Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Rabenstein SPD vom 15.05.2017 Bayerische Rechtsextreme auf 1. Mai-Kundgebung in Halle Nach einem gescheiterten Aufmarschversuch von rechtsextremen Kräften am 1. Mai in Halle kam es zu Angriffen gegen jugendliche Gegendemonstranten. Wie aus den Medien zu erfahren war, wurde eine Gruppe demnach aus zwei Pkw heraus mit Flaschen und Steinen beworfen und mit Reizgas besprüht. Zudem war aus Bildmaterial ersichtlich, dass Insassen der Pkw die Jugendlichen mit Schlagstöcken angriffen und teilweise verletzten. Wie weiter aus den Medien zu erfahren war, stammten die Angreifer aus Aschaffenburg beziehungsweise dem Main-Kinzig-Kreis. Mindestens einer der Angreifer trug ein T-Shirt mit der Aufschrift „Aryans“ (Arier ), auf dem Rücken „Support your Race“ (Unterstütze deine Rasse). Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung, ob bayerische Rechtsextreme an der Demonstration am 1. Mai in Halle teilgenommen haben? 2. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den in identischen Shirts mit Aufschrift „Aryans“ aufgetretenen Personenkreis, der an der Demonstration am 1. Mai in Halle teilgenommen hat und auch an den Angriffen beteiligt war? 3. a) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Vernetzungen der bayerischen Neonazi-Szene zu rechtsextremen Gruppierungen aus Sachsen-Anhalt? b) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zur rechtsextremen Szene im Raum Aschaffenburg und ihrer Vernetzung in andere Bundesländer, insbesondere Hessen? 4. a) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu Vorfällen durch rechtsextreme Personen und Gruppierungen aus Bayern vor, während und nach der Demo? b) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung, ob bayerische Rechtsextreme polizeilich auffällig wurden bei der Demonstration in Halle? 5. a) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zum Antikapitalistischen Kollektiv (AKK), das zur Demonstration in Halle aufgefordert hatte? b) Wie viele Personen aus Bayern können der Gruppe AKK zugerechnet werden? 6. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung, ob sich unter der Angreifergruppe auch die Kreisvorsitzende der Partei „Die Rechte“, Frau Nadine H., befand, die in der Vergangenheit bereits strafrechtlich im Bezug zur Organisation „Weisse Wölfe Terrorcrew“ in Erscheinung getreten ist? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 13.06.2017 1. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung, ob bayerische Rechtsextreme an der Demonstration am 1. Mai in Halle teilgenommen haben? An der rechtsextremistischen 1. Mai-Kundgebung in Halle a. d. Saale nahmen nach derzeitigen Erkenntnissen und Hinweisen insgesamt sieben Personen aus der rechtsextremistischen Szene Bayerns teil. Als einer der Redner der Kundgebung war der aus Nürnberg stammende Rechtsextremist Dan E. angekündigt. E. sollte als Redner für die rechtsextremistische Gruppierung „Antikapitalistisches Kollektiv“ (AKK) auftreten. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4 a und 4 b sowie 6 verwiesen. 2. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den in identischen Shirts mit Aufschrift „Aryans“ aufgetretenen Personenkreis, der an der Demonstration am 1. Mai in Halle teilgenommen hat und auch an den Angriffen beteiligt war? Bei dem Personenkreis, der an der Demonstration am 1. Mai in Halle a. d. Saale in identischen T-Shirts mit der Aufschrift „Aryans“ teilgenommen hat, handelt es sich um eine neue rechtsextremistische Kameradschaft, die u. a. Personenbezüge in den Raum Aschaffenburg aufweist. Am 04.02.2017 fand auf einem Grundstück in Bessenbach eine Feier von ca. 30 bis 40 Rechtsextremisten statt, bei dem ein ca. drei Meter im Durchmesser großes Hakenkreuz aus Holz kurzzeitig aufgestellt wurde, um es abzubrennen . Das Treffen wurde daraufhin von der Polizei beendet und die Identitäten der beteiligten Personen festgestellt. Da an dem Treffen in Bessenbach Personen teilnahmen, die sich an der 1. Mai-Demonstration in Halle a. d. Saale inner- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.10.2017 17/17261 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17261 halb der Gruppe „Aryans“ aufhielten, könnte die Feier am 04.02.2017 ein internes Kameradschaftstreffen gewesen sein. Darüber hinaus ist der Nutzer des genannten Grundstücks in Bessenbach auch Halter eines Kraftfahrzeuges mit Aschaffenburger Zulassung, welches nach der 1. Mai-Kundgebung in Halle a. d. Saale in Zusammenhang mit einem gewalttätigen Angriff von Rechtsextremisten auf Jugendliche dokumentiert worden ist. 3. a) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Vernetzungen der bayerischen Neonazi-Szene zu rechtsextremen Gruppierungen aus Sachsen-Anhalt ? Dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Vereinzelte persönliche Kennverhältnisse bzw. eine gegenseitige Teilnahme von Rechtsextremisten aus Bayern und Sachsen-Anhalt an Veranstaltungen können nicht ausgeschlossen werden. b) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zur rechtsextremen Szene im Raum Aschaffenburg und ihrer Vernetzung in andere Bundesländer, insbesondere Hessen? Im Raum Aschaffenburg besteht der NPD-Kreisverband Aschaffenburg/Miltenberg. Der Stützpunkt Mainfranken der Partei „Der Dritte Weg“ erstreckt sich ebenfalls auf den Bereich Aschaffenburg. Bezüglich der Gruppierung „Aryans “ wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Im Übrigen können vereinzelte persönliche Kennverhältnisse bzw. eine gegenseitige Teilnahme von Rechtsextremisten aus Bayern und Hessen an Veranstaltungen nicht ausgeschlossen werden . 4. a) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu Vorfällen durch rechtsextreme Personen und Gruppierungen aus Bayern vor, während und nach der Demo? b) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung, ob bayerische Rechtsextreme polizeilich auffällig wurden bei der Demonstration in Halle? Gegen eine der in der Antwort auf Frage 1 genannten Personen werden durch die für den Veranstaltungsort zuständige Polizeidienststelle Ermittlungen wegen des Verdachts der Beteiligung am besonders schweren Landfriedensbruch sowie der gefährlichen Körperverletzung geführt. 5. a) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zum Antikapitalistischen Kollektiv (AKK), das zur Demonstration in Halle aufgefordert hatte? Auf die Berichterstattung zum AKK im bayerischen Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2016 (S. 163) wird verwiesen . b) Wie viele Personen aus Bayern können der Gruppe AKK zugerechnet werden? Das BayLfV geht von einer niedrigen einstelligen Personenanzahl aus Bayern im AKK aus. 6. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung, ob sich unter der Angreifergruppe auch die Kreisvorsitzende der Partei „Die Rechte“, Frau Nadine H., befand, die in der Vergangenheit bereits strafrechtlich im Bezug zur Organisation „Weisse Wölfe Terrorcrew “ in Erscheinung getreten ist? Der Kreisverband Bamberg der Partei DIE RECHTE entwickelt keine Aktivitäten mehr. Hierzu wird auf den bayerischen Verfassungsschutzbericht 2016 (S. 152) verwiesen. Auf Bildmaterial, welches während der 1. Mai-Kundgebung in Halle a. d. Saale entstanden ist, ist Nadine H. innerhalb einer Gruppe von Trägern des T-Shirts mit der Aufschrift „Aryans“ zu erkennen. Die Ermittlungen zum Angriff von Rechtsextremisten auf Jugendliche nach der 1. Mai-Kundgebung in Halle a. d. Saale obliegen den Ermittlungsbehörden in Sachsen-Anhalt. Hierzu kann die Staatsregierung keine Auskünfte erteilen.