten der Amtsanmaßung, Nötigung, Missbrauch von Titeln oder Verstößen gegen §§ 86, 86a, 130 des Strafgesetzbuchs (StGB) etc. juristische Schritte mit welchem Ergebnis eingeleitet (bitte Anzahl der jeweils betroffenen tatverdächtigen Personen, Zeitpunkte und zuständige Staatsanwaltschaften angeben)? Eine Antwort auf die Frage ist nicht möglich, da diese auf keine valide Basis gestützt werden kann. Mit Ausnahme einer Berichtspflicht für besondere Vorkommnisse in der Hauptverhandlung existieren im Geschäftsbereich des StMJ keine Erhebungsparameter, mittels derer Reichsbürger oder Sympathisanten der sog. Reichsbürgerbewegung erfasst werden können. Zur Beantwortung der Frage kann deshalb auch nicht auf die in der Frage benannten Straftatbestände für eine Datenabfrage zurückgegriffen werden. Insoweit ist zunächst anzumerken, dass im EDV-Fachverfahren der Staatsanwaltschaften nur der Tatvorwurf mit der höchsten Straferwartung erfasst wird. Somit kann bereits nicht ausgeschlossen werden, ob nicht auch in Verfahren, denen andere – bezüglich der Straferwartung „höherwertige “ – Straftatbestände zugrunde lagen, möglicherweise nicht auch tateinheitlich oder tatmehrheitlich die in der Abfrage genannten Straftatbestände verwirklicht wurden. Eine diesbezügliche Abfrage würde deshalb von vorneherein kein abschließendes Ergebnis liefern können. Unabhängig davon würde die Beantwortung der Frage eine händische Sichtung aller noch nicht ausgesonderten Akten erfordern, die im Datenbestand mit den in der Anfrage abgefragten Straftatbeständen hinterlegt sind. Dies würde wiederum einen Personalaufwand erfordern, der nicht dargestellt werden kann. Seit September 2016 ermittelt das Polizeipräsidium Oberbayern Nord im Rahmen der „EG Wappen“ gegen die Gruppierung „Bundesstaat Bayern“ mit Sitz in Pliening, Ortsteil Landsham, Landkreis Ebersberg, wegen banden- und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung sowie Amtsanmaßung . Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurden am 07.02.2017 und 21.03.2017 in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Durchsuchungsaktionen durchgeführt. Bislang konnten 65 Beschuldigte dieser Gruppierung ermittelt werden. Das Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft München II geführt und ist noch nicht abgeschlossen . Im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Nord laufen Ermittlungen gegen das sog. „Zweite Deutsche Reich“. Das Verfahren wird u. a. wegen Missbrauchs von Titeln und insbesondere gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung gegen momentan fünf Beschuldigte betrieben. Bislang wurden bundesweit zwölf Objekte und in Rumänien zwei weitere Objekte durchsucht und drei Haftbefehle vollzogen . Das Verfahren wird bei der Staatsanwaltschaft Augsburg geführt und ist noch nicht abgeschlossen. 1.3 Wie viele der von „Reichsbürgern“ begangenen Straftaten wurden als politisch motivierte Kriminalität -rechts eingestuft? 175 Straftaten von sog. „Reichsbürgern/Selbstverwaltern“ sind der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) zuzurechnen (Stand: 31.03.2017). Der Anteil der PMK-Straftaten des Phänomenbereichs rechts würde eine manuelle Einzelfallauswertung aller Vorgänge erfordern und ist in der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht mit im Verhältnis stehendem Aufwand leistbar. 2.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mögliche Bezüge des Suizids eines 45-jährigen SEK*-Beamten des SEK2-Nordbayern am 20.01.2017 zu den Schüssen eines „Reichsbürgers “ auf Polizeibeamte in Georgensgmünd am 19.10.2016? Belege für entsprechende Bezüge liegen derzeit nicht vor; eine abschließende Bewertung ist jedoch noch nicht möglich , da das Strafverfahren gegen den Schützen noch anhängig ist und das Ergebnis der diesbezüglichen Hauptverhandlung abzuwarten bleibt. 2.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die vom „Reichsbürger“ und Neo-Druiden Burghard B. mit Personen der rechten Szene mutmaßlich gebildete rechtsterroristische Vereinigung, die Anschläge auf Polizisten, Asylbewerber und Menschen jüdischen Glaubens geplant haben soll, und gegen die derzeit die Bundesanwaltschaft ermittelt ? Zum Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen Burghard B. und der in der Frage genannten „mutmaßlich gebildeten rechtsterroristischen Vereinigung“ liegen den Sicherheitsbehörden keine eigenen Erkenntnisse vor. 2.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Verbindungen zwischen der „Reichsbürger“- Bewegung und der Szene der sogenannten Neo- Druiden? Zu Aktivitäten und Verbindungen zwischen der Reichsbürgerbewegung in Bayern und sogenannten „Neo-Druiden“ liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. 3.1 Wie viele „Reichsbürger“ werden derzeit als Gefährder in Bayern eingestuft? Der Staatsregierung sind derzeit keine Gefährder bekannt, die der sog. Reichsbürger-/Selbstverwalterszene zuzurechnen sind. * SEK = Spezialeinsatzkommando Drucksache 17/17153 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3.2 Wie viele „Reichsbürger“ werden als relevante Personen in Bayern eingestuft? Eine Relevante Person aus dem Phänomenbereich PMK- Rechts steht der sog. Reichsbürger-/Selbstverwalterszene nahe. 3.3 Wie viele der 150 bis 200 Personen, die nach Auskunft des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr den harten Kern der „Reichsbürger“ - -Bewegung bilden, gehören nach Erkenntnis der Staatsregierung gleichzeitig zur rechtsextremen Szene? Gegenwärtig können fünf Personen des harten Kerns der Reichsbürgerbewegung der rechtsextremistischen Szene zugerechnet werden. Im Rahmen fortlaufender Überprüfungen ist diese Zahl aber lediglich als Momentaufnahme zu betrachten. 4.1 Wie viele „Reichsbürger“ besitzen einen kleinen Waffenschein in Bayern? Zum Stichtag 31.03.2017 sind in Bayern insgesamt 39 Reichsbürger im Besitz eines Kleinen Waffenscheins. 4.2. Wie viele „Reichsbürger“ verfügen über eine Waffenbesitzkarte in Bayern? Zum Stichtag 31.03.2017 sind in Bayern insgesamt 60 Reichsbürger im Besitz einer Waffenbesitzkarte. 4.3. Wie viele „Reichsbürger“ besitzen einen Großen Waffenschein (gemäß § 19 und § 18 Waffengesetz – Waff G) in Bayern? Zum Stichtag 31.03.2017 war kein Reichsbürger im Besitz eines Waffenscheins gemäß § 19 bzw. § 28 WaffG in Bayern . Die Daten zu den Fragen 4.1 bis 4.3 ergeben sich aus einer Abfrage aller bayerischen Waffenbehörden durch das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Erfasst sind die Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, bei denen sich der Verdacht der Reichsbürgereigenschaft bestätigt hat. Einzelne Reichsbürger sind Inhaber mehrerer waffenrechtlicher Erlaubnisse. Zum Stichtag 31.03.2017 sind insgesamt 96 Reichsbürger Inhaber der unter 4.1 bis 4.3 aufgeführten 99 waffenrechtlichen Erlaubnisse. 5.1 Welche Waffen wurden den „Reichsbürgern“, die bisher in Bayern entwaffnet worden sind, jeweils entzogen (bitte einzeln nach Anzahl und Art der Waffe und Munitionen auflisten)? Die Zahl der Reichsbürgern entzogenen Schusswaffen und Munition ergibt sich zum Stichtag 31.03.2017 aus folgender Tabelle. Die Daten beruhen auf einer Abfrage aller bayerischen Waffenbehörden durch das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. In Bayern wurden bis zum genannten Stichtag insgesamt 358 Schusswaffen entzogen. Eine belastbare Angabe bzw. Schätzung über die Anzahl der entzogenen Munition ist nicht bzw. nur zum Teil möglich (siehe hierzu die einzelnen Waffenbehörden). Waffenbehörden Zahl der ENTZOGENEN Waffen und Munition zum 31.03.2017 Anzahl der ent-zogenen Waffe Art der entzogenen Waffen Anzahl der entzogenen Munition Art der entzogenen Munition Mittelfranken Stadt Ansbach Stadt Erlangen Stadt Fürth 4 4KW 3.826 Patronen Patronenmunition Stadt Nürnberg 20 10 KW 10 LW > 100 Patronen versch. Kaliber Stadt Schwabach 6 2 KW, 4 LW LRA Ansbach 9 6 KW 3LW LRA Erlangen- Höchstadt 3 3LW LRA Fürth 50 22 KW 28 LW 50 Patronenmunition LRA Neustadt a. d. Aisch 25 7 KW, 18 LW LRA Nürnberger Land 4 1KW, 3 LW 4.500 Zentralfeuerpatronen LRA Roth 40 15 KW, 25 LW unbekannt Patronenmunition LRA Weißenburg- Gunzenhausen Mittelfranken Gesamt 161 67 KW, 94 LW nur zum Teil be-kannt Niederbayern Stadt Landshut Stadt Passau Stadt Straubing LRA Deggendorf 4 halbauto. Pistole nicht bekannt .32S&W/.22lr/.45 Auto/9 mm Luger Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17153 Waffenbehörden Zahl der ENTZOGENEN Waffen und Munition zum 31.03.2017 Anzahl der ent-zogenen Waffe Art der entzogenen Waffen Anzahl der entzogenen Munition Art der entzogenen Munition 1 Revolver nicht bekannt .357Mag 3 Repetierbüchse nicht bekannt .22lr/.308Win/.223Rem 1 Uhrep.Büchse nicht bekannt .22lr LRA Dingolfing-Landau 10 8 LW-2 KW nicht bekannt Partonenmunition für die genannten Waffen (Kal. 12, 16,.22lr,222Rem., 9 mm Luger, 8x57 JS,.30-30 Win., 4 mmRF lang) LRA Freyung-Grafenau 2 Repetierer, Pistole 125 Kal. 6.35, Kal 30x06 LRA Kelheim LRA Landshut 15 8 Langwaffen; 4 Kurzwaffen; 2 Gaspistolen mit PTB; 1 Gaspistole ohne PTB Anzahl kann nicht beziffert werden diverse Lang- und Kurzwaffenmunition LRA Passau 4 halbautom. Pistolen 1 angebrochene Packung 500er Diabolo LRA Regen LRA Rottal-Inn LRA Straubing-Bogen Niederbayern Gesamt 40 nur zum Teil be-kannt Oberbayern Landeshauptstadt München 8 2 Repetierbüchsen, 1 Bockflinte, 2 Selbstladeflinten , 3 Pistolen nicht bekannt 7x64, 12/76, 7,65 Browning, 9 mm Luger, .308 Win, .22 lr Stadt Ingolstadt 1 Repetierbüchse unbek. Kal. .22lr Stadt Rosenheim LRA Altötting LRA Bad Tölz-Wolfratshausen LRA Berchtesgadener Land 2 Rep. Büchse + halbautom . Pistole 375 Patronen 9 mm/22 mm Patronen LRA Dachau LRA Ebersberg LRA Eichstätt LRA Erding LRA Freising LRA Fürstenfeldbruck LRA Garmisch-Partenkirchen LRA Landsberg a. Lech LRA Miesbach LRA Mühldorf a. Inn 5 Langwaffen LRA München 6 1x Pistole 1x Revolver 2x Repetierbüchse 1x Repetierflinte 1x Bockdoppelflinte LRA Neuburg-Schrobenhausen LRA Pfaffenhofen a. d. Ilm LRA Rosenheim 25 Lang- und Kurzwaf-fen Drucksache 17/17153 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Waffenbehörden Zahl der ENTZOGENEN Waffen und Munition zum 31.03.2017 Anzahl der ent-zogenen Waffe Art der entzogenen Waffen Anzahl der entzogenen Munition Art der entzogenen Munition LRA Starnberg LRA Traunstein 18 4 Einzellader- Büchsen 7 Repetierbüchsen 1 Flinte 4 Revolver 2 Pistole Zu den Waffen gehörende Munition LRA Weilheim-Schongau 17 15 Langwaffen, 2 Kurzwaffen unbekannt unbekannt Oberbayern Gesamt 82 nur zum Teil be-kannt Oberfranken Stadt Bamberg Stadt Bayreuth Stadt Coburg Stadt Hof LRA Bamberg 10 4 LW, 4 KW, 2 WS LRA Bayreuth LRA Coburg LRA Forchheim 1 halbaut. Pistole LRA Hof LRA Kronach LRA Kulmbach 8 3 halbautomatische Pistolen, 1 Bockdoppeflinte, 4 Repetierbüchsen LRA Lichtenfels LRA Wunsiedel Oberfranken Gesamt 19 nur zum Teil be-kannt Oberpfalz Stadt Amberg Stadt Regensburg Stadt Weiden i. d. Opf. LRA Amberg-Sulzbach LRA Cham 2 Revolver; halbauto-mat. Büchse LRA Neumarkt i. d. Opf. LRA Neustadt a. d. Waldnaab LRA Regensburg LRA Schwandorf LRA Tirschenreuth 3 1 PTB-Revolver Marke Arminius; 2 Armbrüste mit 8 langen und 41 kurzen Pfeilen 2 Reizgaskartuschen Oberpfalz Gesamt 5 nur zum Teil be-kannt Schwaben Stadt Augsburg Stadt Kaufbeuren Stadt Kempten Stadt Memmingen LRA Aichach-Friedberg Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17153 Waffenbehörden Zahl der ENTZOGENEN Waffen und Munition zum 31.03.2017 Anzahl der ent-zogenen Waffe Art der entzogenen Waffen Anzahl der entzogenen Munition Art der entzogenen Munition LRA Augsburg LRA Dillingen a.d. Donau LRA Donau-Ries 35 30 Langwaffen; 5 Kurzwaffen 1 Karton Büchsen- und Flintenmunition, Pistolenmunition und Kleinkalibermunition LRA Günzburg LRA Lindau LRA Neu-Ulm LRA Oberallgäu/ Sonthofen LRA Ostallgäu/ Markt oberdorf LRA Unterallgäu/ Mindelheim Schwaben Gesamt 35 nur zum Teil be-kannt Unterfranken Stadt Aschaffenburg Stadt Schweinfurt Stadt Würzburg LRA Aschaffenburg 15 8 Langwaffen, 1 Wechsellauf, 6 Kurzwaffen 1.702 Schuss .22lr, .308Win, .307Win, 6,5x55, .357Mag, .38Special, .44 LRA Bad Kissingen LRA Haßberge LRA Kitzingen LRA Main-Spessart/ Karlstadt LRA Miltenberg 1 Flobert-Gewehr LRA Rhön-Grabfeld LRA Schweinfurt LRA Würzburg Unterfranken Gesamt 16 nur zum Teil be-kannt Gesamt 358 nur zum Teil bekannt KW = Kurzwaffe, LW = Langwaffe Darüber hinaus wurden dem BLKA im Rahmen des Sondermeldedienstes Waffen/Sprengstoff folgende zwei Fälle illegalen Waffenbesitzes gemeldet: − Sicherstellung eines Revolvers Kaliber .38 ohne Munition − Sicherstellung einer Doppelflinte Kaliber 12/76 mit 76 Schuss Munition sowie ein Revolver Kaliber .357 Mag. mit 920 Schuss Munition. 5.2 Welche Fälle, in denen bayerische Sportvereine bzw. Sportschützen Waffenbesitzkarten unrechtmäßig insbesondere gegen Geld ausgestellt haben , sind der Staatsregierung bekannt, bei denen „Reichsbürger“ beteiligt sind bzw. bei denen „Reichsbürger“ eine Waffenbesitzkarte erlangt haben (vgl. dpa -Meldung vom 02.01.2017, Waffenbesitzkarte gegen Geld? Schützenvorstand vor Gericht)? Der Staatsregierung sind keine der in der Frage genannten Fälle bekannt. 6.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber , wie viele erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen und Verbote zu Personen aktuell in dem seit dem 1. Januar 2013 bestehenden Nationalen Waffenregister (NWR) registriert sind, und wie viele „Reichsbürger “ verfügen nach Kenntnis der Staatsregierung über eine waffenrechtliche Erlaubnis bzw. eine Ausnahme zur Erlaubnispflicht im Sinne von § 12 WaffenG (bitte nach Art der Erlaubnis/besondere Erlaubnistatbestände aufgliedern)? Zum Stichtag 31.03.2017 beträgt die Anzahl der in Bayern im NWR gespeicherten waffenrechtliche Erlaubnisse 565.972. Die mit einem Waffenbesitzverbot im NWR gespeicherten Drucksache 17/17153 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Personen beläuft sich zum Stichtag 31.03.2017 auf 4.100. Zur Anzahl waffenrechtlicher Ausnahmegenehmigungen und Anordnungen liegen der Staatsregierung keine belastbaren Daten aus dem NWR vor. Die Zahl der bisher bekannten möglichen Reichsbürger mit waffenrechtlichen Erlaubnissen in Bayern beläuft sich zum Stichtag 31.03.2017 auf 361. Eine Ausnahmegenehmigung nach § 12 WaffG wurde nach Angaben der bayerischen Waffenbehörden keinem Reichsbürger erteilt. 6.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber , wie viele „Reichsbürger“ aus Bayern derzeit im Nationalen Waffenregister aktuell gespeichert sind, deren waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen wurde? Das Nationale Waffenregister ermöglicht nach § 1 Abs. 1 des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes (NWRG) u. a. die Zuordnung von waffenrechtlichen Erlaubnissen zu Personen . Mit Stichtag 31.03.2017 haben die Waffenbehörden in Bayern bislang bei 94 Personen, die als sog. Reichsbürger bzw. Selbstverwalter identifiziert wurden, ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen. Gemäß § 3 Nr. 23 NWRG werden Widerrufe waffenrechtlicher Erlaubnisse im Nationalen Waffenregister erfasst und bleiben dort gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 NWRG bis zu 20 Jahre gespeichert. 6.3 Wie viele „Reichsbürger“ besitzen in Bayern eine Erlaubnis nach Sprengstoffrecht (bitte Art der Erlaubnis angeben) oder eine Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes? Eine Umfrage, die Ende 2016 bei den Kreisverwaltungsbehörden (KVB) durchgeführt wurde, ergab, dass 32 Personen bekannt sind, die mutmaßlich der sog. Reichsbürgerbewegung angehören und eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis besitzen. Die KVB sind in Bayern zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) im privaten Bereich zum Umgang mit Treibladungspulver für Böller, Vorderlader und zum Wiederladen von Patronenhülsen (vor allem Sportschützen und Jäger). Im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht gab es einen Verdachtsfall auf Zugehörigkeit zur Reichsbürger- Bewegung. Bei der Person handelte es sich um einen professionellen Pyrotechniker (Feuerwerker), der im Besitz eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG war. Es gab aber keine Anhaltspunkte, die das Verdachtsmoment gegen die Person erhärtet haben. Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen sind in Bayern zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen und Befähigungsscheinen zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im gewerblichen Bereich (§ 7 und § 20 SprengG) sowie im privaten Bereich (§ 27 SprengG), beispielsweise für die Erlaubnis zum Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerken etc.). Zwischenzeitlich wurden zwei weitere Verdachtsfälle gemeldet . Die eine Person ist im Besitz einer Erlaubnis nach § 7 SprengG, die andere ist im Besitz eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG. In beiden Fällen dauern die Überprüfungen noch an. In Bayern besitzt ein sog. Reichsbürger (Stichtag 28.02.2017) eine Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes . Die Einleitung eines Verfahrens zum Widerruf der Erlaubnis ist vorgesehen. 7.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den Grad der Vernetzung zwischen der „Reichsbürger“ -Bewegung und anderen Akteuren der rechtsextremen und rechtspopulistischen Szene in Bayern? Vereinzelt sind der Staatsregierung Kontakte zwischen Reichsbürgern und rechtsextremistischen Gruppierungen bekannt geworden. Grundsätzlich wird die Reichsbürgerbewegung jedoch von rechtsextremistischen Akteuren und Vereinigungen nicht akzeptiert, eher als Gegnerschaft betrachtet und nicht ernst genommen. 7.2 Welche präventiven Maßnahmen wird die Staatsregierung gegen die Reichsbürger szene einleiten, die stark männlich geprägt ist und deren Schwerpunkt im Altersbereich der 40- bis 69 jährigen liegt? Im Rahmen des gesetzlichen Aufklärungsauftrags (Art. 26 BayVSG) informiert das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz über sicherheitsgefährdende Bestrebungen von Reichsbürgern und Selbstverwaltern. So veröffentlichte das BayLfV am 15.02.2017 auf seiner Internetseite den Flyer „Reichsbürger und Selbstverwalter: Harmlose Spinner oder gefährliche Extremisten?“. Zuletzt wurde im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2016 und der zugehörigen Pressekonferenz am 19.04.2017 über die Reichsbürgerbewegung berichtet. Der Verfassungsschutzbericht ist im Internet abrufbar unter www.innenministerium .bayern.de. Darüber hinaus informiert auch die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) als zentrale Informations - und Beratungsstelle der Staatsregierung über Reichsbürger und Selbstverwalter. Für die Bereiche Verwaltung und Polizei werden Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt . Zudem besteht die Möglichkeit, das Beratungsangebot der BIGE für kommunale Entscheidungsträger in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen dessen können auch Sensibilisierungs - und Aufklärungsmaßnahmen vor Ort, etwa in Form von Vorträgen vor dem Gemeinderat oder im Rahmen einer Bürgerversammlung, stattfinden. Auch der Internetauftritt der BIGE (www.bayern-gegen-rechtsextremismus.bayern. de) wurde um Informationen über die Reichsbürgerbewegungen erweitert. 8.1 Warum unterteilt die Staatsregierung die „Reichsbürger “ auch in „Selbstverwalter“? Die Unterteilung wird vom betreffenden Personenkreis, insbesondere von den Selbstverwaltern, selbst gewählt und ist nachvollziehbar. Neben ideologischen Übereinstimmungen bestehen auch Unterschiede, die eine Unterteilung rechtfertigen : Reichsbürger sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen, unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb bereit sind, Verstöße gegen die Rechtsordnung zu begehen. Selbstverwalter sind Einzelpersonen, die behaupten, sie können durch Abgabe einer Erklärung aus der Bundesrepublik Deutschland austreten und seien so nicht mehr deren Gesetzen unterworfen. Die dafür genutzten Argumente sind im Wesentlichen deckungsgleich mit denen der sogenann- Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17153 ten Reichsbürger. Selbstverwalter definieren aber darüber hinaus ihr Wohnobjekt oder Grundstück als souveränes Staatsgebiet. Dabei markieren sie mitunter ihr „Territorium“ mit eigenen, für Dritte sichtbaren Grenzlinien und zeigen Flaggen mit selbst entworfenen Symbolen. 8.2 Warum werden „Reichsbürger“ und deren Straftaten nicht dem Phänomenbereich rechts zugeordnet ? Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bewerten Reichsbürger und Selbstverwalter als gesetzliches Beobachtungsobjekt „sui generis“. Eine schematische Zuordnung zum Rechtsextremismus würde dieser sicherheitsgefährdenden Bestrebung nicht gerecht. Zwar bestehen vereinzelte Überschneidungen von Reichsbürgern zum rechtsextremistischen Spektrum. Nach den aktuellen Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden können aber nur geringe Teile der Reichsbürgerbewegung aufgrund antisemitischer , rassistischer oder revisionistischer Ideologie dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugerechnet werden. Straftaten werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD) zur Politisch Motivierten Kriminalität zugeordnet, wenn dies nach Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters einzelfallbezogen gerechtfertigt ist (z.B. wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Straftat gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richtet). Nach Prüfung des Einzelfalls erfolgt eine Zuordnung zum jeweils zutreffenden Phänomenbereich . Dieser kann, muss aber nicht grundsätzlich bei Straftaten von sog. Reichsbürgern/Selbstverwaltern der Phänomenbereich Rechts sein. 8.3 Sind der Staatsregierung Fälle einer gezielten Unterwanderung der Behörden durch „Reichsbürger “ bekannt? Der Staatsregierung sind keine Fälle einer gezielten Unterwanderung von Behörden durch Reichsbürger bekannt.