Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.05.2017 Situation europaweit gefährdeter Lebensräume in Bayern – Flachlandmähwiesen Das Vorkommen von gesetzlich geschützten Biotopen und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie hat Konsequenzen für Grundstückseigentümer und Bewirtschafter . Die rechtlichen Regelungen ergeben sich aus bestehenden Gesetzen. Sie sind unabhängig von der Erhebung wirksam, da die Biotope und FFH-Lebensraumtypen auch ohne Kartierung geschützt sind. Für die FFH-Lebensraumtypen , somit auch für die landwirtschaftlich genutzten mageren Flachland-Mähwiesen, gibt es zwei Betrachtungsebenen : In FFH-Gebieten gilt das Verschlechterungsverbot nach § 33 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Alle Veränderungen und Störungen, die sich negativ auf FFH-Lebensraumtypen auswirken, sind unzulässig. Außerhalb von FFH-Gebieten stellen ein Umbruch oder sonstige wesentliche Beeinträchtigungen von z. B. FFH-Mähwiesen einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft nach § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) dar. Außerdem kann eine schwere Beeinträchtigung oder Zerstörung von FFH-Mähwiesen dazu führen, dass eine Schädigung von natürlichen Lebensräumen nach dem Umweltschadensgesetz (i. V. m. § 19 Abs. 1 BNatSchG) vorliegt. Der Verantwortliche ist für die Durchführung von Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen zuständig . Der Bericht zur FFH-Richtlinie in Bayern hat gerade für Flachlandmähwiesen dringenden Handlungsbedarf aufgezeigt , da sie mit der schlechtesten Bewertung U2 ungünstig – schlecht eingestuft wurden. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Hektar des Lebensraumtyps Flachlandmähwiesen LRT 6510 wurden gemäß Standarddatenbogen der entsprechenden Fauna-Flora-Habitat(FFH)- Gebiete in den einzelnen Landkreisen (bitte getrennt ausweisen) an die EU-Kommission gemeldet? b) Wie viele Hektar des oben genannten Lebensraumtyps sind jeweils in den einzelnen Landkreisen (bitte getrennt ausweisen) in FFH-Gebieten im Rahmen der Biotopkartierung oder Managementplanung ermittelt worden? c) Wie hoch ist der Flächenunterschied zwischen der Meldung 2004 und der Erfassung im Rahmen der Managementplanung jeweils in den einzelnen Landkreisen (bitte getrennt ausweisen) in den FFH-Gebieten? 2. Wie hoch war die gesamte 2004 in den Standarddatenbögen gemeldete Fläche des Lebensraumtyps Flachlandmähwiesen der FFH-Gebiete für Bayern und die einzelnen Regierungsbezirke? 3. a) Wie hoch ist die aufsummierte über die Managementpläne kartierte Fläche des Lebensraumtyps Flachlandmähwiesen der FFH-Gebiete für Bayern und die einzelnen Regierungsbezirke? b) Wie teilt sich die Fläche in die Gesamt-Beurteilung A (hervorragend) – B (gut) und C (signifikant) auf (für Bayern und die einzelnen Regierungsbezirke aufführen )? c) Wie viele Prozent der FFH-Gebiete mit Lebensraumtyp Flachlandmähwiese wurde bisher noch nicht kartiert (in Bayern und den einzelnen Regierungsbezirken )? 4. In welchen FFH-Gebieten konnte im Rahmen der Kartierung der im Standarddatenbogen angegebene Lebensraumtyp Flachlandmähwiese nicht mehr gefunden werden? 5. a) In welchen FFH-Gebieten konnte im Rahmen der Kartierung der Lebensraumtyp Flachlandmähwiese gefunden werden, obwohl er im Standarddatenbogen nicht angegeben war? b) Welche Flächen wurden dabei ermittelt (für Bayern und die einzelnen Regierungsbezirke aufführen)? 6. a) Wie viele Hektar Flachlandmähwiesen wurden in den einzelnen Landkreisen jeweils im Rahmen der Biotopkartierung außerhalb von FFH-Gebieten erfasst? b) In welchen Landkreisen wurde der FFH-Lebensraumtyp Flachlandmähwiese bisher noch nicht kartiert und wann ist eine Kartierung vorgesehen? 7. a) In wie vielen Fällen und in welchen Landkreisen wurde in den letzten drei Jahren die Zerstörung (wie z. B. der Umbruch) von FFH-Mähwiesen innerhalb von FFH- Gebieten nach der Cross-Compliance-Verordnung (EG) Nr. 73/2009 oder nach Naturschutzrecht sanktioniert ? b) Welche Sanktionen und Bußgelder wurden in den einzelnen Fällen ausgesprochen? 8. Welche Arten der Roten Liste gefährdeter Tiere und Pflanzen leben typischerweise in mageren Flachlandmähwiesen und wie hat sich deren Bestand in den letzten zehn Jahren entwickelt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.10.2017 17/17276 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17276 Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 20.06.2017 1. a) Wie viele Hektar des Lebensraumtyps Flachlandmähwiesen LRT 6510 wurden gemäß Standarddatenbogen der entsprechenden Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete in den einzelnen Landkreisen (bitte getrennt ausweisen) an die EU-Kommission gemeldet ? Vorbemerkung: Eine Darstellung nach Landkreisen ist aufgrund des EU-weit einheitlichen Datenmodells der entsprechenden Datenbank nicht möglich. Zudem ist zu beachten, dass viele FFH-Gebiete landkreisübergreifend sind. Die Auswertung wird daher je Regierungsbezirk angegeben. FFH-Gebiete in einem oder mehreren Regierungsbezirken wurden dem Regierungsbezirk zugeordnet, in dem der größte Flächenanteil des Gebietes liegt. Es ergeben sich folgende Zahlen: Regierungsbezirke Flächengröße in ha Oberbayern 3.318,03 Niederbayern 1.488,10 Oberpfalz 1.064,99 Oberfranken 5.567,81 Mittelfranken 1.398,33 Unterfranken 3.788,27 Schwaben 2.901,62 Summe 19.527,15 b) Wie viele Hektar des oben genannten Lebensraumtyps sind jeweils in den einzelnen Landkreisen (bitte getrennt ausweisen) in FFH-Gebieten im Rahmen der Biotopkartierung oder Managementplanung ermittelt worden? Nach Auswertung der beim Landesamt für Umwelt aktuell vorhandenen Daten können folgende Flächenangaben genannt werden: Landkreise Flächengröße in ha Ingolstadt (Stadt) 15,90 München (Stadt) 14,96 Rosenheim (Stadt) 1,03 Altötting 7,46 Berchtesgadener Land 56,04 Bad Tölz-Wolfratshausen 15,59 Dachau 3,05 Ebersberg 0,44 Eichstätt 0,06 Erding 1,93 Freising 29,79 Fürstenfeldbruck 45,92 Garmisch-Partenkirchen 35,19 Landsberg am Lech 14,42 Miesbach 3,61 Mühldorf a. Inn 10,95 München 40,36 Neuburg-Schrobenhausen 50,05 Pfaffenhofen a. d. Ilm 11,72 Rosenheim 18,35 Starnberg 8,10 Landkreise Flächengröße in ha Traunstein 68,32 Weilheim-Schongau 4,09 Passau (Stadt) 4,71 Straubing (Stadt) 46,18 Deggendorf 97,43 Freyung-Grafenau 41,95 Kelheim 48,27 Landshut 0,83 Passau 32,17 Regen 2,69 Rottal-Inn 2,40 Straubing-Bogen 57,92 Dingolfing-Landau 45,29 Regensburg (Stadt) 6,21 Amberg-Sulzbach 55,61 Cham 27,92 Neumarkt i. d. Opf. 151,08 Neustadt a. d. Waldnaab 267,47 Regensburg 186,80 Schwandorf 130,75 Tirschenreuth 18,96 Bayreuth (Stadt) 31,36 Coburg (Stadt) 29,65 Bamberg 235,31 Bayreuth 103,48 Coburg 274,32 Forchheim 83,35 Kronach 19,36 Kulmbach 94,86 Lichtenfels 860,94 Wunsiedel i. Fichtelgebirge 77,30 Ansbach (Stadt) 7,37 Fürth (Stadt) 4,67 Nürnberg (Stadt) 65,99 Schwabach (Stadt) 1,82 Ansbach 387,35 Erlangen-Höchstadt 52,19 Fürth 12,64 Nürnberger Land 0,10 Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 30,08 Roth 34,44 Weißenburg-Gunzenhausen 304,51 Aschaffenburg (Stadt) 80,06 Würzburg (Stadt) 0,18 Aschaffenburg 13,62 Bad Kissingen 185,73 Rhön-Grabfeld 655,00 Haßberge 203,79 Kitzingen 180,04 Miltenberg 85,78 Main-Spessart 305,24 Schweinfurt 6,85 Würzburg 27,82 Augsburg (Stadt) 142,65 Kaufbeuren (Stadt) 0,17 Memmingen (Stadt) 2,24 Aichach-Friedberg 6,67 Drucksache 17/17276 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Landkreise Flächengröße in ha Augsburg 192,59 Dillingen a. d. Donau 39,79 Günzburg 10,31 Neu-Ulm 13,46 Lindau (Bodensee) 1,88 Ostallgäu 7,70 Unterallgäu 14,42 Donau-Ries 78,56 Oberallgäu 33,73 c) Wie hoch ist der Flächenunterschied zwischen der Meldung 2004 und der Erfassung im Rahmen der Managementplanung jeweils in den einzelnen Landkreisen (bitte getrennt ausweisen) in den FFH-Gebieten? Vorbemerkung: Wie bereits unter Frage 1 a ausgeführt, ist eine landkreisweise Darstellung der Flächengrößen nicht möglich. Ein Vergleich der 2004 gemeldeten Flächengrößen mit den Ergebnissen der Managementplanung ist nicht sinnvoll , da die Managementplanung in Bayern noch nicht abgeschlossen ist. Auf die Angabe eines Flächenunterschieds wird daher verzichtet. Regierungsbezirke Flächengröße entsprechend Meldung 2004 (Angabe in ha) Flächengröße nach vorliegenden Managementplänen (Angabe in ha) Oberbayern 3.278,50 409,17 Niederbayern 2.150,50 499,94 Oberpfalz 1.056,17 317,64 Oberfranken 5.761,56 1.158,15 Mittelfranken 1.560,62 920,27 Unterfranken 3.693,80 722,21 Schwaben 3.051,76 347,83 Bayern 20.552,91 4.375,22 2. Wie hoch war die gesamte 2004 in den Standarddatenbögen gemeldete Fläche des Lebensraumtyps Flachlandmähwiesen der FFH-Gebiete für Bayern und die einzelnen Regierungsbezirke? Die Flächengrößen können aus der Tabelle zu Frage 1 c, mittlere Spalte, ersehen werden. 3. a) Wie hoch ist die aufsummierte über die Managementpläne kartierte Fläche des Lebensraumtyps Flachlandmähwiesen der FFH-Gebiete für Bayern und die einzelnen Regierungsbezirke? Die Flächengrößen können aus der Tabelle zu Frage 1 c, rechte Spalte, ersehen werden. b) Wie teilt sich die Fläche in die Gesamt-Beurteilung A (hervorragend) – B (gut) und C (signifikant) auf (für Bayern und die einzelnen Regierungsbezirke aufführen)? Nach Auswertung der dem Bayerischen Landesamt für Umwelt vorliegenden Datengrundlagen können folgende Angaben mitgeteilt werden. Regierungsbezirke A (ha) B (ha) C (ha) Oberbayern 121,97 250,75 36,45 Niederbayern 173,92 282,69 43,33 Oberpfalz 101,82 167,08 48,75 Oberfranken 347,26 610,29 152,00 Mittelfranken 363,57 478,63 78,07 Unterfranken 188,39 375,13 207,30 Schwaben 103,14 161,89 82,81 Bayern 1.400,06 2.326,45 648,70 c) Wie viele Prozent der FFH-Gebiete mit Lebensraumtyp Flachlandmähwiese wurde bisher noch nicht kartiert (in Bayern und den einzelnen Regierungsbezirken )? Regierungsbezirke nicht kartiert (%) Oberbayern 51 Niederbayern 58 Oberpfalz 51 Oberfranken 65 Mittelfranken 54 Unterfranken 81 Schwaben 27 FFH Bayern gesamt 57 Der Abschluss der Managementplanung wird für 2020 angestrebt . 4. In welchen FFH-Gebieten konnte im Rahmen der Kartierung der im Standarddatenbogen angegebene Lebensraumtyp Flachlandmähwiese nicht mehr gefunden werden? Für folgende Gebiete konnte der Lebensraumtyp Flachlandmähwiese nicht nachgewiesen werden: Gebiets-Nr. Gebietsname 5632-371 Östlicher Mönchrödener Forst 5731-303 Naturschutzgebiet, ‚Großer Teich und Tambachaue ‘ 5734-303 Zeyerner Grund 5835-301 Steinachtal mit Naturwaldreservat Kühberg 5835-371 Feuchtgebiet mit Vermoorungen südlich Hohenberg 5936-302 Berg- und Moorwiesen bei Kornbach 5937-301 Zeitelmoos bei Wunsiedel 6633-371 Naturschutzgebiet (NSG) ‚Schwarzach-Durchbruch ‘ und Rhätschluchten bei Burgthann 6843-302 Birkenbruchwald Oed und Erlenwälder bei Arnbruck und Hötzelsried 6944-301 Silberberg 7029-302 NSG ‚Auwald bei Westheim‘ 7144-301 Todtenau und Gföhretwiesen bei Zell 7236-303 Forstmoos 7442-301 Niedermoore und Quellsümpfe im Isar-Inn- Hügelland 8423-372 Unterreitnauer Moos und NSG ‚Mittelseemoos bei Wasserburg‘ 8424-371 Laiblach und Lindauer Ach Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17276 5. a) In welchen FFH-Gebieten konnte im Rahmen der Kartierung der Lebensraumtyp Flachlandmähwiese gefunden werden, obwohl er im Standarddatenbogen nicht angegeben war? Dies trifft für folgende Gebiete zu: Gebiets-Nr. Gebietsname 5731-302 Veste Coburg, Bausenberger und Callenberger Forst 5827-371 Standortübungsplatz, ‚Brönnhof‘ und Umgebung 5925-301 Truppenübungsplatz Hammelburg 5932-371 Albtrauf im Landkreis Lichtenfels 6021-302 Standortübungsplatz Aschaffenburg 6025-371 Gramschatzer Wald 6121-372 Naturschutzgebiet, ‚Aubachtal bei Wildensee‘ 6430-371 Aurach zwischen Emskirchen und Herzogenaurach 6434-301 Traufhänge der Hersbrucker Alb 6627-301 Hutungen der Frankenhöhe 6629-371 Sonnensee und Birkenfelser Forst 6639-372 Charlottenhofer Weihergebiet, Hirtlohweiher und Langwiedteiche 6733-371 Moosgraben und Dennenloher Weiher 6834-301 Trauf der mittleren Frankenalb im Sulztal 6937-301 Flanken des Naabdurchbruchtals zwischen Kallmünz und Mariaort 6937-371 Naab unterhalb Schwarzenfeld und Donau von Poikam bis Regensburg 7031-371 Schambachried 7036-372 Hienheimer Forst östlich und westlich Schwaben 7130-372 Oberlauf der Ussel bis Itzing 7229-301 Abbaustelle bei Oberringingen, Teich b. Sternbach , Prälatenweiher 7233-371 Amphibienhabitate um Neuburg 7233-373 Donaumoosbäche, Zucheringer Wörth und Brucker Forst 7243-301 Untere Isar zwischen Landau und Plattling 7248-371 Borstgrasrasen und Bergwiesen Obergrainet- Gschwendet 7329-371 Westerried nördlich Wertingen 7431-301 Lechauen nördlich Augsburg 7726-371 Untere Illerauen 7744-371 Salzach und Unterer Inn 7828-371 Gräben im mittleren Mindeltal 7833-371 Moore und Buchenwälder zwischen Etterschlag und Fürstenfeldbruck 7926-301 Heimertinger Illerleite 8028-371 Mindelquellgebiet 8032-302 Naturschutzgebiet, ‚Seeholz und Seewiese‘ 8033-372 Standortübungsplatz Maising 8038-371 Rotter Forst und Rott 8128-302 Gillenmoos 8132-302 Ettinger Bach 8133-371 Starnberger See 8136-302 Taubenberg 8229-302 Fronhalde und Holdersberg 8238-371 Innauwald bei Neubeuern und Pionierübungsplatz Nussdorf 8239-371 Hochriesgebiet und Hangwälder im Aschauer Tal 8329-305 Senkele Gebiets-Nr. Gebietsname 8331-303 Trauchberger Ach, Moore und Wälder am Nordrand des Ammergebirges 8336-371 Mangfallgebirge 8342-301 Nationalpark Berchtesgaden 8430-303 Falkenstein, Alatsee, Faulenbacher- und Lechtal 8431-371 Ammergebirge 8433-301 Karwendel mit Isar b) Welche Flächen wurden dabei ermittelt (für Bayern und die einzelnen Regierungsbezirke aufführen)? Entsprechend der unter 3 a angegebenen Gebiete wurden je Regierungsbezirk bzw. für Bayern folgende Flächenangaben ermittelt: Regierungsbezirke Flächengröße in ha Oberbayern 39,53 Niederbayern 98,6 Oberpfalz 30,82 Oberfranken 387,11 Mittelfranken 42,83 Unterfranken 94,47 Schwaben 13,47 Bayern 706,83 6. a) Wie viele Hektar Flachlandmähwiesen wurden in den einzelnen Landkreisen jeweils im Rahmen der Biotopkartierung außerhalb von FFH-Gebieten erfasst ? Hierzu können folgende Angaben gemacht werden: Landkreise Flächengröße in ha Berchtesgadener Land 25,71 Erding 29,38 Mühldorf a. Inn 29,25 Neuburg-Schrobenhausen 56,32 Pfaffenhofen a. d. Ilm 47,49 Passau (Stadt) 21,39 Deggendorf 37,43 Dingolfing-Landau 43,75 Regensburg (Stadt) 23,01 Neumarkt i. d. Opf. 22,51 Neustadt a. d. Waldnaab 155,89 Schwandorf 98,78 Tirschenreuth 130,20 Coburg (Stadt) 23,10 Coburg 70,04 Forchheim 1,50 Kronach 8,61 Kulmbach 791,34 Lichtenfels 176,65 Ansbach (Stadt) 100,24 Erlangen (Stadt) 139,97 Fürth (Stadt) 85,58 Nürnberg (Stadt) 80,37 Ansbach 116,50 Roth 72,41 Weißenburg-Gunzenhausen 29,60 Aschaffenburg (Stadt) 120,23 Bad Kissingen 673,87 Rhön-Grabfeld 189,04 Drucksache 17/17276 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Landkreise Flächengröße in ha Kitzingen 47,51 Main-Spessart 613,71 Kaufbeuren (Stadt) 54,71 Memmingen (Stadt) 3,11 Augsburg 188,42 Dillingen a. d. Donau 8,87 Günzburg 32,54 Unterallgäu 37,49 Donau-Ries 81,66 b) In welchen Landkreisen wurde der FFH-Lebensraumtyp Flachlandmähwiese bisher noch nicht kartiert und wann ist eine Kartierung vorgesehen? Einen Überblick über den Bearbeitungsstand gibt die Karte unter folgendem Link: https://www.lfu.bayern.de/natur/ doc/uekarte_biotopkartierung_dina3.pdf. Hierbei gilt: In Landkreisen in der Kategorie „Aktualisierung abgeschlossen [Grundlage § 30 BNatSchG 2009/Art. 23 BayNatSchG 2011“ (dunkelgrün)] wurde der Lebensraumtyp (LRT) bereits erfasst. Eine fortlaufende Aktualisierung der anderen ist ebenfalls vorgesehen. Es werden i. d. R. mindestens 3 Landkreise pro Jahr auf diesem Standard aktualisiert. In 2017 sind dies die Landkreise Freyung-Grafenau, Dillingen, Neustadt/Aisch-Bad Windsheim und Weilheim. Die Reihenfolge richtet sich i. d. R. nach dem Alter der Erstkartierung. Die Alpenbiotopkartierungen sind davon ausgenommen. 7. a) In wie vielen Fällen und in welchen Landkreisen wurde in den letzten drei Jahren die Zerstörung (wie z. B. der Umbruch) von FFH-Mähwiesen innerhalb von FFH-Gebieten nach der Cross-Compliance -Verordnung (EG) Nr. 73/2009 oder nach Naturschutzrecht sanktioniert? In den Jahren 2014 bis 2016 wurden im Rahmen von Cross- Compliance-Kontrollen durch Landwirtschafts- bzw. Kreisverwaltungsbehörden insgesamt 25 Verstöße gegen das o. g. Kontrollkriterium festgestellt (für das Jahr 2016 handelt es sich um vorläufige Zahlen). Ob es sich bei den Flächen um FFH-Lebensraumtypen handelt, wird im Rahmen der Kontrolle nicht dokumentiert. b) Welche Sanktionen und Bußgelder wurden in den einzelnen Fällen ausgesprochen? Die Beantwortung dieser Frage erfordert einen hohen Rechercheaufwand bei den zuständigen Behörden, der in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten war. 8. Welche Arten der Roten Liste gefährdeter Tiere und Pflanzen leben typischerweise in mageren Flachlandmähwiesen und wie hat sich deren Bestand in den letzten zehn Jahren entwickelt? Tierarten: Charakteristische Arten von Flachlandmähwiesen gehören – wie die Tiere und Pflanzen, die nährstoffarme, extensiv genutzte Offenland-Lebensräume besiedeln − überwiegend zu den im Bestand mehr oder minder deutlich rückläufigen Arten. Dies gilt insbesondere auch für die Abnahme der Individuendichten . Bekannt ist der starke Rückgang von wiesenbrütenden Vogelarten, aktuell vor allem der des Braunkehlchens. Auch unter den Insekten der Flachlandmähwiesen sind anhaltende Negativtrends festzustellen, z. B. bei den Schmetterlingen Erebia medusa, Phengaris nausithous, Lycaena tityrus, Melitaea athalia, Adscita statices und Zygaena lonicerae. In Einzelfällen scheint die Klimaerwärmung den Negativtrend zumindest zu bremsen, z. B. bei der Feldgrille Gryllus campestris . Pflanzenarten: Vegetationskundlich bilden die Flachlandmähwiesen den Kern des mitteleuropäischen Grünlandes, sodass sie (abgesehen von den höheren Lagen) in nahezu ganz Bayern vorkommen können und durch fließende Übergänge zu den Magerrasen des feuchten wie trockenen Grünlandes eine vergleichsweise große Standortpalette besiedeln können. Daher sind die für den Lebensraumtyp charakteristischen Pflanzenarten vielfach nicht auf der vorliegenden Roten Liste der Gefäßpflanzen von 2003 als gefährdet verzeichnet. Derzeit sind auf der Roten Liste vorwiegend Arten der trockenen oder feuchten Sonderbiotope verzeichnet, die in den Flachlandmähwiesen nur Nebenstandorte besitzen. Da der Grünlandtyp Flachlandmähwiese leicht in ertragreichere Vielschnittwiesen oder Ackerland überführbar ist, sind die Flächen in den letzten Jahrzehnten deutlich zurückgegangen , sodass vielfach (sehr) deutliche Rückgänge der Bestandsgrößen und der bewachsenen Flächen zu verzeichnen sind (z. B. Cardamine pratensis, Campanula patula, Geranium pratense, Saxifraga granulata, Tragopogon pratensis). Daher ist davon auszugehen, dass einige der bislang als nicht gefährdet eingestuften Arten in der zurzeit in Bearbeitung befindlichen Roten Liste (geplanter Abschluss 2019) erstmals einer Gefährdungskategorie zugeordnet werden müssen.