17. Wahlperiode 25.09.2017 17/17254 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Johanna Werner-Muggendorfer SPD vom 17.05.2017 Weiterer Nationalpark in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie weit sind die Überlegungen zu einem weiteren Nationalpark in Bayern gediehen? 2. Welche Größe ist für einen Nationalpark vorgesehen? 3. Welche Zielsetzung sollte ein weiterer Nationalpark haben (welche Baumarten o. Ä. sind besonders schützenswert )? 4. Welches Gebiet soll bei der Überlegung Nationalpark Donaudurchbruch Weltenburg/Kelheim (Donau-Auen, Privatwälder) in Betracht gezogen werden? 5. Welche Größe soll (kann) dieser Nationalpark haben (Mindestgröße?)? 6. Was geschieht mit dem Privatwaldbesitz (Entschädigung etc.)? 7. Wie würde die Wildhege in einem Nationalpark aussehen (Schwarzwildbejagung, immerhin Abschuss von jährlich 400–500 Wildschweinen in diesem Gebiet)? 8. a) Welche Einschränkungen würde ein Nationalpark für den Holzeinschlag bedeuten? b) Welche Auswirkungen (vor allem wirtschaftlich) hätte das für die Sägewerke und die Beschäftigten? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 16.06.2017 1. Wie weit sind die Überlegungen zu einem weiteren Nationalpark inBayern gediehen? Aktuell befindet sich das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) mit vier Regionen (Spessart, Donau-Region, Rhön, Frankenwald) in der Dialogphase. In dieser Phase werden in Abstimmung mit den jeweiligen politisch Verantwortlichen intensive Gespräche geführt. Zum Ende dieser Dialogphase hin wird gemeinsam mit den im jeweiligen Landkreis politisch Verantwortlichen zu bewerten sein, wie es um die Voraussetzungen für einen dritten Nationalpark steht und ob die Bereitschaft zur Fortsetzung des Verfahrens in der Region gegeben ist. Es ist das Ziel des StMUV, im Juli eine Entscheidung durch den Ministerrat (MR) herbeizuführen, mit wem der Dialog zum dritten Nationalpark fortgesetzt wird. Eine positive Interessenbekundung der Region zum Abschluss der laufenden Dialogphase stellt jedoch keine abschließende Zustimmung vonseiten der Region zur Einrichtung eines Nationalparks dar. Artikuliert werden soll hier ausschließlich, ob die Region den Wunsch hat, in die nächste Phase des Nationalparkentwicklungsprozesses einzutreten . In dieser Phase sollen durch das StMUV gemeinsam mit der ausgewählten Region Eckpunkte eines „maßgeschneiderten Nationalparks“ erarbeitet werden. Erst auf der Basis der dann vorliegenden Eckpunkte wird mit der Region eine Entscheidung zur Einrichtung eines Nationalparks in dieser Form herbeizuführen sein. Die abschließende Entscheidung über die Einrichtung eines Nationalparks trifft dann die Staatsregierung mit Zustimmung des Landtags. 2. Welche Größe ist für einen Nationalpark vorgesehen ? Das StMUV strebt eine Mindestgröße von 10.000 ha an. 3. Welche Zielsetzung sollte ein weiterer Nationalpark haben (welche Baumarten o. Ä. sind besonders schützenswert)? Ein dritter Nationalpark ist ein Projekt von historischer Dimension . Ziel eines Nationalparks ist, „Natur Natur sein lassen “ sowie Naturerlebnis naturverträglich auszugestalten. Ein Nationalpark stellt ein Angebot an die jeweilige Region dar, das die Naturheimat Bayern und ihre Biodiversität kraftvoll stärkt, und Wirtschaft, Tourismus sowie Infrastruktur voranbringt . Die bisher betrachteten Regionen unterscheiden sich z. T. erheblich von ihrer naturräumlichen Ausstattung und haben verschiedene naturschutzfachliche Besonderheiten. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17254 Im MR-Beschluss vom Juli 2016 wurde keine Eingrenzung auf spezifische zu schützende Lebensräume oder Arten in einem möglichen dritten bayerischen Nationalpark getroffen . 4. Welches Gebiet soll bei der Überlegung Nationalpark Donaudurchbruch Weltenburg/Kelheim (Donau-Auen, Privatwälder) in Betracht gezogen werden? Eine mögliche Gebietskulisse für eine Teilfläche von der Lechmündung bis Ingolstadt wurde bei der Informationsveranstaltung am 31.05.2017 in Weichering vorgestellt und ist auf der Website zum dritten bayerischen Nationalpark (www. np3.bayern.de) veröffentlicht. Die gemeinsame Erarbeitung einer möglichen Gebietskulisse zusammen mit der Region ist Ziel des weiteren Prozesses. 5. Welche Größe soll (kann) dieser Nationalpark haben (Mindestgröße?)? Das StMUV strebt für alle aktuell im Dialogprozess befindlichen Regionen eine Mindestgröße von 10.000 ha an. 6. Was geschieht mit dem Privatwaldbesitz (Entschädigung etc.)? Für einen dritten Nationalpark kommen vorrangig staatliche Flächen in Betracht wie z. B. Staatswälder oder staatliche Gewässer. Die Einbeziehung von Kommunal- oder Privatwäldern erfolgt nur, wenn der jeweilige Eigentümer das will. Selbstverständlich werden Kommunen oder Privatwaldbesitzer , die ggf. Wald in die Nationalparkkulisse einbringen, dafür eine Gegenleistung erhalten (z. B. Tauschflächen oder finanzielle Entschädigung). Flächen, zu denen der Eigentümer kein Einverständnis für eine Integration in die Nationalparkkulisse gegeben hat, die aber innerhalb der Kulisse liegen, können als „Enklaven“ behandelt werden. Dies wird in der Nationalparkverordnung festgeschrieben. 7. Wie würde die Wildhege in einem Nationalpark aussehen (Schwarzwild-Bejagung, immerhin Abschuss von jährlich 400–500 Wildschweinen in diesem Gebiet)? In allen terrestrischen deutschen Nationalparken wird Schalenwildmanagement betrieben. Eine an jagdlichen Kriterien und Interessen ausgerichtete jagdliche Bewirtschaftung von Revierflächen wird in einem Nationalpark generell durch ein in der Verantwortung der Nationalparkverwaltung stehendes Wildtiermanagement ersetzt. Ein zentrales Ziel des Wildtiermanagements ist die Vermeidung nicht vertretbarer negativer Auswirkungen auf die angrenzende Kulturlandschaft. 8. a) Welche Einschränkungen würde ein Nationalpark für den Holzeinschlag bedeuten? Durch die Ausweisung eines Nationalparks kommt es zu einer veränderten Zielsetzung und damit auch zu einer Nutzungsänderung. Gemäß internationalen Standards der IUCN (= International Union for Conservation of Nature, auch Weltnaturschutzunion) sollen mittelfristig auf mind. 75 Prozent der Fläche Prozessschutzflächen, die sog. Naturzone, entstehen. Auf diesen Flächen gibt es keine forstwirtschaftliche Nutzung. Auf max. 25 Prozent kann dauerhaft eine Pflegezone eingerichtet werden, in der Managementmaßnahmen stattfinden. Dabei anfallendes Holz könnte genutzt werden. Die 75 Prozent Naturzone können aber auch erst in 30 Jahren sukzessive erreicht werden. Die ersten 30 Jahre des Nationalparks stellen also eine Übergangszeit dar. Für den Brennholzbedarf der Bevölkerung vor Ort konnten bisher bei jedem Nationalpark gute Lösungen gefunden werden. So kann mit Hilfe eines Brennholzkonzeptes der Bedarf ermittelt und erarbeitet werden, wie die regionale Holzversorgung auch künftig sichergestellt werden kann. An einen Nationalpark angrenzende Flächen können wie bisher bewirtschaftet und genutzt werden. b) Welche Auswirkungen (vor allem wirtschaftlich) hätte das für die Sägewerke und die Beschäftigten ? Zur Klärung der oben stehenden Fragen hat das Umweltministerium am 19.04.2017 eine sozioökonomische Studie in Auftrag gegeben, die insbesondere Fragen zur Regionalentwicklung und zum Tourismus untersucht. In diesem Zusammenhang wird auch die aktuelle Arbeitsplatzsituation untersucht. Ergebnisse dieser Studie liegen spätestens im Juli 2017 vor.