Schriftliche Anfrage der/des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 17.03.2014 Verbreitung des Eichenprozessionsspinners in Bayern – Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung Als direkte Folge des Klimawandels mit zunehmend heißen Sommern und milden Wintern breitet sich der Eichenprozessionsspinner in Deutschland immer weiter aus. Seit etwa 20 Jahren ist hierzulande ein deutlicher Anstieg der Populationsdichte des Eichenprozessionsspinners zu verzeichnen. Beim Eichenprozessionsspinner handelt es sich um eine Schmetterlingsart, deren Larven in der Regel in großen Gruppen auftreten und bei Berührung das Nesselgift Thaumeteopin über ihre giftigen Raupenhaare abgeben. Kommen Menschen über die Haut in Kontakt mit dem Nesselgift, kann es zu gesundheitlichen Gefährdungen kommen, die von allergischen Reaktionen über Hautausschläge bis hin zu Atembeschwerden reichen. Die Phase der Larvenentwicklung ist vor allem in den Monaten April und Mai. Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchen Regionen des Freistaates (Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte) hat sich der Eichenprozessionsspinner bis dato massenhaft ausgebreitet ? 2. Besteht die Gefahr einer weiteren Ausbreitung auf bisher nicht befallene Regionen? 3. Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung, um den Eichenprozessionsspinner als Schädling zu bekämpfen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern ? 4. Welche Schädlingsbekämpfungsmittel werden in Bayern zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners eingesetzt? 5. Hält die Staatsregierung den Einsatz von Bioziden für vertretbar? 6. Welche wirksamen Alternativen zur chemischen Bekämpfung gibt es? 7. Existiert eine länderübergreifende Zusammenarbeit bei der Schädlingsbekämpfung? 8. a) In welcher Art und Weise wird die Bevölkerung über den Schädlingsbefall und entsprechende Schutzmaßnahmen informiert? b) Sind der Staatsregierung Fallzahlen bekannt, wo Menschen in Kontakt mit dem Nesselgift kamen und sich wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen in ärztliche Behandlung begeben mussten? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 22.04.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die einzelnen Fragen der Schriftlichen Anfrage berühren die verschiedenen Zuständigkeitsbereiche der Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr (StMI), für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF), für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) sowie für Gesundheit und Pflege (StMGP). Es wird deshalb das für die Beantwortung zuständige Staatsministerium in Klammern genannt. 1. In welchen Regionen des Freistaates (Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte) hat sich der Eichenprozessionsspinner bis dato massenhaft ausgebreitet ? Die ursprünglichen Kerngebiete der Verbreitung des Eichenprozessionsspinners in Bayern sind die Eichenwälder der warm-trockenen Gebiete der Fränkischen Platte. Dort tritt er seit Ende der 90er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts verstärkt auf und hat auch bereits Massenvermehrungen durchlaufen. Seit 2011 ist die Populationsdichte jedoch deutlich zurückgegangen. Betroffen sind die Landkreise Kitzingen, Schweinfurt, Würzburg und Haßberge sowie angrenzend die Landkreise Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim, Ansbach, ErlangenHöchstadt , Fürth und Nürnberger Land sowie die kreisfreien Städte Würzburg, Schweinfurt, Erlangen, Fürth und Nürnberg . (StMELF) 2. Besteht die Gefahr einer weiteren Ausbreitung auf bisher nicht befallene Regionen? Der Eichenprozessionsspinner kommt derzeit vereinzelt auch in anderen wärmeren Regionen Bayerns vor. In diesen Bereichen ist nicht auszuschließen, dass es insbesondere bei der zu erwartenden Erwärmung im Zusammenhang mit dem Klimawandel und für die Populationsentwicklung günstigen Witterungsbedingungen zu einer weiteren Ausbreitung kommen kann. (StMELF) 3. Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung , um den Eichenprozessionsspinner als Schädling zu bekämpfen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.06.2014 17/1722 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1722 Im Bereich der Bayerischen Straßenbauverwaltung erfolgt die Bekämpfung im Straßenbegleitgrün an Bundesfernstraßen , Staatsstraßen und Kreisstraßen in der Verwaltung der Staatlichen Bauämter aus Gründen des Gesundheitsschutzes . Die jeweilige Bekämpfungsmethode (siehe auch die Antworten zu den Fragen 4 und 6) richtet sich innerhalb des vorgegebenen rechtlichen Rahmens im Einzelfall nach einer Risiko-Nutzen-Abwägung. (StMI) Im Forst werden Vermehrungen, die zu bestandsbedrohenden Schäden an den Eichenwäldern führen würden, durch die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel bekämpft. Die Ausbringung der Pflanzenschutzmittel erfolgt mit Hubschraubern entsprechend den pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen. (StMELF) 4. Welche Schädlingsbekämpfungsmittel werden in Bayern zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners eingesetzt? Im Bereich der Bayerischen Straßenbauverwaltung werden zur Bekämpfung im Straßenbegleitgrün Biozide eingesetzt. (StMI) Zur Bekämpfung im Forst wurden bei prognostizierten, bestandsbedrohenden Schäden durch den Eichenprozessionsspinner als Maßnahme des integrierten Waldschutzes bislang ausschließlich die Pflanzenschutzmittel Dimilin 80 WG und DIPEL ES verwendet. (StMELF) 5. Hält die Staatsregierung den Einsatz von Bioziden für vertretbar? Der Einsatz von Biozidprodukten, die den biozidrechtlichen Anforderungen entsprechen und gemäß den vorgeschriebenen Verwendungsbestimmungen angewendet werden, ist nicht zu beanstanden. (StMUV) 6. Welche wirksamen Alternativen zur chemischen Bekämpfung gibt es? In Bereichen der Bayerischen Straßenbauverwaltung, die ausreichend zugänglich sind, werden zur Bekämpfung an einzelnen freistehenden Bäumen auch mechanische Bekämpfungsmaßnahmen eingesetzt. Die mechanischen Bekämpfungsmaßnahmen sind sehr aufwendig. In Einzelfällen wurden als biozidfreie Alternative auch betroffene Areale wie Parkplätze zur Abwehr von Gesundheitsgefahren abgesperrt . (StMI) Im Forst gibt es zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners keine praktikablen Alternativen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen. (StMELF) 7. Existiert eine länderübergreifende Zusammenarbeit bei der Schädlingsbekämpfung? Die forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalten der Länder arbeiten in einem Pheromon-Ringversuch und in einem vom Waldklimafonds geförderten Projekt zusammen, um die Prognoseverfahren zu verbessern und damit Pflanzenschutzmaßnahmen im Forst zu optimieren. (StMELF) 8. a) In welcher Art und Weise wird die Bevölkerung über den Schädlingsbefall und die entsprechenden Schutzmaßnahmen informiert? Bei Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen im Straßenbegleitgrün wird die Öffentlichkeit vorab über die örtliche Presse informiert. Während und nach der Bekämpfungsmaßnahme werden die Verkehrsteilnehmer und Anlieger durch entsprechende Absperrungen und Beschilderungen auf die durchgeführten Maßnahmen hingewiesen. (StMI) Bei Pflanzenschutzmaßnahmen im Forst erfolgen die notwendigen Hinweise rechtzeitig vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln über die öffentlichen Medien und amtlichen Mitteilungen. Darüber hinaus werden die betroffenen Waldbestände für den Zeitraum der Bekämpfungsmaßnahmen einschließlich notwendiger Fristen bis zur Wiederbetretbarkeit gesperrt und entsprechend markiert. (StMELF) b) Sind der Staatsregierung Fallzahlen bekannt, wo Menschen in Kontakt mit dem Nesselgift kamen und sich wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen in ärztliche Behandlung begeben mussten? Es liegen keine Informationen vor. (StMI, STMELF, StMGP) In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den angesprochenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen um keine meldepflichtigen Krankheiten handelt . (StMGP)