Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 23.03.2017 Kinder mit Migrationshintergrund an Grundschulen in Niederbayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Kinder mit Migrationshintergrund werden derzeit an niederbayerischen Grundschulen unterrichtet (bitte aufgeschlüsselt nach Schulstandort, Klasse, Anzahl pro Klasse, Herkunftsland (Europa, ehem. UdSSR, ehem. Jugoslawien, Naher Osten, Afrika, …))? 2. a) Welche staatliche Unterstützung erhalten die in Frage 1 aufgeführten Kinder an den angegebenen Schulstandorten ? b) Welche ehrenamtliche Unterstützung erhalten die in Frage 1 aufgeführten Kinder an den angegebenen Schulstandorten? 3. a) Gibt es Grundschulen (siehe Frage 1), an denen Kinder mit Migrationshintergrund keinerlei zusätzliche Förderung bekommen? b) Wenn ja, woran liegt das im speziellen Fall? c) Was unternimmt die Staatsregierung, um diese Defizite abzustellen? 4. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass alle Kinder mit Migrationshintergrund an allen niederbayerischen Grundschulen individuell gefördert werden, sodass sie vergleichbare Chancen im weiteren Leben, insbesondere an weiterführenden Schulen oder in der Berufsausbildung haben? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 30.05.2017 1. Wie viele Kinder mit Migrationshintergrund werden derzeit an niederbayerischen Grundschulen unterrichtet (bitte aufgeschlüsselt nach Schulstandort, Klasse, Anzahl pro Klasse, Herkunftsland (Europa, ehem. UdSSR, ehem. Jugoslawien, Naher Osten, Afrika, …))? Im Rahmen der statistischen Erhebungen gilt das Kriterium „Migrationshintergrund“ als erfüllt, wenn mindestens eines der folgenden drei Merkmale zutrifft: In der Familie der Schülerin oder des Schülers wird eine nicht deutsche Verkehrssprache gesprochen, die Schülerin bzw. der Schüler wurde im Ausland geboren und/oder die Schülerin bzw. der Schüler hat eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit. Bei der Auswertung der Daten zum Migrationshintergrund kommt dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) im Rahmen der staatlichen Schulaufsicht nach Art. 111 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) die besondere Verantwortung zu, Einzelschulen vor einer Beeinträchtigung ihrer Erziehungs- und Unterrichtsarbeit durch Veröffentlichungen sensibler statistischer Daten auf Schulebene zu schützen. Auf die Ausweisung von Daten zum Migrationshintergrund auf Schul- und Klassenebene wird deshalb verzichtet. Der als Anlage beigefügten Tabelle ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an Grundschulen mit Migrationshintergrund nach Staatsangehörigkeit und Landkreis im Regierungsbezirk Niederbayern im Schuljahr 2016/2017 zu entnehmen. 2. a) Welche staatliche Unterstützung erhalten die in Frage 1 aufgeführten Kinder an den angegebenen Schulstandorten? Für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und mangelnden Deutschkenntnissen stehen verschiedene Deutschfördermaßnahmen zur Verfügung : Im Rahmen des Vorkurs Deutsch 240 werden Kinder mit bestehendem Sprachförderbedarf im Umfang von 240 Stunden sprachlich schon vor Eintritt in die Grundschule gefördert . Schwerpunkt dieser Maßnahme, die in Kooperation des StMBW und des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales , Familie und Integration durch Grundschullehrkräfte und Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen durchgeführt wird, ist die möglichst frühzeitige und intensive Sprachförderung . In Deutschförderklassen werden Schülerinnen und Schüler aus der Regelklasse (Stammklasse) zusammengefasst, die keine oder sehr geringe Deutschkenntnisse haben. Sie werden in ausgewählten Fächern getrennt von der Stamm- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.09.2017 17/17200 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17200 klasse unterrichtet, in den übrigen Fächern nehmen sie am Unterricht der Stammklasse teil. Die Deutschförderklasse kann abhängig vom individuellen Lernfortschritt bis zu zwei Schuljahre bestehen. Deutschförderkurse verstehen sich in erster Linie als begleitende Fördermaßnahme für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache in Regelklassen der Grundschule. Übergangsklassen werden für Schülerinnen und Schüler angeboten, die als Quereinsteiger in das bayerische Schulsystem eintreten und nur rudimentäre oder gar keine Deutschkenntnisse haben. Die Grundlage für den Unterricht in der Übergangsklasse stellt der Lehrplan Deutsch als Zweitsprache dar. Durch differenzierte Unterrichtsformen sollen die Schülerinnen und Schüler besonders in der deutschen Sprache gefordert und gefördert werden und können bei entsprechendem Lernfortschritt in der deutschen Sprache in die entsprechende Jahrgangsstufe der Regelklasse wechseln. In den Schulamtsbezirken des Regierungsbezirks Niederbayern kommen folgende Maßnahmen zum Tragen: An den Grundschulen im Regierungsbezirk Niederbayern im Schuljahr 2016/2017 eingerichtete Landkreis bzw. kreisfreie Stadt Vorkurse Deutschförder - klassen Deutschförder - kurse Übergangsklassen (Stand: 08.05.2017) Landshut- Stadt 29 8 37 4 Passau- Stadt 16 - 6 2 Straubing 20 4 32 5 Deggendorf 26 3 20 7 Freyung- Grafenau 10 2 21 2 Kelheim 15 8 54 4 Landshut- Land 49 5 34 4 Passau- Land 31 2 36 6 Regen 9 - 8 3 Rottal-Inn 19 1 14 2 Straubing- Bogen 14 1 15 3 Dingolfing- Landau 21 1 23 0 insgesamt 259 35 300 42 Neben den Deutschfördermaßnahmen, die das Erlernen der deutschen Sprache zum Ziel haben, gilt in allen Jahrgangsstufen der Grundschule die Höchstzahl 25, wenn der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund mehr als 50 Prozent beträgt. b) Welche ehrenamtliche Unterstützung erhalten die in Frage 1 aufgeführten Kinder an den angegebenen Schulstandorten? Dem StMBW liegen keine Zahlen zur ehrenamtlichen Unterstützung vor. Ohne zusätzlichen, erheblichen Verwaltungsaufwand für die Schulen könnten diese auch nicht erhoben werden. Deshalb wurde von der Durchführung einer gesonderten Erhebung abgesehen. 3. a) Gibt es Grundschulen (siehe Frage 1), an denen Kinder mit Migrationshintergrund keinerlei zusätzliche Förderung bekommen? b) Wenn ja, woran liegt das im speziellen Fall? c) Was unternimmt die Staatsregierung, um diese Defizite abzustellen? Der sprachlichen Bildung kommt in der Grundschule besondere Bedeutung zu. Sprachliche Bildung ist ein durchgängiges Unterrichtsprinzip und betrifft alle Fächer. Kommunikation , Informationsgewinnung und -verarbeitung sind maßgeblich für die Persönlichkeitsentwicklung und die Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben sowie für das schulische und lebenslange Lernen. Alle Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Erstsprache werden daher im Rahmen des regulären Unterrichts oder durch zusätzliche Maßnahmen beim Erwerb der deutschen Sprache unterstützt . Neben den in der Antwort zu Frage 2 a aufgezeigten Deutschfördermaßnahmen schaffen die Lehrkräfte im Unterricht vielfältige Gelegenheiten zur Kommunikation und zum Umgang mit Sprache in unterschiedlichen Kontexten. Die Stundentafel der Grundschule weist darüber hinaus für die Jahrgangsstufe 1 zwei Stunden und für die Jahrgangsstufen 2 bis 4 jeweils eine Stunde Flexible Förderung aus, die es den Lehrkräften ermöglicht, die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Lernausgangslage in ihrem Kompetenzerwerb zu unterstützen. 4. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass alle Kinder mit Migrationshintergrund an allen niederbayerischen Grundschulen individuell gefördert werden, sodass sie vergleichbare Chancen im weiteren Leben, insbesondere an weiterführenden Schulen oder in der Berufsausbildung haben? Ziel der Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund ist der schnelle und gründliche Erwerb der deutschen Sprache und damit die möglichst reibungslose Integration in Schule, Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, sowie in die Gesellschaft. Der Förderschwerpunkt liegt auf einer möglichst frühzeitigen und intensiven Sprachförderung, die die schulischen Erfolgschancen von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund nachhaltig verbessern soll. Die in den Antworten zu den Fragen 2 a, 3 a, 3 b und 3 c aufgezeigten Maßnahmen stellen sicher, dass alle Kinder mit Migrationshintergrund individuell gefördert werden. Drucksache 17/17200 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 La nd sh ut St ad t Pa ss au St ad t St ra ub in g De gg en do rf Fr ey un g- Gr af en au Ke lh ei m La nd sh ut La nd Pa ss au La nd Re ge n Ro tta l-I nn St ra ub in g- Bo ge n Di ng ol fin g- La nd au Deutschland 3 690 651 192 495 469 27 352 314 307 56 278 177 372 Albanien 33 2 1 2 - - 16 3 1 1 3 3 1 Bosnien und Herzegowina 40 4 1 1 3 - 11 5 4 - 9 2 - Bulgarien 130 9 8 6 - 2 64 8 8 2 10 5 8 Dänemark 2 1 - - - - - 1 - - - - - Estland 2 1 - 1 - - - - - - - - - Frankreich 6 1 - - 1 - 2 - - - 2 - - Kroatien 171 17 12 6 17 3 22 21 15 5 19 19 15 Slowenien 16 2 1 1 1 - 4 - 1 - 2 - 4 Griechenland 47 15 2 - 2 - 12 2 8 2 - 3 1 Irland 2 - - - 1 - - - - - - 1 - Italien 110 12 4 11 11 - 13 21 16 3 13 1 5 Lettland 6 - - - - - - 2 - - 1 - 3 Montenegro 1 - - - - - - 1 - - - - - Litauen 12 5 1 - - - - 2 - - - 3 1 ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 29 5 1 1 4 1 6 2 - 2 2 3 2 Moldau, Republik 5 1 - 2 - - - - 1 - - 1 - Niederlande 6 - - - - - 1 2 - 1 1 1 - Kosovo 248 31 10 24 14 1 74 18 13 2 37 10 14 Österreich 83 3 12 - 6 3 4 8 25 - 20 - 2 Polen 347 27 3 14 29 8 56 53 17 8 23 21 88 Portugal 13 - - - 2 - 3 2 3 - 1 - 2 Rumänien 519 78 26 52 37 3 44 89 43 7 48 48 44 Slowakei 72 4 9 4 8 2 6 12 8 2 6 5 6 Schweiz 5 1 1 1 - 1 - - - - 1 - - Russische Föderation 70 6 10 12 6 1 8 8 2 3 11 1 2 Spanien 19 3 2 3 - - 2 6 - - 1 2 - Türkei 130 22 - 5 10 2 68 10 2 - 6 5 - Tschechische Republik 69 1 3 4 9 5 6 3 13 9 6 6 4 Ungarn 284 11 31 12 29 6 22 46 48 7 34 17 21 Ukraine 27 3 4 1 1 5 - 3 2 1 6 1 - Vereinigtes Königreich 20 5 1 - 4 - 1 - 4 - 2 3 - Weißrussland 5 1 2 - - 1 - - - - 1 - - Serbien 60 3 6 2 5 6 15 8 4 1 9 - 1 Algerien 2 1 - - - - - 1 - - - - - Äthiopien 3 - - - - - - - 1 - 2 - - Ghana 1 - 1 - - - - - - - - - - Marokko 5 2 - - - - - 1 - - 1 - 1 Tunesien 3 - - - - - 2 - - - 1 - - Ägypten 4 1 - 2 - - - - 1 - - - - Übriges Afrika 102 9 11 4 5 2 6 12 23 1 21 3 5 Brasilien 4 - 1 - - - 1 - - - 1 1 - Kanada 1 - - - - - - - - - 1 - - Vereinigte Staaten 4 - - - 1 1 - 1 - - - 1 - Übriges Amerika 10 1 - - - 1 2 - 1 - 2 2 1 Afghanistan 149 11 7 9 18 22 23 11 25 - 8 10 5 Vietnam 22 2 4 - 3 - 6 3 - - 3 - 1 Indien 8 3 - - 1 - 1 - - 1 1 1 - Indonesien 4 2 - - 2 - - - - - - - - Irak 73 3 1 6 13 8 7 8 14 2 8 3 - Iran, Islamische Republik 10 - 1 1 2 - - 2 - 1 2 1 - Israel 2 1 1 - - - - - - - - - - Japan 2 - 1 - - - 1 - - - - - - Jordanien 3 - - 1 - - 2 - - - - - - Libanon 5 2 - - - - 2 - - - - 1 - Pakistan 12 1 1 - - - 2 - 5 - 3 - - Philippinen 2 1 - - - - - 1 - - - - - Korea, Republik 3 2 1 - - - - - - - - - - Syrien, Arabische Republik 517 31 14 23 30 22 77 50 90 56 51 44 29 Thailand 12 2 - 2 - - 2 3 2 - 1 - - China 12 2 1 1 5 - - 1 1 - 1 - - übriges Asien (einschl. der Teilgeb. der ehem. SU) 42 1 3 12 - - 1 3 11 - 5 3 3 Übriges Australien/Ozeanien 1 - - - 1 - - - - - - - - Staatenlos - - - - - 2 - - 1 - - - - Ungeklärt 4 1 1 - - - - - - - - - 2 insgesamt 7 304 1 004 392 721 750 135 947 747 720 173 664 408 643 in sg es am t davon in Schüler mit Migrationshintergrund an Grundschulen im Regierungsbezirk Niederbayern im Schuljahr 2016/2017 Staatsangehörigkeit Tabelle zu Frage 1. Schüler mit Migrationshintergrund an Grundschulen im Regierungsbezirk Niederbayern nach Staatsangehörigkeit und Landkreis im Schuljahr 2016/2017 Anlage