17. Wahlperiode 25.09.2017 17/17243 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 15.05.2017 Inhaftierte mit ausländischer Staatsangehörigkeit in bayerischen Justizvollzugsanstalten Zum letzten Stichtag am 31.01.2017 hatten von insgesamt 11.167 Gefangenen 4.795 (42,94 Prozent) eine ausländische Staatsangehörigkeit, wobei 112 Nationalitäten vertreten waren (vgl. Schriftliche Anfrage Drs. 17/15539). Von den 11.167 Gefangenen in ganz Bayern waren 817 weiblich und 10.350 männlich. Ich frage deshalb die Staatsregierung: 1.1 Wie hat sich die Anzahl der Inhaftierten mit ausländischer Staatsangehörigkeit seit dem Jahr 2010 entwickelt ? 1.2 Wie erklärt sich diese Entwicklung? 2. Wie ist das Durchschnittsalter der Inhaftierten mit ausländischer Staatsangehörigkeit in den einzelnen Justizvollzugsanstalten ? 3. Welchen Aufenthaltsstatus haben die Inhaftierten mit ausländischer Staatsangehörigkeit (bitte je Status angeben in Prozent)? 4.1 Aufgrund welcher Straftaten wurden die Inhaftierten mit ausländischer Staatsangehörigkeit verurteilt (bitte je Straftatbestand angeben in Prozent)? 4.2 Wie lang ist die durchschnittliche Verweildauer je Straftatbestand? 5.1 Wie viele Stellen wurden seit 2010 neu geschaffen, um ausländische Inhaftierte zu betreuen (bitte angeben pro Justizvollzugsanstalt)? 5.2 Welche weiteren Stellen sind geplant? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 16.06.2017 1.1 Wie hat sich die Anzahl der Inhaftierten mit ausländischer Staatsangehörigkeit seit dem Jahr 2010 entwickelt ? 1.2 Wie erklärt sich diese Entwicklung? Die Entwicklung der Anzahl an Gefangenen mit ausländischer Staatsangehörigkeit lässt sich der nachfolgenden Tabelle entnehmen: Stichtag Gesamtbelegung deutsche Gefangene ausländische Gefangene ausländische Gefangene in Prozent 31.03.2010 12.309 8.581 3.728 30,29 % 31.03.2011 12.504 8.652 3.852 30,81 % 31.03.2012 12.524 8.699 3.825 30,54 % 31.03.2013 12.033 8.187 3.846 31,96 % 31.03.2014 11.423 7.603 3.820 33,44 % 31.03.2015 11.045 7.120 3.925 35,54 % 31.03.2016 11.486 6.717 4.769 41,52 % 31.03.2017 11.644 6.720 4.924 42,29 % Die Ursachen dieser Entwicklung dürften vielfältiger Natur sein, belastbare Zahlen liegen hier jedoch nur zu Teilbereichen vor. So ist im Hinblick auf die signifikante Zunahme der Anzahl ausländischer Gefangener von März 2015 bis März 2016 ein Grund der starke Anstieg von Inhaftierungen zum einen wegen Einschleusens von Ausländern nach § 96 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), zum anderen wegen unerlaubter Einreise bzw. unerlaubten Aufenthalts nach § 95 AufenthG oft mit zugleich verwirklichten Urkundendelikten. Im Jahr 2015 war zunächst ein deutlicher Anstieg der Zahl von Inhaftierten wegen eines Verstoßes nach § 96 AufenthG bzw. eines entsprechenden Verdachts von 174 zum 31.03.2015 auf über 800 im September 2015 zu verzeichnen, worunter sich auch viele Gefangene mit ausländischer Staatsangehörigkeit befunden haben dürften. Im Anschluss an diese Entwicklung stieg auch die Zahl der Inhaftierten wegen illegaler Einreise oder unerlaubten Aufenthalts nach § 95 AufenthG bzw. wegen eines entsprechenden Verdachts von 125 zum 31.03.2015 auf über 400 im Februar 2016. Die Tatsache, dass die Zahl der wegen Verstößen nach §§ 95, 96 AufenthG inhaftierten Personen auf mittlerweile rund 340 gesunken ist, zeigt deutlich, dass dieser Aspekt allenfalls ein Segment der signifikanten Zunahme ausländischer Gefangener abdeckt. Eine weitere Ursache dürfte darin liegen, dass nach Angaben des Statistischen Bundesamts die Zahl der ausländischen Bevölkerung in Deutschland insgesamt gestiegen ist (https://www.destatis.de/DE/ Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17243 ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Migration Integration/AuslaendischeBevolkerung/Tabellen/Staatsan gehoerigkeitJahre.html). Das Statistische Bundesamt führt auf seiner Homepage hierzu aus, dass die Zahl der bis zum 31.12.2015 im Ausländerzentralregister (AZR) registrierten Ausländerinnen und Ausländer sich im Jahr 2015 von 8,15 auf 9,11 Millionen erhöht habe; das sei ein Anstieg um 955.000 Personen oder knapp 12 Prozent (zum Vergleich: Zum Stichtag 31.12.2010 waren im Ausländerzentralregister 6,75 Millionen Nichtdeutsche registriert). Weitere statistische Erhebungen dazu, welche sonstigen Gründe darüber hinaus für den Anstieg der Ausländerquote im Justizvollzug ursächlich sind, liegen hier nicht vor. 2. Wie ist das Durchschnittsalter der Inhaftierten mit ausländischer Staatsangehörigkeit in den einzelnen Justizvollzugsanstalten? Das Alter der Gefangenen wird unabhängig von der Nationalität statistisch nicht erfasst. Es wird lediglich zwischen Erwachsenen (ab Vollendung des 21. Lebensjahres) und Jugendlichen bzw. Heranwachsenden (Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) unterschieden. Zum Stichtag 31.03.2017 liegen hierzu folgende Zahlen vor: Gesamtbelegung ausländische Gefangene davon Erwachsene in % davon Jugendliche und Heranwachsende in % 11.644 4.924 4.564 92,69 % 360 7,31 % Nach dem aktuellen Vollstreckungsplan vom 30.03.2017 sind für den Vollzug der Jugendstrafe grundsätzlich die Justizvollzugsanstalten Aichach, Ebrach, Laufen-Lebenau und Neuburg-Herrenwörth zuständig, für den Jugendarrestvollzug sind die Jugendarrestanstalten Hof, Landau, Landshut, München, Nürnberg und Würzburg zuständig. In diesen Anstalten ist aufgrund der Belegung mit Jugendlichen und Heranwachsenden das Durchschnittsalter der Gefangenen naturgemäß niedriger als in Anstalten mit (reinem) Erwachsenenvollzug . Zum Stichtag 31.03. jedes Jahres veröffentlicht das Bayerische Landesamt für Statistik zudem jährlich die Strafvollzugsstatistik (im Internet abrufbar). Darin wird die Anzahl an Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten gestaffelt nach einzelnen Altersgruppen beziffert. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass sich die Statistik nicht auf alle Gefangenen – zum Beispiel nicht auf Untersuchungsgefangene – bezieht, das Durchschnittsalter nicht erfasst und nach Nationalitäten nicht differenziert wird. 3. Welchen Aufenthaltsstatus haben die Inhaftierten mit ausländischer Staatsangehörigkeit (bitte je Status angeben in Prozent)? Der Aufenthaltsstatus der Gefangenen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wird statistisch nicht erfasst. Es kann lediglich die Anzahl der Gefangenen mit bestandskräftiger oder sofort vollziehbarer Ausweisungsverfügung beziffert werden. Zum Stichtag 31.03.2017 liegen folgende Zahlen vor: Gesamtbelegung ausländische Gefangene davon Gefangene, gegen die eine bestandskräftige oder sofort vollziehbare Ausweisungsverfügung vorliegt in % in Bezug auf alle ausländischen Gefangenen 11.644 4.924 316 6,42 % 4.1 Aufgrund welcher Straftaten wurden die Inhaftierten mit ausländischer Staatsangehörigkeit verurteilt (bitte je Straftatbestand angeben in Prozent)? 4.2 Wie lang ist die durchschnittliche Verweildauer je Straftatbestand? Eine statistische Verknüpfung der Staatsangehörigkeit mit Delikten/Deliktsgruppen erfolgt durch die bayerische Justiz nicht. In der jährlich veröffentlichten Strafvollzugsstatistik des Bayerischen Landesamts für Statistik finden sich unter anderem Angaben zur Staatsangehörigkeit, dem Alter und der Deliktsgruppen im Bereich der Strafgefangenen. Eine Relation zwischen Nationalität und Delikten/Deliktsgruppen wird jedoch nicht hergestellt. Auch der Strafverfolgungsstatistik des Landesamts für Statistik lässt sich im Einzelnen nicht entnehmen, wegen welcher Straftatbestände ausländische Gefangene inhaftiert sind. Die durchschnittliche Verweildauer inhaftierter Ausländer je Straftatbestand wird statistisch ebenfalls nicht erfasst. 5.1 Wie viele Stellen wurden seit 2010 neu geschaffen, um ausländische Inhaftierte zu betreuen (bitte angeben pro Justizvollzugsanstalt)? 5.2 Welche weiteren Stellen sind geplant? Der Personaleinsatz im bayerischen Justizvollzug dient der sicheren Unterbringung und Betreuung aller Gefangenen ungeachtet ihrer Nationalität, sodass keine Zahlen für die Betreuung ausländischer Gefangener ausgeschieden werden können. Trotz teils schwieriger Bedingungen im Rahmen der Haushaltsverhandlungen konnten seit 2010 insgesamt 610 zusätzliche Planstellen für den bayerischen Justizvollzug geschaffen werden; dies entspricht einem Anstieg um fast 12 Prozent. Die neuen Planstellen verteilten sich auf folgende Bereiche: • 8 Stellen zur Verstärkung des Jugendstrafvollzugs • 98 Stellen zur Umsetzung der Vorgaben des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes, insbesondere zum Ausbau der Sozialtherapie • 71 Stellen zur Errichtung einer neuen Einrichtung für Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Straubing • 10 Planstellen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit in den Justizvollzugsanstalten • 163 Stellen für die neue Justizvollzugsanstalt Augsburg- Gablingen • 200 Planstellen zur Verstärkung des allgemeinen Vollzugsdienstes • 10 Stellen mit dem Schwerpunkt Integration/Extremismus • 50 Stellen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise im Bereich der Justizvollzugsanstalten Die 50 Stellen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise (10 Psychologen und 40 Stellen für den allgemeinen Vollzugsdienst ) sind durch einen kw-Vermerk im Doppelhaushalt 2017/2018 derzeit bis 31. Juli 2019 befristet. Aus diesem Grund sind diese Stellen den Justizvollzugsanstalten nicht fest zugeteilt, sondern werden den Anstalten je nach Bedarf flexibel zugewiesen. Die Schaffung weiterer Stellen für die bayerischen Justizvollzugsanstalten und somit auch von Stellen zur Betreuung ausländischer Gefangener bleibt den Ergebnissen künftiger Haushaltsverhandlungen im Rahmen der kommenden Doppelhaushalte vorbehalten.