Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.05.2017 Strafverfahren wegen Verstößen gegen § 96 des Aufenthaltsgesetzes (Einschleusen von Ausländern) Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Strafverfahren wurden seit 1990 jeweils jährlich wegen Verstößen gegen § 96 des Aufenthaltsgesetzes (Einschleusen von Ausländern) in Bayern eingeleitet? 2. Zu wie vielen Verurteilungen kam es seit 1990 jeweils jährlich wegen Verstößen gegen § 96 des Aufenthaltsgesetzes (Einschleusen von Ausländern) in Bayern? 3. In wie vielen Fällen wurden seit 1990 jeweils jährlich wegen Verstößen gegen § 96 des Aufenthaltsgesetzes (Einschleusen von Ausländern) Haftstrafen verhängt? 4. Wie viele verurteilte Schleuserinnen und Schleuser, Schlepperinnen und Schlepper und aufgrund von Verstößen gegen den genannten § 96 des Aufenthaltsgesetzes (Einschleusen von Ausländern) Verurteilte befinden sich derzeit in den Gefängnissen Bayerns? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 19.06.2017 Zu der oben genannten Schriftlichen Anfrage ist vorab anzumerken , dass sich der Straftatbestand des Einschleusens von Ausländern nicht immer in § 96 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) befand. Da sich die Schriftliche Anfrage auf den Zeitraum ab 1990 bezieht, erschöpft sich die nachfolgende Darstellung der Entwicklungsgeschichte auf diesen Zeitraum. Das Einschleusen von Ausländern war vom 1. Januar 1989 bis 31. Dezember 1990 gemäß § 47a des Ausländergesetzes (AuslG) strafbar. Vom 1. Januar 1991 bis 30. November 1994 befand sich die Strafvorschrift in § 92 AuslG, vom 1. Dezember 1994 bis 31. Dezember 2004 in § 92a AuslG. Seit dem 1. Januar 2005 ist das Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 AufenthG strafbar. 1. Wie viele Strafverfahren wurden seit 1990 jeweils jährlich wegen Verstößen gegen § 96 des Aufenthaltsgesetzes (Einschleusen von Ausländern) in Bayern eingeleitet? Die Auswertung der Statistik der Staatsanwaltschaften erfolgt erst ab dem Jahr 2004 nach Sachgebieten (Delikten und Deliktsgruppen), sodass für den Zeitraum bis 2003 hinsichtlich des Straftatbestands des Einschleusens von Ausländern keine Angaben über die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gemacht werden können. Hiervon ausgehend stellen sich die Zahlen wie folgt dar: 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1.653 1.199 929 1.002 893 764 689 776 641 990 1.606 1.323 1.335 2. Zu wie vielen Verurteilungen kam es seit 1990 jeweils jährlich wegen Verstößen gegen § 96 des Aufenthaltsgesetzes (Einschleusen von Ausländern) in Bayern? Die bayerische Strafverfolgungsstatistik unterscheidet erst seit dem Jahr 1998 nach einzelnen Straftatbeständen nach dem AuslG bzw. später dem AufenthG. Zuvor wurden lediglich die Gesamtzahlen aller Aburteilungen und Verurteilungen wegen Straftaten nach dem AuslG zusammengefasst aufgeführt. Die Nennung von Verurteilungszahlen für den Straftatbestand des Einschleusens von Ausländern ist damit erst ab 1998 möglich. Die bayerische Strafverfolgungsstatistik enthält Angaben über rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen. Verurteilte sind straffällig gewordene Personen, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe verhängt oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde. Bei der Verurteilung mehrerer Straftaten, die in Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) begangen wurden, wird in der Strafverfolgungsstatistik nur die Straftat statistisch erfasst, die nach dem Ge- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.10.2017 17/17274 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17274 setz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden mehrere Straftaten derselben Person hingegen in mehreren Verfahren verurteilt, so wird diese Person für jedes Strafverfahren gesondert gezählt. Ausgehend hiervon stellen sich die Zahlen der Verurteilten wegen Einschleusens von Ausländern wie folgt dar: Jahr Verurteilte 1998 130 1999 1.229 2000 932 2001 869 2002 864 2003 736 2004 637 2005 428 2006 305 2007 318 2008 378 2009 255 2010 234 2011 259 2012 208 2013 297 2014 625 2015 1.304 2016 1.347 3. In wie vielen Fällen wurden seit 1990 jeweils jährlich wegen Verstößen gegen § 96 des Aufenthaltsgesetzes (Einschleusen von Ausländern) Haftstrafen verhängt ? Die Frage nach den verhängten Haftstrafen wegen Straftaten durch Einschleusen von Ausländern wurde so ausgelegt , dass sowohl solche Verurteilungen zu Freiheitsstrafen bzw. Jugendstrafen von Interesse sind, bei denen die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, als auch solche, bei denen keine Strafaussetzung zur Bewährung erfolgt ist. Auch hier gilt, dass die gefragten Zahlen zum Einschleusen von Ausländern den Strafverfolgungsstatistiken erst ab dem Jahr 1998 entnommen werden können, da zuvor bei den für die Beantwortung der Frage maßgeblichen Tabellen der Straftatbestand des Einschleusens von Ausländern nicht gesondert ausgewiesen wurde. Ferner gelten auch hier die Ausführungen zu Frage 2 bzgl. der statistischen Erfassung der Konstellationen, in denen mehrere Straftaten begangen wurden. Im Nachfolgenden wird differenziert zwischen Personen , die nach allgemeinem Strafrecht und nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden. Jahr Nach allgemeinem Strafrecht zu einer Freiheitsstrafe als schwerste Strafe Verurteilte Nach Jugendstrafrecht zu einer Jugendstrafe als schwerste Strafe oder Maßnahme Verurteilte insgesamt darunter mit Strafausset - zung insgesamt darunter mit Strafausset - zung nach § 30 JGG insgesamt darunter mit Strafausset - zung 1998 44 30 3 3 - - 1999 747 378 14 14 - - 2000 474 321 9 6 - - 2001 417 316 9 7 1 1 2002 392 269 6 6 - - 2003 292 216 4 4 - - 2004 248 206 5 5 - - 2005 179 141 2 2 - - 2006 140 123 - - - - 2007 134 115 1 1 - - 2008 223 185 2 2 - - 2009 160 143 2 2 - - 2010 138 130 3 3 - - 2011 166 155 6 6 - - 2012 116 107 - - - - 2013 178 170 2 2 - - 2014 443 397 4 4 - - 2015 1.008 894 3 3 - - 2016 803 517 9 3 1 1 4. Wie viele verurteilte Schleuserinnen und Schleuser, Schlepperinnen und Schlepper und aufgrund von Verstößen gegen den genannten § 96 des Aufenthaltsgesetzes (Einschleusen von Ausländern) Verurteilte befinden sich derzeit in den Gefängnissen Bayerns ? Mit Stand 6. Juni 2017 befanden sich 108 Schleuser in Haft, darunter 57 in Strafhaft und 51 in Untersuchungshaft. Eine Differenzierung nach Männern und Frauen erfolgt bei der Erhebung nicht.