Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 07.03.2017 S7-Verlängerung nach Geretsried Ich frage die Staatsregierung: 1. Bis wann soll das nun laufende Planfeststellungsverfahren für die geänderte Planung der S7-Verlängerung nach Geretsried abgeschlossen sein? 2. Welchen Zeitplan zur Umsetzung der Planungsphase, der Bauphase und dann der Inbetriebnahme sieht die Staatsregierung bei diesem Projekt aktuell als realistisch an? 3. Welche Kapazitäten (Vollzeitstellenäquivalente) stehen in den zuständigen Behörden aktuell zur Verfügung , um die weiteren Arbeiten rund um das Planfeststellungsverfahren durchzuführen? 4. Wie haben sich die Kostenschätzungen für die geplante Infrastrukturmaßnahme und die Schätzungen hinsichtlich der Kosten-Nutzen-Relation seit 2015 geändert ? 5.1 Ist der Staatsregierung bekannt, ob das Eisenbahn- Bundesamt ausreichend personelle Ressourcen hat, um nach Abschluss der Planungen vor Ort zeitnah eine Prüfung hinsichtlich der eisenbahnrechtlichen Genehmigung durchzuführen? 5.2 Oder verzögert die Bearbeitung anderer Projekte durch das Eisenbahn-Bundesamt die Realisierung der S7-Verlängerung zusätzlich? 6. Wie prognostiziert die Staatsregierung die Zunahme des Individualverkehrs zwischen Geretsried und Wolfratshausen bis 2030 vor dem Hintergrund der noch nicht fertiggestellten Verlängerung der S7 und der damit fehlenden Entlastung? 7. Ist die Finanzierung des Projekts auch in Zukunft gesichert , sollten sich die finanziellen Rahmenbedingungen (z. B. zurückgehende Einnahmen der öffentlichen Hand, Anstieg der Zinsen für Kredite) verschlechtern? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.05.2017 Zu 1.: Aufgrund der mit den Kommunen und dem Landkreis besprochenen Umplanungen im Bahnhofsbereich Wolfratshausen ruht das Planfeststellungsverfahren derzeit. Erst nach Vorliegen aller durch die DB zu erstellenden umfänglichen Planungen (u. a. Gutachten für Brandschutz, Boden, Wasser und Umwelt) kann eine Terminierung in Abstimmung mit dem Eisenbahn-Bundesamt und der Regierung von Oberbayern zur Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens erfolgen. Aussagen zu einem darauf aufsetzenden Zeitplan können derzeit nicht gemacht werden. Zu 2.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 3.: Das Planfeststellungsverfahren wird auf Antrag der DB vom Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt. Über die personellen Kapazitäten dieser Bundesbehörde liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Das Eisenbahn-Bundesamt delegiert das Anhörungsverfahren als Teil des Planfeststellungsverfahrens an die Regierung von Oberbayern (ROB). Die ROB geht davon aus, mit den vorhandenen Personalkapazitäten das Anhörungsverfahren zügig durchführen zu können. Zu 4.: Angaben dazu können erst nach Vorliegen aller Planungen gemacht werden. Zu 5.1 und 5.2: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse zur personellen Ausstattung dieser Bundesbehörde vor. Zu 6.: Um mögliche Entwicklungen beim Individualverkehr zu beeinflussen, haben die Landkreise bzw. die Städte als Aufgabenträger des ÖPNV die Möglichkeit, Angebotsanpassungen im allgemeinen ÖPNV vorzunehmen. Konkrete Verkehrsprognosen liegen nicht vor. Zu 7.: Unabhängig von den finanziellen Rahmenbedingungen können Angaben zur Finanzierung erst nach Vorliegen von Baurecht und dem mit der DB noch zu schließenden Bau- und Finanzierungsvertrag getätigt werden. Die Staatsregierung wird alles in ihrem Einflussbereich Mögliche tun, um eine seriöse Gesamtfinanzierung sicherzustellen. Für etwaige Zweifel daran gibt es keinen Anlass. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.09.2017 17/17197 Bayerischer Landtag