Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Arif Taşdelen SPD vom 22.05.2017 Integrationslotsinnen und Integrationslotsen in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Lotsenstellen sind in zeitlicher Abfolge ge schaffen worden (bitte aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 1.2 In welchen bayerischen Städten und Landkreisen gibt es bzw. wird es zukünftig eine Integrationslotsin bzw. einen Integrationslotsen geben? 1.3 Nach welchen Kriterien sind diese Integrationslotsin nen und Integrationslotsen in den jeweiligen Städten und Landkreisen eingesetzt worden? 2.1 Welche kreisfreien Städte und Landkreise waren über die bisher geförderten Lotsenstellen hinaus an einer Förderung interessiert? 2.2 Bei welchen kreisfreien Städten und Landkreisen mussten die Anträge auf Förderung von Integrations lotsinnen und Integrationslotsen abgelehnt werden? 2.3 Welche Gründe wurden bei einer Ablehnung des För derantrags angeführt? 3.1 Handelt es sich bei der Förderung hauptamtlicher Ko ordinatoren und Schulungen für Integrationslotsinnen und Integrationslotsen um ein dauerhaft angelegtes Förderprogramm bzw. um ein zeitlich befristetes Pilot projekt? 3.2 Welche langfristigen Förderungspläne über das jetzige Modellprojekt hinaus sind vorgesehen? 3.3 Welche Pläne gibt es seitens der Staatsregierung, die Stellen der Integrationslotsinnen und Integrationslot sen aufgrund der regen Nachfrage aufzustocken? 4.1 Ist der Bedarf an Integrationslotsinnen und Integrati onslotsen mit den geschaffenen Stellen gedeckt? 4.2 In welchem Landkreis und welcher kreisfreien Stadt lässt sich ein erhöhter Bedarf bzw. Nachfrage an Integ rationslotsinnen und Integrationslotsen feststellen? 4.3 Wie hoch schätzt die Staatsregierung den Bedarf an Integrationslotsinnen und Integrationslotsen in naher und ferner Zukunft ein? 5.1 Wie hoch sind die finanziellen Mittel pro Lotsenstel le, die von der Staatsregierung zur Verfügung gestellt werden? 5.2 Wie lange sollen die Integrationslotsinnen und Integra tionslotsen finanziell gefördert werden? 6.1 Mit welchem prozentualen Anteil beteiligen sich die Landkreise und kreisfreien Städte an den finanziellen Kosten? 6.2 Strebt die Staatsregierung an, die Kosten für die Kom munen in absehbarer Zeit vollumfänglich zu überneh men? 6.3 Welche Gründe gibt es, die Kommunen finanziell an den Kosten für die Integrationslotsinnen und Integrati onslotsen zu beteiligen? 7.1 Wie hoch ist der vorgesehene Arbeitsaufwand der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen (bitte in Stunden pro Arbeitswoche angeben)? 7.2 Ist in naher oder ferner Zukunft mit einem Anstieg des Arbeitsaufwands zu rechnen? 8.1 Welche Aufgabenbereiche obliegen den Integrations lotsinnen und Integrationslotsen? 8.2 Nach welchem Tarifvertrag bzw. nach welcher Entgelt gruppe werden die hauptamtlichen Integrationslotsin nen und Integrationslotsen bezahlt? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 19.06.2017 1.1 Wie viele Lotsenstellen sind in zeitlicher Abfolge geschaffen worden (bitte aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 1.2 In welchen bayerischen Städten und Landkreisen gibt es bzw. wird es zukünftig eine Integrationslotsin bzw. einen Integrationslotsen geben? Der Freistaat unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte seit dem 01.05.2017 mit der Etablierung von je einer hauptamtlichen Integrationslotsenstelle an 26 Modellstand orten dabei, die Tätigkeit von Ehrenamtlichen im Bereich In tegration von Menschen mit Migrationshintergrund auf kom munaler Ebene zu koordinieren und zu steuern. Die Einsatzorte der Integrationslotsen im Einzelnen: Oberbayern: Landkreise WeilheimSchongau, Berchtesga dener Land und Pfaffenhofen an der Ilm Niederbayern: Landkreise Kelheim, Passau und RottalInn sowie die kreisfreie Stadt Landshut Schwaben: Landkreise Oberallgäu, Ostallgäu, Unterallgäu, DonauRies und Günzburg Oberpfalz: Landkreise Cham, Neustadt an der Waldnaab Oberfranken: Landkreise Bamberg, Hof und Wunsiedel im Fichtelgebirge sowie die kreisfreie Stadt Bayreuth (in Koo peration mit dem Landkreis Bayreuth) Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.10.2017 17/17292 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17292 Mittelfranken: Landkreise Roth, Ansbach und Neustadt an der AischBad Windsheim sowie die kreisfreien Städte Nürnberg und Fürth Unterfranken: Landkreise Haßberge, Aschaffenburg und Bad Kissingen Zum Stand 01.06.2017 wurde drei kreisfreien Städten und 14 Landkreisen der vorzeitige Maßnahmebeginn und damit der Projektstart genehmigt. 1.3 Nach welchen Kriterien sind diese Integrationslotsinnen und Integrationslotsen in den jeweiligen Städten und Landkreisen eingesetzt worden? Die Basis für die Arbeit und Bestellung von hauptamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen bilden die vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und In tegration erarbeiteten Fördereckpunkte. Diese setzen die Kriterien für die Inanspruchnahme einer Zuwendung fest. Der Freistaat Bayern unterstützt die Landkreise und kreis freien Städte dabei, die Tätigkeiten von Ehrenamtlichen im Bereich der Integration von Menschen mit Migrations hintergrund auf der kommunalen Ebene zu koordinieren und zu steuern. Dazu sind bedarfsbezogen Aufgaben im Bereich der Integration zu bündeln und effektiv zu verzah nen. Zweck der Zuwendung ist die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeit, auch un ter Berücksichtigung der gegebenenfalls vor Ort aktiven Eh renamtskoordinatorinnen und Ehrenamtskoordinatoren für den Asylbereich, eine stärkere Vernetzung der regionalen Akteure und Fortbildung der Ehrenamtlichen sowie die Ge winnung und effiziente Vermittlung weiterer freiwilliger Hel ferinnen und Helfer durch den Aufbau beziehungsweise die Erprobung hauptamtlicher Stellen für Integrationslotsinnen und Integrationslotsen. Entsprechend der unterschiedlichen Strukturen und Bedarfe vor Ort soll durch die Zuwendung ein möglichst flexibler Einsatz durch die Landkreise und kreisfreien Städte sichergestellt werden. Sowohl Helfen de, Initiativen und Verbände als auch interessierte Bürge rinnen und Bürger sollen mit diesen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen einen zentralen Ansprechpartner auf kommunaler Ebene erhalten. Die hauptamtlichen Integra tionslotsinnen und Integrationslotsen sollen die im Bereich der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund eh renamtlich Tätigen koordinieren, aber auch praxisbezogen unterstützen. Wichtig ist unter anderem, dass Menschen mit Migrationshintergrund privaten Wohnraum finden. Die Information an die Kommunen über das Modellprojekt „Hauptamtliche Integrationslotsen“ erfolgte über die kommu nalen Spitzenverbände. Es konnte allen Modellkommunen, die sich fristgerecht im Rahmen des Interessenbekundungs verfahrens zum Modellprojekt gemeldet haben, eine Zusage erteilt werden. 2.1 Welche kreisfreien Städte und Landkreise waren über die bisher geförderten Lotsenstellen hinaus an einer Förderung interessiert? Der Landkreis FreyungGrafenau sowie der Landkreis Mün chen haben ebenfalls ihr Interesse am Modellprojekt bekun det. Die Antragsunterlagen wurden jedoch verfristet abgege ben und konnten aus diesem Grund nicht bei der Förderung berücksichtigt werden. 2.2 Bei welchen kreisfreien Städten und Landkreisen mussten die Anträge auf Förderung von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen abgelehnt werden? Von den fristgerecht eingereichten Anträgen auf Förde rungen von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen wurden im Rahmen des Modellprojekts keine abgelehnt. 2.3 Welche Gründe wurden bei einer Ablehnung des Förderantrags angeführt? Siehe Antwort zu Frage 2.2. 3.1 Handelt es sich bei der Förderung hauptamtlicher Koordinatoren und Schulungen für Integrationslotsinnen und Integrationslotsen um ein dauerhaft angelegtes Förderprogramm bzw. um ein zeitlich befristetes Pilotprojekt? Es handelt sich um ein Modellprojekt, welches bis zum 31.12.2017 befristet ist. Aufgrund der großen Nachfrage hat das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration das Modellprojekt von ursprünglich geplanten 15 Förderstellen auf 26 Modellstandorte erweitert. 3.2 Welche langfristigen Förderungspläne über das jetzige Modellprojekt hinaus sind vorgesehen? Förderungen können regelmäßig nicht über den Doppel haushalt hinaus geplant werden, da lediglich für diesen Zeit raum Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Für das Jahr 2018 ist eine flächendeckende Förderung für alle Landkreise und kreisfreien Städte in Bay ern in Planung. 3.3 Welche Pläne gibt es seitens der Staatsregierung, die Stellen der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen aufgrund der regen Nachfrage aufzustocken ? Siehe Antwort zu Frage 3.1 und 3.2. 4.1 Ist der Bedarf an Integrationslotsinnen und Integrationslotsen mit den geschaffenen Stellen gedeckt ? Siehe Antwort zu Frage 2.2 und 3.2. 4.2 In welchem Landkreis und welcher kreisfreien Stadt lässt sich ein erhöhter Bedarf bzw. Nachfrage an Integrationslotsinnen und Integrationslotsen feststellen? Der Staatsregierung ist keine Kommune bekannt, die einen erhöhten Bedarf angezeigt hat. 4.3 Wie hoch schätzt die Staatsregierung den Bedarf an Integrationslotsinnen und Integrationslotsen in naher und ferner Zukunft ein? Siehe Antwort zu Frage 3.2. 5.1 Wie hoch sind die finanziellen Mittel pro Lotsenstelle , die von der Staatsregierung zur Verfügung gestellt werden? Von der Staatsregierung werden im Rahmen der modell haften, projektbezogenen Förderung im Jahr 2017 bis zu 40.000 Euro als Anteilfinanzierung bei einem 80prozen tigen Interventionssatz je Projekt zur Verfügung gestellt. Drucksache 17/17292 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 5.2 Wie lange sollen die Integrationslotsinnen und Integrationslotsen finanziell gefördert werden? Siehe Antwort zu Frage 3.2. 6.1 Mit welchem prozentualen Anteil beteiligen sich die Landkreise und kreisfreien Städte an den finanziellen Kosten? Aufgrund des 80prozentigen Interventionssatzes ist eine Eigenbeteiligung der Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben vorgesehen. 6.2 Strebt die Staatsregierung an, die Kosten für die Kommunen in absehbarer Zeit vollumfänglich zu übernehmen? Die vollumfängliche Kostenübernahme ist zuwendungs rechtlich grundsätzlich nicht möglich. 6.3 Welche Gründe gibt es, die Kommunen finanziell an den Kosten für die Integrationslotsinnen und Integrationslotsen zu beteiligen? Die Kostenbeteiligung der Zuwendungsempfänger ist eine zuwendungsrechtliche Grundvoraussetzung im Bayerischen Haushaltsrecht. Maßgebend hierfür ist der Subsidiaritäts grundsatz (Art. 23, 44 der Bayerischen Haushaltsordnung). 7.1 Wie hoch ist der vorgesehene Arbeitsaufwand der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen (bitte in Stunden pro Arbeitswoche angeben)? Arbeitsaufwand sowie Personaleinsatz werden von den Kommunen als Zuwendungsempfänger vorgegeben und sind damit sehr heterogen. 7.2 Ist in naher oder ferner Zukunft mit einem Anstieg des Arbeitsaufwands zu rechnen? Siehe Antwort zu Frage 7.1. 8.1 Welche Aufgabenbereiche obliegen den Integrationslotsinnen und Integrationslotsen? Siehe Antwort zu Frage 1.3. 8.2 Nach welchem Tarifvertrag bzw. nach welcher Entgeltgruppe werden die hauptamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen bezahlt? Die individuelle Einstufung obliegt dem jeweiligen Arbeitge ber. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben bis zur Ent geltgruppe 10 des Tarifvertrags der Länder (TVL).