17. Wahlperiode 25.09.2017 17/17246 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 26.04.2017 Modernisierung Bahnhof Landshut Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welche Modernisierungsmaßnahmen sind für den Bahnhof Landshut geplant? 1.2 In welchem Zeitraum? 2.1 Welche Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit sind am Bahnhof Landshut bereits geplant? 2.2 Welche Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit sind am Bahnhof Landshut noch notwendig? 2.3 In welchem Zeitraum werden diese umgesetzt? 3.1 Ist für den Bereich des Bahnhofsvorplatzes die Errichtung von Bushäuschen bzw. eine komplette Überdachung des Busbahnhofs, insbesondere im Bereich der Landkreisbusse geplant? 3.2 Wenn ja, wann soll diese realisiert werden? 3.3 Wenn nein, warum nicht? 4. Wie hoch wären die geschätzten Kosten für eine komplette Überdachung des Busbereichs beim Bahnhofsvorplatz ? 5.1 Gibt es für eine solche Überdachung Fördermöglichkeiten vonseiten des Freistaates? 5.2 Wenn ja, in welcher Höhe? 6. Wäre die Installierung von Videokameras im Bereich des Bahnhofsvorplatzes nicht sinnvoll, um die Sicherheit zu verbessern und die Bundespolizei zu entlasten? 7. Welche Städte und Kommunen haben bereits Videoüberwachung an ihren Bahnhöfen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 13.06.2017 1.1 Welche Modernisierungsmaßnahmen sind für den Bahnhof Landshut geplant? 1.2 In welchem Zeitraum? 2.1 Welche Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit sind am Bahnhof Landshut bereits geplant? 2.2 Welche Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit sind am Bahnhof Landshut noch notwendig? 2.3 In welchem Zeitraum werden diese umgesetzt? Am Hauptbahnhof Landshut wurden bzw. werden folgende Modernisierungs- bzw. Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit durchgeführt, die entsprechenden Planungen für die noch nicht umgesetzten Maßnahmen bestehen bereits: • Austausch des störanfälligen Aufzugs am Bahnsteig 3 (Gleis 5/6) – bereits in 2015/16 erfolgt –; • Einbau von fünf Automatiktüren in das Empfangsgebäude – bereits in 2015/16 erfolgt –; • barrierefreie Erschließung der Bahnsteige 1 (Gleis 1), 2 (Gleis 3/4) und 4 (Gleis 7/8) durch den Einbau von Personenaufzügen in die vorhandene Unterführung; • Bahnsteig 4 (Gleis 7/8) wird neu gebaut und damit auf die entsprechende Zielhöhe von 76 cm über Schienenoberkante und Ziellänge von 210 m gebracht. • Anpassung Beleuchtung, Beschallung, Bahnsteigausstattung und Fahrgastinformation sowie • Anpassung Treppenanlagen, Zugangsrampen und vorhandener Unterführung. Die noch ausstehenden Arbeiten werden ab der zweiten Jahreshälfte 2017 sukzessive ausgeführt und in Bauabschnitten bis 2019 realisiert. 3.1 Ist für den Bereich des Bahnhofsvorplatzes die Errichtung von Bushäuschen bzw. eine komplette Überdachung des Busbahnhofs, insbesondere im Bereich der Landkreisbusse geplant? 3.2 Wenn ja, wann soll diese realisiert werden? 3.3 Wenn nein, warum nicht? Die Planungshoheit für kommunale Maßnahmen am Bahnhofsvorplatz obliegt der Stadt Landshut. Im Bereich der Haltestellen für die Stadtbusse sind Buswartehäuschen und Fahrgastinformationsanlagen vorhanden. Nach Aussage der Stadt Landshut sind eine Überdachung des Zentralen Omnibusbahnhofs für die Landkreisbusse bzw. weitere Ergänzungen der bestehenden Ausstattung bisher nicht angedacht . Ob sich im Zusammenhang mit der geplanten Realisierung eines Wohngebietes im unmittelbaren Umfeld des Hauptbahnhofes neue Planungsüberlegungen ergeben, ist aus Sicht der Stadt derzeit nicht absehbar. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17246 4. Wie hoch wären die geschätzten Kosten für eine komplette Überdachung des Busbereichs beim Bahnhofsvorplatz? Da keine Planungen für eine Überdachung existieren, sind Kostenangaben nicht möglich. 5.1 Gibt es für eine solche Überdachung Fördermöglichkeiten vonseiten des Freistaates? 5.2 Wenn ja, in welcher Höhe? Die Errichtung von Haltestellen an Zentralen Omnibusbahnhöfen ist ein Fördertatbestand gemäß dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) und den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (RZÖPNV); für die Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten gelten hierbei unterschiedliche Pauschalen für überdachte Haltestellen mit Fahrgastinformation und für Haltestellen mit Wartehäuschen. Ob die nachträgliche Überdachung einer bereits geförderten Haltestelle nochmals Gegenstand einer Förderung sein kann, müsste im Einzelfall geprüft werden. 6. Wäre die Installierung von Videokameras im Bereich des Bahnhofsvorplatzes nicht sinnvoll, um die Sicherheit zu verbessern und die Bundespolizei zu entlasten? Der zielgerichtete Einsatz von offener Videoüberwachung als integrativer Bestandteil eines polizeilichen Gesamtkonzepts zur Gefahrenabwehr und zur Verhütung und Bekämpfung von Sicherheitsstörungen und Straftaten im öffentlichen Bereich ergänzt in wertvoller Weise das Spektrum der polizeilichen Maßnahmen und hat sich bei der Bayerischen Polizei bereits nachhaltig bewährt. Eine sichtbare Videoüberwachung schreckt nicht nur potenzielle Straftäter ab, wodurch mitunter etwa Straftaten unterbunden oder verhindert werden können; auch können mithilfe der Videoüberwachung wichtige Fahndungs- und Ermittlungsansätze gewonnen, Tatabläufe beweiskräftig nachvollzogen oder Tatverdächtige identifiziert werden. Gleichwohl bedarf die Errichtung polizeilicher Videoüberwachung stets einer eingehenden Prüfung und hängt vom Vorliegen der bestehenden engen rechtlichen Voraussetzungen an der jeweiligen Örtlichkeit, wie hier am Hauptbahnhof Landshut, ab. Die im Zeitraum 2013 bis 2016 im Bereich Bahnhofsvorplatz /Bahnhofstraße in Landshut festgestellten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten rechtfertigen eine präventivpolizeiliche Videoüberwachung derzeit nicht. Nichtsdestotrotz wird der Bereich des Bahnhofs im Rahmen des täglichen Dienstes der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Landshut und des Operativen Ergänzungsdienstes (OED) Landshut sowohl durch uniformierte als auch durch zivile Kräfte intensiv bestreift. Am 22. März 2017 hat sich der Verwaltungssenat der Stadt Landshut mit einem Antrag auf Errichtung von Anlagen zur Videobeobachtung und -aufzeichnung u. a. am Vorplatz des Hauptbahnhofs in Landshut befasst, welcher jedoch angesichts der vorherrschenden Sicherheitslage aus Gründen des Datenschutzes abgelehnt wurde. Im Zuge der bundesweiten Ausweitung der Videoüberwachung durch die DB AG wurde in einem ersten Schritt bislang lediglich der Hauptbahnhof Regensburg berücksichtigt. Der Zeitpunkt der Ausstattung des Hauptbahnhofs Landshut ist noch nicht bekannt. 7. Welche Städte und Kommunen haben bereits Videoüberwachung an ihren Bahnhöfen? Eine Erhebung hierzu war innerhalb der für die Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich , weshalb im Hinblick auf den Ausbaustand der Videoüberwachung an Bahnhöfen in Bayern auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze und Verena Osgyan vom 27.10.2016 (Drs. 17/14658 des Landtags vom 03.02.2017, Ziffer 7: „Wie weit ist der Ausbau der Videoüberwachung in den Bahnhöfen in Bayern fortgeschritten und sind hier noch Ausbaumaßnahmen zu erwarten?“) verwiesen werden darf, in welcher die Videoüberwachung an bayerischen Großbahnhöfen in Städten über 100.000 Einwohnern thematisiert worden ist.