17. Wahlperiode 25.09.2017 17/17220 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 25.04.2017 Unterricht durch Lehrkräfte ohne entsprechende Lehrerausbildung – ergänzende Fragen In Ergänzung meiner Schriftlichen Anfrage vom 06.03.2017 betreffend „Unterricht durch Lehrkräfte ohne entsprechende Lehrerausbildung“ Drs. 17/16287 frage ich die Staatsregierung : 1. Welche Berufe bzw. Vorbildung hatten die sogenannten Lehrkräfte (ohne entsprechende Lehrerausbildung bzw. ohne Lehrerausbildung), bevor sie offiziell als Lehrkräfte eingestellt wurden, an • Gymnasien (83 ohne entsprechende Lehrerausbildung + 525 ohne Lehrerausbildung)? • Mittelschulen (787 ohne entsprechende Lehrerausbildung + 168 ohne Lehrerausbildung)? • Realschulen (15 ohne entsprechende Lehrerausbildung + 197 ohne Lehrerausbildung)? 2. Was versteht das Staatsministerium unter • „ohne entsprechende Lehrerausbildung“ bzw. • „ohne Lehrerausbildung”? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 02.06.2017 Zu 1.: In der beigefügten Tabelle 1a ist die Anzahl der Lehrkräfte „ohne entsprechende Lehrerausbildung“ an staatlichen Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien im Schuljahr 2015/2016 dargestellt. Dabei ist für jede Schulart angegeben , welche Qualifikation (Lehramt / abgelegte Prüfung) die Lehrkräfte jeweils besitzen. In identischer Struktur zu Tabelle 1a ist in der Tabelle 1b die Anzahl der Lehrkräfte „ohne Lehrerausbildung“ ausgewiesen . Zu 2.: Die Zuordnung der Lehrkräfte zu den beiden Kategorien „Lehrkräfte ohne entsprechende Lehrerausbildung“ bzw. „Lehrkräfte ohne Lehrerausbildung“ wurde schulartspezifisch vorgenommen und ist den beiden o. g. Tabellen zu entnehmen. Darin ist beispielsweise Folgendes zu finden: • Lehrkräfte, die an einer Mittelschule unterrichten und die Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen, Realschulen oder Gymnasien besitzen, wurden der Kategorie „Lehrkräfte ohne entsprechende Lehrerausbildung“ zugewiesen (Tab. 1a). • Lehrkräfte, die an einer Mittelschule unterrichten und nur die 1. Lehramtsprüfung erfolgreich abgelegt haben, wurden der Kategorie „Lehrkräfte ohne Lehrerausbildung“ zugewiesen (Tab. 1b). Die Mehrheit der Lehrkräfte ohne Lehrerausbildung an Mittelschulen , Realschulen und Gymnasien besitzt als Qualifikation einen „sonstigen Abschluss“. Dies ist darauf zurückzuführen , dass i. d. R. bei einer Lehrkraft „sonstiger Abschluss“ als Qualifikation vermerkt wird, wenn • sie befristet angestellt wird, • sie nach einem befristetem Arbeitsverhältnis, bei dem bereits ein „sonstiger Abschluss“ als Qualifikation hinterlegt worden ist, einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhält oder • kein Zusammenhang zwischen der Qualifikation der Lehrkraft und dem erteilten Unterricht besteht (Bsp.: Historiker mit Hochschulabschluss unterrichtet Instrumentalunterricht ). Viele Lehrkräfte mit „sonstigem Abschluss“ sind unbefristet angestellt und unterrichten schon seit vielen Jahren erfolgreich an den Schulen. An Gymnasien unterrichten sie vor allem in den Fächern Musik (insbesondere Instrumentalunterricht ), Sport und Kunst und an Realschulen vor allem in den Fächern Informatik, Sport und Musik. Lehrkräfte mit „sonstigem Abschluss“ wurden insbesondere in Zeiten eingestellt , in denen ein Mangel an Lehrkräften mit entsprechender Lehrerausbildung herrschte. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17220 Anlage Schulart Qualifikation der Lehrkräfte(Lehramt / abgelegte Prüfung) Lehrkräfte ohne entsprechende Lehrerausbildung (umgerechnet auf Vollzeitlehrereinheiten) im Schuljahr 2015/2016 an staatlichen Schulen Mittelschule 132,7 Mittelschule 151,6 Mittelschule 2,0 Mittelschule 3,0 Mittelschule 5,4 Mittelschule 1,5 Mittelschule 490,1 Mittelschule Lehramt an Realschulen Lehramt an Gymnasien Lehramt an beruflichen Schulen Fachlehrer (für berufliche Schulen) Sonstiges Lehramt (auch außerbayer.) Lehramt an Realschulen+FOS Lehramt an Grundschulen Heilpädagog. Förderlehrer (Abs. Fachakademie Heilpäd. Zusatzausbildung) 0,6 Mittelschule Lehrkräfte ohne entsprechende Lehrerausbildung insgesamt 786,7 Realschule Lehramt an beruflichen Schulen 1,0 Realschule Fachlehrer (für berufliche Schulen) 0,4 Realschule Sonstiges Lehramt (auch außerbayer.) 13,0 Realschule Lehramt an Mittelschulen 0,3 Realschule Lehrkräfte ohne entsprechende Lehrerausbildung insgesamt 14,7 Gymnasium Lehramt für Sonderpädagogik 0,3 Gymnasium Lehramt an Realschulen 20,0 Gymnasium Lehramt an beruflichen Schulen 1,0 Gymnasium Fachlehrer (für berufliche Schulen) 0,1 Gymnasium Sonstiges Lehramt (auch außerbayer.) 57,7 Gymnasium Lehramt an Mittelschulen 3,2 Gymnasium Heilpädagogische Unterrichtshilfe 0,4 Gymnasium Lehrkräfte ohne entsprechende Lehrerausbildung insgesamt 82,6 Tabelle 1a. Lehrkräfte ohne entsprechende Lehrerausbildung (umgerechnet auf Vollzeitlehrereinheiten) im Schuljahr 2015/2016 an staatlichen Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien Drucksache 17/17220 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage Schulart Qualifikation der Lehrkräfte(Lehramt / abgelegte Prüfung) Lehrkräfte ohne Lehrerausbildung (umgerechnet auf Vollzeitlehrereinheiten) im Schuljahr 2015/2016 an staatlichen Schulen Mittelschule Absolvent wissensch. Hochsch. (sonst., ohne 2. LA-Prüfung) 0,5 Mittelschule Absolvent Fachhochschule, Ingenieurschule oder gleichw. Einr. 0,3 Mittelschule Meister oder Techniker (Fachschulabschluss) 1,2 Mittelschule Nur 1. Lehramtsprüfung (ohne 2. LA-Prüfung) 13,4 Mittelschule Sonst. Religionslehrer (nicht voll ausgebildet) 67,0 Mittelschule Sonderpädagoge (MA/Diplom) 0,7 Mittelschule sonstiger Abschluss 84,7 Mittelschule Lehrkräfte ohne Lehrerausbildung insgesamt 167,8 Realschule Absolvent wissensch. Hochsch. (sonst., ohne 2. LA-Prüfung) 28,3 Realschule Absolvent einer Kunsthochschule (ohne 2. LA-Prüfung) 3,1 Realschule Absolvent Fachhochschule, Ingenieurschule oder gleichw. Einr. 7,9 Realschule Meister oder Techniker (Fachschulabschluss) 3,4 Realschule Absolvent Musikhochschule (ohne 2. LA-Prüfung) 10,1 Realschule Nur 1. Lehramtsprüfung (ohne 2. LA-Prüfung) 3,6 Realschule Sonst. Religionslehrer (nicht voll ausgebildet) 2,0 Realschule Absolvent eines Konservatoriums (Fachakademie für Musik) 6,2 Realschule Pädagoge (MA/Diplom) 0,2 Realschule sonstiger Abschluss 132,2 Realschule Lehrkräfte ohne Lehrerausbildung insgesamt 197,0 Gymnasium Absolvent wissensch. Hochsch. (sonst., ohne 2. LA-Prüfung) 78,3 Gymnasium Absolvent einer Kunsthochschule (ohne 2. LA-Prüfung) 15,9 Gymnasium Absolvent Fachhochschule, Ingenieurschule oder gleichw. Einr. 12,6 Gymnasium Meister oder Techniker (Fachschulabschluss) 2,1 Gymnasium Absolvent Musikhochschule (ohne 2. LA-Prüfung) 71,0 Gymnasium Nur 1. Lehramtsprüfung (ohne 2. LA-Prüfung) 2,0 Gymnasium Sonst. Religionslehrer (nicht voll ausgebildet) 1,7 Gymnasium Assistenzkraft (z.B. MTA) 0,5 Gymnasium Absolvent eines Konservatoriums (Fachakademie für Musik) 40,1 Gymnasium Pädagoge (MA/Diplom) 1,8 Gymnasium Erzieher/Kindergärtner 0,4 Gymnasium sonstiger Abschluss 299,0 Gymnasium Lehrkräfte ohne Lehrerausbildung insgesamt 525,4 Tabelle 1b. Lehrkräfte ohne Lehrerausbildung (umgerechnet auf Vollzeitlehrereinheiten) im Schuljahr 2015/2016 an staatlichen Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien