Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Strobl SPD vom 15.05.2017 Sanierung von Wasserversorgungsanlagen – Zweckverband „Brudersdorfer Gruppe“ In einem Teil der Gemeinden Schmidgaden, Nabburg und Schnaittenbach muss ein großer Teil des Wasserversorgungsnetzes erneuert werden. Grund dafür sind vermehrt auftretende Wasserrohrbrüche. Teils sind die Leitungen 48 Jahre alt. Eine Sanierung der Anlagen und Leitungen ist unbedingt notwendig. Der Zweckverband „Brudersdorfer Gruppe“ vertritt etwa 300 Anschließer. Staatsminister Dr. Marcel Huber schreibt am 27.02.2015 in seiner Antwort auf die Frage, welche Art der Förderung der Freistaat wann und in welcher Höhe für Gemeinden, die hohe Sanierungsmaßnahmen vornehmen müssen, vorsieht, dass das Umweltministerium insbesondere für finanzschwache Kommunen im ländlichen Raum die Einführung einer Härtefallregelung für Förderungen von Sanierungsvorhaben ab 2016 prüft. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche konkreten Konditionen und Modalitäten liegen zwischenzeitlich einer Förderung von Sanierungsvorhaben (Ausbau/Sanierung der Wasserversorgungsanlagen ) für finanzschwache Kommunen im ländlichen Raum im Rahmen der, von Staatsminister Dr. Marcel Huber 2015 angekündigten, Härtefallregelung zugrunde ? 2. a) Welche Möglichkeiten gibt es seitens des Freistaats, den Zweckverband „Brudersdorfer Gruppe“, deren Einzugsgebiet sich auch auf viele kleine Ortschaften mit großer Entfernung voneinander erstreckt (teilweise liegen nur einige wenige Anschließer in einem hügeligen Gebiet), bei der Sanierung ihrer Wasserversorgungsanlagen zu unterstützen? b) Welche Möglichkeiten sieht der Freistaat, den Zweckverband „Brudersdorfer Gruppe“ im Rahmen der, von der Staatsregierung in 2015 angekündigten, Härtefallregelung bei der Sanierung ihrer Wasserversorgungsanlagen finanziell zu unterstützen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 14.06.2017 ZU 1.: Aufgrund des Landtagsbeschlusses vom 26.06.2014, Drs. 17/2439, fördert der Freistaat seit 01.01.2016 in Einzelfällen , in denen durch Gebühren- und Beitragsbelastungen die Grenzen der Zumutbarkeit für die Bürger überschritten werden , die Sanierung von Leitungen bzw. Kanälen und auch Bauwerken der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung. Die Förderung kommt vor allem Kommunen im ländlichen Raum zugute. Nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016, siehe Rubrik Förderung unter www.wasser.bayern.de) können Vorhaben pauschal gefördert werden, wenn bestimmte Härtefallschwellen (Pro-Kopf-Belastung in Euro je angeschlossenem Einwohner ) überschritten werden. Die einzelnen Härtefallschwellen und Förderpauschalen sind der RZWas 2016 zu entnehmen und wurden vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Abstimmung mit dem Landtag und den kommunalen Spitzenverbänden sorgfältig festgelegt. Es ist anzumerken, dass öffentliche Einrichtungen wie Trinkwasserversorgungs- und Abwasseranlagen zu den Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis der Kommune (Art. 7 und Art. 57 der Gemeindeordnung – GO) gehören. Es handelt sich um kostenrechnende Einrichtungen, die gemäß Kommunalabgabengesetz grundsätzlich durch die Beitragsund Gebührenzahler vollständig selbst zu finanzieren sind und somit die allgemeinen kommunalen Haushalte nicht belasten . Die Kommunen haben in den letzten 70 Jahren rund 46 Milliarden Euro in den Bau der Trink- und Abwasseranlagen investiert. Der Freistaat hat sie in diesem Zeitraum mit rund 12,5 Milliarden Euro unterstützt. Zu 2. a): Neben der vorgenannten RZWas 2016 haben Kommunen die Möglichkeit, für Infrastrukturvorhaben über die LfA Förderbank Bayern und das Förderinstitut BayernLabo der Bayerischen Landesbank zinsgünstige Kommunalkredite zu erhalten. Zu 2. b): Der Zweckverband Brudersdorfer Gruppe (ZV) kann eine Förderung nach RZWas 2016 erhalten, sobald Investitionen der Vergangenheit seit 1992 von rd. 2,0 Mio. Euro nachgewiesen werden. Damit würde der ZV mit ca. 950 angeschlossenen Einwohnern die Härtefallschwelle von 2.150 Euro/ EZD für die Sanierung von Leitungen voraussichtlich überschreiten . Dies erscheint innerhalb des Förderzeitraums bis Ende 2019 möglich, sofern die geplanten Vorhaben BA 01 und 02 der Wasserversorgung mit Gesamtkosten von rd. 5,5 Mio. Euro zügig umgesetzt werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.10.2017 17/17277 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17277 Für eine genaue Feststellung der Pro-Kopf-Belastung und für die Entscheidung über eine Härtefall-Förderung wären durch den ZV entsprechende Antragsunterlagen nach RZWas 2016 dem Wasserwirtschaftsamt Weiden zur Prüfung und weiteren Beratung vorzulegen.