17. Wahlperiode 25.09.2017 17/17249 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 19.12.2016 Schulschwimmen und dessen Realisierung an den Schulen im Unterfranken Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchen Kommunen in den Landkreisen (Aschaffenburg , Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main- Spessart, Miltenberg, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt, Würzburg) und kreisfreien Städten (Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg) stehen aktuell Schwimmbäder zur Verfügung, um dort Schwimmunterricht durchzuführen , bitte aufgeschlüsselt nach 1.1 den einzelnen Gemeinden in den genannten Landkreisen und kreisfreien Städten? 1.2 der Trägerschaft der jeweilig zur Verfügung stehenden Schwimmbäder? 2. An welchen Schulen in den genannten Landkreisen und kreisfreien Städten konnte in den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 (Stichtag 30.08.2016) das Schulschwimmen nicht durchgeführt werden, bitte aufgeschlüsselt nach 2.1 der Anzahl der im Schwimmen unterrichteten Schülerinnen und Schüler bzw. der nicht im Schwimmen unterrichteten Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Jahrgangsstufen der jeweiligen Schulen in den einzelnen genannten Landkreisen und kreisfreien Städten? 2.2 der für das Schulschwimmen jeweils genutzten Schwimmbäder? 3. Welche Gründe für die Nichtdurchführung des Schulschwimmens an diesen Schulen lagen jeweils vor? 4. In welchem Umfang hat die Staatsregierung in den vergangenen 4 Jahren Kommunen in Unterfranken dabei unterstützt, Schwimmbäder zu schaffen bzw. zu erhalten , um das Schulschwimmen vor Ort durchführen zu können, bitte aufgeschlüsselt nach der Unterstützung der einzelnen Kommunen in Unterfranken? 5.1 In welchen Kommunen Unterfrankens kam es in der Zeit vom 01.01.2013 bis zum Stichtag 30.08.2016 zur Schließung von Schwimmbädern bzw. zur Ankündigung einer Schließung? 5.2 In welchem Umfang wurden diese Schwimmbäder bislang für das Schulschwimmen genutzt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 12.06.2017 Zu 1., 1.1, 1.2, 5.1 und 5.2: Die Beantwortung dieser Fragen ist ohne eine Abfrage bei den betreffenden kommunalen Körperschaften nicht möglich . Von einer solchen Abfrage wurde mit Blick auf den damit verbundenen Verwaltungsaufwand für die kommunalen Körperschaften abgesehen. Ebenso verhält es sich bezüglich einer Abfrage bei privaten und kirchlichen Trägern von Schwimmbädern, da eine Auskunftspflicht privater bzw. kirchlicher Betreiber von Bädern gegenüber der Staatsregierung nicht besteht. Zu 2., 2.1, 2.2 und 3.: Zur Beantwortung dieser Fragen wird auf die Antwort der Staatsregierung vom 31.05.2017 zu Frage 47 der Interpellation der Fraktion FREIE WÄHLER „Bewegtes Lernen 2020“ verwiesen. Zu 4.: Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort der Staatsregierung vom 31.05.2017 zu den Fragen 53 und 54 der Interpellation der Fraktion FREIE WÄHLER „Bewegtes Lernen 2020“ verwiesen.