Schriftliche Anfrage der/des Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.03.2014 Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus Syrien Nach Medienberichten hat Bayern lediglich 1.700 Anträge auf Familiennachzug im Rahmen des Bundeskontingents für syrische Kriegsflüchtlinge an das BAMF weitergeleitet. Nordrhein-Westfalen beispielsweise soll 20.000 Anträge an das BAMF geleitet haben. Die bayerischen Ausländerbehörden legen den letzten Beschluss der Innenministerkonferenz , nachdem diese Anträge auch ohne Verpflichtungserklärung zum Lebensunterhalt abgegeben werden könen, sehr streng aus. Viele bayerische Ausländerbehörden leiteten Anträge ohne Verpflichtungserklärung nicht weiter. Angesichts des extremen Leids der Kriegsflüchtlinge aus Syrien ist diese Praxis unangemessen. Kriegsflüchtlinge sollten aus humanitären Gründen aufgenommen werden. Dabei darf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Betroffenen und ihrer hier lebenden Verwandten keine Rolle spielen. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Kriegsflüchtlinge aus Syrien sind über die Bundeskontingente in Bayern aufgenommen worden, aufgeschlüsselt nach den aufnehmenden Kommunen ? b) Wie viele Asylanträge von Kriegsflüchtlingen aus Syrien gab es 2011, 2012, 2013 und 2014? c) Wie viele Asylanträge von Kriegsflüchtlingen aus Syrien wurden in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 abgelehnt? 2. a) Wie viele staatenlose Kriegsflüchtlinge aus Syrien sind über die Bundeskontingente in Bayern aufgenommen worden? b) Wie viele Asylanträge von staatenlosen Kriegsflüchtlingen aus Syrien gab es 2011, 2012, 2013 und 2014? c) Wie viele Asylanträge von staatenlosen Kriegsflüchtlingen aus Syrien wurden in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 abgelehnt? 3. a) Wie viele syrische Staatsbürger wurden aus Bayern in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 in welche Länder ausgewiesen, aufgeschlüsselt nach den Zielländern ? b) Wie viele staatenlose Kriegsflüchtlinge aus Syrien wurden aus Bayern in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 in welche Länder ausgewiesen, aufgeschlüsselt nach den Zielländern? 4. a) Wie viele Anträge auf Familiennachzug wurden im Rahmen des Bundeskontingents für wie viele Kriegs- flüchtlinge aus Syrien von welchen bayerischen Ausländerbehörden an das BAMF weitergeleitet? b) Wie viele dieser Anträge wurden ohne Verpflichtungserklärungen weitergeleitet, aufgeschlüsselt nach den betroffenen Ausländerbehörden? c) Wie viele Anträge wurden nicht an das BAMF weitergeleitet , aufgeschlüsselt nach den betroffenen Ausländerbehörden ? 5. a) Wie viele Anträge auf Familiennachzug wurden im Rahmen des Bundeskontingents für wie viele staatenlose Kriegsflüchtlinge aus Syrien von bayerischen Behörden an das BAMF weitergeleitet, aufgeschlüsselt nach den betroffenen Ausländerbehörden? b) Wie viele Anträge auf Familiennachzug wurden im Rahmen des Bundeskontingents für wie viele staatenlose Kriegsflüchtlinge aus Syrien von bayerischen Behörden nicht an das BAMF weitergeleitet, aufgeschlüsselt nach den betroffenen Ausländerbehörden? 6. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die großen bundeslandbezogenen Unterschiede beim Vollzug des letzten Beschlusses der Innenministerkonferenz vom 04. bis 06.12.2013 zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge? b) Warum hat Bayern im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen nur einen kleinen Bruchteil der Anträge auf Familiennachzug im Rahmen des Bundeskontingents an das BAMF weitergeleitet? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 24.04.2014 die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Aufnahme syrischer Flüchtlinge in Bayern erfolgt gegenwärtig im Wesentlichen innerhalb von zwei unterschiedlichen Verfahren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet über die im Inland gestellten Asylanträge ; nahezu alle syrischen Staatsangehörigen erhalten zumindest subsidiären Schutz. Daneben werden im Rahmen zweier Bundesaufnahmeprogramme Schutzbedürftige aus Syrien und Anrainerstaaten Syriens sowie Ägypten vorübergehend aufgenommen. Die Bundesprogramme beruhen auf der Entscheidung des Bundesministers des Innern im Einvernehmen mit den Innenministern und -senatoren der Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.06.2014 17/1727 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1727 Länder, insgesamt 10.000 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen vorübergehend Schutz zu gewähren. Auch dieses Verfahren wird vom BAMF durchgeführt. Für das zweite Bundesprogramm konnten dem BAMF Aufnahmevorschläge von Bundesländern, UNHCR, Auswärtigem Amt und Bundesministerium des Innern unterbreitet werden. Die bayerischen Ausländerbehörden nahmen von Mitte Januar bis 28.02.2014 Aufnahmevorschläge von in Bayern lebenden syrischstämmigen Mitbürgern entgegen und übermittelten diese dem BAMF. Bis zum 28.02.2014 wurden dem BAMF aus Bayern Aufnahmevorschläge für insgesamt 7.012 Personen übermittelt. Für 3.494 Personen gaben hier lebende Verwandte oder Dritte Verpflichtungserklärungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder zumindest die Zusage ab, bei der Unterbringung oder Lebensunterhaltssicherung einen Beitrag zu leisten. Für 3.518 Personen lagen keine entsprechenden Zusagen vor. Alle Aufnahmevorschläge wurden dem BAMF übermittelt. 1. a) Wie viele Kriegsflüchtlinge aus Syrien sind über die Bundeskontingente in Bayern aufgenommen worden, aufgeschlüsselt nach den aufnehmenden Kommunen? Bisher wurden im Rahmen der Bundeskontingente insgesamt 437 syrische Flüchtlinge von Bayern aufgenommen (Stand: 31.03.2014, einschließlich zum Stichtag bekannte bevorstehende Einreisen). Die Aufschlüsselung nach den aufnehmenden Kommunen ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Die Übersicht enthält die zum 31.03.2014 von den jeweiligen Ausländerbehörden an den Beauftragten des Freistaates Bayern für die Aufnahme und Verteilung ausländischer Flüchtlinge und unerlaubt eingereister Flüchtlinge (Landesbeauftragter) mitgeteilten Einreisen einschließlich der über das Grenzdurchgangslager Friedland in Kontingenten einreisenden und in staatlichen Übergangswohnheimen untergebrachten Personen. Die Summe der Übersicht ist niedriger als die o. g. Gesamtzahl, insbesondere weil die Meldung an den Landesbeauftragten erst nach der Einreise und Vorsprache der Betreffenden bei der Ausländerbehörde erfolgt und inzwischen Personen wunschgemäß aufgrund dortiger familiärer Bindungen in andere Bundesländer umverteilt wurden bzw. noch nicht ihren tatsächlichen Aufenthalt in einer bayerischen Kommune genommen haben. Personenzahl Kommune 50 Augsburg 2 Aurach 2 Bad Neustadt a. d. Saale 2 Donauwörth 4 Erding 4 Erlangen 1 Freising 3 Geiselhöring 1 Herzogenaurach 8 Lauf 4 Marktheidenfeld 26 Marktredwitz 4 Memmingen 29 München 2 Neubiberg 36 Neuendettelsau 1 Neufahrn 3 Niederfüllbach 42 Nürnberg Personenzahl Kommune 2 Oberstaufen 5 Ochsenfurt 33 Poppenhausen 71 Regensburg 1 Rosenheim 2 Schwarzach 7 Straubing 2 Weilheim 2 Wolfratshausen 32 Wunsiedel 1 Zirndorf 382 Summe Die höheren Zahlen in Augsburg, Marktredwitz, Neuendettelsau , Poppenhausen, Regensburg und Wunsiedel erklären sich daraus, dass sich dort staatliche Übergangswohnheime befinden. b) Wie viele Asylanträge von Kriegsflüchtlingen aus Syrien gab es 2011, 2012, 2013 und 2014? Die Zahl der beim BAMF gestellten Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) syrischer Staatsangehöriger seit 2011 ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Jahr Asylanträge Deutschland Asylanträge Bayern 2011 3.436 289 2012 7.930 769 2013 12.863 1.852 2014 (bis Februar) 3.673 519 c) Wie viele Asylanträge von Kriegsflüchtlingen aus Syrien wurden in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 abgelehnt? Die Zahl der vom BAMF abgelehnten Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Jahr Abgelehnte Asyl anträge Deutschland Abgelehnte Asylanträge Bayern 2011 363 23 2012 19 1 2013 23 5 2014 (bis Februar) 12 1 2. a) Wie viele staatenlose Kriegsflüchtlinge aus Syrien sind über Bundeskontingente in Bayern aufgenommen worden? Bislang wurden acht Staatenlose im Rahmen der Bundeskontingente in Bayern aufgenommen (Stand: 31.03.2014), davon sind bis zum Stichtag fünf Personen eingereist. b) Wie viele Asylanträge von staatenlosen Kriegs- flüchtlingen aus Syrien gab es 2011, 2012, 2013 und 2014? Statistiken liegen der Staatsregierung hierzu nicht vor. Die statistische Erfassung beim BAMF richtet sich nach dem Herkunftsland der Antragsteller. c) Wie viele Asylanträge von staatenlosen Kriegsflüchtlingen aus Syrien wurden in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 abgelehnt? Auf die Antwort zu Frage 2 b wird verwiesen. Drucksache 17/1727 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3. a) Wie viele syrische Staatsbürger wurden aus Bayern in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 in welche Länder ausgewiesen, aufgeschlüsselt nach den Zielländern? Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage nicht auf Ausweisungen, sondern auf Abschiebungen bezieht. Die vollzogenen Abschiebungen syrischer Staatsangehöriger aus Bayern seit 2011 sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Personenzahl Zielland Jahr 2011 1 Belgien 10 Italien 1 Slowakei 1 Slowenien 1 Spanien 1 Österreich 1 Syrien Jahr 2012 11 Italien 1 Schweiz 1 Österreich Jahr 2013 1 Bulgarien 1 Dänemark 3 Italien 1 Polen Jahr 2014 (Stand: 10.04.2014) 1 Italien 1 Slowakei 1 Schweden Die Abschiebung nach Syrien im Jahr 2011 erfolgte am 15. März. Im Jahr 2012 waren unter den Abgeschobenen sechs Personen, die im Zielland bereits asylrechtlichen Schutz erhalten hatten. Bei allen übrigen Fällen handelte es sich um Dublin-Überstellungen. b) Wie viele staatenlose Kriegsflüchtlinge aus Syrien wurden aus Bayern in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 in welche Länder ausgewiesen, aufgeschlüsselt nach den Zielländern? Hierzu liegen der Staatsregierung keine statistischen Daten vor. 4. a) Wie viele Anträge auf Familiennachzug wurden im Rahmen des Bundeskontingents für wie viele Kriegsflüchtlinge aus Syrien von welchen bayerischen Ausländerbehörden an das BAMF weitergeleitet ? Die bayerischen Ausländerbehörden haben dem BAMF bis zum 28.02.2014 Aufnahmevorschläge für insgesamt 7.012 Personen übermittelt. Die Aufteilung auf die Regierungsbezirke wurde durch das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr erfasst und kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zu einer Aufschlüsselung nach Ausländerbehörden wurden Daten nicht gesondert statistisch erfasst. Regierungsbezirk Zahl der für die Aufnahme vorgeschlagenen Personen Oberbayern 3.263 Schwaben 1.196 Niederbayern 403 Regierungsbezirk Zahl der für die Aufnahme vorgeschlagenen Personen Oberpfalz 427 Oberfranken 254 Mittelfranken 818 Unterfranken 651 Summe 7.012 b) Wie viele dieser Anträge wurden ohne Verpflichtungserklärungen weitergeleitet, aufgeschlüsselt nach den betroffenen Ausländerbehörden. Die Zahl der Personen, für die bayerische Ausländerbehörden bis zum 28.02.2014 Aufnahmevorschläge an das BAMF übermittelt haben, ohne dass eine Verpflichtungserklärung oder die Zusage eines Beitrags zur Lebensunterhaltssicherung vorlag, wurde durch das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr nach Regierungsbezirken erfasst und ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Die auf die einzelnen Ausländerbehörden entfallenden Zahlen wurden vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr nicht statistisch erfasst. Regierungsbezirk Personen ohne Verpflich- tungserklärung bzw. Zusage eines Beitrags zur Lebensunterhaltssicherung Oberbayern 1.604 Schwaben 486 Niederbayern 183 Oberpfalz 214 Oberfranken 188 Mittelfranken 430 Unterfranken 413 Summe 3.518 c) Wie viele Anträge wurden nicht an das BAMF weitergeleitet , aufgeschlüsselt nach den betroffenen Ausländerbehörden? Die Ausländerbehörden wurden vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr angehalten, alle Aufnahmevorschläge an das BAMF weiterzuleiten. Der Staatsregierung sind keine Fälle bekannt, in denen dies nicht erfolgt wäre. 5. a) Wie viele Anträge auf Familiennachzug wurden im Rahmen des Bundeskontingents für wie viele staatenlose Kriegsflüchtlinge aus Syrien von bayerischen Behörden an das BAMF weitergeleitet, aufgeschlüsselt nach den betroffenen Ausländerbehörden ? Hierzu liegen keine statistischen Daten vor. Nachträgliche Einzelerhebungen bei allen Ausländerbehörden wären innerhalb der zur Beantwortung verfügbaren Zeit nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand zu leisten. b) Wie viele Anträge auf Familiennachzug wurden im Rahmen des Bundeskontingents für wie viele staatenlose Kriegsflüchtlinge aus Syrien von bayerischen Behörden nicht an das BAMF weitergeleitet, aufgeschlüsselt nach den betroffenen Ausländerbehörden ? Auf die Antworten zu Frage 4 c und 5 a wird verwiesen. 6. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die großen bundeslandbezogenen Unterschiede beim Vollzug des Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1727 letzten Beschlusses der Innenministerkonferenz vom 04. bis 06.12.2013 zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge? Das zweite Bundesaufnahmeprogramm zur vorübergehenden Aufnahme weiterer 5.000 syrischer Flüchtlinge, vorrangig Verwandte von in Deutschland lebenden Familienangehörigen , wird vom BAMF umgesetzt. Dem BAMF obliegt insbesondere die Auswahl der aufzunehmenden Personen auf Grundlage der Kriterien der Aufnahmeanordnung des Bundesministeriums des Innern vom 23.12.2013. Alle Länder hatten aber die Möglichkeit, dem BAMF bis zum 28.02.2014 Aufnahmevorschläge zu übermitteln. Warum manche Länder ebenso wie Bayern alle eingereichten Aufnahmevorschläge an das BAMF weitergeleitet haben, an- dere Länder aber anders vorgegangen sind, liegt nicht im Verantwortungsbereich der Staatsregierung und entzieht sich damit ihrer Beurteilung. b) Warum hat Bayern im Vergleich zu NordrheinWestfalen nur einen kleinen Bruchteil der Anträge auf Familiennachzug im Rahmen des Bundeskontingents an das BAMF weitergeleitet? Die bayerischen Ausländerbehörden waren angehalten, alle Aufnahmevorschläge an das BAMF weiterzuleiten (vgl. Antwort zu Frage 4 c). Die Zahl der Personen, für die aus Nordrhein-Westfalen an das BAMF Aufnahmevorschläge übermittelt wurden, lag im Übrigen unter der Zahl der Übermittlungen durch bayerische Ausländerbehörden.